Roland Dähler
- Function
- Regierender Landammann, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement
- Parliament
- Grosser Rat
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Language
- German
- Phone
- +41 71 788 96 56
- Address
- Eggerstandenstrasse 35
9050 Appenzell
- Source body
- AI
- Record updated
- 24.05.2026
- First imported
- 14.08.2025
No recorded votes.
No interests recorded.
No access badges issued.
- SpeechSpeechLANDAMMANN_MALEGrosser Rat
Regierender Landammann Roland Dähler, Nachdem wir jetzt das Gesetz in der ersten Lesung durchberaten haben, möchte ich noch auf eine Pendenz aufmerksam machen von der Session vom 29. Oktober. 2024. Ihr könnt euch vielleicht noch erinnern, es ist dort über die Verordnung über das Departement gegangen und Grossrat Reto Inauen hat da einen Antrag gestellt, dass die Standeskommission prüft, ob es da nicht eine gesetzliche Regelung braucht. Wir haben dann gesagt, dass wir das im Rahmen des Staatsorganisationsgesetzes regeln. Das haben wir jetzt gemacht.
Artikel 22 regelt jetzt die Grundlagen für das und im Artikel 58 gibt es auch den Zuständigkeitsbereich zum Weiteres regeln. Da gibt es dann Sachen, die die Standeskommission jetzt im Detail noch regeln kann. Ich denke zum Beispiel an eine Zahlungsberechtigungskompetenz. Mit dem wäre eigentlich jetzt die Pendenz abgearbeitet. Grossrat Reto Inauen hat gesagt, dass er hoffe, dass die Standeskommission eine Pendenzenliste habe. Du kannst dich heute davon überzeugen. Die Pendenz wird auf der Pendenzenliste gestrichen.
- SpeechSpeechLANDAMMANN_MALEGrosser Rat
Regierender Landammann Roland Dähler, Ich wiederhole mich jetzt hier noch einmal, in Artikel 25 der Verfassung wird eben drin geschrieben, dass eben die Standeskommission das entsprechend notwendige an den Grundlagen regeln kann. Also das sind die Notregelungen, wo wir davon sprechen und das ist nachher auch geschrieben, dass man Massnahmen ergreifen kann, und das sind die Massnahmen. Und was wir mit dem Artikel 52 jetzt im Gesetz machen wollen, ist im Prinzip das, was Artikel 25 jetzt noch klar regelt. Und die Regelung ist halt so, dass drinstehen nur Massnahmen. Das können sowohl die Bezirke wie auch die Standeskommission in der Exekutive ergreifen, hingegen nur die Regelungen, eben nur die Standeskommission. Das ist im Wesentlichen der Unterschied. Da kann man schon sagen, ja gut, es ist allen klar, dass das so ist, aber vielleicht ist das eben wirklich nicht allen klar und darum, weil es eben auch wirklich im Bereich, wie es der Titel sagt um Notmassnahmen und Notregelungen geht, sind wir einfach der Meinung, es führt zu Klarstellung, insbesondere wer für die Notregelungen zuständig ist.
- SpeechSpeechLANDAMMANN_MALEGrosser Rat
Regierender Landammann Roland Dähler, Ja, wie schon angetönt, bei dem Artikel 52 Notmassnahmen und Notregelungen, da ist die Standeskommission mit dem Antrag, der aus der Kommission kommt, nämlich das man alles streicht mit der Ausnahme der Befristung mit dem Absatz 1, nicht einverstanden und zwar sind wir deshalb nicht einverstanden, da aus der Kantonsverfassung, aus Artikel 25, dort werden bereits Corona-Massnahmen und dann eine Notregelung gesetzt und wir sind in logischer Abfolge der Verfassung der Meinung, sollte man eben in dem Artikel 52 auch genau definieren, wer für was zuständig ist. Das ist jetzt hier drin in dem Antrag genau geregelt.
Man hat dann diskutiert, da brauche es alles nichts, das sei ja alles an und für sich sowieso klar, dass die Standeskommission nur noch die Regelungen entlassen können, aber ich denke, da geht es um Notmassnahmen, Notregelungen, also wie es der Name eben schon sagt, es geht darum, dass man irgendwann in der Not ist, irgendein Ereignis hat. In der Regel ist es dann dringend, in der Regel ist es dann hektisch und die Standeskommission ist darum einfach der Meinung, eine saubere, klare Regelung im Gesetz ist besser, als wenn man dort drin nichts regelt und einfach sagt, ja, es ist eh klar, wie das da läuft aufgrund der Verfassung. Darum haben wir entschieden, dass wir hier in Abweichung jetzt zu der Kommission diesen Punkt lieber anders hätten. Wir haben unseren Antrag mit diesen 4 Absätzen verteilt. Das Wort zum Artikel 52 ist weiter frei.
- SpeechSpeechLANDAMMANN_MALEGrosser Rat
Regierender Landammann Roland Dähler, Vielleicht auf die Frage des Grossrats Patrik Koster, aber ich glaube eines ist klar, man muss da einen sauberen Bericht machen, dass man da irgendwie mündlich zu dieser Frage auch Auskunft gibt, das ist völlig unmöglich. Und in diesem Zusammenhang, wenn ich jetzt die Diskussion verfolge, dann kommt mir einfach die Diskussion vom letzten Budget wieder in den Sinn. Das ist jetzt genau so ein typischer Fall. Entschuldigung für die persönliche Bemerkung, aber ich muss sagen, das Einzige, das ich gehört habe, das einzige Problem ist, dass es vielleicht Anwälte gibt, die nicht gerade auf der Homepage irgendwie die Reglemente gerade so gesehen haben.
Aber sonst habe ich das Gefühl, es ist jetzt da wirklich nicht ein riesiges Problem, das wir hier haben. Ich denke auch an die Autonomie der Bezirke, wie es Grossrat Patrik Koster gesagt hat. Also ich denke einfach bei solchen Aufträgen auch daran, es braucht Ressourcen und das ist nicht einfach in einer Stunde oder zwei gemacht, sondern man muss wirklich in der Verwaltung hinsitzen, das anschauen. Die Standeskommission muss über das Thema gehen und überlegt euch, was der Nutzen der ganzen Sache ist.
- SpeechSpeechLANDAMMANN_MALEGrosser Rat
Regierender Landammann Roland Dähler, Ich kann nicht sagen, wieso dies ursprünglich einmal eingeführt worden ist, aber ich kann sagen, dass das Thema eben immer wieder zur Sprache kam, gerade auch im 1996 an der Landsgemeinde, wo man verschiedene Modelle auch vorgestellt hat, da mit der Verkleinerung der von der Regierung von 9 auf 7. Auch da hat man verschiedene Varianten vorgestellt. Am Schluss ist die Variante auch angenommen worden, wo wir heute noch haben. Und geschätzte Damen und Herren, jede Diskussion zeigt einfach, so einfach und so klar ist das eben nicht, dass wir jetzt einfach hingehen können und innerhalb von drei Monaten oder respektive innerhalb von anderthalb Monaten, wo dann natürlich in der Standeskommission überhaupt noch Zeit bleibt, um diese Frage wirklich fundiert durchzudenken und zu klären. Und in der Junisession sollte das Geschäft wieder da liegen und bis dorthin sollte man all diese Fragen geklärt haben mit den Auswirkungen, die das gibt.
Und darum sage ich einfach noch einmal, aus meiner Sicht ist das ein Schnellschuss. Was man da jetzt machen will, grundsätzlich das Thema, da kann man anschauen, wie man will, das ist völlig nicht falsch, was Grossrat Erich Gollino sagt, aber dann soll man es in Ruhe prüfen, schauen, wo hat es Auswirkungen, gibt es allenfalls auch auf andere Gesetze oder auf andere Verordnungen oder hat es auf andere Themen Einflüsse, dann hat man auch die nötige Zeit, um das zu behandeln und kann nachher im fundierten Entscheid fällen. Aber nichts so, es konnte sich auch niemand zu dieser Frage eine Vernehmlassung einreichen am Schluss, dass man das ändern will, weil man eben gesagt hat, es ist eine strukturelle Veränderung. Darum wollen wir die jetzt nicht in dem einführen. Aber wenn man einmal das Gesamtpaket anschaut, dann ist wieder die Gelegenheit für das. Aber dann bitte fundiert und mit der nötigen Zeit. Ich habe bis heute Morgen von diesem Antrag nichts gewusst, zumindest nicht von Grossrat Erich Gollino.
No recorded contributions.
- Kommission
- Kommission
- Departement
- Regierung (Exekutivrat)
- Kommission
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0