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PK

Patrik Koster

Active
GrossratGrosser RatSchwende-Rüte
Mandate
Function
Grossrat
Electoral district
Schwende-Rüte
Seat number
30
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Language
German
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Address
Unterer Imm 10
9050 Appenzell
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Source body
AI
Record updated
20.09.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(143)
  1. Speech
    Speech
    GrossratGrosser Rat

    Grossrat Patrik Koster, dann als Verständnisfrage: Ist es möglich, dass das Kantonsgerichtspräsidium ohne Voranmeldung während der Debatte hier einen Antrag macht auf eine Erhöhung des eigenen Budgets in dieser Variante, die wir jetzt hier geregelt haben? Ja oder nein?

  2. Speech
    Speech
    GrossratGrosser Rat

    Grossrat Patrik Koster, Der vorgelegte Artikel 22 Absatz 2 besteht aus folgenden Berichten. Als Kantonsgerichtspräsident habe ich das Recht, an den Sitzungen der Staatswirtschaftlichen Kommission und des Grossen Rates bezüglich Budget sowie an den Sitzungen des Grossen Rates zum Budget teilzunehmen. Die Staatswirtschaftliche Kommission führt soweit, wie bekannt ist, etwa 4 Sitzungen zum Budget durch. An einer dieser Sitzungen, meistens an der ersten, ist auch die Standeskommission durch Säckelmeister Ruedi Eberle vertreten.

    Mir erschliesst sich nichts, warum das Kantonsgerichtspräsidium hier mehr Recht haben soll und generell von den Stimm- und Wahlsitzungen zum Budget beiwohnen soll. Im zweiten Teil des Satzes kommt das Kantonsgerichtspräsidium das Recht über, an der Vernehmlassung des Grossen Rats teilzunehmen. Diesen Recht hätten sie ohne diesen Text. Zweitens, erst das Kantonsgerichtspräsidium. hat beratende Stimme und das Recht, in Bezug auf Mittel für die Gerichte einen Antrag zu stellen. Mit dieser Regelung hat das Kantonsgerichtspräsidium die Möglichkeit, bei der Behandlung des Grossen Rats spontan einen Antrag auf eine Budgeterhöhung zu stellen.

    Dieses Recht haben nicht einmal die Mitglieder der Standeskommission. Die Mitglieder des Grossen Rats müssten ohne Beratung durch die vorberatende Kommission und weitere Abklärungen direkt darüber abstimmen. Zweite Lesungen zum Budget sind bekanntlich nicht sehr beliebt. Ob das wirklich so gelingt, entzieht sich meiner Erkenntnis, aber so steht es nun mal hier geschrieben.

    Ich würde es wesentlich sinnvoller und zielführender machen, wenn das Kantonsgerichtspräsidium berechtigt würde, bis zur ersten Budgetsetzung der StWK in schriftlicher Form einen Antrag zum Budget zu stellen. Und so kann das Anliegen in der StWK vorberaten werden und die Mitglieder des Grossen Rats hätten die Möglichkeit, sich zu informieren und in der gewünschten Tiefe vorzubereiten, ohne dass es eine zweite Lesung braucht.

  3. Speech
    Speech
    GrossratGrosser Rat

    Grossrat Patrik Koster, Nachdem wir heute im Artikel 71 Absatz 2 der Bauverordnung den Umgang mit Aussendämmungen geregelt haben, gilt es meines Erachtens jetzt ein paar wichtige Hausaufgaben zu machen. Für den Bezirk gilt es in den Bereichen, wo die Bauverordnungsartikel nicht greifen auch hinzuschauen und eventuell Anpassungen in den Quartierplänen zu machen. Für das Bau- und Umweltdepartement gilt es, in diesen Quartierplänen die Regelung bezüglich Aussendämmungen genau unter die Luft zu nehmen. Und nichtsdestotrotz bittet die Standeskommission bei der ersten Baugesetzüberarbeitung anzuschauen, ob es eventuell sinnvoll wäre, im Artikel 51, wo es um die Baulinie geht, allenfalls eine Ausnahme für Aussendämmungen zu machen.

  4. Speech
    Speech
    GrossratGrosser Rat

    Grossrat Patrik Koster, Unabhängig von den Tatsachen, die wir hier regeln, nur die Auswirkungen, die es hat, wenn man den Auftrag, der jetzt hier im Raum steht, den wir der Standeskommission erteilen, wenn die Planungsbehörden, die nachher mit dem Resultat arbeiten muss, nicht abgeholt wird. Wir hören nur die Meinung der Standeskommission und des kantonalen Departements an. Die, die damit wirklich nachher arbeiten müssen, sprich die Bezirke, haben nichts dazu zu sagen auf die dritte Lesung hin.

    Was das die Bezirke aus dieser Tatsache, wo wir jetzt arbeiten, heute macht, wissen wir nicht. Was sie danach genau schrauben in ihrem Baureglement, das können wir nicht beurteilen. Es ist möglich, dass man einen Flickenteppich fabriziert. Es ist auch möglich, dass es gut geht. Ich bitte euch darum, die entgegengestreckte Hand von Bauherr Hans Dörig zu nehmen und den Weg zu beschreiten.

  5. Speech
    Speech
    GrossratGrosser Rat

    Grossrat Patrik Koster, Ich möchte gerne zu drei Punkten etwas sagen. Erstens zum Dilemma. Auch wenn ich beruflich wenig mit der Baugesetzgebung zu tun zu haben, so ist mir der Konflikt zwischen Kundenwünschen und gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterhin nicht fremd. In diesen Fällen wäre es natürlich lukrativ und darum verlockend, nach unten aufzuzeigen, wie man richtig «bescheisst», um den ursprünglichen Wunsch zu erfüllen, ohne dabei bei der Motorfahrzeugkontrolle, oder eben in diesem Fall bei der Baukontrolle, hängen zu bleiben.

    Ich glaube nicht, dass die Grossratspräsidentin dies gemeint hat mit Vertrauen und Verantwortung. Weit befriedigender und nachhaltiger wäre es, eine Lösung zu finden, die dem Kundenwunsch und der gesetzlichen Norm entspricht. Für mich persönlich sieht genau das an, die Alltagssituation, in der sich echter Berufsstolz beweisen kann. Mit einer Mischung aus Überraschung und Freude stelle ich fest, dass eben dieser Berufsstolz in der Fachwerkstatt Vermögen und Mobilgewerbe höher gehalten wird als in der lokalen Holzbaubranche.

    Zweitens zur Ausnützungsziffer. Eine Abschaffung der Ausnützungsziffern bringt absolut keine innere Verdichtung. Wie eingangs erwähnt, jeder Schlüssel, den man aufstellt, damit man sie nachher wieder abzählen kann, oder eine Treppe, die man extra versteckt, gibt keinen zusätzlichen Wohnraum. Also es gibt schon zusätzlichen Wohnraum, aber es wohnen nachher nicht mehr Leute dort.

    Mit einer inneren Verdichtung hat das nichts zu tun. Die Ausnützungsziffer ist im Gegenzug aber ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, unüberbaute Gebiete zu verdichten, wie man beispielsweise am nicht längst verabschiedeten Quartierplan sieht. Aktuell sind die Bezirke und die Feuerschaugemeinden dabei, die Baureglemente zu überarbeiten. Keine einzige der Planungsbehörden im Kanton Appenzell I.Rh. hat dabei die Ausnützungsziffer abgeschafft oder erhöht.

    Dies zeigt, wie wichtig die Ausnützungsziffer für die Planungsbehörde ist. Mir ist sehr wohl klar, dass es private und geschäftliche Interessen gibt, die die ANZ am liebsten weg hätte. Es gibt aber andere, überwiegend öffentliche Interessen, die für den Beibehalt der Ausnützungsziffer entsprechen. Und drittens das Vorgehen.

    Die Abschaffung der Ausnützungsziffer in den Bauzonen hat weitreichende Einflüsse auf die Ortsplanung in unserem Kanton. Das ist ein weitreichender Entscheid und darf den Bedarf einer gut abgestützten Vernehmlassung mit den entsprechenden Anliegen. Es ist nicht richtig, über so ein wichtiges Thema zwischen der zweiten und dritten Lesung zu entscheiden. Erst recht nicht, wenn man sehen kann, dass die nächste Gesetzesrevision schon vor der Tür steht.

    Sollte man tatsächlich die Ausnützungsziffer aus dem Weg haben wollen? Sollten wir sie tatsächlich abschaffen, so können und werden die Bezirke die Ausnutzungsziffern in ihren Baureglementen höchstwahrscheinlich wieder beziffern. Das könnte dazu führen, dass wir genau die Ausnutzungsziffern wieder hätten, aber einfach unter Umständen in jedem Bezirk eine andere. Ausserdem wird die Bauverordnung, wie sie jetzt hier vorliegt, sehr wahrscheinlich von den Reglementen der kommunalen Behörde in Kauf treten. Das heisst, für eine ganz kurze Zeit hätten wir die Ausnützungsziffer für die Wohnzone abgeschafft und würden sie kurz daraufhin wieder einführen. Dabei würde es sich um einen Schnellschuss handeln. Das Wort ist weiter frei zum Artikel 67.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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