Nicola Moser
- Function
- Grossrat
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Appenzell
- Seat number
- 39
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Language
- German
- Address
- Sitterstrasse 2
9050 Appenzell
- Source body
- AI
- Record updated
- 02.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
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Grossrat Nicola Moser, Die ReKo hat intensive Diskussionen geführt über den neuen Artikel 22a. Da geht es darum, dass in Absatz 2 neuerdings der Kantonsgerichtspräsident das Recht haben soll, um an den Sitzungen der StWK und an den Sitzungen des Grossen Rats teilnehmen und sich zum Budget einbringen zu können, und zwar mit beratender Stimme, aber auch mit einem formellen Antragsrecht, also dass er direkt einen Antrag stellen kann, was das Budget anbelangt. Die ReKo hat dies lange diskutiert, konnte sich am Schluss dazu durchringen, zu sagen, gut, wir können grundsätzlich mit dem leben.
Dass der Kantonsgerichtspräsident an diesen Sitzungen teilnehmen kann, was die ReKo aber nicht sinnvoll findet mit Blick auf die Gewaltentrennung, dass er auch noch ein formelles Antragsrecht hat. Wir finden, es reicht, wenn er seine beratende Stimme einbringen kann und sich so Gehör verschaffen kann. Aber er soll nicht wie die Standeskommission oder Grossräte formelle Anträge stellen können,
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Grossrat Nicola Moser, Ja, ich denke, eigentlich bei fast allen Ämtern ist die Nähe eben absolut zentral und wichtig, wo der Wohnsitz absolut nicht diskutabel ist wie die Landesschulkommission, aber auch die Vermittler, die nahe an den Leuten sein sollen. Aber ein Bezirksgerichtspräsident und ein Bezirksgerichtsvizepräsident haben eine ganz andere Aufgabe. Das ist ein Jurist, der Bundesrecht anwenden muss. Also wir sprechen hier von Kenntnissen über die ZPO, das StPO, das materielle Zivilrecht, das haben alles ausnahmslos Bundeserlass. Also es geht um die Anwendung von Bundesrecht.
Man braucht keine kantonale Nähe. Es ist an sich sogar so, dass es besser ist, wenn man nicht so nahe bei den Leuten ist, weil ein Richter in dieser Funktion bzw. der Präsident und Vizepräsident muss vielfach auch Entscheidungen treffen, die nicht ganz so bequem sind. Es ist eigentlich eher ein Vorteil.
Es ist in der Vergangenheit nicht ganz einfach gewesen, Kandidaten zu finden, wenn natürlich jemand hier wohnt und nah ist und das machen will und geeignet ist, umso besser. Man wird sicher die Person im Bewerbungsprozess entsprechend berücksichtigen, aber es braucht eine Auswahl. Da ist ganz wichtig, dass man die Auswahl hat und ich mache jetzt ein hypothetisches Beispiel.
Wenn man den neuen Vizepräsidenten einführen will, dann hat ja die Standeskommission die Absicht, dass man eine Gerichtsschreiberstelle einsparen will. Und die Gerichtsschreiber, die machen einen ganz wichtigen Job. Dies sind ja alle Juristen, das einzige, was die nicht machen können, entscheiden. Aber die können die ganzen Verfügungen und Entscheide vorbereiten, können auch begründen.
Sie sind de facto eigentlich wie kleine Richter, sie können einfach nicht formell entscheiden. Und wie gesagt, die Gerichtsschreiber, die haben heute schon keinen Wohnsitz im Kanton. Es soll auch eine von diesen Gerichtsschreiberstellen wegfallen, um die Kostenneutralität gewährleisten zu können, wenn man einen neuen Vizepräsidenten hat. Und jetzt rein hypothetisch, wir hätten einen Gerichtsschreiber, welcher bereit wäre, das Vizepräsidium mit 40% zu übernehmen und halt nicht im Kanton wohnt, aber absolut geeignet ist, weil er schon 10 Jahre beim Gericht arbeitet und den Laden genauestens kennt, dann sollte man uns doch diese Möglichkeit geben. Wir wollen überhaupt nicht irgendwie das Gesamtsystem in Frage stellen. Es geht gerade um die Anstellung, es ist ja eine Anstellung des Bezirksgerichtspräsidenten und Vizepräsidenten.
- SpeechSpeechGrossratGrosser Rat
Grossrat Nicola Moser, Die ReKo ist fast einstimmig der Meinung, dass man beim Bezirksgerichtspräsident und beim zukünftigen Vizepräsident, wenn ihr dies so einführen möchtet, nicht mehr an der Wohnsitzpflicht festhalten sollte. Notabene gerade gerade für die beiden Richter, bei allen anderen Richtern finden wir die Wohnsitzpflicht richtig und auch für die Vermittler und die Schlichtungsbehörden. Aber beim Vizepräsidenten und Bezirksgerichtspräsidenten sind wir der Meinung, sollten wir uns öffnen.
Was ist der Grund dafür? Der Bezirksgerichtspräsident. Er ist in unserer Justiz eine absolute Schlüsselperson. Er ist nämlich der einzige Profi, den wir haben, der einzige Profirichter.
Er hat sehr viel Einzelrichterkompetenz, also vielfach entscheidet er einfach selber über einen Fall, ohne dass noch andere Richter mitwirken. Das ist übrigens die Mehrheit der Gerichtsfälle, die einzelrichterlich entschieden werden. Und in dieser Funktion hat man eine absolut enorme Verantwortung. Denn dieses Amt braucht eine Person, die eine ganz klar überdurchschnittliche fachliche Fähigkeit mitbringt, die auch menschlich, tadellose Qualitäten hat.
Und die ReKo ist der Meinung, ob diese Person jetzt in Appenzell wohnt, in Gonten wohnt, in Herisau wohnt oder in St.Gallen wohnt, spielt an sich für sie überhaupt keine Rolle. Das Wichtigste ist, dass wir die beste Person haben für den Amt und dass wir im Bewerbungsprozess, bei uns ist es ja so, es gibt einen Bewerbungsprozess und dann gibt es einen Vorschlag zuhanden vom Grossen Rat. Im Bewerbungsprozess müssen wir einfach die Auswahl unter den besten Kandidaten haben für das Amt. Und gerade für einen zukünftigen Vizepräsidenten mit einem Pensum von 40% vielleicht oder 50% oder 60% macht es aus Sicht der ReKo keinen Sinn, dass man eine fachlich geeignete Person zwingt, bis zum Amtsantritt im Kanton Appenzell I.Rh. einen Wohnsitz zu nehmen. Eben, wenn dies jemand ist, der in Herisau wohnt, aber absolut geeignet ist für diesen Job, dann soll man ihn nicht zwingen, dass er seinen Wohnsitz in den Kanton Appenzell I.Rh. legt.
Das macht ihn nicht zu einem besseren Richter. Wir kennen es ja auch bei anderen Juristen im Kanton, auch zum Beispiel bei den Gerichtsschreibern, die einen sehr wichtigen Job machen. Die wohnen vielfach ausserkantonal, aber erfüllen ihre Aufgabe dadurch. Und darum glaube ich, dass man in der Verordnung noch einmal schauen sollte, ob man vielleicht sogar die Anforderungen des Präsidenten könnte erhöhen, das ist dann in der Verordnung drin, dass man vielleicht zum Beispiel vorschreibt, dass die Person sogar ein Anwaltspatent zwingend braucht. Das ist jetzt aktuell nicht der Fall, aber beim Wohnsitz sollten wir uns öffnen und in dem Sinn stellen wir den Antrag.
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