Adrian Locher
- Function
- Grossrat
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Appenzell
- Seat number
- 11
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Language
- German
- Address
- Sonnhalde 8b
9050 Appenzell
- Source body
- AI
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
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- —Grosser Rat
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Grossrat Adrian Locher,
Grossrat Adrian Locher, Appenzell, führt aus, dass am 23. Januar 2026 in den Medien über den Zustand der Innerrhoder Staatsanwaltschaft berichtet wurde. Grundlage für diese Medienmitteilung war der jährliche Bericht der Fachkommission Strafverfolgung. Diese Fachkommission wurde von der Standeskommission neu gebildet, nachdem vor einigen Jahren die Innerrhoder Staatsanwaltschaft in Verruf geraten ist wegen einem verjährten Unglücksfall. Dieser Fall hatte damals für ein enormes Aufsehen gesorgt mit anschliessender Kündigung des Staatsanwalts durch die Standeskommission. Laut Medien ist auch die jetzige Situation gemäss dem aktuellen Bericht alles andere als unbedenklich, obwohl die Mitteilung der Standeskommission den Eindruck vermittelt, dass der Bericht durchwegs positiv ausgefallen ist. Zum Beispiel wurden 172 Verfahren weniger erledigt als im Vorjahr. Und so waren Ende 2024 190 Verfahren offen. Das sind laut Fachkommission 50 Fälle pro Staatsanwalt. Unter den 190 Verfahren gibt es 25 Fälle die älter als zwei Jahre sind. Vier dieser Fälle sind aus den Jahren 2017 bis 2019. Obwohl zwei der vier Fälle offenbar kürzlich erledigt wurden, besteht die Besorgnis, dass sich wieder Verjährungen anbahnen könnten. Die Verjährung eines Straftatbestandes, während einer laufenden Strafuntersuchung ist nach seiner Auffassung ein absolutes No-Go, welches Konsequenzen haben sollte. Aber auch ohne Eintritt der Verjährung kann es nicht sein, dass Fälle über mehrere Monate liegengelassen werden. Denn auch eine blosse Verfahrensverzögerung hat erhebliche Konsequenzen. Auch in der Stellungnahme zum Bericht der Fachkommission Strafverfolgung verwies die Innerrhoder Staatsanwaltschaft auf Ressourcenprobleme. Die Fachkommission Strafverfolgung ist demgegenüber der Meinung, dass die Ressourcen ausreichen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Landesfähnrich, ihm folgende Fragen zu beantworten:
1. Gab es seit dem letzten Bericht der Fachkommission Strafverfolgung Fälle, die wegen Verjährung eingestellt werden mussten?
2. Was unternimmt die Standeskommission konkret, um Verjährungseintritte und Verfahrensverzögerungen zu verhindern?
3. Wie stellt sich der Landesfähnrich zu den von der Staatsanwaltschaft aufgeworfenen Ressourcenproblemen?
Am 23. Januar 2026 wurde in den Medien über den Zustand der Innerrhoder Staatsanwaltschaft berichtet. Grundlage für diese Medienmitteilung war der jährliche Bericht der Fachkommission Strafverfolgung. Diese Fachkommission wurde von der Standeskommission neu gebildet, nachdem vor einigen Jahren die Innerrhoder Staatsanwaltschaft in Verruf geraten ist wegen einem verjährten Unglücksfall. Dieser Fall hatte damals für ein enormes Aufsehen gesorgt mit anschliessender Kündigung des Staatsanwaltes durch die Standeskommission. Dies war damals sicher keine Sternstunde für die Innerrhoder Staatsanwalt und hatte sicher auch einen gewissen Reputationsschaden für den Kanton. Laut Medien ist auch die jetzige Situation gemäss dem aktuellen Bericht alles andere als unbedenklich, obwohl die Mitteilung der Standeskommission den Eindruck vermittelt, dass der Bericht durchwegs positiv ausgefallen ist. Zum Beispiel wurden 172 Verfahren weniger erledigt als im Vorjahr. Und so waren Ende 2024 190 Verfahren offen. Das sind laut Fachkommission 50 Fälle pro Staatsanwalt. Unter den 190 Verfahren gibt es 25 Fälle die älter als zwei Jahre sind. Vier dieser Fälle sind aus den Jahren 2017 bis 2019. Obwohl 2 der 4 Fälle offenbar kürzlich erledigt wurden, besteht die Besorgnis, dass sich wieder Verjährungen anbahnen könnten. Die Verjährung eines Straftatbestandes während einer laufenden Strafuntersuchung ist nach meiner Auffassung ein absolutes No-Go, welches Konsequenzen haben sollte. Aber auch ohne Eintritt der Verjährung kann es nicht sein, dass Fälle über mehrere Monate liegengelassen werden. Denn auch eine blosse Verfahrensverzögerung hat erhebliche Konsequenzen. Ich erinnere z.B. an einen Fall aus dem September 2024, wo ein 27-jähriger Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt wurde wegen eines Vergehens aus dem Jahr 2018. Die fast sechsjährige Verfahrensdauer führte dazu, dass das Bezirksgericht Innerrhoden die Strafe mildern musste. Anlässlich der Urteilsbegründung äusserte der vorsitzende Richter sein Unverständnis darüber, dass die Staatsanwaltschaft derart lange gebraucht hat, um den Fall vor Gericht zu bringen. Die Staatsanwaltschaft rechtfertigte sich gegenüber den Medien mit personellen Engpässen. Auch in der Stellungnahme zum Bericht der Fachkommission Strafverfolgung verwies die Innerrhoder Staatsanwaltschaft auf Ressourcenprobleme. Die Fachkommission Strafverfolgung ist demgegenüber der Meinung, dass die Ressourcen ausreichen. Für mich stellt sich die Frage, wem man nun glauben soll. Meines Wissens sind die Gerichte nicht überlastet. Ich verorte die in den Medien aufgeworfene Problematik daher eindeutig auf Stufe Staatsanwaltschaft.Vor diesem Hintergrund bitte ich den Landesfähnrich, mir folgende Fragen zu beantworten:1. Gab es seit dem letzten Bericht der Fachkommission Strafverfolgung Fälle, die wegen Verjährung eingestellt werden mussten?2. Was unternimmt die Standeskommission konkret, um Verjährungseintritte und Verfahrensverzögerungen zu verhindern?3. Wie stellt sich der Landesfähnrich zu den von der Staatsanwaltschaft aufgeworfenen Ressourcenproblemen? - SpeechSpeechGrossratGrosser Rat
Grossrat Adrian Locher,
Grossrat Adrian Locher, Appenzell, hat eine Frage zum Konto 2420.3634.02. Dort ist das Projekt Medizinische Erstanlaufstelle (MEAS) aufgeführt. Das Pilotprojekt kostet jährlich knapp Fr. 400'000.--. Da dies ein enormer Budgetposten ist, möchte er diese Kosten gerne erklärt haben. Daher stellt er folgende Fragen zu diesem Projekt: Wie sind die Erfahrungen mit dem MEAS? Wie sind die Rückmeldungen aus der Bevölkerung? Wie viele Fälle gibt es durchschnittlich pro Tag? Wie vielen Fällen konnte prozentual geholfen werden oder mussten sowieso an eine Notfallinstitution weitergeleitet werden? Wie lange ist die Wartezeit durchschnittlich pro Fall? Wurde eine Zusammenarbeit mit einem anderen Kanton oder Anbieter gesucht, um Kosten zu sparen? Wie sieht die Zukunft von MEAS aus? Wann wird die Notbremse gezogen, wenn Nutzen und Kosten zu weit auseinander gehen?
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Grossrat Adrian Locher erklärt, dass in Art. 32 Abs. 1 neu den Mitarbeitenden bei einem Todesfall im Sterbemonat und für zwei weitere Monate der volle Lohn ausbezahlt werden soll. Dies auch als Anreiz um neues qualifiziertes Personal für die kantonale Verwaltung zu finden. Er glaubt nicht, dass jemand die Entscheidung für den Wechsel auf die kantonale Verwaltung von dieser Mehrleistung abhängig macht. Er möchte auch hier auf die angespannte finanzielle Situation des Kantons aufmerksam machen sowie auf die jährlich steigenden Personalkosten. Er glaubt das Personal möchte lieber die jährliche Teuerung ausbezahlt haben als ein mögliches Todesfallkapital. Er lehnt daher die neue Regelung ab und stelle den Antrag den heutigen Art. 32 Abs. 1 so zu belassen, wie er ist.
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Grossrat Adrian Locher, Appenzell, erklärt, dass in Art. 29 Abs. 1 neu bei Krankheit und Unfall für sechs Monate der volle Lohn von 100% ausbezahlt werden soll. Heute kommen nur Mitarbeitende in den Genuss einer solchen Lohnfortzahlung, welche schon mindestens 19 Jahre für den Kanton arbeiteten. Die übrigen Mitarbeiter erhalten im Krankheitsfall heute, abgestuft nach Anzahl Dienstjahren, lediglich für eine geringere Zeit den vollen Lohn und müssen sich im Übrigen mit einer Lohnfortzahlung von 80% begnügen. Die Standeskommission will nun, dass sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankheitsfall für sechs Monate den vollen Lohn erhalten. Dies als Anreiz, um neues qualifiziertes Personal für die kantonale Verwaltung zu finden. Diese Änderung soll jährlich Mehrkosten von knapp Fr. 100'000.-- kosten. Er glaubt nicht, dass jemand die Entscheidung für einen Wechsel auf die kantonale Verwaltung von dieser Mehrleistung abhängig macht. In den letzten Jahren hat sich auf dem Arbeitsmarkt eine ärgerliche Unsitte breit gemacht, dass vereinzelt Mitarbeiter, welchen gekündigt wird, gleich in den Krankenstand wechseln. Solche Mitarbeiter würden von dieser neuen Regelung profitieren. Jedes Jahr wird in der Budgetberatung die jährlich steigenden Personalkosten diskutiert und kritisiert. Die momentane angespannte finanzielle Situation des Kantons sollte hier auch berücksichtigt werden. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die kantonale Verwaltung über sehr gutes und engagiertes Personal verfügt. Wenn man die vorgeschlagene Änderung ablehnt, verliert das bestehende Personal aber nichts, da sie diese Mehrleistung bis jetzt auch nicht bekommt. Jeder, der im zivilen Leben arbeitet, erhält auch nicht mehr als 80% Lohnfortzahlung. Er möchte betonen, dass das kantonale Personal bereits heute ab dem dritten Dienstjahr bei Krankheit oder Unfall für zwei Monate den vollen Lohn von 100% erhält. Dieser Wert steigt mit der Anzahl der Dienstjahre kontinuierlich an. Man spricht deshalb nur von einer geringen Verbesserung der Mitarbeiter, welche keinerlei Anreize schafft, den Kanton jedoch unnötig finanziell belastet. Er stelle daher den Antrag die vorgeschlagenen Änderungen von Art. 29 Abs. 1 und Abs. 2 abzulehnen und es bei den heutigen Regelungen zu belassen.
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