Janosch Weyermann
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliament
- Stadtrat
- Electoral district
- VI - Bümpliz-Oberbottigen
- Seat number
- 29
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1995
- Occupation
- Dipl. Tourismusfachmann HF
- Language
- German
- Source body
- 351
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- AbwesendStadtratPilotprojekt hindernisfreies und inklusives Bauen (Motion als Richtlinie)Stadtrat (SR) · 02.07.2026Result: 43 Yes · 5 No · 13 Abst. · 18 Absent
- NeinStadtratSchutz vor Diskriminierung und Förderung der Teilhabe (Motion)Stadtrat (SR) · 02.07.2026Result: 43 Yes · 20 No · 1 Abst. · 15 Absent
- JaStadtratSchutz vor Diskriminierung und Förderung der Teilhabe (Motion)Stadtrat (SR) · 02.07.2026Result: 9 Yes · 48 No · 1 Abst. · 21 Absent
- NeinStadtratSchutz vor Diskriminierung und Förderung der Teilhabe (Motion)Stadtrat (SR) · 02.07.2026Result: 52 Yes · 6 No · 2 Abst. · 19 Absent
- JaStadtratSchutz vor Diskriminierung und Förderung der Teilhabe (Motion)Stadtrat (SR) · 02.07.2026Result: 13 Yes · 38 No · 5 Abst. · 23 Absent
- —Ausübung wichtiger politischer ÄmterStadtrat
- —Ausübung wichtiger politischer ÄmterStadtrat
- —Ausübung wichtiger politischer ÄmterStadtrat
- —Ausübung wichtiger politischer ÄmterStadtrat
- —Ausübung wichtiger politischer ÄmterStadtrat
No access badges issued.
- SpeechSportplatz MurifeldNo. 2020.PRD.000006MitgliedStadtrat
- SpeechOffenlegung NapoleonsbächliNo. 2026.TVS.0052MitgliedStadtrat
Janosch Weyermann (SVP) für die Kommission: Ich stelle euch den Projektierungs- und Ausführungskredit der Offenlegung des Napoleonsbächlis vor. Vielleicht ein kleiner Exkurs: Den Namen hat die Verwaltung dem Bächlein gegeben, weil es sonst eigentlich keinen Namen hätte. Es ist ein unbedeutender kleiner Bach. Der Name kommt aber daher, dass das Bächlein unterhalb der Napoleonsbrücke in den Gäbelbach fliesst, weiter unten, in der Eymatt, in die Aare beziehungsweise in den Wohlensee. Und allein für das Projekt hat man ihm jetzt diesen Namen gegeben.
Um was geht es genau? Die Ausgangslage ist, dass das Napoleonsbächli heute eingedolt ist, das heisst, unterirdisch, unter dem Boden kanalisiert ist. Das hat man in den 1950er-Jahren gemacht. Heute ist es so, dass der eingedolte Bach vor allem bei starken Niederschlägen immer wieder zu wenig Kapazität hat und verstopft wird, so dass das Wasser austritt und vor allem auf das Landwirtschaftsland fliesst, was zu Überschwemmungen führt und schlussendlich auch eine wichtige Zufahrtsstrasse zu einer Hochdruckgasstation beschädigt. In der Folge kann die nicht immer gewartet werden, weil der Zugang nicht immer gewährleistet ist, was schliesslich auch zu teuren Schäden und Instandstellungsarbeiten führt. Das Ziel ist jetzt, dass man einen besseren Hochwasserschutz macht, eine ökologische Aufwertung und eine naturnahe Gestaltung realisiert, indem man das Bächlein offenlegt. Die Offenlegung betrifft ungefähr 90 Meter. Die betreffende Stelle ist also sehr kurz. Sie bekommt künftig eine naturnahe Gestaltung mit Pflanzen und man wird den Durchlass auch anpassen. Das führt dazu, dass es weniger Überschwemmungen geben wird, und es führt zum besseren Schutz der Infrastruktur, aber auch zur besseren Biodiversität. Die Kosten belaufen sich auf 670'000 Franken für den Projektierungs- und Ausführungskredit.
Zur Finanzierung – das ist vielleicht noch wichtig: Das Projekt wird über die Sonderrechnung Stadtentwässerung finanziert. Diese ist gebührenfinanziert. Man kann zudem mit Subventionen in Höhe von 75% rechnen. Weitere Drittfinanzierungen sind nicht ausgeschlossen, zum Beispiel durch einen EWB-Ökofonds oder durch einen Renaturierungsfonds.
Die Kommission PVS ist der Meinung, das sei eine nachhaltige Lösung mit ökologischem Mehrwert und einem klaren Mehrwert auch für die Biodiversität. Sie sorgt dafür, dass das Bächlein das umliegende Land künftig nicht mehr mit Sedimenten überschwemmt. Das Ganze ist zudem, wie gesagt, über die Sonderrechnung finanziert, und es werden Subventionen erwartet. Aus diesem Grund empfiehlt euch die Kommission einstimmig die Annahme dieses Geschäfts. Merci.
- SpeechDigitalstrategie 2025No. 2025.PRD.0042MitgliedStadtrat
Janosch Weyermann (SVP): Ich stelle den Antrag, dass wir das Traktandum noch fertig beraten. Alex hat gesagt, er habe nicht allzu lange.
- SpeechSicherheit in Velostationen: Ausgangslage und weiteres VorgehenNo. 2023.TVS.000034MitgliedStadtratAgenda item 10: Sichere und attraktive Velostationen: Einsatz von Videokameras in den städtischen Velostationen PostParc, Schanzenbrücke, Bollwerk, Milchgässli und Welle 7; Bewilligung
Janosch Weyermann (SVP) für die Fraktion: Wir diskutieren heute Abend nicht über ein Datenschutzseminar, sondern über ein ganz konkretes Sicherheitsproblem in unserer Stadt. Seit nämlich die Videoüberwachung in den Berner Velostationen mangels gesetzlicher Grundlagen abgeschaltet werden musste, haben Diebstähle und Beschwerden drastisch zugenommen. Das überrascht eigentlich niemanden, ausser vielleicht diejenigen, die ernsthaft glauben, man könne die Kriminalität mit irgendwelchen ideologischen Wunschvorstellungen eindämmen. Die Realität ist relativ klar: Wo keine Kontrolle ist, fühlen sich die Täter sicher.
Genau diese Situation haben wir heute. Ein bewährtes Instrument wie eine Videoüberwachung fehlt und die Folgen sind heute spür- und sichtbar. Die Videoüberwachung ist kein Selbstzweck. Sie hilft, Straftaten zu verhindern, Täter zu identifizieren und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am konkreten Ort, zu stärken. Wer das ablehnt oder künstlich einschränkt, nimmt bewusst in Kauf, dass die Diebstähle zunehmen und sich die ehrliche Bevölkerung unsicher fühlen muss.
Und was jetzt noch mittels irgendwelcher Anträge vorgeschlagen wird, ist ein schlechter Witz. Eine Speicherdauer von nur 7 Tagen ist in der Praxis oft zu kurz, um ein Delikt nur annähernd aufzuklären. Und eine Aufzeichnung nur während den bedienten Öffnungszeiten geht komplett an der Realität vorbei, denn die Straftaten passieren bekanntlich nicht dann, wenn das Personal vor Ort ist, sondern eben gerade dann, wenn niemand hinschaut. Statt jetzt endlich rasch klare und wirksame gesetzliche Grundlagen zu schaffen, wird einmal mehr relativiert, verzögert und verwässert.
Der Schutz der Täter scheint wichtiger zu sein als der Schutz der Mitarbeitenden und der Bevölkerung. Wenn Videoaufnahmen faktisch nur bei schwersten Delikten eingesetzt werden sollen, wie ihr das ursprünglich wolltet, ist das nichts anderes als ein Freipass für Alltagskriminalität. Und das ist für mich und für die SVP-Fraktion nichts anderes als Täterschutz, den ihr hiermit betreibt. Wir als SVP-Fraktion stehen für eine Politik, die die anständigen Bürgerinnen und Bürger schützt, nicht diejenigen, die die Regeln brechen und darauf zählen können, dass niemand hinschaut. Eines ist klar: Ohne wirksame Instrumente wird es nicht besser, sondern schlechter. Für uns gilt aus diesem Grund: Sicherheit ist kein Luxus. Sie ist eine Grundaufgabe unseres Staats. Deshalb stimmen wir dieser Vorlage klar zu und lehnen bis auf einen Antrag der PVS sämtliche Anträge ab. Merci.
- SpeechNeue Friedhofsgesetzgebung: Totalrevision Friedhofreglement vom 13. August 1998 der Stadt BernNo. 2025.TVS.0028MitgliedStadtratAgenda item 9: Neue Friedhofsgesetzgebung: Friedhofreglement vom 13. August 1998 der Stadt Bern (Friedhofreglement; FHR; SSSB 556.5); Totalrevision, Reglement vom 21. Mai 2000 über die Gebührenerhebung durch die Stadtverwaltung Bern (Gebührenreglement; GebR; SSSB 154.11), Anhang V (Gebührentarif der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün), Ziffer 4.1 (Friedhof- und Bestattungsgebühren); Teilrevision
Janosch Weyermann (SVP) für die Kommission: Ich stelle euch heute die Totalrevision des Friedhofreglements sowie die Teilrevision des Gebührenreglements vor. Ich erkläre euch kurz, wie es überhaupt dazu kam, dass die Revision jetzt vorliegt. Sie geht auf ein Postulat mit dem Titel "Mensch mit Tier" zurück. Dazumal wurde geprüft, wie es künftig möglich sein soll, dass sich Menschen zusammen mit Tieren bestatten lassen können. Es hat sich gezeigt, dass die heutige Friedhofgesetzgebung das nicht zulässt und dass diese auch in mehrfacher Hinsicht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und der Praxis entspricht. Zudem basiert vieles auf veralteten Grundlagen. Das Friedhofreglement stammt aus dem Jahr 1998. 2013 gab es eine Revision. Dabei sind aber einige Punkte ausgelassen worden. Da sich die Welt heute schnell verändert und immer wieder neue Bedürfnisse entstehen, liegt jetzt die umfassende Revision vor, über die wir heute befinden.
Das Reglement hat eine überschaubare Länge und umfasst 17 Artikel. Ich gehe kurz auf die Punkte ein, die geändert werden und die in der Kommission zu diskutieren gaben. Im Zentrum stehen vor allem Veränderungen der gesellschaftlichen Bedürfnisse, die im Friedhofswesen berücksichtigt werden sollen. Dazu gehören insbesondere auch der zunehmende Wunsch nach naturnahen Beisetzungsformen sowie die steigende Nachfrage nach Urnenbeisetzungen in Themen- oder Gemeinschaftsgräbern.
Erdbestattungen machen heute übrigens nur noch ca. 16% aller Bestattungen aus. Der Wunsch nach einer nachträglichen Urnenbeisetzung im Grab von Familienangehörigen ist heute nicht umsetzbar, soll aber künftig mit der Reglementsänderung möglich sein. Ebenso besteht derzeit momentan noch keine Möglichkeit zur Reservation, was künftig auch möglich sein soll und dann auch entsprechend im Gebührenreglement geändert wird. Eine weitere Neuerung im Reglement ist die Mindestgrabesruhe. Sie beträgt heute 20 Jahre, kann aber künftig auf bis zu 40 Jahre verlängert werden. Neu ist auch der Zugriff auf das Gemeinderegistersystem. Das soll auch im Reglement verankert werden.
Bei den Gebühren ergibt sich folgendes Bild: Es gibt eigentlich lediglich eine einzige Erhöhung, nämlich bei der Beisetzungsgebühr für das Gemeinschaftsgrab Sarg – so heisst das. Die übrigen Gebühren bleiben alle gleich. Einige werden sogar leicht gesenkt oder auf gewisse Werte wird komplett verzichtet. Für neue Leistungen werden entsprechend neue Gebühren eingeführt, insbesondere eben im Bereich Reservationen. Neu ist zudem, dass für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, bis jetzt war die Grenze bei 14 Jahren, keine Grabplatz- und Beisetzungsgebühren mehr bezahlt werden müssen. Ebenfalls gesenkt wird die Gebühr für die Urnenentnahme aus einer Nische, da das ja weniger aufwendig ist als eine Urnenausgrabung.
Zusammengefasst wird mit der Revision des Friedhofreglements die Gesetzgebung an die heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Gleichzeitig trägt das Gebührenreglement diesen Änderungen Rechnung und regelt die entsprechenden Gebühren. Wichtig ist: Es gibt keine generellen Gebührenerhöhungen. Im Gegenteil: Einige Gebühren entfallen oder werden reduziert, wie ich bereits gesagt habe.
Ein letzter Punkt, der in der Kommission zu diskutieren gab, betrifft den Artikel 12. Dazu hat die PVS einen Antrag an den Stadtrat überwiesen. Der Artikel regelt die Zuständigkeiten des Gemeinderates. Bis jetzt war das nicht klar geregelt. Neu soll der Gemeinderat über Neuanlagen, Erweiterungen, wesentliche Umgestaltungen sowie die Aufhebung von Friedhöfen entscheiden können. Die PVS hat zu diesem Artikel den entsprechenden Antrag überwiesen, der vorsieht, dass die Aufhebung von Friedhöfen zu streichen sei und stattdessen dem Stadtrat diese Kompetenz übertragen werden soll. Die PVS empfiehlt euch einstimmig das revidierte Friedhofsreglement und das entsprechend angepasste Gebührenreglement zur Annahme. Und ich danke euch für die Aufmerksamkeit.
- InterpellationMitunterzeichnende/r
- Kleine AnfrageMitunterzeichnende/r
- Kleine AnfrageMitunterzeichnende/r
- Motion als RichtlinieMitunterzeichnende/r
- Kleine AnfrageMitunterzeichnende/r
- KommissionStadtrat
- Kommissionspräsidium23.01.2025 – 16.01.2026
- Vizepräsidium11.01.2024 – 01.01.2025
- Mitglied02.05.2019 – 31.12.9999
- Kommission
- Kommission
- FraktionStadtrat
- Fraktionspräsidium06.07.2024 – 10.12.2024
- Mitglied01.05.2019 – 31.12.9999
- Ratsleitung
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0