FB
keine Angabe

Florence Brenzikofer

Active
Die GrünenFraktion G
SchweizBasel-Landschaft

Speeches(146)
Sorted by Speech date, Descending
146 Results
  1. Redetext
    Schweiz

    Wir alle wissen: Wer bei Polizei, Feuerwehr, Sanität oder Zoll Dienst leistet, übernimmt grosse Verantwortung. Oft zählt im Einsatz jede Minute, manchmal sogar jede Sekunde. Die Angehörigen unserer Blaulichtorganisationen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Dafür verdienen sie unseren Respekt und unsere Anerkennung. Gerade weil ihre Aufgabe so wichtig ist, müssen wir aber darauf achten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen ausgewogen bleiben und sowohl den Bedürfnissen der Einsatzkräfte als auch den Anforderungen der Verkehrssicherheit gerecht werden.

    Die Motion verlangt, dass Führerinnen und Führer von Blaulichtfahrzeugen auf Dienst- oder dringlichen Fahrten administrativ nicht stärker als strafrechtlich sanktioniert werden dürfen. Das Anliegen dahinter ist nachvollziehbar. Niemand möchte, dass Einsatzkräfte für die Erfüllung ihres Auftrags unangemessen belastet werden. Die vorgeschlagene Lösung überzeugt jedoch nicht.

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er tut dies nicht, weil er die besonderen Herausforderungen von Einsatzfahrten verkennt. Im Gegenteil, er anerkennt ausdrücklich, dass Einsatzkräfte häufig unter hohem Zeitdruck schwierige Entscheidungen treffen müssen. Dennoch kommt er zum Schluss, dass die geltende Ordnung beibehalten werden sollte.

    Das Administrativrecht dient dem Schutz der Verkehrssicherheit. Es soll verhindern, dass gefährliche Situationen entstehen, und Risiken für alle Verkehrsteilnehmenden minimieren. Ein Führerausweisentzug oder eine andere administrative Massnahme ist deshalb keine zusätzliche Strafe, sondern ein eigenständiges Instrument zum Schutz der Allgemeinheit.

    Genau deshalb ist es problematisch, die administrativen Massnahmen automatisch an das strafrechtliche Ergebnis zu koppeln. Wer dies tut, vermischt zwei Systeme, die bewusst unterschiedliche Funktionen haben. Die Motion würde den Handlungsspielraum der zuständigen Behörden einschränken. Sie würde dazu führen, dass selbst dort, wo aus Sicht der Verkehrssicherheit Handlungsbedarf besteht, administrative Massnahmen nicht mehr im erforderlichen Umfang möglich wären. Dabei dürfen wir eines nicht vergessen: Auch ein Blaulichtfahrzeug bewegt sich nicht im luftleeren Raum. Es fährt auf denselben Strassen wie Familien, Velofahrerinnen und Velofahrer, Fussgängerinnen und Fussgänger oder andere Verkehrsteilnehmende. Gerade weil Einsatzfahrten mit erhöhten Geschwindigkeiten und besonderen Risiken verbunden sind, braucht es wirksame Instrumente zur Wahrung der Verkehrssicherheit.

    Schon heute geniessen Führerinnen und Führer von Blaulichtfahrzeugen weitreichende Sonderrechte. Der Strassenverkehrsrecht erlaubt ihnen, in dringlichen Einsätzen von Verkehrsregeln abzuweichen. Diese Ausnahmen sind bewusst vorgesehen, damit sie ihren Auftrag erfüllen können. Wer schon in der letzten Legislatur im Rat war, weiss, dass das Strassenverkehrsgesetz - wir haben es vorhin von den Kommissionssprechenden gehört - in der letzten Legislatur gerade erst angepasst wurde. Das Parlament hat die Anliegen der Blaulichtorganisationen bereits aufgenommen und den rechtlichen Rahmen entsprechend weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat die besonderen Anforderungen von Einsatzfahrten somit erst kürzlich berücksichtigt. Umso mehr stellt sich die Frage, ob bereits heute erneut in dieses sorgfältig austarierte System eingegriffen werden soll.

    Diesen Sonderrechten steht aber eine besondere Verantwortung gegenüber. Das Gesetz verlangt ausdrücklich die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt. Dieser Grundsatz ist zentral. Er sorgt dafür, dass die notwendige Flexibilität im Einsatz nicht zulasten der Sicherheit geht. Der Bundesrat weist deshalb in seiner Begründung zu Recht darauf hin, dass eine weitergehende Privilegierung sorgfältig geprüft werden müsste. Die Motion geht jedoch deutlich weiter. Sie würde das bestehende Gleichgewicht verschieben, ohne dass nachgewiesen wäre, dass heute ein systematisches Problem bestünde.

    Es geht bei dieser Vorlage nicht um die Frage, ob wir unsere Einsatzkräfte unterstützen wollen; selbstverständlich tun wir das. Es geht vielmehr um die Frage, ob wir ein bewährtes System verändern sollen, das einen vernünftigen Ausgleich schafft zwischen der notwendigen Handlungsfreiheit bei dringlichen Einsätzen und dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden. Der Bundesrat kommt nach Prüfung dieser Frage zum Schluss, dass eine solche Änderung nicht angezeigt ist. Diese Einschätzung überzeugt.

    Im Interesse der Verkehrssicherheit, der Rechtsklarheit und einer sachgerechten Trennung zwischen Straf- und Administrativrecht bitte ich Sie deshalb, die Motion abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche im Namen der Grünen Fraktion und bitte Sie, bei der Beratung dieses Blockes mehrere Minderheitsanträge zu unterstützen. Sie verfolgen das gemeinsame Ziel, das notwendige Gleichgewicht der Interessen der Luftfahrt einerseits sowie des Schutzes der Bevölkerung, der Umwelt, der Kantone und der Gemeinden andererseits zu wahren.

    Bei Artikel 36abis beantragen wir die Unterstützung der Minderheit II (Klopfenstein Broggini), die das geltende Recht beibehalten will. Der Mehrheitsantrag geht deutlich über die Sicherung des heute bestehenden Rechtszustandes hinaus. Neu sollen ausdrücklich die Betriebszeiten und der Betriebsumfang der Landesflughäfen geschützt werden. Damit droht eine Verschiebung des Gleichgewichtes zugunsten der Luftfahrt. Künftig könnte der Eindruck entstehen, dass den Interessen der Flughäfen ein höheres Gewicht zukommt als anderen verfassungsrechtlich geschützten Anliegen. Wir dürfen aber die Menschen nicht vergessen, die unter Fluglärm leiden; wir dürfen die gesundheitlichen Folgen von Lärm und Luftverschmutzung nicht ausblenden; wir dürfen die Anliegen der betroffenen Gemeinden und Kantone nicht schwächen. Zudem müssen wir die Auswirkungen des Luftverkehrs auf Klima- und Treibhausgasemissionen im Blick behalten. Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) gewährleistet weiterhin eine echte Interessenabwägung zwischen Luftfahrt, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Raumplanung. Sie ist deshalb die rechtlich sauberste und ausgewogenste Lösung. Falls dieser Minderheitsantrag keine Mehrheit findet, stellt der Minderheitsantrag I (Schaffner) zumindest eine Verbesserung gegenüber dem Mehrheitsantrag dar. Insbesondere verzichtet er auf den problematischen Begriff des Betriebsumfanges, der erhebliche Rechtsunsicherheiten schaffen würde.

    Bei Artikel 36abis0 bitten wir Sie, die Minderheit Roth David zu unterstützen. Auch sie trägt dazu bei, dass die notwendige Interessenabwägung nicht zugunsten einer einzelnen Branche ausgehebelt wird. Die Luftfahrt braucht Planungssicherheit, aber sie darf keinen gesetzlichen Vorrang gegenüber den legitimen Anliegen der Bevölkerung haben. Dieser Antrag setzt das Verursacherinnenprinzip in bescheidener, aber notwendiger Weise um. Noch immer werden Teile der Kosten für die Flugsicherung an den Landesflughäfen durch die Allgemeinheit getragen. Es ist sachgerecht, dass die Branche einen grösseren Anteil dieser Kosten übernimmt. Gleichzeitig würden dadurch Mittel frei, die für Regionalflugplätze oder für die Förderung erneuerbarer und synthetischer Treibstoffe eingesetzt werden könnten. Gerade wenn wir die Dekarbonisierung des Luftverkehrs ernst nehmen, müssen wir solche Prioritäten setzen.

    Bei Artikel 36 lehnen wir die Minderheit Jauslin ab. Die Wiedereinführung einer Förderung für Ausbildungsflugplätze trägt derzeit nichts zur Reduktion der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs bei. Solange die entsprechenden Flugzeuge weitgehend mit fossilen Treibstoffen betrieben werden, setzt diese Bestimmung die falschen Anreize.

    Bei Artikel 37m bitten wir Sie, die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) zu unterstützen. Diese Minderheit bewahrt die kantonalen Zuständigkeiten für Nebenanlagen von Flugplätzen und sichert die Mitwirkung des BAZL. Sie respektiert unseren Föderalismus und gewährleistet, dass Kantone und Gemeinden weiterhin mitreden können, wenn Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf ihr Gebiet haben.

    Auch bei den Artikeln 37nbis und 37o sprechen wir uns gegen den Mehrheitsantrag aus. Gemeinden, Kantone und betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer müssen ihre Mitwirkungsrechte dann ausüben können, wenn die entscheidrelevanten Informationen tatsächlich vorliegen. Werden Beschwerdemöglichkeiten in frühe Verfahrensschritte verlagert, besteht die Gefahr, dass demokratische Mitwirkungsrechte geschwächt und Verfahren verkompliziert werden. Wer von den Auswirkungen eines Flughafenprojektes betroffen ist, muss wirksam und nicht nur formell mitwirken können.

    Wie mein Kollege Michael Töngi bereits ausgeführt hat, schliessen wir uns bei Artikel 51 der Minderheit Töngi an. Für eine gesetzliche Förderung von Ultraleichtflugzeugen besteht kein überzeugender ökologischer Nutzen. Solange diese Flugzeuge überwiegend mit fossilen Treibstoffen betrieben werden, gibt es keinen Grund, ihnen eine besondere Förderung einzuräumen.

    Der rote Faden all dieser Minderheitsanträge ist einfach: Wir wollen das Gleichgewicht bewahren. Die Luftfahrt ist für die Schweiz wichtig, aber sie darf nicht auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung, der Rechte von Kantonen und Gemeinden, der Steuerzahlenden oder der Klimaziele unseres Landes privilegiert werden.

  3. Redetext
    Schweiz

    Die Grüne Fraktion und eine Minderheit der Kommission beantragen Ihnen, die Vorlage zurückzuweisen. Wir tun dies nicht, weil wir die Bedeutung der Luftfahrt für die Schweiz grundsätzlich infrage stellen. Die Luftfahrt verbindet Menschen, ermöglicht wirtschaftlichen Austausch und ist für gewisse Regionen und Branchen wichtig. Gerade deshalb braucht sie aber einen klaren gesetzlichen Rahmen, der den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Dies leistet der vorliegende Gesetzestext nicht.

    Der Verkehrssektor trägt wesentlich zu den Treibhausgasemissionen bei, und die Luftfahrt gehört zu den klimawirksamsten Formen der Mobilität. Gleichzeitig wächst der Druck auf Bevölkerung und Umwelt durch Lärm, Schadstoffe und den zunehmenden Flächenverbrauch rund um die Flughäfen. Vor diesem Hintergrund wäre zu erwarten, dass eine Revision des Luftfahrtgesetzes Antworten auf diese Herausforderung liefert. Wie reduzieren wir die Klimawirkung des Flugverkehrs? Wie stärken wir den Schutz der Bevölkerung vor Lärm? Wie schaffen wir Anreize auf eine Verlagerung auf klimafreundlichere Alternativen? Und wie stellen wir sicher, dass die Entwicklung der Luftfahrt mit den Umwelt- und Klimazielen unseres Landes vereinbar sind?

    Aus dieser Vorlage gehen die Antworten nicht hervor. Stattdessen droht sie, bestehende Fehlentwicklungen zu zementieren oder gar zusätzlichen Handlungsspielraum für den Ausbau der Luftfahrt zu schaffen, ohne die ökologischen Kosten ausreichend zu berücksichtigen. Damit wird ein Ungleichgewicht geschaffen. Die wirtschaftlichen Interessen der Branche werden gestärkt, während die Interessen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes zu wenig Gewicht erhalten.

    Die Gesetzgebung muss heute sektorübergreifend gedacht werden. Wir können nicht auf der einen Seite ambitionierte Klimaziele beschliessen und auf der anderen Seite Gesetze verabschieden, die das Erreichen dieser Ziele erschweren oder sie ignorieren. Die vorliegende Revision schafft diese Kohärenz nicht. Sie enthält keine ausreichende Verankerung der Klimaverantwortung der Luftfahrt. Sie stellt nicht sicher, dass zukünftige Entscheidungen konsequent mit den langfristigen Umwelt- und Klimazielen der Schweiz in Einklang stehen. Und sie bietet keine überzeugenden Antworten auf die Belastungen, welche die betroffene Bevölkerung heute bereits trägt.

    Ein Eintreten würde deshalb bedeuten, die Diskussion auf einer ungenügenden Grundlage weiterzuführen. Aus Sicht der Minderheit braucht es zuerst eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage. Eine moderne Luftfahrtpolitik muss ökologische Grenzen anerkennen, Innovation fördern, die Lebensqualität der Bevölkerung schützen und die Klimaverpflichtungen unseres Landes ernst nehmen.

    Mit der Rückweisung senden wir ein klares Signal. Die Schweiz braucht ein Luftfahrtgesetz, das den Herausforderungen unserer Zeit gerecht wird und nicht eines, das hinter ihnen zurückbleibt. Wir sind bereit, an einer ausgewogenen und zukunftsfähigen Lösung mitzuwirken. Die vorliegende Vorlage erfüllt diesen Anspruch jedoch nicht. Aus diesen Gründen beantragen wir die Rückweisung an den Bundesrat mit klaren Zielvorgaben, wie sie auf der Fahne ausgeführt sind. Die Revision soll auf die ursprünglich vom Bundesrat angekündigten Ziele im Bereich der Flugsicherheit beschränkt werden. Das heisst: erstens, Verzicht auf die Ausweitung der Besitzstandsschutzgarantie; zweitens, das Prinzip der Interessenabwägung soll uneingeschränkt erhalten bleiben; drittens, die Mitwirkungsrechte und der Rechtsschutz der Kantone, Gemeinden und Anwohner und Anwohnerinnen sollen gewährleistet bleiben; viertens, die kantonalen Zuständigkeiten sowie der Föderalismus sollen gewahrt werden. Besten Dank für die Unterstützung meiner Minderheit!

  4. Redetext
    Schweiz

    Besten Dank, Herr Kommissionssprecher. Ich komme nochmals auf die Frage nach der Haltung der Kantone zurück: Können Sie bestätigen, dass die Konferenz der Energiedirektorinnen und -direktoren die Vorlage wie auch den Gegenentwurf ablehnt, zumal sich auch 17 Kantone ebenfalls für die Ablehnung ausgesprochen haben?

  5. Redetext
    Schweiz

    Herr Bundesrat, die Kantone haben auch eine glasklare Strategie, und die Mehrheit der Kantone hat sich in der Vernehmlassung klar gegen den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen. Können Sie bestätigen, dass der indirekte Gegenvorschlag im Widerspruch zu einigen Gesetzesbestimmungen und Verfassungsbestimmungen der Kantone steht?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0