Felix Wettstein
- Redetext13. Hinterlassenen- und 13. IV-RenteNo. 24.3099Schweiz
Die erste Säule bildet eine Einheit. Wir sollten alles daransetzen, dass dies so bleibt. Die erste Säule besteht aus AHV und[NB]IV. Auch das System der Ergänzungsleistungen bezieht sich völlig zu Recht auf die gesamte erste Säule und nicht nur auf die Altersvorsorge.
Vor ziemlich genau zwei Jahren, am 3.[NB]März 2024, haben die Stimmbevölkerung und die Stände der Volksinitiative zur Einführung der 13.[NB]AHV-Rente zugestimmt. Vielleicht erinnern Sie sich: Im Vorfeld der Abstimmung gab es auch kritische Stimmen, die darauf hinwiesen, dass es ungerecht sei, wenn diese Initiative nur für die Altersrenten gelte, nicht auch für die IV-Renten. Die Ansätze der AHV-Renten und der Invalidenrenten sind zu Recht identisch. Wir dürfen nie vergessen, dass auch 13 Renten nicht reichen, um auf das Existenzminimum zu kommen.
Sie haben sicher auch schon beobachtet, dass es Seniorinnen und Senioren gibt, die heute ein schlechtes Gewissen haben, weil sie der 13.[NB]Rente zugestimmt haben und sich jetzt dem Vorwurf ausgesetzt sehen, sie seien egoistisch und masslos. Hören wir auf, ihnen ein schlechtes Gewissen einzureden. Denn nochmals: Auch 13 Monatsrenten reichen nicht, um das Existenzminimum zu erreichen, wie dies eigentlich in der Verfassung stehen würde.
Gleiches gilt eben auch für die IV-Rente, und es gilt für das "H" in AHV, also für die Hinterlassenenrente. Alle zusammen bilden die erste Säule. Darum sollten auch die Invalidenrenten und die Hinterlassenenrenten dreizehnmal ausbezahlt werden, wenn wir das System nicht schwächen wollen. Genau wie die Alters- und Hinterlassenenrenten werden auch die IV-Renten monatlich ausbezahlt. Der Kreis der Bezugsberechtigten, die Berechnung sowie der Anspruch und die Höhe der Kinderrenten sind in den Artikeln 36 bis 38 IVG geregelt. Diese Bestimmungen sollen auch mit unserer Motion unverändert zur Anwendung kommen.
Interessanterweise gibt uns der Bundesrat in seiner Stellungnahme inhaltlich recht, dass die erste Säule als Einheit betrachtet werden solle. Er bestätigt, dass jetzt ein Keil in dieses Sozialversicherungswerk getrieben wurde, was nicht der Grundidee entspricht. Er begründet dann seinen Ablehnungsantrag allein mit der angespannten Finanzlage. Das kann uns aber nicht befriedigen. Sie wissen, dass wir im Parlament daran sind, die Zusatzfinanzierung für die 13.[NB]AHV-Rente zu regeln. Unserer Meinung nach wählt der Ständerat mit seiner Variante den richtigen Weg. Das ist auch der Weg zur Finanzierung der 13.[NB]IV-Rente.
Was den Bundesbeitrag an die IV betrifft: Dieser ist in den Artikeln 77 und 78 IVG geregelt. Auch an dieser Regel soll mit 13 Renten selbstverständlich festgehalten werden.
Ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion, welche diese Motion gemeinsam eingereicht hat, die drohende Ungerechtigkeit innerhalb der ersten Säule abzuwenden. Die Schweiz kann es sich leisten, und alle Bezugsberechtigten haben 13 Renten verdient.
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Frau Kollegin Sauter, ich möchte an Ihre Grundsatzüberlegung zur Freiheit des Einkaufes anschliessen. Seit mehreren Jahrzehnten ist die Käfighaltung von Hühnern in der Schweiz verboten. Ebenso ist der Import und Verkauf von Produkten, insbesondere von Eiern, aus Käfighaltung untersagt. Es hat deshalb kein Einkaufstourismus eingesetzt - das ist also bereits widerlegt. Mit Ihrer Argumentation müssten Sie jedoch eigentlich verlangen, dass Eier aus Käfighaltung wieder importiert und verkauft werden dürfen. Was sagen Sie dazu?
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Geschätzter Kollege Aellen, Sie haben jetzt sehr gut begründet, warum unter anderem mit Hinblick auf die Generationengerechtigkeit zwischen Verdienenden und Nichtverdienenden ein Ausgleich stattfinden sollte, was eben gegen das System von reinen Kopfprämien spricht. Sie verlangen aber in Ihrem Postulat nur eine teilweise Abdeckung durch Steuern. Weswegen eine teilweise und nicht eine vollständige?
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Es ist eine spannende Überlegung, die Sie da anstellen. Das ist ein typischer Hinweis dafür, dass der Landwirtschaftssektor zu Recht nicht einfach offene Schleusen hat, wenn wir neue Freihandelsabkommen abschliessen oder bestehende aktualisieren, sondern wir hier protektionistisch unterwegs sind.
Unsere Haltung ist: Es ist berechtigt, beispielsweise auf Importprodukte von Landwirtschaftserzeugnissen Zölle zu erheben. Man soll sie aber abstufen, sodass einerseits die inländische Produktion gestärkt und gestützt wird und andererseits sichergestellt ist, dass das, was wir importieren, sozialen und ökologischen Qualitätskriterien standhält.
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Die Orientierung an der nachhaltigen Entwicklung mit den drei Pfeilern, die Sie jetzt genannt haben, Kollege Andrey, ist tatsächlich eine generelle Orientierung unserer Politik. Das gilt gerade auch für die Landwirtschaft, und das gilt auch für die internationalen Beziehungen rund um die Landwirtschaft. Unter anderem deswegen sind wir der Meinung, dass internationale Abkommen mit anderen Ländern und ebenfalls mit Ländern auf anderen Kontinenten auch bezüglich landwirtschaftlicher Produktion auf diese Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung abstützen müssen.
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