Werner Salzmann
- RedetextSchweiz
Besten Dank für diese interessante Diskussion, diese Auslegeordnung und die verschiedenen Meinungen. Ich kann Ihnen sagen: Wir liegen wahrscheinlich gar nicht so weit auseinander. Digiflux wurde ja entwickelt, nachdem die Verordnung beschlossen worden war. Wenn Sie die Verordnung sehen, wissen Sie nicht, was genau auf die Betriebe zukommt. Das wurde dann Schritt für Schritt immer transparenter, und deshalb haben jetzt zuletzt noch die Lieferanten vermeldet, dass es eben nicht umsetzbar sei.
Was wollen wir jetzt? Ständerat Wicki hat gesagt, wir müssten uns auf das berufen, was wir wollen. Wir wollen einen Absenkpfad. Nehmen wir jetzt die Nährstoffe, und ich bitte Sie, da vielleicht mal zuzuhören. Wir haben in der Schweiz einen geschlossenen Nährstoffkreislauf. Wir kaufen Dünger zu; vielleicht exportieren wir wieder etwas. Wir kaufen Futtermittel zu und exportieren wieder etwas. Es kann genau ermittelt werden, was reinkommt und was rausgeht. Mehr haben wir nicht zur Verfügung. Wir haben die Tierbestände, wir haben die Flächen, alles ist gegeben. Die Bauern müssen sich dem Gewässerschutzgesetz unterstellen, dürfen diesem gemäss nicht mehr Dünger als von drei Düngergrossvieheinheiten (DGVE) pro Hektare ausbringen, wenn sie ein Label erhalten wollen, bzw. je nachdem von höchstens zwei bis zweieinhalb DGVE oder noch weniger. Es ist alles gegeben. Wenn wir jetzt wirklich einen Absenkpfad nach Branchen wollen, dann können wir diese Lieferungen auf Stufe Schweiz den Branchen zuteilen, der Landwirtschaft, der Privatwirtschaft oder im Düngerbereich auch den Golfplätzen, Gemeinden, Fussballplätzen usw. Wir können genau eruieren, wohin es geht.
Jetzt wird die Landwirtschaft aber - im Unterschied zur Bauwirtschaft, Kollege Wicki - im Detail danach geprüft, was genau in den Mitteln enthalten ist und wo sie sie genau anwendet. Das ist in der Bauwirtschaft nicht der Fall, also z. B. bei den Pflanzenschutzmitteln, die in den Hausanstrich kommen. Wir müssen einfach eine Gesamtbeurteilung vornehmen, wenn wir das anschauen. Wir wollen die schwarzen Schafe ausfindig machen, das will ich auch; aber in der Schweiz gilt das Prinzip, dass es nicht ein flächendeckendes Überwachungskonzept gibt, um schwarze Schafe zu finden, sondern man geht gezielt auf die schwarzen Schafe los, und dagegen haben wir auch nichts. Das ist der Unterschied.
Nächster Punkt: In der Landwirtschaft werden Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe eingesetzt, um die Kulturen gesund zu halten. Wenn sie zu wenig Nährstoffe wie Stickstoff haben, führt das im Bereich Gemüse- und Fruchtfolgekulturen zu Problemen mit Pilzkrankheiten; dann braucht es mehr Pflanzenschutzmittel. Das ist eine ausgewogene Sache. Kein Landwirt hat ein Interesse, mehr einzusetzen, als er braucht, um die Pflanze gesund zu machen und eine gute Qualität zu erreichen.
Mit Digiflux wird sich bezüglich Anwendung und Produkten von hoher Qualität nichts ändern, gar nichts, liebe Kollegin Graf. Wenn wir hier jetzt ein Kontrollsystem einführen, das die Landwirte so detailliert überwacht, dann sinkt eben das Vertrauen der Landwirte in den Staat. Beim Waffenrecht hat man genau dasselbe gemacht: Die schwarzen Schafe will man nicht kontrollieren, und die Schützen hat man derangiert. Genau dasselbe passiert hier.
Ich kann Ihnen sagen: Wir sind nicht gegen einen verminderten Einsatz von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln, im Gegenteil: Das senkt unsere Kosten, das wollen wir. Deswegen brauchen wir die Robotik und die Digitalisierung, die ich Ihnen erklärt habe. Wir brauchen das. Aber wir brauchen kein Überwachungssystem, das dann auch keine Konsequenzen hat. Was wollen Sie machen, wenn Sie Tausende von Daten haben? Jetzt haben hier alle gesagt, bei uns arbeiteten die Landwirte gut. Das freut mich, und ich weiss auch, dass 99,9 Prozent das so tun, und schwarze Schafe gibt es überall. Aber ich bitte Sie wirklich: Kommen Sie noch einmal darauf zurück, damit wir das in Ruhe diskutieren können und das Ziel des Absenkpfads in den Branchen erreichen und schauen, wo mehr und wo weniger gebraucht wird.
- RedetextSchweiz
Im Zusammenhang mit den beiden Volksinitiativen, die der Kommissionssprecher erwähnt hat, hat das Parlament nach langen Beratungen Absenkpfade für Pflanzenschutzmittel beschlossen und im Verlauf der Debatte zusätzlich auch Absenkpfade für Nährstoffe inklusive Kraftfutter eingeführt.
Ziel dieser Massnahmen ist es, Transparenz darüber zu schaffen, in welchen Bereichen Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe gewerblich verwendet werden, um allenfalls gezielt Absenkpfade für die einzelnen Branchen festzulegen.
Auch wenn verdankenswerterweise bereits verschiedene Anpassungen vorgenommen wurden, wird das vorliegende System den administrativen Aufwand für die gesamte Branche massiv erhöhen. Dies steht in klarem Widerspruch zum Ziel der überwiesenen Motion 22.4251 der WAK-S, "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts". Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden sollen; ich zitiere Buchstabe d: "Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands."
Wenn wir dieses Ziel ernst nehmen, müssen wir entsprechend handeln. In seiner heutigen Ausgestaltung widerspricht Digiflux diesem Ziel deutlich. Das System muss deshalb weiter angepasst werden, ohne dabei die Ziele der Absenkpfade aus den Augen zu verlieren. Das ist durchaus möglich, wenn wir uns an den Daten orientieren, die in der Praxis bereits heute erhoben werden. Im Bereich Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe sollen Daten bis zu Stufe Betrieb erfasst werden. Dabei stellen sich durchaus die Fragen, ob der Datenschutz ausreichend gewährleistet ist und was die Verwaltung mit all diesen Daten will. Dienen diese Daten der Überwachung und Kontrolle der Landwirtschaftsbetriebe, oder bilden sie die Grundlage für gezielte Massnahmen zur Reduktion von Mengen und Verlusten? Das ist die Frage.
Digiflux wurde vielleicht nicht bewusst so ausgestaltet, dass Betriebe bis ins Detail überwacht und kontrolliert werden können, aber faktisch ist es so. Glücklicherweise konnten bereits gewisse Anpassungen vorgenommen werden. Neu gilt: Wer beruflich Pflanzenschutzmittel einsetzt, muss über eine Fachbewilligung für den Bereich Landwirtschaft oder Gartenbau verfügen und sich regelmässig weiterbilden. Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen erworben werden, die über eine solche Fachbewilligung verfügen. Mit diesen neuen Anforderungen ist bereits nachvollziehbar, wer welche Pflanzenschutzmittel erwirbt und zu welchem Zweck sie eingesetzt werden.
Deshalb sind auch im Bereich der Pflanzenschutzmittelerfassung weitere Vereinfachungen absolut möglich. Im Bereich der Nährstoffe ist das System der Meldepflicht hingegen nicht praxistauglich. Die Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen würde den administrativen Aufwand unverhältnismässig erhöhen. Neben der Landwirtschaft wären insbesondere Käsereien, Lohnunternehmen, Futtermittelmühlen, Brauereien, Handelsbetriebe und weitere Gewerbebetriebe betroffen. Sie müssten zusätzlichen administrativen, personellen und technischen Aufwand tragen.
Ich nenne Ihnen das Beispiel einer kleinen Mühle aus Langnau im Emmental. Diese Mühle stellt etwa 120 verschiedene Futtermittel- und Mineralstoffmischungen her. Die Gehaltsangaben von Stickstoff und Phosphor müssen ja gemeldet werden. Sie machen Mischungen für Schweine, Rinder, Ziegen, Schafe, Hühner und Kaninchen. Die Rezepturen werden auch von Zeit zu Zeit geändert, weil die Rohstoffe manchmal nicht verfügbar sind. Das heisst, dieser Kleinbetrieb müsste dem BLW pro Jahr 4500 Lieferungen melden - 4500! Jede Änderung der Rezeptur müsste dann auch noch nachgemeldet werden. Um Gottes Willen, was macht das BLW mit diesen Zahlen, wenn schon von einer Futtermühle so viele Meldungen kommen?
Die Mehrbelastung, die hier entsteht, ist kaum tragbar und würde letztlich auch auf die Landwirtschaft überwälzt; sie müsste das bezahlen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaft bereits heute im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) und der Nährstoffbilanz umfangreiche Aufzeichnungspflichten erfüllt und damit eine hohe Transparenz sicherstellt. Eine zusätzliche Melde- und Aufzeichnungspflicht schafft Doppelspurigkeiten und bringt keinen erkennbaren Mehrwert. Darüber hinaus konnten die Nährstoffverluste im Rahmen des Absenkpfads Nährstoffe in den letzten sechs Jahren bereits deutlich reduziert werden, und dies ohne einen zusätzlichen Verwaltungsapparat wie Digiflux. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat den Branchen zugesichert, dass kein Obligatorium zur Nutzung einer digitalen Nährstoffbilanz eingeführt werde. Diese Zusicherung wird nun mit dem aktuellen Agrarpaket erstaunlicherweise unterlaufen. Die Behörden schiessen damit im Bereich der Nährstoffe klar über das ursprünglich vorgesehene Ziel von Digiflux hinaus. Aus meiner Sicht muss das gestoppt werden, indem die Mitteilungspflicht für Nährstofflieferung gestrichen wird. Das verlangt eine Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes, konkret eine Streichung von Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes. Mit einer Zustimmung zu den vorliegenden Initiativen kann dieser Gesetzgebungsprozess angestossen werden.
Wir haben in diesem Saal bereits oft über die Möglichkeit der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen diskutiert. Eine grosse Chance bieten uns die Digitalisierung und die Robotik in der Landwirtschaft. Sie ermöglichen es, Unkräuter punktgenau zu erkennen und gezielt zu bekämpfen. Ebenso eröffnen moderne Technologien die Möglichkeit, den Gesundheitszustand von Kulturen mittels Satellitendaten detailliert zu erfassen und Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe präzise und bedarfsgerecht auszubringen. Die Digitalisierung soll der Landwirtschaft dienen und nicht für eine umfassende Überwachung der Betriebe missbraucht werden. Das ist der Grundsatz, den wir ins Zentrum stellen müssen, wenn wir darüber diskutieren. Dann werden wir die Ziele Ernährungssicherheit, faire Einkommen für die Bauernfamilie, qualitativ hochwertige Lebensmittel für Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Schutz unserer Produktionsgrundlagen Boden und Wasser gemeinsam erreichen.
Wir befinden uns heute in der ersten Phase der Beratung dieser beiden Initiativen. Mit einer Zustimmung bringen wir zum Ausdruck, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. In der zweiten Phase der Beratung werden wir dann die Details im Interesse aller Beteiligten vertiefen können. Ich bitte Sie daher, den beiden Geschäften Folge zu geben und meine Minderheitsanträge zu unterstützen.
- RedetextMitteilungen des PräsidentenNo. 26.9001Schweiz
Wir empfangen heute eine Delegation des Kantons Bern unter der Leitung von Frau Grossratspräsidentin Anne Speiser-Niess. Es ist uns eine grosse Freude und Ehre, Sie hier im Parlamentsgebäude begrüssen zu dürfen.
Wer heute vor dem Bundeshaus steht, sieht ein vollendetes Ensemble: drei Gebäude, die das politische Zentrum unseres Landes bilden. Doch 1848, im Gründungsjahr des modernen Bundesstaates, war Bern als Bundesstadt noch nicht gebauter Ausdruck der neuen Schweiz, sondern zunächst eine Idee - und ein mutiger Entscheid.
Die junge Eidgenossenschaft brauchte damals einen Sitz für ihre neuen Behörden. Als Bundesstadt auserkoren zu werden, war eine grosse Ehre, aber auch eine anspruchsvolle Verpflichtung. Doch Bern hat diese Verantwortung angenommen.
Bereits 1857 wurde das Bundeshaus West eingeweiht, später folgten das Bundeshaus Ost und schliesslich das Parlamentsgebäude mit seiner markanten Kuppel, die heute das Wahrzeichen unseres Landes ist.
Für diese Bauten hat der Kanton Bern im wahrsten Sinne des Wortes von seinem eigenen Boden gegeben. Das sichtbare Mauerwerk, aber auch die tiefen Fundamente, bestehen massgeblich aus dem warmen Berner Sandstein, unter anderem aus den berühmten Steinbrüchen von Ostermundigen. Dieser Stein prägt bis heute das Gesicht und die Seele der Bundesstadt.
Doch die grösste Leistung des Kantons Bern für das Bauwerk liegt im Verborgenen. Der Baugrund hier am Hang war äusserst instabil. Um diesem mächtigen Haus dauerhaft Halt zu geben, brauchte es Fundamente von aussergewöhnlicher Dimension. Tausende von Steinquadern mussten tief im Boden verankert werden. Auf ihnen ruht bis heute dieses Gebäude, unsichtbar, aber unverzichtbar.
Dieses Bild passt in ganz besonderer Weise zur Rolle des Kantons Bern in unserem Bundesstaat. Was Bestand haben soll, braucht ein starkes Fundament. Das gilt für Gebäude, und das gilt erst recht für die Institutionen unseres Landes.
Die Geschichte unseres Bundesstaates wäre ohne Bern schlicht nicht dieselbe. Das Bundeshaus, in dem wir heute zusammenkommen, ist das schönste Symbol dafür: getragen von Fundamenten, die man zwar nicht sieht, auf die sich unser Land aber seit Generationen felsenfest verlassen kann.
Ich heisse Sie herzlich willkommen und wünsche Ihnen einen schönen Tag hier in Bern. (Beifall)
- RedetextInländische Munitionsproduktion sichernNo. 25.4046Schweiz
Ihre Kommission hat die Motion, die ich am 18. September 2025 eingereicht habe, an ihrer Sitzung vom 14. April 2026 beraten. Der Ständerat hat die Motion bereits am 3. Dezember 2025 angenommen. Der Nationalrat hat sie am 12. März 2026 abgeändert und mit einer deutlichen Mehrheit gutgeheissen.
Worum geht es? Die Schweiz muss die Versorgung ihrer Armee mit Munition langfristig sicherstellen. Gerade in der heutigen sicherheitspolitischen Lage dürfen wir uns bei einem so wichtigen Gut nicht in zu grosse Abhängigkeiten begeben.
Die ursprüngliche Motion verlangte, dass der Bundesrat mit Swiss P eine strategische Rüstungskooperation eingeht. Ziel ist es, den Wegzug des Unternehmens zu verhindern und die Munitionsproduktion in der Schweiz zu erhalten.
Der Nationalrat hat diesen Ansatz nun erweitert. Er hält fest, dass die Versorgung der Armee mit Munition insgesamt sichergestellt werden muss. Für die Versorgung mit Kleinkalibermunition soll der Bundesrat insbesondere eine strategische Zusammenarbeit mit Swiss P oder mit Saltech prüfen.
Die Kommission unterstützt diese Anpassung. Sie ist der Ansicht, dass rasch gehandelt werden muss, um die Versorgungssicherheit in diesem zentralen Bereich zu stärken. Gleichzeitig teilen wir die Auffassung des Nationalrates, dass die Sicherung der Munitionsversorgung nicht allein von einem einzelnen Unternehmen abhängen darf. Deshalb ist es sinnvoll, verschiedene Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, die Motion in der vom Nationalrat geänderten Fassung anzunehmen.
- RedetextSchweiz
Bevor wir über die Motion sprechen, müssen wir zunächst einmal darüber diskutieren, was wir heute haben: Die Schweiz beteiligt sich seit 1996 an der Partnerschaft für den Frieden. Die Motion will eine neue Partnerschaft für den Frieden und die Verteidigung. Die Zusammenarbeit, die wir heute haben, ermöglicht es unserem Land, sicherheitspolitische Kompetenzen auszubauen, Erfahrungen mit Partnerstaaten auszutauschen und einen Beitrag zu Frieden, Stabilität und humanitärem Völkerrecht zu leisten - und dies immer unter strikter Wahrung unserer Neutralität.
Die Schweiz bestimmt ihre Schwerpunkte selbstständig und verabschiedet jährlich ein eigenes Kooperationsprogramm. Sie beteiligt sich gezielt an Ausbildungsangeboten, Reformprojekten und ausgewählten Übungen, ohne sich dabei in militärische Bündnisverpflichtungen einzubinden. Mit dem Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), dem Genfer internationalen Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) und dem Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) verfügt die Schweiz über international anerkannte Kompetenzzentren.
Als Depositarstaat der Genfer Konventionen engagiert sie sich zudem für die Verankerung des humanitären Völkerrechts und für demokratische Sicherheitsstrukturen in Europa.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns die Frage: Weshalb braucht es eine neue Sicherheitsstruktur oder eine neue Partnerschaft?
1. Die Europäische Union ist heute weit davon entfernt, eine gemeinsame und kohärente Sicherheitspolitik zu entwickeln. Selbst bei der Rüstungsbeschaffung und -produktion verfolgen die Mitgliedstaaten weitgehend nationale Interessen. Sie waren nicht einmal in der Lage, gemeinsam ein Flugzeug der fünften Generation zu bauen.
2. Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit in Europa erfolgt bereits heute überwiegend im Rahmen der Nato und der Partnerschaft für den Frieden. Die Nato verfügt über die notwendigen Fähigkeiten, Strukturen und Mittel, um gemeinsame Einsätze zu koordinieren. Dabei spielen die USA natürlich weiterhin eine zentrale Rolle.
3. Die Schweiz verfügt mit der Partnerschaft für den Frieden bereits über ein bewährtes Instrument für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit, Ausbildung und den Dialog. Eine neue, zusätzliche Parallelstruktur würde kaum einen Mehrwert schaffen, sondern vielmehr Doppelspurigkeiten erzeugen, weil die meisten Länder aus Europa Mitglied in der Nato und in der Partnerschaft für den Frieden sind.
Die starke Minderheit der Kommission ist deshalb der Auffassung, dass kein Bedarf für eine neue Parallelinstitution besteht. Wir sollten stattdessen die bestehenden und funktionierenden Instrumente weiter nutzen. Ich bitte Sie daher im Namen der starken Minderheit - der Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen -, die Motion abzulehnen.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0