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Peter Hegglin

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Die MitteFraktion M-E
SchweizZug

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  1. Redetext
    Schweiz

    In der Kommission hat es etwa ähnlich getönt wie jetzt hier im Rat. Auch dort gingen die Emotionen hoch oder die Ansichten weit auseinander. Ich könnte mich vielleicht kurz fassen und einfach auf das Wort des früheren Kommissionspräsidenten Hans Wicki verweisen. Er hat eigentlich versucht, es auf den Punkt zu bringen. Ich möchte es aber nicht dabei belassen, sondern noch ergänzen, dass wir wirklich versucht haben, uns ernsthaft mit der Thematik zu befassen. Dabei kann ich vielleicht auch festhalten, dass es in der Landwirtschaft schon seit Jahren die Nährstoffbilanzen gibt. Jeder Bauer muss diese Formulare ausfüllen und die Nährstoffbilanz einhalten. Nur wenn er sie einhält, hat er ein Anrecht auf Direktzahlungen. Ähnliche Pflichten gibt es auch im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Er muss sich ausbilden, er muss auch dort Regeln einhalten.

    Trotzdem wurden dann die Trinkwasser-Initiative und die Pestizid-Initiative eingereicht. Sie haben viele Unterschriften bekommen. Wir haben sie hier im Rat intensivst diskutiert. Wir haben mit der parlamentarischen Initiative 19.475 versucht, eine Antwort auf diese Initiativen zu geben. Diese Antwort haben wir erarbeitet, sie wurde beschlossen. Wir haben vom Bundesrat sogar vor der Volksabstimmung die entsprechenden Vernehmlassungen dazu verlangt. Die Vernehmlassungsresultate lagen auch vor. In der Vernehmlassung gab es eigentlich eine breite Unterstützung, auch aus bäuerlichen Kreisen. Erst im Nachgang, als es um die Umsetzung ging, kam der grosse Widerstand.

    Ich bin ja auch froh, wurde das System vereinfacht und praxistauglich gemacht. Jetzt zu sagen, man wolle gar nichts mehr, würde aber nicht mit meiner Verantwortung übereinstimmen. Es geht auch um das Vertrauen in meine politische Arbeit. Deshalb bin ich zum Schluss gekommen, diese Standesinitiative nicht zu unterstützen.

    Es wurde gesagt, es gehe darum, die schwarzen Schafe zu eruieren. Ja, das glaube ich auch, aber wie wollen Sie diese schwarzen Schafe finden? Die können Sie nur dann feststellen, wenn Sie Stoffflüsse haben, wenn Sie sehen, dass es irgendwo eine Lücke hat, dass dort übermässig viele entsprechende Nährstoffe verwendet oder verbraucht werden. Ich meine eben auch, das sei weniger innerhalb der Landwirtschaft als vielmehr in den vor- und nachgelagerten Bereichen zu suchen. Sie kennen die vielen grossen Sportanlagen. Damit diese Grünflächen gut aussehen, braucht es auch Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel. Auch bei der Infrastruktur, in der öffentlichen Verwaltung, bei den SBB-Anlagen, bei den Strassen werden entsprechende Mittel verwendet. Diese Mittel, die dort verwendet werden, einfach der Landwirtschaft zuzuschreiben, finde ich auch nicht richtig. Wenn man eine bessere Zuschreibung vornehmen kann, glaube ich, dass das System etwas bewirkt hat.

    In diesem Sinne empfehle ich Ihnen im Namen einer knappen Mehrheit der Kommission, die Initiativen abzulehnen.

    [VS]

  2. Redetext
    Schweiz

    Wir behandeln heute zwei Vorstösse, die inhaltlich identisch sind: die Standesinitiative Bern 25.305 sowie die parlamentarische Initiative Stark 25.451. Beide verlangen im Kern eine Abschwächung der bestehenden Mitteilungspflichten. Unter anderem sehen sie die Streichung von Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes vor, also die Aufhebung der Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen und damit faktisch die Aufhebung der gesamten Mitteilungspflicht im Bereich der Nährstoffe. Nur die bereits bestehende und etablierte Mitteilungspflicht für Hof- und Recyclingdünger soll weitergeführt werden.

    Die Initianten begründen ihre Forderungen damit, dass die Mitteilungspflichten für sämtliche Lieferungen, also für Futtermittel, Mineraldünger sowie Hof- und Recyclingdünger, zu einem erheblichen administrativen Aufwand führen würden, insbesondere für den Handel, für Futtermittellieferanten, für KMU entlang der Wertschöpfungskette sowie für gewerbliche Akteure. Es wird auf zusätzliche Kosten, technische Herausforderungen bei der Umsetzung sowie auf bestehende Unsicherheiten hingewiesen, etwa im Zusammenhang mit Schnittstellen, Datenflüssen oder dem Datenschutz. Für die Initianten schiesst die Mitteilungspflicht über das ursprüngliche Ziel hinaus.

    Die beiden Vorstösse stehen in engem Zusammenhang mit dem Informationssystem Digiflux. Digiflux ist die vom Bund aufgebaute digitale Plattform zur Umsetzung der Mitteilungspflichten für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Das System basiert auf einem gesetzlichen Auftrag des Parlamentes. Es wurde entwickelt, um die Erfassung von Lieferungen zu vereinfachen, Daten nur einmal zu erfassen und gleichzeitig Transparenz über Stoffflüsse zu schaffen. Digiflux ist seit 2025 in Betrieb. Die Plattform wurde getestet und weiterentwickelt, und sie wird zeitgerecht für die Umsetzung der Mitteilungspflichten ab Januar 2027 zur Verfügung stehen.

    Die Kommission hat sich wiederholt mit diesen Themen und Vorstössen befasst, nämlich an den Sitzungen von Oktober 2025, März 2026 und Mai 2026. Sie hat die Verwaltung angehört und vertiefte Abklärungen vorgenommen. Insbesondere hat sie sich zum Stand der Umsetzung von Digiflux informiert, also zu den bereits erfolgten Vereinfachungen und zur Einführung von Freiwilligkeiten bei den Mitteilungspflichten und bei der Erfassung der Daten. Dies wurde auch ausgelöst durch die umgesetzte Motion Kolly 24.3078 und die Standesinitiative St. Gallen 24.323.

    In mehreren Berichten rapportierte uns die Verwaltung über die umgesetzten Massnahmen. Diese ausführlichen Berichte waren ein wesentlicher Bestandteil der Diskussionen und für mich dann ein Hauptgrund dafür, den beiden Initiativen keine Folge zu geben.

    Ich komme zu den zentralen Punkten der Diskussion:

    1. Die Verwaltung hat in den letzten Monaten erhebliche Anpassungen vorgenommen. Die Mitteilungspflichten wurden vereinfacht, beispielsweise durch den Verzicht auf die parzellenscharfe Mitteilungspflicht. Das bedeutet, dass die Daten nur noch pro Betrieb mitgeteilt werden müssen. Zudem wurden zahlreiche Freiwilligkeiten eingeführt. Insgesamt wurde das System gegenüber der ursprünglichen Konzeption deutlich praxistauglicher ausgestaltet.

    2. Digiflux funktioniert. Das System ist aufgebaut, es wird getestet, und die Umsetzung verläuft planmässig. Es dient nicht nur der Umsetzung der gesetzlich geforderten Mitteilungspflicht, sondern es ermöglicht mittelfristig auch eine Vereinfachung der administrativen Abläufe. Es fördert die Digitalisierung und bedeutet insgesamt eine Entlastung der Landwirtschaft.

    3. Der Widerstand gegen das System ist differenziert zu betrachten. Er kommt heute weniger aus der Landwirtschaft selbst, sondern stärker aus vor- und nachgelagerten Bereichen, insbesondere aus dem Handel und aus Teilen des Gewerbes. Damit meine ich den Gartenbau, Sportanlagen, öffentliche Infrastrukturen und so weiter und so fort; diese Bereiche wären natürlich ebenfalls Transparenzpflichten unterworfen.

    4. Die Frage der Nährstoffe betrifft ein Kernelement der parlamentarischen Initiative 19.475, mit der das Parlament bewusst Transparenz schaffen und Nährstoffverluste wirksam reduzieren und dabei auch den nichtlandwirtschaftlichen Verbrauch einbeziehen wollte. Dieser Punkt ist für die Kommissionsmehrheit zentral.

    Das Parlament hat damals den Absenkpfad für Nährstoffverluste sowie die Mitteilungspflicht für Dünger, Hof- und Recyclingdünger und Kraftfutter in das Gesetz aufgenommen. Die Einbeziehung der Nährstoffe war Teil der Überlegungen im Zusammenhang mit den Abstimmungen über die Trinkwasser- und Pestizid-Initiativen.

    Nachdem die Agrarpolitik 22+ sistiert worden war, entschied das Parlament, dem Volk einen inoffiziellen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Dieser sollte eine integrale Lösung darstellen, welche sowohl die Risiken im Bereich der Pflanzenschutzmittel als auch die Problematik der Nährstoffüberschüsse adressiert. In diesem Kontext wurde die Mitteilungspflicht für Nährstoffe bewusst als zentrales Instrument zur Schaffung von Transparenz geschaffen. Das entsprechende Verordnungspaket zur parlamentarischen Initiative 19.475 wurde vor den Abstimmungen zu den Trinkwasser- und Pestizid-Initiativen in die Vernehmlassung gegeben und wurde breit unterstützt, auch von bäuerlichen Kreisen.

    Vor diesem Hintergrund stellte sich für die Kommission eine grundsätzliche Frage: Wie weit können wir ein System, das wir selbst beschlossen haben, im Nachhinein wieder aufweichen? Dies hätte natürlich mehrere Konsequenzen. Die angestrebte Transparenz über Nährstoffflüsse ginge verloren, eine fundierte, verbesserte regionale Bilanzierung wäre nicht mehr möglich. Weiter würde die Digitalisierung zurückgeworfen. Anstelle einer einmaligen digitalen Erfassung müssten viele Daten wieder von Hand erfasst werden, was der angestrebten administrativen Entlastung widerspricht. Und schliesslich stellt sich die Frage der Glaubwürdigkeit: Die beschlossenen Massnahmen waren Teil der politischen Argumentation gegenüber der Bevölkerung, die schliesslich zur Ablehnung der Trinkwasser- und Pestizid-Initiativen geführt hatte. Eine nachträgliche wesentliche Abschwächung würde, meine ich, von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht verstanden.

    Die Minderheit der Kommission hat insbesondere die praktischen Schwierigkeiten und den administrativen Aufwand betont. Diese Argumente wurden sorgfältig geprüft. Die Mehrheit kam zum Schluss, dass die aufgeführten Herausforderungen für die Branche durch die bereits erfolgten Anpassungen weitgehend adressiert wurden und dass der gesetzliche Handlungsspielraum auf Verordnungsebene ausgeschöpft ist. Weitergehende Ausnahmen von der Mitteilungspflicht würden eben entsprechende Gesetzesanpassungen durch das Parlament erfordern.

    Vor diesem Hintergrund hat die Kommission abgestimmt: Sie empfiehlt, beiden Vorstössen keine Folge zu geben - bei der parlamentarischen Initiative Stark mit 5 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, bei der Standesinitiative Bern mit 6 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

    Ich möchte nicht verschweigen, dass das Abstimmungsverhalten ein Unbehagen zum Ausdruck bringt und auf die Zielkonflikte hinweist zwischen der Verpflichtung nach mehr Transparenz einerseits und Entlastung von administrativem Aufwand andererseits.

    In der Mehrheit wollte die Kommission aber gemachte Versprechen nicht wieder zurücknehmen. Deshalb empfehle ich, mit den wie gesagt kleinen Mehrheiten, diese Vorstösse oder Initiativen abzulehnen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Seit dem Jahr 2020 betreibt der Bund das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin. Dieses verpflichtet die Tierärzte zur Meldung aller Einsätze und Abgaben von Antibiotika, dies sowohl für Nutztiere als auch für Heim- und Gesellschaftstiere. Bei der nun vorliegenden Änderung des Heilmittelgesetzes ist neu vorgesehen, das Informationssystem Antibiotika und die Meldepflicht auf andere Wirkstoffe als Antibiotika und auf Arzneimittel mit antiparasitären Wirkstoffen auszudehnen.

    Das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin wurde als Beitrag der Landwirtschaft und der Veterinärmedizin zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes und von antibiotikaresistenten Bakterien und deren Übertragung auf Menschen eingeführt. Ich glaube, ich kann sagen, es ist auch erfolgreich, der Einsatz von Antibiotika ist doch massgeblich zurückgegangen. Ich bin sicher, dass damit auch die Resistenzbildungen weniger geworden sind. Aber diese Meldepflichten jetzt prophylaktisch auch auf Mittel gegen Läuse, Flöhe, Würmer und so weiter und so fort einzuführen, macht meiner Meinung nach wenig Sinn. Die Ausdehnung dieser Datenbank und damit der Meldepflichten auf andere Gruppen von Wirkstoffen als Antibiotika, bei denen Resistenzen auftreten, trägt nichts zur Reduktion der Antibiotikaresistenzen und zum Schutz der Menschen vor der Übertragung von resistenten Bakterien bei.

    Resistenzen gegen antiparasitäre Wirkstoffe sind bei Kleinwiederkäuern, das sind Schafe und Ziegen, schon seit längerer Zeit bekannt, und diesen Resistenzen müssen die Tierhalter zusammen mit den Bestandestierärzten und dem Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer mit angepassten Strategien begegnen. Das geschieht heute schon, indem man zum Beispiel nicht immer die gleichen Medikamente nimmt, sondern eben abwechselt und dadurch die Resistenzbildung unterbricht. Auf die Gesundheit der Menschen haben diese Resistenzen aber keinen Einfluss. Daher ist diese Ausweitung auch abzulehnen, es ist darauf zu verzichten.

    Die administrativen Belastungen der Tierhalter und der Tierärzte dürfen doch nicht weiter erhöht werden, insbesondere wenn daraus wenig oder kein Nutzen generiert werden kann. Insbesondere kleinere und mittelgrosse Tierarztpraxen verfügen häufig über begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen. Diese dann zusätzlich zu belasten, führt dazu, dass ihre wertvolle Zeit für Betreuung und Behandlung von Tieren verloren geht. Deshalb sollten neue regulatorische Vorgaben nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit ausgestaltet werden, und ich meine, hier geht man zu weit.

    Wenn man schon etwas machen möchte, meine ich, wäre es besser, vermehrt eine detailliertere Forschung über die Eintragung von Abbaustoffen dieser Medikamente mittels Abwasseranlagen in Fliessgewässer und Grundwasser zu machen. Ich meine, das wäre nutzbringender.

    Mit diesen Argumenten empfehle ich Ihnen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die vorgesehenen Änderungen im Heilmittelgesetz tragen dazu bei, die Arzneimittelsicherheit zu stärken, die Qualität der Versorgung zu verbessern, indem auch Arzneimittel für neuartige Therapien im Heilmittelgesetz spezifisch und umfassend geregelt werden, und zudem die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen besser zu nutzen. Eintreten ist für mich deshalb unbestritten. Ich möchte nur vier mir wichtige Elemente noch zusätzlich erwähnen.

    Ich beginne mit dem Online-Handel: Für mich war es schon länger ein grosses Ärgernis, dass ich rezeptfreie Medikamente nicht im Online-Handel oder per Internet bestellen konnte. Immer war ein Gang zur Apotheke notwendig, um nur - zum Beispiel - eine Packung Neocitran zu erwerben. Für rezeptpflichtige Medikamente ist der Versandhandel bereits erlaubt, aber für rezeptfreie Medikamente ist er in der Schweiz explizit verboten, was wenig bekannt ist und von vielen auch nicht verstanden wird. Im Ausland ist der OTC-Handel hingegen überhaupt kein Problem. Ich bin froh, hat die Kommission einmütig entgegen Bundesrat und Nationalrat beschlossen, diese Möglichkeit zu eröffnen. Sollte die vorgeschlagene Formulierung Mängel aufweisen, können über die Vernehmlassung zur Revision 3b im Differenzbereinigungsverfahren sicher noch Verbesserungen einfliessen.

    Die neue Bestimmung erleichtert den Zugang zu Arzneimitteln, fördert innovative Versorgungsmodelle und unterstützt die Digitalisierung des Medikationsprozesses; dies unter Wahrung der Arzneimittelsicherheit, Beratung von Patientinnen und Patienten sowie auch der Nachverfolgbarkeit der abgegebenen Arzneimittel. Das ist für mich ein wichtiges Element, das keinen weiteren Aufschub mehr erträgt.

    Damit komme ich zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit Digisanté haben wir ein Schlüsselprojekt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens angestossen. Es ist ein sehr komplexes, herausforderndes und kostspieliges Projekt. Die bisherigen Statusberichte attestieren dem Projekt, bisher gut unterwegs zu sein; das möchte ich lobend erwähnen. Es ist aber ein Projekt zur Digitalisierung von Verwaltungsabläufen und nicht zur Unterstützung privater Betreiber elektronischer Systeme. Zur Unterstützung von privaten Projekten fehlte und fehlt noch immer eine gesetzliche Grundlage. In der Botschaft hat der Bundesrat keine entsprechenden Ausführungen dazu gemacht; auch der Nationalrat hat nichts dazu aufgenommen. In der Kommissionsberatung hat der Bundesrat aber einen entsprechenden Vorschlag eingebracht: Mit dem neuen Artikel 26abis definieren wir die notwendigen Anforderungen für eine staatliche Unterstützung. Um finanzielle Beiträge zu gewähren, müssten zukünftig sicher noch Budgetkredite oder allenfalls ein Verpflichtungskredit eingestellt werden, und wahrscheinlich - je nach Umfang - allenfalls auch noch die Schuldenbremse gelöst werden. Aktuell fehlen dazu aber noch die Grössenangaben; in der Differenzbereinigung wäre dieser Punkt dann sicher noch zu klären. Mit dieser Möglichkeit zur Unterstützung von Privaten wird die Projektlandschaft aber noch viel komplexer. Zentral ist, dass die vorgesehenen digitalen Instrumente wie das E-Rezept sowie der elektronische Medikationsplan eng mit dem Bundesprogramm Digisanté sowie dem Aufbau des Swiss Health Data Space (Swiss HDS) abgestimmt werden. Der Swiss HDS soll als sicherer und interoperabler Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten, Versorgung, Forschung und Innovation dienen. E-Rezept, E-Medikationsplan und elektronische Dosierungssysteme müssen so ausgestaltet werden, dass sie technisch und organisatorisch mit den nationalen Digitalisierungsstrategien kompatibel sind. Nur so können Synergien genutzt, Medienbrüche vermieden und zusätzliche administrative Belastungen verhindert werden.

    Das E-Rezept und der E-Medikationsplan haben sich in verschiedenen europäischen Ländern bereits bewährt und stellen einen wichtigen Treiber der Digitalisierung im Gesundheitswesen dar. Der grösste Nutzen entsteht letztlich für Patientinnen und Patienten durch eine verbesserte Behandlungsqualität und höhere Arzneimittelsicherheit zur Prävention von Missbrauch und Mehrfachverschreibungen. Eine enge Koordination mit dem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) ist ebenfalls sicherzustellen.

    Vermehrt von der Ärzteschaft geäusserte Bedenken über den Nutzen des E-GD sind, meine ich, vor weiteren Umsetzungsschritten vertieft zu prüfen. Ärzte haben mir gesagt, das E-GD sei für sie aufgrund der Unvollständigkeit der Angaben - es ist ja freiwillig, was man dort aufführt oder eben nicht aufführt - nicht von Nutzen. Es wäre schade, wenn wir nach dem EPD mit dem E-GD eine weitere digitale Leiche produzieren würden. Ich kann mir vorstellen, dass mir als Patient ein Zugang zum SwissHDS genügen würde, vielleicht ein beschränkter Lesezugang, um meine Patientenakte einzusehen. Ich hoffe, der Bundesrat prüft das weitere Vorgehen beim E-GD noch. Es wird auch bei uns in der parlamentarischen Beratung sicher noch Diskussionen auslösen.

    Damit komme ich zu den Kosten. Wenn es gelingt, alle geplanten Projekte und alle geplanten Effizienzgewinne erfolgreich umzusetzen, sollten am Schluss sogar Kosten eingespart werden können. Das schreibt der Bundesrat in der Botschaft, und ich finde es nicht so abwegig. Es erfordert aber von der Verwaltung eine professionelle Führung und Abstimmung der einzelnen Projekte. Dass der Bundesrat mit einer Botschaft nicht zusätzliche Stellen und Finanzen beantragt, möchte ich aber lobend erwähnen. Ich finde, das ist wirklich sehr lobenswert. Meistens ist es ja umgekehrt, und uns werden mit einer Botschaft doch viele neue Stellen oder auch zusätzliche Kosten beantragt.

    Schlussendlich komme ich noch zu den Tierarzneimitteln. Ich unterstütze die vorgesehene Angleichung der Tierarzneimittelregulierung an die Bestimmungen der EU. Dies kann dazu beitragen, Handelshemmnisse abzubauen, die Verfügbarkeit zu verbessern und den Zugang zu innovativen Therapien zu erleichtern. Bei der Umsetzung ist aber zu beachten, dass für Tierärztinnen und Tierärzte sowie für tiermedizinische Einrichtungen keine unverhältnismässigen zusätzlichen administrativen Belastungen entstehen. Deshalb habe ich einen Minderheitsantrag eingereicht. Ich werde dazu nochmals das Wort ergreifen. Ich empfehle Ihnen in allen anderen Punkten, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich kann die Aussagen meiner Vorredner unterstützen. Ich glaube, das erste Ziel müsste es sein, das Inverkehrbringen der gefährlichen Stoffe zu verhindern. Dann folgen die Substitution und auch die Zerstörung. Ich zitiere eine Studie der ETH, die 1400 unterschiedliche PFAS und PFOS erfasst hat. Diese Stoffe werden in 200 verschiedenen Anwendungen verwendet. Das Feuerlöschmittel ist vielleicht das Beispiel, das am meisten genannt worden ist. Sie werden aber auch verwendet in Kosmetika, Teppichen und so weiter, bis hin zu Lebensmittelverpackungen.

    1400 verschiedene PFAS, 200 verschiedene Anwendungen - über diese besteht anscheinend gemäss dieser ETH-Studie keine Übersicht. Anscheinend gibt es nur im Bereich von Pflanzenschutzmitteln eine jährliche Bilanz, die auch veröffentlicht wird. Ich gehe schon davon aus, dass man sich jetzt seitens des Bundes, auch angestossen durch parlamentarische Vorstösse, eine Übersicht verschafft und versucht, vor allem die krebserregenden Stoffe zu isolieren und nicht mehr in Verkehr zu bringen.

    Wenn es um die Festlegung der Grenzwerte geht und um die Frage, wie die Grenzwerte festgelegt werden sollen, meine ich auch, dass es Sinn macht, sich an der EU zu orientieren. Nur für die Schweiz allein macht das keinen Sinn. Wenn ich dann aber die Grenzwerte betrachte, komme ich zum Schluss, dass ich deren Festlegung nur schwerlich nachvollziehen kann. Zwischen den höchsten und den tiefsten Grenzwerten liegt fast ein Faktor 38. Das ist doch sehr bemerkenswert. Ich kann auf das Beispiel des Zugersees zurückkommen, das vorhin genannt wurde: Der Verkauf gewisser Fische aus dem Zugersee ist verboten. Man sehe sich aber an, wie die Grenzwerte dort angewendet werden. Der Grenzwert für Egli liegt bei 45 Nanogramm pro Kilogramm Fisch. Das ist fast sechsmal höher als der Grenzwert beim Hecht, der bei 8 Nanogramm pro Kilogramm liegt. Die Argumentation ist die, dass der Egli wirtschaftlich wertvoller sei als der Hecht und man deshalb die Grenzwerte anders festlege. Eigentlich ist das schon nicht sehr glaubwürdig. Meines Erachtens müsste man sich an der Gefährlichkeit für den Menschen oder auch für die Umwelt orientieren. Die Grenzwerte sollten entsprechend der Gefährlichkeit und nicht entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung festgelegt werden.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0