Nadja Umbricht Pieren
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Ich denke, das würde dann eine Prüfung in der Kategorie schnelle Motorfahrräder sein, das wäre eine ähnliche oder dieselbe Prüfung wie heute die Traktorprüfung oder die - auf Schweizerdeutsch gesagt - Töffliprüfung. Das ist eine theoretische Prüfung.
- RedetextSchweiz
An erster Stelle herzliche Genesungswünsche an unseren UVEK-Vorsteher, der heute fehlt.
Ich spreche für die Minderheit zu dieser Motion der KVF. Ich kann es vorwegnehmen: Auch ich bin für eine Helmpflicht für E-Roller-Fahrer und bei ähnlichen Trendfahrzeugen. Denn die Sicherheit geht definitiv vor. Mir ist es wichtig, dass sich die Leute im Strassenverkehr so gut wie möglich schützen. Ich erläutere Ihnen aber gerne, weshalb ich Ihnen mit meiner Minderheit empfehle, diese Motion der KVF-N abzulehnen.
Die Motion, wie es die Kommissionssprecher gesagt haben, verlangt nicht nur eine Helmpflicht, sondern auch eine Führerausweispflicht, eine Kontrollschildpflicht, eine Alterslimite und ein Verbot der Mitnahme von Mitfahrenden. Es bleibt auch offen, was genau "ähnliche Trendfahrzeuge" sein sollen, wie es im Titel der Motion heisst. In der Kategorie der Leichtmotorfahrräder sind Fahrzeuge wie E-Scooter und E-Roller. Es zeigt sich, dass auch E-Bikes betroffen wären, die bis zu 25 Stundenkilometer fahren dürfen.
Das BAV hat uns in der Beratung der Motion in der Kommission informiert, dass im nächsten Jahr, im Jahr 2027, eine Verordnungsrevision geplant ist. In dieser Revision soll dann auch das Helmobligatorium für E-Roller zur Diskussion gestellt werden.
Es geht auch um die Frage der Verlässlichkeit gegenüber den Importeuren und dem Gewerbe. Eine Umklassierung der E-Roller in die Kategorie der schnellen Motorfahrräder bedeutet für das Fahrzeuggewerbe, für das Velogewerbe, für die Konsumenten und auch die Polizei einen grossen administrativen Aufwand. Eine Helmpflicht kann hingegen unkompliziert umgesetzt werden.
Die Verordnung wird in einem Jahr überarbeitet, und zwar, wie ich gesagt habe, mittels einer Verordnungsrevision. Die betroffenen Verbände und das Gewerbe können zu dieser Änderung Stellung nehmen. Ich bitte Sie, die Motion heute abzulehnen und dann bei der Verordnungsrevision das Helmobligatorium zu unterstützen. Das ist der richtige Weg und wird die Sicherheit der E-Roller-Fahrenden erhöhen. Das sollte unser Ziel sein.
Eine Umklassierung dieser Fahrzeuge, wie dies die vorliegende Motion fordert, würde jedoch über das Ziel hinausschiessen und zu einem grossen administrativen Aufwand führen. Ich bin dafür, dass wir eine verlässliche Politik machen. Das sind wir den Fahrzeugbesitzern, der Fahrzeugindustrie und dem Gewerbe schuldig.
Es ist auch die Absicht des Bundesrates und der Verwaltung, das Helmobligatorium in der Verordnungsrevision anzugehen. Somit können Sie die Motion heute mit gutem Gewissen ablehnen, da das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, im nächsten Jahr sowieso angegangen wird. Besten Dank für Ihre Unterstützung.
- RedetextSchweiz
Mein Vorredner hat es gerade gesagt: Was diese Initiative hier fordert, ist eine Zwängerei. Volk und Stände haben im Jahr 2018 mit der Pestizid-Initiative und im Jahr 2021 mit der Trinkwasser-Initiative zweimal sehr deutlich Nein zum staatlichen Ernährungszwang und auch Nein zur Zerstörung unserer produzierenden Landwirtschaft gesagt. Nun müssen wir uns einmal mehr zu diesem Thema äussern.
Die Ernährungs-Initiative will den Selbstversorgungsgrad erhöhen, aber bremst gleichzeitig die produzierende Landwirtschaft aus, paradox und unüberlegt. Was aber an Arroganz kaum zu toppen ist, ist die Forderung nach mehr pflanzlichen Lebensmitteln auf Kosten von tierischen Lebensmitteln. In der Schweiz ernähren sich lediglich 0,7 Prozent vegan, etwa 5,4 Prozent sind Vegetarier. Und nun wollen die Initianten also rund 95 Prozent der Bevölkerung staatlich umerziehen und vorschreiben, was bei Herrn und Frau Schweizer auf den Teller kommen soll. Mündige Leute können selber entscheiden, was eine gesunde und ausgewogene Ernährung [PAGE 2406] ist. Dazu gehören auch tierische Produkte wie Fleisch, Eier und Milchprodukte.
Über die Umsetzung der Initiative können wir nur spekulieren. Entweder bestimmen Herr und Frau Schweizer weiterhin selber, was auf ihren Tellern landet. Das bedeutet, dass in der Schweiz produzierte tierische Produkte weiterhin, aber zu einem sehr hohen Preis, kaum bezahlbar, konsumiert werden. Tierische Produkte werden also zu einem Luxusgut, welches sich nur Reiche leisten können. Alle anderen müssen sich mehrheitlich ungesund und ohne tierische Produkte ernähren. Da bleibt nur zu hoffen, dass künstliche Nahrungsmittelergänzungsprodukte erschwinglich sind, damit der Körper, insbesondere bei Kindern im Wachstum, sich auch gesund entwickeln kann. Oder wir werden künftig auch tierische Produkte konsumieren, sie aber aus dem Ausland importieren. Hier wird es wahrscheinlich so sein, dass Herr und Frau Schweizer eine staatliche Strafsteuer bezahlen müssen und die tierischen Produkte teurer werden, jedoch noch erschwinglich sind. Nicht gerade eine vielversprechende Option - man bedenke, dass wir in der Schweiz das strengste Tierschutzgesetz haben und mit gutem Gewissen tierische Produkte konsumieren können, was bei ausländischen Produkten nicht immer der Fall ist.
Deshalb: Ein Nein zu dieser extremen Initiative ist die einzig richtige Antwort. Wir wollen keinen staatlichen Veganzwang, sondern weiterhin gesunde, ausgewogene und einheimisch produzierte Lebensmittel produzieren können.
- RedetextSchweiz
Besten Dank, Herr Bundesrat, für die Beantwortung der Fragen. Sie haben alles zusammengefasst, meine Fragen wurden aber leider nicht beantwortet. Ich erwarte jetzt hier keine Antwort, aber ich erwarte, dass meine Fragen, wer genau diese Beschwerde eingereicht hat und wer den Entscheid getroffen hat, ob das Sie als Bundesrat waren oder das Gesamtgremium, noch beantwortet werden, gerne schriftlich.
- RedetextSpeechSchweiz
Frau Bundesrätin, gemäss Statistik liegt der Anteil der Ausländer in Schweizer Gefängnissen bei 71,4 Prozent. Frau Justizministerin, wie lösen Sie dieses Problem?
Data: OpenParlData · CC BY 4.0