Roman Hug
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Martina Bircher greift in ihrer Motion eine Problematik in der statistischen Erhebung des Bundes auf. Seit sechs Jahren weist der Bund für alle Kantone die Anzahl an Lehrpersonen mit oder ohne adäquatem Diplom aus. In der besagten Tabelle 9 weist das Bundesamt für Statistik darauf hin, dass es bei den Voraussetzungen für die Lehrtätigkeit sowie bei der Methode, mit der die Daten erhoben werden, kantonale Unterschiede geben kann.
Mit dieser ungleichen Praxis wird aber ein Kantonsvergleich verunmöglicht. Die Aussagekraft der erhobenen Daten ist daher sehr fraglich, und der Nutzen ist umstritten. Wenn keine Kantonsvergleiche möglich sind, können auch keine relevanten Schlüsse daraus gezogen werden. Das zeigt sich auch dadurch, dass die Kantone Luzern, Basel-Landschaft, Aargau und das Tessin zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Motion keine Werte mehr gemeldet haben. In der Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 2024 weist er auf die 26 unterschiedlich erfassten Personalstatistiken der Kantone hin. Weiter sei es ebenfalls zutreffend, dass für die obligatorische Schule und somit auch für die Ausbildung des Lehrpersonals die Kantone zuständig sind. Ebenfalls hält der Bundesrat Folgendes fest: "Eine Verpflichtung der Kantone, ihre Personalstatistiken einzig zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Statistiken über die Qualifikationen des Schulpersonals zu vereinheitlichen, würde einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen."
Dieser Argumentation folgend sollte aber auf die gesamte Statistik in diesem Bereich verzichtet werden. In der Logik der Motionärin gibt es daher nur zwei Varianten: Entweder wird die Erhebung so angepasst, dass man daraus aussagekräftige Schlüsse ziehen kann, oder man verzichtet vollständig darauf, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. In diesem Sinne bitten ich und meine Fraktion den Bundesrat, die eine oder andere Variante - je nach Parlamentsentscheid -, aber auf keinen Fall eine Mischvariante weiterzuverfolgen.
Besten Dank für die Unterstützung.
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Die Kommissionsmotion der WBK-N verlangt vom Bundesrat eine nationale Strategie für präventive Weiterbildung und Umschulung. Gemeinsam mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den Akteuren der Berufs- und Erwachsenenbildung soll aufgezeigt werden, wie Personen unterstützt werden können, deren Tätigkeit durch technologische, wirtschaftliche oder regulatorische Umbrüche stark verändert oder verdrängt werden könnte. Auslöser ist namentlich die rasende Verbreitung von KI.
Historisch betrachtet ist die vorliegende Motion eine Reaktion auf die parlamentarische Initiative Revaz, welche ein Recht auf Weiterbildung für Menschen, deren Stelle erheblich von KI betroffen ist, zur Anpassung an den technologischen Fortschritt oder zur beruflichen Neuorientierung fordert. Die WBK-N hat die Motion am 13. November 2025 mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen. Meine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion. So viel zur Ausgangslage.
Die Motion greift berechtigte Ängste in der Bevölkerung auf. An diesem Punkt blicke ich ganz bewusst auf die Tribüne zu den jungen Menschen, welche davon noch mehr als wir hier betroffen sein werden. Die Fragen stellen sich wie folgt: Wie sieht mein künftiger Arbeitsplatz aus? Wird es meine Arbeitsstelle mittelfristig überhaupt noch benötigen? Glauben Sie mir: Auf diese absolut zentralen Fragen kann nicht der Staat die Antworten liefern. Wir hatten mit dem Bundesrat und der Verwaltung spannende Diskussionen in der Kommission, Sie haben es gehört. Auch der Bundesrat und die Verwaltung lieferten Perspektiven zu dieser Problematik, welche klar aufzeigten, dass der Staat hier nicht in besonderem Masse einschreiten sollte. Für mich ist die folgende Erkenntnis aus der Stellungnahme des Bundesrates entscheidend: "Eine präventive Erfassung potenziell betroffener Personen ist, soweit überhaupt machbar, Aufgabe der Unternehmen oder Branchen." Sie sehen also: Was hier gut gemeint ist, wird schlussendlich zu einem Papiertiger und ist mit grossem Aufwand für Wirtschaft, Kantone und Bund verbunden. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir den bisherigen bewährten Weg weiter beschreiten sollten. Schaffen wir positive Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, damit die Problematik positiv angegangen werden kann!
Ich bitte Sie, die Kommissionsmotion ebenfalls abzulehnen.
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Das ist eine sehr gute Frage. Selbstverständlich ist die Kategorie auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckt. Aber ich versetze mich in die Lage des Gemeindepräsidenten, der ich lange war. Dieser muss das Ganze beurteilen, nachdem das Feuerwerk abgebrannt ist. Und wenn es in der Luft explodiert ist, dann ist die Kategorie nicht mehr sichtbar.
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Wir stehen heute vor einer Entscheidung, die auf den ersten Blick keine allzu grosse Bedeutung hat. Bei näherer Betrachtung geht es aber um mehr. Es geht nicht nur um Feuerwerk, sondern es geht auch um unsere Freiheit und unsere Traditionen und vor allem um die Frage, wie viel Bürokratie wir unserer Bevölkerung noch zumuten wollen.
Die Initiative für ein Feuerwerksverbot klingt harmlos, doch sie ist ein Eingriff in unsere Kultur. Feuerwerk gehört zu unseren Festen, sei es am 1.[NB]August, an Silvester, an Dorf- oder Stadtfesten. Feuerwerk schafft Gemeinschaft, Freude und Staunen. Zugegebenermassen bedeutet es mir persönlich wie vielen anderen in der Bevölkerung nicht so viel. Aber soll deshalb gleich alles verboten werden? Das wäre eine zutiefst antiliberale Haltung, die nicht zu unserer Kultur passt.
In unserer heutigen Gesellschaft werden traditionelle Bräuche und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zunehmend zurückgedrängt. Diese Aussage entspricht dem Empfinden eines immer grösseren Teiles der Bevölkerung, und genau das passiert hier. Die Initiative verlangt ein landesweites Verbot, obwohl die Gemeinden dafür längst eigene Lösungen haben. Unsere bestehenden Regeln funktionieren. Viele Gemeinden beschränken Feuerwerke auf wenige Tage, achten auf Ruhezeiten und Rücksichtnahme und legen klar definierte Abbrandorte fest. Das ist vernünftig, das ist schweizerisch. Wir brauchen keine Verbote.
Aus diesem Grund ist die äusserst restriktive Initiative zentralistisch, unschweizerisch und unnötig. Die Bevölkerung vor Ort weiss am besten selbst, was für sie richtig ist. Ich bin froh, dass sowohl der Bundesrat als auch die zuständige Kommission diese radikale Initiative ablehnen. Doch auch der indirekte Gegenvorschlag ist nicht besser. Er wird sich zu einem bürokratischen Albtraum entwickeln. Während die Initiative zwar radikal, aber immerhin klar ist, wirft der vorliegende Gegenvorschlag viele Fragen auf und schafft neue Probleme, die wir heute noch gar nicht kennen. In der Kommissionsarbeit wurde deutlich, was damit alles geschaffen wird: Bewilligungen, Kurse, Prüfungen. Was wollen wir in diesem Bereich noch alles einführen?
Ich möchte daran erinnern, dass die Kategorisierung von F1 bis F4, wie sie bereits von den Kommissionssprecherinnen erklärt wurde, letztlich von jemandem umgesetzt werden muss. Versetzen Sie sich mal in die Lage eines Gemeindevorstandes, von Milizpolitikerinnen und Milizpolitikern in diesem Lande, die das Ganze dann umsetzen müssen. Ich bin überzeugt, dass von uns 25 Kommissionsmitgliedern niemand abschliessend in der Lage gewesen wäre, zwischen den Kategorien F2 und F3 zu unterscheiden. Kollegin Rosenwasser lächelt nun etwas. Vielleicht kann sie es, ich wäre dazu nicht in der Lage gewesen. Somit möchte ich diese Frage auch nicht unseren Gemeindevorständen übertragen.
Oder stellen Sie sich vor, was die Umsetzung zu folgendem Gesetzesartikel bedeuten würde - dagegen habe ich einen Minderheitsantrag eingereicht -: "Im Reiseverkehr dürfen ohne Bewilligung nur Feuerwerkskörper eingeführt werden, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel erzeugen. Insgesamt dürfen Feuerwerkskörper mit einem Bruttogesamtgewicht von höchstens 2,5 kg eingeführt werden." Stellen Sie sich das mal vor: Wollen wir in Zukunft die Zugbegleiter der SBB noch mit diesen Problemen belasten und ihnen zusätzlich eine Waage für ihre tägliche Arbeit mitgeben? Ich war wirklich froh darüber, dass der zuständige Bundesrat einige Gesetzesartikel entschärfen wollte, was zum Teil auch gelungen ist. In der Detailberatung werden Sie jedoch sehen, dass dies nicht flächendeckend erreicht wurde.
Natürlich müssen wir Rücksicht auf Tiere und auf Menschen nehmen, die Ruhe brauchen, doch das ist auch ohne radikale Verbote und ohne bürokratische Orgien möglich. Wir brauchen klare, nachvollziehbare Regeln, keine komplizierten Vorschriften. Wir brauchen Eigenverantwortung und keine Entmündigung.
Darum sage ich gemeinsam mit meiner Fraktion Nein zur radikalen Initiative und Nein zum komplizierten indirekten Gegenentwurf und damit Ja zu regionalen und pragmatischen Lösungen. Bewahren wir unsere Freiheit, unsere Traditionen und unseren gesunden Menschenverstand, und verschonen wir die Gemeinden vor einem zentralistischen, bürokratischen Albtraum. Denn sie sind es, welche die von Ihnen beschlossenen Regeln umsetzen müssen.
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Kollege Candan, ich bin doch etwas erstaunt. Ich bin Bündner und Jäger und habe die Ausbildung zur Unterstützung der Behörden bei der Wolfsjagd abgeschlossen. Sie sagen mir nun, dass es überhaupt kein Problem sei, die betreffenden Problemwölfe und -rudel auch nach den aktuellen Bestimmungen zu jagen. Was befähigt Sie dazu - und ich frage Sie als interessierter Jäger -, zu behaupten, dass es z.[NB]B. bei uns, in unserem Kanton, kein Problem sei, diese Wölfe zu jagen?
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