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Marc Jost · PEV

detesto del discorso
Svizzera1 ott 2026

Sie haben es soeben gehört: Ihre Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission teilt das Anliegen, dass Bundesrat und Bundesverwaltung das Parlament vollständig und wahrheitsgetreu informieren sollen. Sie ist aber der Auffassung, dass die Initiative in dieser Form keinen zusätzlichen Nutzen bringt.

Der Grundgedanke der Initiative ist bereits im geltenden Recht verankert: Das Parlamentsgesetz enthält verschiedene Bestimmungen, die Informationsrechte des Parlamentes regeln. So haben beispielsweise Ratsmitglieder nach Artikel 7 Parlamentsgesetz Anspruch auf Auskünfte und Einsicht in Unterlagen, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Artikel 150 Parlamentsgesetz verpflichtet den Bundesrat und die Verwaltung zur Unterstützung der Kommissionsarbeit, und Artikel 156 Parlamentsgesetz verlangt in diesem Kontext von Personen im Dienst des Bundes vollständige und wahrheitsgetreue Auskünfte. Hinzu kommen - nicht zu vergessen - die besonderen Informationsrechte der Aufsichtsorgane, namentlich der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation.

Weiter ist die parlamentarische Initiative sehr offen formuliert, und der Text enthält auch unbestimmte Rechtsbegriffe, zum Beispiel "umfassend" - das lässt einen erheblichen Interpretationsspielraum zu. Gerade im Spannungsfeld zwischen dem Informationsanspruch des Parlamentes und den bestehenden Geheimhaltungspflichten ist es nicht immer eindeutig, was dann im konkreten Fall darunter zu verstehen ist.

Selbstverständlich verkennt die Mehrheit der Kommission nicht, dass es in einzelnen Fällen, etwa im Zusammenhang mit der F-35-Beschaffung oder bei Fragen des Informationszugangs, Diskussionen und auch Unzufriedenheit gegeben hat. Solche Probleme betreffen jedoch in erster Linie die Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts, nicht eine Lücke im geltenden Recht. Um dessen Einhaltung zu überprüfen, bestehen bereits heute die notwendigen Instrumente und Aufsichtsstrukturen. Bei Klärungsbedarf sind die zuständigen Aufsichtsorgane dazu da, diesem nachzukommen. Aus Sicht der Mehrheit würde die verlangte Gesetzesänderung deshalb keinen Mehrwert schaffen.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Trascrizione
parlament.ch
Istituzione
Svizzera

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0