Marc Jost
- Partito
- Partito Evangelico
- Gruppo parlamentare
- EVP
- Parlamento
- Gran Consiglio
- Circondario elettorale
- Thun
- Pagina del Parlamento
- Profilo ufficiale
- Sesso
- Maschile
- Nato/a il
- 1974
- Stato civile
- coniugata/o
- Professione
- Generalsekretär Schweizerische Evangelische Allianz
- marc.jost@parl.ch
- Telefono
- +41 76 206 57 57
- Indirizzo
- Thun
- Sito web
- www.marc-jost.ch
- Svizzera
- Partito Evangelico· Gruppo M-E· Berna
- Wikidata
- Q64764966
- Organo d'origine
- BE
- Fonte aggiornata
- 06.07.2026
- Record aggiornato
- 06.07.2026
- Prima importazione
- 14.08.2025
- SiSvizzeraLa durata massima dell'indennità per lavoro ridotto deve poter essere prolungata di 12 periodi di conteggio in luogo degli attuali 6 (Iniziativa parlamentare)Consiglio nazionaleSessione autunnale 2025 · 08.09.2025Esito: 142 Sì · 52 No · 2 Ast. · 3 Assente
- SiSvizzeraScambi di note tra la Svizzera e l’UE concernenti il recepimento dei regolamenti (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 e (UE) 2024/1356 (Patto sulla migrazione e l’asilo dell’UE) (Sviluppi dell’acquis di Schengen e Dublino/Eurodac). Approvazione e trasposizione; modifiche di legge (Oggetto del Consiglio federale)Consiglio nazionaleSessione autunnale 2025 · 08.09.2025Esito: 129 Sì · 65 No · 3 Ast. · 2 Assente
- SiSvizzeraScambi di note tra la Svizzera e l’UE concernenti il recepimento dei regolamenti (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 e (UE) 2024/1356 (Patto sulla migrazione e l’asilo dell’UE) (Sviluppi dell’acquis di Schengen e Dublino/Eurodac). Approvazione e trasposizione; modifiche di legge (Oggetto del Consiglio federale)Consiglio nazionaleSessione autunnale 2025 · 08.09.2025Esito: 131 Sì · 65 No · 1 Ast. · 2 Assente
- SiSvizzeraScambi di note tra la Svizzera e l’UE concernenti il recepimento dei regolamenti (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 e (UE) 2024/1356 (Patto sulla migrazione e l’asilo dell’UE) (Sviluppi dell’acquis di Schengen e Dublino/Eurodac). Approvazione e trasposizione; modifiche di legge (Oggetto del Consiglio federale)Consiglio nazionaleSessione autunnale 2025 · 08.09.2025Esito: 130 Sì · 65 No · 1 Ast. · 3 Assente
- SiSvizzeraScambi di note tra la Svizzera e l’UE concernenti il recepimento dei regolamenti (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 e (UE) 2024/1356 (Patto sulla migrazione e l’asilo dell’UE) (Sviluppi dell’acquis di Schengen e Dublino/Eurodac). Approvazione e trasposizione; modifiche di legge (Oggetto del Consiglio federale)Consiglio nazionaleSessione autunnale 2025 · 08.09.2025Esito: 109 Sì · 86 No · 2 Ast. · 2 Assente
- Titolo onorifico
- Titolo onorifico
- Titolo onorifico
- Titolo onorifico
- Titolo onorifico
- OspiteLeuenberger Eva30.09.2025 – 31.12.2199Svizzera
- Collaboratore/trice personaleMutzner Michael30.09.2025 – 31.12.2199Svizzera
- testo del discorsoSvizzera
Frau Bundesrätin, ich habe eine Frage. Der Sprecher der GLP-Fraktion hat gesagt, die GLP-Fraktion verzichte auf eine Erhöhung der Lohnbeiträge, um die arbeitende Bevölkerung nicht zu belasten.
Wenn man nun die Finanzierung kleiner hält und mit der Finanzierung zuwartet: Wie schätzen Sie das Risiko ein, dass die arbeitende Bevölkerung später noch stärker belastet wird als durch den Antrag der Einigungskonferenz?
- testo del discorsoProteggere meglio la popolazione. Misure efficaci contro i richiedenti l’asilo violenti e criminaliN. 25.4577Svizzera
Niemand in diesem Rat bestreitet, dass Straftaten im Umfeld von Bundesasylzentren ernst genommen werden müssen. Straffälliges Verhalten ist nicht akzeptabel, unabhängig davon, von wem es ausgeht. Die Bevölkerung hat Anspruch auf Sicherheit, und auch die grosse Mehrheit der Asylsuchenden leidet unter dem Verhalten einzelner Intensivtäter.
Die Motion verlangt, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) Ausgangssperren oder gar Haft von bis zu zehn Tagen gegen Asylsuchende anordnen kann. Was das konkret bedeutet, lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen. Stellen wir uns einen Asylsuchenden vor, gegen den nach einer Auseinandersetzung zum Beispiel vor einem Einkaufszentrum ein Strafverfahren eröffnet wird, vielleicht wegen Rangelei oder des Verdachts auf Diebstahl. Noch bevor ein Gericht diese Vorwürfe prüft, könnte das SEM gemäss dieser Motion eine Ausgangssperre oder sogar Haft anordnen - nicht ein unabhängiges Gericht, kein ordentliches Strafverfahren, sondern eine Verwaltungsbehörde.
Genau das entspricht nicht unserem schweizerischen Staatsverständnis. In der Schweiz trennen wir zwischen Verwaltung, Polizei und Justiz, und gerade darin liegt die Stärke eines Rechtsstaats. Macht wird aufgeteilt, kontrolliert und begrenzt. Wir geben einer Behörde nicht gleichzeitig die Rolle von Aufsicht, Anklage und Sanktion. Der Bundesrat weist deshalb zu Recht darauf hin, dass das SEM verfassungsrechtlich weder für Strafverfolgung noch für Strafvollzug zuständig ist. Denn Ausgangssperren oder Haft von bis zu zehn Tagen stellen erhebliche Eingriffe in die Bewegungsfreiheit und damit in ein zentrales Grundrecht dar. Es handelt sich faktisch um Massnahmen, die in einem Rechtsstaat wie der Schweiz ausschliesslich durch die zuständigen Strafbehörden unter gerichtlicher Kontrolle angeordnet werden dürfen.
Hinzu kommt: Der Staat handelt bereits. Die Kantone sind zuständig für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung um die Bundesasylzentren. Sie verfügen entsprechend auch über strafrechtliche Mittel gegen Personen, die Straftaten begehen oder die öffentliche Sicherheit gefährden, wie beispielsweise die Untersuchungshaft. Gleichzeitig laufen auf Bundesebene zahlreiche Reformen, zum Beispiel mit der Asylstrategie 2027, und seit Juni 2025 arbeitet auch eine nationale Taskforce gegen kriminelle Intensivtäter daran, Vollzugslücken zu schliessen und Massnahmen konsequenter anzuwenden.
Und jetzt kommt ein ganz wichtiger Punkt: Erst gerade hat das Parlament Verschärfungen in genau diesem Bereich beschlossen. Diese Verschärfungen wurden zu Beginn dieser Session, am 1. Juni 2026, in Kraft gesetzt. Neu kann das SEM nämlich zusätzliche Disziplinarmassnahmen anordnen und in akuten Gefahrensituationen auch eine vorübergehende Festhaltung bis zu 72 Stunden verfügen. Es wurde also bereits gehandelt. Wir müssen uns daher fragen: Braucht es wirklich weitere Sondermassnahmen, die rechtsstaatlich höchst fraglich sind und neue juristische Unsicherheiten provozieren? Oder laufen wir Gefahr, mit symbolischer Härte vor allem Politik für die Schlagzeilen zu machen, statt rechtsstaatlich saubere und wirksame Lösungen umzusetzen?
Der Nationalrat hat am 11. März bereits eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion angenommen. Heute haben Sie die Gelegenheit, diese jüngsten Entwicklungen, wie ich sie beschrieben habe, zu berücksichtigen und diesen Entscheid zu korrigieren, der zwar verständlicherweise aus einem Sicherheitsbedürfnis entstanden ist, aber jetzt auf ein falsches Mittel setzt.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und die Motion abzulehnen. Wie der Mehrheitssprecher bereits gesagt hat: Die Motion wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
- testo del discorsoSvizzera
Welches ist die erste Frage, die wir uns stellen müssen, um einen Vorstoss einschätzen zu können? Genau, sie lautet: Gibt es Handlungsbedarf? Die Antwort im Falle der Motion Friedli Esther lautet: Nein. In den Beratungen haben wir gehört, dass den Behörden in den letzten fünf Jahren 12 problematische Fälle von sogenannten Telefonehen bekannt geworden sind. Diese Zahl zeigt uns zweierlei auf: Erstens, es handelt sich nicht um ein Massenphänomen und zweitens - und noch wichtiger -, die heutigen Instrumente funktionieren. Unsere Behörden können Missbrauch erkennen und in solchen Fällen einschreiten - insbesondere dort, wo konkrete Hinweise auf Zwang, Missbrauch oder Umgehungstatbestände bestehen.
Ich halte im Namen der Minderheit fest: Zwangsheiraten lehnen wir entschieden ab, ebenso Minderjährigenehen oder missbräuchliche Umgehungen unseres Migrationsrechts. Solche Fälle müssen bekämpft werden, und sie werden heute bereits bekämpft. Das zentrale Problem dieser Motion liegt aber aus Sicht der Minderheit darin, dass sie einen Automatismus verlangt. Künftig soll jeder Familiennachzug ausgeschlossen werden, sobald eine Ehe in Abwesenheit eines Ehepartners geschlossen wurde, unabhängig von der konkreten Situation. Und genau das ist problematisch, denn eine Stellvertreterehe bedeutet nicht automatisch eine Zwangsheirat oder eine Scheinehe. In gewissen Ländern sind solche Eheschliessungen rechtlich zulässig, sofern beide Ehepartner zustimmen. Und bereits heute prüft die Schweiz bei der Anerkennung solcher Ehen, ob sie mit unserem "ordre public" vereinbar sind, also insbesondere, ob eine freie Zustimmung vorliegt, keine Minderjährigenehe besteht und keine Umgehung des Ausländerrechts vorhanden ist.
Hinzu kommt eine bereits heute strenge Voraussetzung für den Familiennachzug, das bedeutet: gemeinsame Wohnung, finanzielle Unabhängigkeit, Sprachkenntnisse und Integrationskriterien. Die Motion geht deshalb viel weiter, als es in diesem Bereich nötig wäre. Stellen wir uns ein Ehepaar vor, das mehrere Jahre gemeinsam in seinem Herkunftsland gelebt hat, gemeinsame Kinder hat und dort eine Stellvertreterehe zustande kam, weil der Mann im Militärdienst war oder weil eine Krankheit oder eine Abwesenheit aus anderen zwingenden Gründen dazu führte, dass die Ehe in Abwesenheit geschlossen wurde. Dann tritt die Situation ein, dass ein Krieg ausbricht, politische oder religiöse Verfolgung eintritt und eine Flucht für einen Ehepartner notwendig ist. Er flieht in die Schweiz und erhält hier Asylschutz. Die Frau und die Kinder bleiben zurück. Nach Annahme dieser Motion könnte diese Familie trotz echter und gelebter Familiengemeinschaft nicht mehr zusammengeführt werden - einzig aufgrund der Form der Eheschliessung.
Das Recht auf Familienleben, auch der Mehrheitssprecher hat es erwähnt, ist durch unsere Bundesverfassung geschützt, ebenso durch die Europäische Menschenrechtskonvention. Einschränkungen solcher Grundrechte müssen verhältnismässig sein, und genau das ist bei diesem Automatismus nicht gegeben und problematisch. Denn eine pauschale Regelung würde den Behörden jede Möglichkeit nehmen, die konkrete familiäre Situation zu prüfen, etwa die Dauer der Ehe, das Vorhandensein gemeinsamer Kinder und die tatsächlich gelebte Familiengemeinschaft. Gerade die Einzelfallprüfung würde mit dieser Motion faktisch ausgeschlossen. Ein Rechtsstaat zeichnet sich doch gerade dadurch aus, dass er nicht pauschal verbietet, sondern differenziert prüft. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit, lehnen Sie diese Motion ab.
- testo del discorsoSvizzera
Vielen Dank, Herr Bundesrat, für die Beantwortung meiner Fragen. Eine Nachfrage: Die Verteidigungsausgaben der Armee werden einerseits ausgebaut. Andererseits haben wir bei der internationalen Zusammenarbeit und in der Finanzplanung Kürzungen von über 300 Millionen Franken vorgenommen. Wie ist diese gegenläufige Entwicklung - Ausbau einerseits, Kürzung andererseits - mit der Sicherheitspolitischen Strategie vereinbar, für welche die Prävention - Sie haben es gesagt: internationalen Zusammenarbeit, Friedensförderung usw. - einen gleichwertigen Pfeiler darstellt? Wie ist das vereinbar?
- testo del discorsoSvizzera
Frau Bundesrätin, werden Sie, sofern dieses Postulat angenommen wird, im Bericht, den Sie dann zu erstellen haben, auch auf die Risiken von Geschlechtsumwandlungsoperationen und Hormontherapien eingehen?
- MozioneCofirmatario
- Interpellanza
- InterpellanzaCofirmatario
- InterpellanzaCofirmatario
- InterpellanzaCofirmatario
- Permanente
- PermanenteCommissione di gestione Consiglio nazionale Sottocommissione Tribunali/MPC(CdG-N Tribunali/MPC)Svizzera
- Membro22.12.2023 – 18.11.2025
- PermanenteCommissione della gestione Gruppo di lavoro sulla gestione dei rischi della Confederazione(CdG GL gestione dei rischi)Svizzera
- Membrodal 22.12.2023
- PermanenteSvizzera
- Presidentedal 22.12.2023
- Permanente
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