Philipp Roth · FDP
Die Argumente der Motion sind schlüssig: Die Gemeinden kennen die örtlichen Gegebenheiten doch einfach am besten und können mit Augenmass über solche Bewilligungen entscheiden. Die Gemeinde muss sich dann auch selber erklären, sollte die Antragstellerin oder der Antragsteller mit diesem Entscheid nicht einverstanden sein, man kann dann nicht einfach auf die Regierungsstatthalterämter verweisen.
Zusammengefasst: Die Gemeinde trägt entsprechend die Verantwortung dieses Entscheids. Zusätzlich werden die oft überlasteten Regierungsstatthalterämter von diesen Aufgaben entlasten – ein nicht zu vernachlässigender, positiver Nebeneffekt. Der Regierungsrat antwortet, dass aufgrund der kantonalen Gesetzgebung – nicht wie im Baubewilligungsverfahren eine kommunale Gesetzgebung – die Kompetenzaufteilung nicht sinnvoll ist. Wenn eine Gemeinde über die nötige Fachkompetenz verfügt, darf – nicht muss – sie diese Kompetenz ausüben. Wer nicht will oder nicht über die nötige Kompetenz auf der Verwaltung verfügt, kann weiterhin auf die Dienstleistung der Regierungsstatthalterämter zurückgreifen.
Betreffend kantonale Gesetzgebung: In einer Gemeinde gibt es auch in vielen anderen Bereichen übergeordnetes Recht, das durch die Gemeinde eingehalten werden muss, also nichts Neues.
Wir, die Fraktion der FDP, sieht kein Hindernis, dieser Motion nicht zuzustimmen. Die FDP stimmt der Motion zu.