Franz Ruppen · UDC
Svizzera12 set 2019
Bei der dritten Differenz, bei Artikel 13 Absatz 4, verlange ich mit meiner Minderheit, dass am klaren Entscheid dieses Rates - des Nationalrates - festgehalten wird.
Der Bundesrat soll die Voraussetzungen der Entschädigungspflicht nach Anhören der Kantone und der betroffenen Kreise bestimmen. Es geht hier um die Berücksichtigung der verschiedenen Nutzerinteressen sowie um den Einbezug der betroffenen Nutzergruppen in das Verfahren. Die am stärksten betroffenen Nutzergruppen sollen in die relevanten Prozesse einbezogen werden.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Minderheit.