Andreas Binswanger · SVP
Gran Consiglio (TG)2 dic 2009
Ich beantrage, das Unterkapitel "2.2 Landwirtschaftsgebiete" zurückzuweisen. Ich verweise auf meine Ausführungen in der Eintretensdebatte. Der landwirtschaftlich nutzbare Boden ist neben Wasser und Sonne der wichtigste Produktionsfaktor für die Produktion von Nahrungsmitteln. Er kann nicht vermehrt werden. Der Druck auf die landwirtschaftliche Nutzfläche wird immer grösser: Die Siedlungsfläche nimmt zu, Strasse und Schiene benötigen laufend mehr Fläche, der Wald wächst, und wenn er weichen muss, muss auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche wieder aufgeforstet werden, Naturschutzgebiete, Renaturierungen und ökologische Ausgleichsflächen nehmen zu, und dies alles auf Kosten der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Das Interesse an landwirtschaftlicher Nutzfläche nimmt weltweit zu. Sie wird mehr und mehr zum Spekulationsobjekt. So hat sich zum Beispiel China schon 6 Millionen Hektaren Landwirtschaftsland in fremden Ländern gesichert. 6 Millionen Hektaren machen sechsmal die landwirtschaftliche Nutzfläche der Schweiz aus. Diesem Trend folgen weitere Länder. Wollen wir uns für die zukünftige Nahrungsmittelversorgung unserer Bevölkerung auch Landwirtschaftsland in Afrika, Kanada oder Südamerika sichern? Wir haben im Thurgau noch 2'400 Hektaren Baugebiet, das für neue Bauvorhaben genutzt werden kann. Wir kennen im Thurgau das Flächenausgleichsprinzip bei der Einzonung neuer Baugebiete, das weitergeht als die vom Bund vorgeschriebene Erhaltung der reinen Fruchtfolgeflächen. Der Kanton hat noch etwas mehr als diese Fruchtfolgeflächen. Einige Kantone jedoch verfügen heute schon nicht mehr über die vom Bund vorgegebenen Fruchtfolgeflächen, so zum Beispiel der Kanton Freiburg oder auch Zürich. Nun sollen im Thurgau zusätzlich zu den 2'400 Hektaren Baugebiet 80 Hektaren Arbeitszonen entstehen, die vom Flächenausgleichsprinzip ausgenommen werden sollen. Damit würde ein Präjudiz geschaffen und eine Türe geöffnet, die nie wieder geschlossen werden könnte. Zurzeit kennt unser Kanton noch kein praktikables Prinzip, den Flächenausgleich gemeinde- und regionenübergreifend umzusetzen. Für die zukünftige Nahrungsmittelversorgung ist dies eine grosse Herausforderung. Regierungsrat Dr. Stark hat zugesagt, ein praxistaugliches Prinzip ausarbeiten zu lassen. Bei den Arbeitszonen kann er jetzt mit der Erarbeitung eines Flächenausgleichsmodells an einem praktischen Beispiel damit beginnen. Die Summe des Kulturlandes, insbesondere die landwirtschaftliche Nutzfläche, ist für die Nahrungsmittelproduktion zu erhalten. Die Arbeitszonen sind deshalb dem Flächenausgleichsprinzip ebenso zu unterstellen, wie dies bei Neueinzonungen heute schon der Fall ist.