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AB

Andreas Binswanger

Ex membro
Unione democratica di centro
Gran Consiglio
Mandato
Partito
Unione democratica di centroFonte: SVP
Dati personali
Sesso
Maschile
Lingua
Tedesco
Riferimenti e fonte
Organo d'origine
TG
Record aggiornato
10.06.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto

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Relazioni d'interesse

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Interventi(10)
  1. Mitglied GR
    Intervento
    Gran Consiglio
    Ich führe Ihnen die finanziellen Herausforderungen für die Schweiz und ihre Bevölkerung bei einem Agrarfreihandel anhand einiger Zahlen vor Augen. Die Strukturen der Landwirtschaftsbetriebe des Kantons Thurgau sind mit denjenigen von Bayern und Baden-Württemberg vergleichbar, nicht aber die Höhe der Produktionskosten. In einer Studie wurden 14 Kostenpositionen in der Schweiz und in Bayern verglichen. Pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche hat sich eine Kostendifferenz von rund Fr. 3'000.-- ergeben. Mit einem Freihandelsabkommen reduzieren sich die Kosten lediglich bei 8 Positionen. Sie verändern sich nicht bei den Abschreibungen, dem Unterhalt von Gebäuden und Maschinen, den Löhnen, den Pachtzinsen, der Lohnarbeit und der Energie. Werden nun die Kosten nach Abschluss eines Freihandelsabkommens verglichen, beträgt die Differenz pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche immer noch Fr. 2'000.--. Ein Grund der verbleibenden hohen Kostendifferenz sind die unzähligen Förderprogramme für die Land- und Ernährungswirtschaft in der EU. Ich fasse konkrete mir vorliegende Beispiele aus den Förderprogrammen der EU wie folgt zusammen: Investitionen der Land- und Ernährungswirtschaft für Produktion und Vermarktung werden von der EU mit 20 % bis 50 % der Investitionskosten beziehungsweise mit 4 % bis 5 % des Umsatzes entschädigt. Bei einem Agrarfreihandelsabkommen müssten die Bundesund Kantonsparlamente bereit sein, ähnliche Begleitmassnahmen finanziell mitzutragen. Nur so wäre gewährleistet, dass die Land- und Ernährungswirtschaft, wie wir sie im Kanton Thurgau kennen, weiterhin konkurrenzfähig wäre. Dazu wären bis 6 Milliarden Franken einmalig und etwa 2 Milliarden Franken jährlich wiederkehrend notwendig. Die Schweiz hat die Wahl, entweder als Bittstellerin ein Freihandelsabkommen mit der EU zu erzielen, mit der Folge einer massiven Mehrbelastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, oder die aktuellen Importregelungen beizubehalten, was die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wesentlich weniger belastet. Die Thurgauer Land- und Ernährungswirtschaft ist grossmehrheitlich überzeugt davon, dass der politische Wille, die notwendigen Begleitmassnahmen zusätzlich zu den Direktzahlungen zu finanzieren, nicht vorhanden ist. Um Zeit, Energie und Kosten zu sparen, bin ich zusammen mit den allermeisten meiner Berufskolleginnen und Berufskollegen der Meinung, dass der Bundesrat die Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen abbrechen und die bestehenden Handelsschranken wo nötig und sinnvoll über den bilateralen Weg abbauen muss. Ich bitte den Regierungsrat, sich zugunsten der Thurgauer Land- und Ernährungswirtschaft, aber auch der Thurgauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiterhin und noch etwas energischer gegen einen Agrarfreihandel mit der EU einzusetzen.
  2. Mitglied GR
    Intervento
    Gran Consiglio
    Ich beantrage, das Unterkapitel "2.2 Landwirtschaftsgebiete" zurückzuweisen. Ich verweise auf meine Ausführungen in der Eintretensdebatte. Der landwirtschaftlich nutzbare Boden ist neben Wasser und Sonne der wichtigste Produktionsfaktor für die Produktion von Nahrungsmitteln. Er kann nicht vermehrt werden. Der Druck auf die landwirtschaftliche Nutzfläche wird immer grösser: Die Siedlungsfläche nimmt zu, Strasse und Schiene benötigen laufend mehr Fläche, der Wald wächst, und wenn er weichen muss, muss auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche wieder aufgeforstet werden, Naturschutzgebiete, Renaturierungen und ökologische Ausgleichsflächen nehmen zu, und dies alles auf Kosten der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Das Interesse an landwirtschaftlicher Nutzfläche nimmt weltweit zu. Sie wird mehr und mehr zum Spekulationsobjekt. So hat sich zum Beispiel China schon 6 Millionen Hektaren Landwirtschaftsland in fremden Ländern gesichert. 6 Millionen Hektaren machen sechsmal die landwirtschaftliche Nutzfläche der Schweiz aus. Diesem Trend folgen weitere Länder. Wollen wir uns für die zukünftige Nahrungsmittelversorgung unserer Bevölkerung auch Landwirtschaftsland in Afrika, Kanada oder Südamerika sichern? Wir haben im Thurgau noch 2'400 Hektaren Baugebiet, das für neue Bauvorhaben genutzt werden kann. Wir kennen im Thurgau das Flächenausgleichsprinzip bei der Einzonung neuer Baugebiete, das weitergeht als die vom Bund vorgeschriebene Erhaltung der reinen Fruchtfolgeflächen. Der Kanton hat noch etwas mehr als diese Fruchtfolgeflächen. Einige Kantone jedoch verfügen heute schon nicht mehr über die vom Bund vorgegebenen Fruchtfolgeflächen, so zum Beispiel der Kanton Freiburg oder auch Zürich. Nun sollen im Thurgau zusätzlich zu den 2'400 Hektaren Baugebiet 80 Hektaren Arbeitszonen entstehen, die vom Flächenausgleichsprinzip ausgenommen werden sollen. Damit würde ein Präjudiz geschaffen und eine Türe geöffnet, die nie wieder geschlossen werden könnte. Zurzeit kennt unser Kanton noch kein praktikables Prinzip, den Flächenausgleich gemeinde- und regionenübergreifend umzusetzen. Für die zukünftige Nahrungsmittelversorgung ist dies eine grosse Herausforderung. Regierungsrat Dr. Stark hat zugesagt, ein praxistaugliches Prinzip ausarbeiten zu lassen. Bei den Arbeitszonen kann er jetzt mit der Erarbeitung eines Flächenausgleichsmodells an einem praktischen Beispiel damit beginnen. Die Summe des Kulturlandes, insbesondere die landwirtschaftliche Nutzfläche, ist für die Nahrungsmittelproduktion zu erhalten. Die Arbeitszonen sind deshalb dem Flächenausgleichsprinzip ebenso zu unterstellen, wie dies bei Neueinzonungen heute schon der Fall ist.
  3. Mitglied GR
    Intervento
    Gran Consiglio
    Ich spreche zu den Festsetzungen und beantrage, das Unterkapitel "2.3 Gebiete mit Vorrang Landschaft" zurückzuweisen, um eine ergänzende Formulierung im Sinne der Eingabe des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft einzufügen, die wie folgt lautet: "In Gebieten mit Vorrang Landschaft sind Landwirtschaftszonen mit besonderen Nutzungen (gemäss Art. 16 a Abs. 3 RPG) im Rahmen einer betrieblichen Entwicklung zuzulassen, wenn für den Einzelbetrieb kein zumutbarer Ausweichstandort zur Verfügung steht." Bestehende Betriebe, insbesondere überdachter Gemüse- und Beerenbau, aber auch Zucht- und Mastbetriebe aller Tiergattungen, haben durch die restriktive Ausschlussformulierung in der Festsetzung, wonach Landwirtschaftszonen mit besonderen Nutzungen in diesen Gebieten nur in Ausnahmefällen zuzulassen seien, keine Chance für eine Bewilligung zur Erweiterung ihrer Betriebe, auch wenn von Ausnahmefällen gesprochen wird.
  4. Mitglied GR
    Intervento
    Gran Consiglio
    Der Verband Thurgauer Landwirtschaft verfolgt die Entwicklung bezüglich des Naturparks Seerücken sehr genau. Grundsätzlich sind wir gegen den Naturpark, doch sind wir bereit, mitzuarbeiten, um die Stimme der Landwirtschaft einzubringen. Schliesslich wird der allergrösste Teil des betreffenden Landes von der Landwirtschaft bewirtschaftet. Darum machen wir auch gerne mit, werden aber keinen Beitrag an die Machbarkeitsstudie leisten.
  5. Mitglied GR
    Intervento
    Gran Consiglio
    Ich spreche Regierungsrat Dr. Stark auf das von ihm in den regionalen Inputveranstaltungen vorgestellte Landwirtschaftskonzept an, das im Zusammenhang mit der Detailplanung der Strassen zur Anwendung kommen soll. Es sieht unter anderem folgende Eckpunkte vor: 1. Minimierung des Kulturlandverlustes; 2. die ökologischen Ausgleichsflächen werden auf das vorgeschriebene Minimum beschränkt; 3. die ökologischen Ausgleichsflächen sind als landwirtschaftliche Nutzfläche anrechenbar; 4. Verbesserung des Flurstrassennetzes durch Landumlegungen; 5. Einbezug der Grundeigentümer und Bewirtschafter in die genaue Linienführung; 6. Detailplanung betreffend Einbettung in die Landschaft. Ich frage Regierungsrat Dr. Stark, ob er das Landwirtschaftskonzept auch so umsetzen will.
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