Vai al contenuto principale
MG

Meinrad Gschwend

Attivo
I VerdiSP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
Consiglio cantonaleRheintal

Mandato
Partito
I VerdiFonte: GRÜNE
Gruppo parlamentare
SP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
Circondario elettorale
Rheintal
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Nato/a il
1. Januar 1958
Professione
freier Journalist
Lingua
Tedesco
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q117044130
Organo d'origine
SG
Fonte aggiornata
28.01.2026
Record aggiornato
17.08.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(379)
  1. Ja
    Consiglio cantonale
    Esito: 110 · 0 No · 2 Ast. · 8 Assente
  2. Nein
    Consiglio cantonale
    Esito: 41 · 75 No · 0 Ast. · 4 Assente
  3. Nein
    Consiglio cantonale
    Esito: 42 · 73 No · 1 Ast. · 4 Assente
  4. Nein
    Consiglio cantonale
    Esito: 41 · 72 No · 1 Ast. · 6 Assente
  5. Nein
    Consiglio cantonale
    Esito: 27 · 54 No · 30 Ast. · 9 Assente
Badge d'accesso

Nessun badge d'accesso rilasciato.

Interventi(20)
  1. Intervento
    Intervento
    Mitglied des KantonsratesConsiglio cantonale
  2. Intervento
    Intervento
    Mitglied des KantonsratesConsiglio cantonale
  3. Intervento
    Intervento
    Mitglied des KantonsratesConsiglio cantonale
  4. Intervento
    Intervento
    Mitglied des KantonsratesConsiglio cantonale

    Ziff. 1. Gschwend-Altstätten: Unsere Fraktion unterstützt die Aufträge so, wie sie die vorberatende Kommission vorlegt. Die vier Ziffern sind alle wichtig, namentlich für die bestehenden 30 Organisationen und Institutionen, die aktuell rund 1'800 stationäre und ambulante Wohnplätze anbieten. Sie alle haben eine sehr wichtige Funktion und arbeiten sehr viel. Sie erfüllen eine Aufgabe, die eigentlich vom Staat selbst erledigt werden müsste. Es ist nicht übertrieben, wenn ich sage, dass diese Aufgabe von den Institutionen wohl besser erfüllt wird, wie wenn es der Kanton selbst machen würde. Allein deshalb ist es wichtig, dass die Weiterentwicklung der Angebote für Menschen mit Einschränkungen sowie die Zusammenarbeit mit den Institutionen und Organisationen auf Augenhöhe erfolgt.

    In der vorberatenden Kommission hat die Vorsteherin des Departementes des Innern erklärt, dass dieses Anliegen aufgenommen worden sei und das weitere Vorgehen so angedacht sei, wie es in diesem Auftrag formuliert ist. In der Botschaft finden wir auf S. 29 bis 31 die entsprechenden Ausführungen. So gesehen ist der Auftrag eine Bestätigung und Unterstützung dessen, was sowieso schon angedacht ist.

    Nun soll noch eine weitere Aufgabe und ein Anliegen erwähnt werden, nämlich, dass die vergleichbaren Vorgaben einzuhalten sind. Im stationären Bereich gibt es eindeutige Qualitätsvorgaben. Das muss auch für die ambulanten Angebote gelten. Wenn es vergleichbare Leistungen sind, sollen die Qualitätsvorgaben definiert und ähnlich sein. Nur so haben die ambulanten und stationären Anbieter in etwa gleich lange Spiesse. Auch hier hat die Vorsteherin des Departementes des Innern versichert, dass bei den verschiedenen Anbietern, soweit die Angebote vergleichbar sind, die gleichen Anforderungen gelten sollen. Wir haben dies sehr wohl vernommen. Diese Versicherung ist in Ordnung und unsererseits sehr willkommen. Aus diesem Grund werden wir auf eine Ergänzung der Aufträge verzichten.

  5. Intervento
    Intervento
    Mitglied des KantonsratesConsiglio cantonale

    Art. 1 (Begriffe). Gschwend-Altstätten beantragt im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion, Art. 1 Bst. b wie folgt zu formulieren: «Leistungsnutzende: Personen, die nach Art. 8 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vom 6. Oktober 2000 als invalid gelten und Personen, die nach Art. 9 ATSG als hilflos gelten;».

    Mit der ursprünglichen Formulierung beschränkt sich die Anzahl mitberücksichtigter Personen auf IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger – also auf Personen, die nach Art. 9 ATSG als invalid gelten. Damit wird eine grosse Gruppe von Menschen mit Behinderungen nicht abgedeckt, nämlich jene Menschen, die noch keine IV-Rente, dafür aber eine Hilflosenentschädigung erhalten. Das sind Menschen, die wegen einer Behinderung auf eine eingeschränkte Unterstützung angewiesen sind. Es können z.B. Menschen sein, deren Sichtfeld eingeschränkt ist, die aber noch voll am Arbeiten sind und nur für gewisse Unterstützungen eine Hilflosenentschädigung erhalten. Mit unserem Antrag wird verhindert, dass diese Menschen aussen vor gelassen werden. Diese Menschen, die nur eine Hilflosenentschädigung erhalten, zu übergehen, würde der UN-Behindertenrechtskonvention (SR 0.109; abgekürzt UN-BRK) widersprechen.

Contributi(246)
Appartenenze(108)

Immagini(2)

  • Versione 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versione 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0