Meinrad Gschwend
- Partito
- I Verdi
- Gruppo parlamentare
- SP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
- Parlamento
- Consiglio cantonale (SG)
- Circondario elettorale
- Rheintal
- Pagina del Parlamento
- Profilo ufficiale
- Sesso
- Maschile
- Nato/a il
- 1. Januar 1958
- Professione
- freier Journalist
- Lingua
- Tedesco
- Wikidata
- Q117044130
- Organo d'origine
- SG
- Fonte aggiornata
- 28.01.2026
- Record aggiornato
- 17.08.2026
- Prima importazione
- 14.08.2025
- JaConsiglio cantonaleXXV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Gesetzgebungsgeschäft)Esito: 110 Sì · 0 No · 2 Ast. · 8 Assente
- NeinConsiglio cantonaleXXVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Entschädigungen und berufliche Vorsorge) (Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum)Esito: 41 Sì · 75 No · 0 Ast. · 4 Assente
- NeinConsiglio cantonaleXXVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Entschädigungen und berufliche Vorsorge) (Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum)Esito: 42 Sì · 73 No · 1 Ast. · 4 Assente
- NeinConsiglio cantonaleXXVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Entschädigungen und berufliche Vorsorge) (Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum)Esito: 41 Sì · 72 No · 1 Ast. · 6 Assente
- NeinConsiglio cantonaleXXVII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (Entschädigungen und berufliche Vorsorge) (Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum)Esito: 27 Sì · 54 No · 30 Ast. · 9 Assente
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- Intervento
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- InterventoInterventoMitglied des KantonsratesConsiglio cantonale
Ziff. 1. Gschwend-Altstätten: Unsere Fraktion unterstützt die Aufträge so, wie sie die vorberatende Kommission vorlegt. Die vier Ziffern sind alle wichtig, namentlich für die bestehenden 30 Organisationen und Institutionen, die aktuell rund 1'800 stationäre und ambulante Wohnplätze anbieten. Sie alle haben eine sehr wichtige Funktion und arbeiten sehr viel. Sie erfüllen eine Aufgabe, die eigentlich vom Staat selbst erledigt werden müsste. Es ist nicht übertrieben, wenn ich sage, dass diese Aufgabe von den Institutionen wohl besser erfüllt wird, wie wenn es der Kanton selbst machen würde. Allein deshalb ist es wichtig, dass die Weiterentwicklung der Angebote für Menschen mit Einschränkungen sowie die Zusammenarbeit mit den Institutionen und Organisationen auf Augenhöhe erfolgt.
In der vorberatenden Kommission hat die Vorsteherin des Departementes des Innern erklärt, dass dieses Anliegen aufgenommen worden sei und das weitere Vorgehen so angedacht sei, wie es in diesem Auftrag formuliert ist. In der Botschaft finden wir auf S. 29 bis 31 die entsprechenden Ausführungen. So gesehen ist der Auftrag eine Bestätigung und Unterstützung dessen, was sowieso schon angedacht ist.
Nun soll noch eine weitere Aufgabe und ein Anliegen erwähnt werden, nämlich, dass die vergleichbaren Vorgaben einzuhalten sind. Im stationären Bereich gibt es eindeutige Qualitätsvorgaben. Das muss auch für die ambulanten Angebote gelten. Wenn es vergleichbare Leistungen sind, sollen die Qualitätsvorgaben definiert und ähnlich sein. Nur so haben die ambulanten und stationären Anbieter in etwa gleich lange Spiesse. Auch hier hat die Vorsteherin des Departementes des Innern versichert, dass bei den verschiedenen Anbietern, soweit die Angebote vergleichbar sind, die gleichen Anforderungen gelten sollen. Wir haben dies sehr wohl vernommen. Diese Versicherung ist in Ordnung und unsererseits sehr willkommen. Aus diesem Grund werden wir auf eine Ergänzung der Aufträge verzichten.
- InterventoInterventoMitglied des KantonsratesConsiglio cantonale
Art. 1 (Begriffe). Gschwend-Altstätten beantragt im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion, Art. 1 Bst. b wie folgt zu formulieren: «Leistungsnutzende: Personen, die nach Art. 8 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vom 6. Oktober 2000 als invalid gelten und Personen, die nach Art. 9 ATSG als hilflos gelten;».
Mit der ursprünglichen Formulierung beschränkt sich die Anzahl mitberücksichtigter Personen auf IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger – also auf Personen, die nach Art. 9 ATSG als invalid gelten. Damit wird eine grosse Gruppe von Menschen mit Behinderungen nicht abgedeckt, nämlich jene Menschen, die noch keine IV-Rente, dafür aber eine Hilflosenentschädigung erhalten. Das sind Menschen, die wegen einer Behinderung auf eine eingeschränkte Unterstützung angewiesen sind. Es können z.B. Menschen sein, deren Sichtfeld eingeschränkt ist, die aber noch voll am Arbeiten sind und nur für gewisse Unterstützungen eine Hilflosenentschädigung erhalten. Mit unserem Antrag wird verhindert, dass diese Menschen aussen vor gelassen werden. Diese Menschen, die nur eine Hilflosenentschädigung erhalten, zu übergehen, würde der UN-Behindertenrechtskonvention (SR 0.109; abgekürzt UN-BRK) widersprechen.
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/-inHitzeaktionsplan: Raus aus der SchubladeN. 61.26.58
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/-inKindesschutz wirksam umsetzenN. 61.26.54
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/-in
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/-in
- Vorberatende Kommission
- Vorberatende Kommission
- Mitglieddal 02.03.2026
- Interessengruppe des Kantonsrates
- Mitglieddal 28.02.2026
- Mitglied01.06.2011 – 31.12.2016
- Interessengruppe des Kantonsrates
- Interessengruppe des Kantonsrates
- Mitglieddal 01.01.2026
- Präsident27.04.2017 – 31.12.2025
Immagini(2)
- Versione 101.01.2025 – 04.10.2025
- Versione 204.10.2025 – 31.12.2199
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0