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SY

Semseddin Yilmaz

Ex membro
Partito SocialistaSozialdemokratische Partei
Gran ConsiglioGrossbasel Ost
Mandato
Partito
Partito SocialistaFonte: SP
Gruppo parlamentare
Sozialdemokratische Partei
Circondario elettorale
Grossbasel Ost
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Lingua
Tedesco
Riferimenti e fonte
Organo d'origine
BS
Record aggiornato
09.08.2026
Prima importazione
14.08.2025
Relazioni d'interesse(1)
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Interventi(12)
  1. Intervento
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    Semseddin Yilmaz (SP): Ich spreche gleichzeitig für die beiden Geschäfte 14. und 15. zur Neugestaltung des Grün- und Freiraums Lysbüchelplatz-VoltaNord sowie zur Ausgabenbewilligung für die Neugestaltung der Grünfläche des Saint-Louis-Parks. Denn beide Projekte sind eine Folge der Stadtentwicklung VoltaNord, die wir als SP im Gegensatz zu manchen anderen hier im Raum immer unterstützt haben. Im neuen Quartier entstehen nun also neben viel bezahlbarem neuen Wohnraum sowie Gewerbe- und Kulturräume auch neue und sehr attraktive Grünflächen.

    Der Lysbüchelplatz soll ca. 5’000 m2 gross werden. Es erwartet uns ein grosser grüner Platz inmitten des neuen Wohnquartiers mit einer sehr hohen Aufenthaltsqualität. Die UVEK hat recht, wenn sie in ihrem Bericht von einem Quartierplatz der Zukunft spricht. Mit dem «Gazebo» soll der Platz ein regelrechtes kleines Wahrzeichen erhalten. Noch viel grösser und grosszügiger wird der Saint-Louis-Park mit ganzen 22’500 m2 Grünfläche.

    Den Gesamtbetrag von 10,156 Millionen Franken für die Neugestaltung des Grün- und Freiraums Saint-Louis-Park zu bewilligen, ist auf jeden Fall sehr gut investiertes Geld. Tiefschürfende Überlegungen zum Naturschutz und zur Biodiversität vor allem entlang der Gleisböschung hat man sich ebenso wie soziale und sozialräumliche Überlegungen gemacht. Der Kredit ist ja unbestritten.

    Dass ich hier als Vertreter der SP rede, hat mit zwei Dingen zu tun. Erstens ist es uns als SP wichtig zu betonen, dass man bei der Umsetzung genug stark an die Kinder und Jugendlichen denkt, die hier in der Umgebung leben werden, und deren Spiel- und Bewegungsbedürfnis genügend stark berücksichtigt werden muss. Und zweitens ist es uns als SP wichtig zu sagen, dass wir sehr stolz sind auf das, was auf dem Lysbüchel-VoltaNord-Areal in den nächsten Jahren entstehen wird. In diesem Sinne ist es uns wichtig, allen Beteiligten in der Verwaltung, aber auch bei den SBB unseren ausdrücklichen Dank für ihre hervorragende Arbeit auszusprechen.

  2. Intervento
    Intervento
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    Die SP-Fraktion unterstützt den vorliegenden Bericht und Vorschlag für einen Grossratsbeschluss. Die UVEK hat sich nach sorgfältiger Abklärung aller Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten ganz klar und mit grosser Mehrheit für die vom Regierungsrat favorisierte Variante B2 ausgesprochen. Die wichtigsten Gründe dafür hat unser Kommissionspräsident Raphael Fuhrer bereits genannt. Entscheidend sollen für uns alle bei einem solchen Geschäft nicht die ideologischen Vorurteile oder Partialinteressen sein, sondern die Frage, welche Lösung am effizientesten ist und was im öffentlichen Interesse liegt. Nicht umsonst macht der Bund in seiner Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen gewisse Monopolvorgaben, und nicht umsonst ist in den meisten Schweizer Städten eine Monopollösung Standard. Denn es bringt einfach am meisten Synergieeffekte mit sich, wenn ein Anbieter flächendeckend die Entsorgung des ganzen nicht betrieblichen Gewerbekehrichts organisieren und abwickeln kann. Synergieeffekte heissen im vorliegenden Fall vor allem auch, dass deutlich weniger Kilometer in der Stadt gefahren werden müssen, um die Leistung erbringen zu können. Dies wurde bereits mehrfach genannt. Insofern ist eine Monopollösung auch im Interesse von Umweltschutz und Klimagerechtigkeit. Für die Stadtreinigung brächte es zudem erhebliche Synergieeffekte mit sich, wenn nicht ein privater Monopolanbieter, sondern sie selbst flächendeckend für die Entsorgung des Abfalls verantwortlich ist und nicht betriebsspezifischen Gewerbekehricht übernehmen könnte. Umgekehrt würde eine Entscheidung für einen Privatanbieter bestimmte Synergieeffekte bei der Stadtreinigung vernichten, da sie deutlich weniger Gewerbekehricht wie heute im Rahmen ihrer Beppisacktouren aufnehmen könnte. Dadurch würde ihr Konstrukt ineffizienter. In der Folge müssten zwingend die Beppisackgebühren für alle um 6,7% angehoben werden. Ohne einen Zusatznutzen einer solchen Lösung kann das definitiv nicht im öffentlichen sein. Auch könnte eine private Lösung im Falle eines Konkurses zu erheblichen Problemen und Rechtsunsicherheiten führen. Angesichts dieser Ausgangslage haben wir kein Verständnis dafür, dass FDP, LDP und SVP im Interesse weniger und vorwiegend aus ideologischen Gründen eine Rückweisung an den Regierungsrat beantragen. Die Ausgangslage ist glasklar. Wir verstehen nicht, was der Regierungsrat nach einer Rückweisung überhaupt noch untersuchen soll. Wir freuen uns, dass die Haltung von Mitte und GLP in der vorliegenden Frage pragmatischer ist und sich mehr an der Sache orientiert als am Gewerbeverband und den Parteien in seinem Schlepptau. In diesem Sinne bitten wir Sie, dem vorliegenden Bericht und Grossratsbeschluss zuzustimmen.

  3. Intervento
    Intervento
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    Grundsätzlich hat für die SP-Fraktion der Schutz der Quartierbevölkerung vor Lärm und anderen Emissionen hohe Priorität, dies aus Gründen der Lebensqualität wie auch der Gesundheit der Bevölkerung. Nun hat man von bürgerlicher Seite den Versuch unternommen, die vorgesehenen Investitionen als völlig unverhältnismässig darzustellen. Die Betrachtung der investierten Franken pro geschützte Wohneinheit und die Kritik daran, greift aus unserer Sicht zu kurz und dies aus mehreren Gründen. Erstens ist die Lärmreduktion, über die wir hier reden, erheblich. Dezibel ist ja bekanntlich kein lineares Mass. Eine Reduktion um nur 10 Dezibel wird subjektiv in etwa als halb so laut empfunden. Akustisch betrachtet entspricht dies etwa einer Reduktion auf einen Zehntel der Verkehrsmenge. Drei Dezibel entsprechen akustisch einer Halbierung der ursprünglichen Verkehrsmenge, sechs Dezibel einer Reduktion um 75%. Das sind beachtliche Zahlen. Zweitens wird durch eine Überdeckung im Zentrum unserer Region viel Fläche gewonnen. Diese kann man für Fotovoltaik- und Stromanlagen nutzen oder auch für die Begrünung und damit für Förderung der Biodiversität und der Grünkorridore. Drittens werden bestehende Grünflächen und Gehwege in der Umgebung durch eine Überdachung wesentlich attraktiver. Ich denke da zum Beispiel an die Galgenhügel-Promenade bis zur Gellertstrasse, an den Schwarzpark und ganz besonders an den Landschaftspark Gellertgut. Die Lärmimmissionen sind dort erheblich. Viertens wird die Autobahn auch von vielen sehr gut gehört, die in dieser Betrachtung nicht als direkt Betroffene gelten. Die Zahl der Nutzniessenden, der von der UVEK beschlossenen Überdachung, ist weitaus grösser, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Gerade nachts hört man den Lärm der Autobahn doch tief bis ins Gellert und in die Breite hinein. Dort werden zwar heute die Grenzwerte nicht überschritten, aber auch dort wären viele Menschen sehr froh um eine um fast 500 Meter verlängerte Überdachung der Osttangente. Aus all diesen Gründen ist die SP-Fraktion der Meinung, dass man auf jeden Fall eine Überdachung vornehmen sollte. Wenn man die kurze 265 Meter- und die lange 465 Meter-Variante vergleicht, so sollte man einen Blick auf die Abbildungen 3 und 4 nicht ausser Acht lassen. Dass durch die längere Variante nicht nur eine zusätzliche Zahl an Anwohnerinnen und Anwohnern besser geschützt werden, hinzukommt, dass die Schutzwirkung resp. die Reduktion der Lärmimmissionen bei vielen Gebäuden weitaus grösser wäre. Das sehen Sie im vielen Dunkelgrün in Abbildung 4 im Bericht. In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen aus voller Überzeugung trotz der erheblichen Investitionskosten ein Ja zum Planungskredit für die Überdachung der Osttangente, und zwar für die lange Variante.

  4. Intervento
    Intervento
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio
  5. Intervento
    Intervento
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    Selbstverständlich unterstützt die SP-Fraktion den vorliegenden Ratschlag. Wir freuen uns, dass 1'500 Haushalte an folgenden lärmbelasteten Strassen wie Äussere Baslerstrasse, Schanzenstrasse, Riehenstrasse, Metzerstrasse, Margarethenstrasse und der Gärtnerstrasse in Zukunft dank subventionierter Schallschutzfenster nachts besser werden schlafen können. Ausgesprochen ärgerlich ist, dass dies nicht schon viel früher passiert ist. Der Grund dafür ist im Ratschlag klar beschrieben. Im Hinblick auf das am 7. Februar 2018 vom Grossen Rat überwiesene vorgezogene Budgetpostulat von David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Begrenzung des zweckgebundenen Betriebsergebnisses im Budget 2019 wurden für das Jahr 2019 keine finanziellen Mittel für Kostenbeiträge an Schallschutzfenstern bereitgestellt. Die weitere Bearbeitung der bereits initiierten Projekte wurde Ende Mai 2018 eingestellt. Alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer wurden mittels eines Informationsschreibens gebeten, keine weiteren Schritte bezüglich des Einbaus von Schallschutzfenstern zu unternehmen. Regierungsrat und Verwaltung hatten damals keine andere Wahl, als so vorzugehen. Sie waren nach der Annahme des Budgetpostulats verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, um für das Folgejahr ein Anwachsen der Ausgaben zu verhindern. Verantwortung dafür, dass die Anwohner dieser Strasse nicht schon längst Schallschutzfenster haben, tragen also David Wüest-Rudin und diejenigen, die seinem Budgetpostulat zugestimmt haben, also die GLP und sämtliche bürgerliche Fraktionen. Die Geschichte kommt nun mit drei Jahren Verspätung doch noch zu einem glücklichen Ende. Aber dass Menschen in wenig privilegierter Wohnlage wegen dieser Abstimmung dreieinhalb Jahre lang nicht, wie es ihnen zusteht, vor Strassenlärm geschützt wurden, ist ärgerlich und schade.

Contributi(6)
Appartenenze(4)

Immagini(2)

  • Versione 1
    01.01.2025 – 16.04.2026
  • Versione 2
    16.04.2026 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0