Verena Diener Lenz
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- 27. März 1949
- Deceduto/a il
- 28. Juni 2024
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- Q116457
- Organo d'origine
- CHE
- Fonte aggiornata
- 14.11.2025
- Record aggiornato
- 10.06.2026
- Prima importazione
- 14.08.2025
- Non ha partecipato al votoSvizzeraDiscriminazione nei confronti della donna. Convenzione (Oggetto del Consiglio federale)Consiglio nazionaleSessione invernale 2007 · 03.12.2007Esito: 102 Sì · 63 No · 1 Ast. · 34 Assente
- Non ha partecipato al votoSvizzeraConvenzione dell'UNESCO sulla protezione e promozione della diversità delle espressioni culturali (Oggetto del Consiglio federale)Consiglio nazionaleSessione invernale 2007 · 03.12.2007Esito: 113 Sì · 39 No · 3 Ast. · 45 Assente
- Non ha partecipato al votoSvizzeraConvezione dell'UNESCO per la salvaguardia del patrimonio culturale immateriale (Oggetto del Consiglio federale)Consiglio nazionaleSessione invernale 2007 · 03.12.2007Esito: 115 Sì · 36 No · 3 Ast. · 46 Assente
- DimissioniSvizzeraRinaturazione dei corsi d'acqua. Controprogetto all'iniziativa popolare "Acqua viva" (Mozione)Consiglio nazionaleSessione invernale 2007 · 03.12.2007Esito: 91 Sì · 80 No · 2 Ast. · 27 Assente
- SiSvizzeraProroga della legge federale sull'adeguamento dei contributi cantonali per le cure stazionarie all'interno dei cantoni (Iniziativa parlamentare)Consiglio nazionaleSessione invernale 2007 · 03.12.2007Esito: 157 Sì · 1 No · 1 Ast. · 41 Assente
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- testo del discorsoSvizzera
Wir sprechen zur parlamentarischen Initiative Fournier 14.421, "Genehmigung bundesrätlicher Verordnungen durch das Parlament". Diese Initiative verlangt die gesetzliche Verankerung des Rechts der Bundesversammlung zur Genehmigung von Verordnungen des Bundesrates. Es ist ein nicht ganz neues Thema in unserem Rat.
Ihre Kommission war unentschieden, 6 Stimmen für, 6 Stimmen gegen diese parlamentarische Initiative Fournier. Mit meinem Stichentscheid bittet Sie die Mehrheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative Fournier keine Folge zu geben.
Worum geht es? Ich möchte das nur ganz kurz festhalten, weil der Initiant ja sicher auch noch sprechen wird und es viel authentischer ist, wenn er dann für seine parlamentarische Initiative die Begründung liefert. Aber in der schriftlichen Begründung steht die Argumentation, dass in der vergangenen Zeit in Verordnungen des Bundesrates der Wille des Gesetzgebers nicht vollumfänglich respektiert wird. Der Initiant konstatiert eine missbräuchliche Ausnutzung des Handlungsspielraums der Verwaltung, und er möchte diesen - in seinen Worten - "Missbrauch" unterbinden.
Was waren die Erwägungen Ihrer Kommission? Einleitend ist vielleicht zu sagen, dass sich der Nationalrat schon wiederholt für die Einführung eines Vetorechts der Bundesversammlung gegenüber Verordnungen des Bundesrates ausgesprochen hat. Der Ständerat stand diesen Forderungen immer skeptisch gegenüber und hat entsprechende parlamentarische Initiativen abgelehnt. Das letzte Mal war dies am 27. November 2012 der Fall, als sich der Rat ohne Gegenantrag gegen eine entsprechende parlamentarische Initiative (11.480) aus dem Nationalrat aussprach. Das war der dritte negative Entscheid des Ständerates betreffend Einführung eines Verordnungsvetos in kurzer Folge. Er hatte sich schon vorher mehrfach entsprechend geäussert.
Diese parlamentarische Initiative fordert nicht die Einführung eines Vetorechts, sondern der Initiant möchte, dass die Bundesversammlung in bestimmten Gesetzen vorsehen kann, dass ihr der Bundesrat die Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes zur Genehmigung unterbreiten muss.
Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Ansicht, dass die Bundesversammlung heute schon über genügend Instrumente verfügt, um auf die Verordnunggebung durch den Bundesrat Einfluss nehmen zu können. So gibt es mehrere Beispiele dafür, dass die Bundesversammlung in Gesetzen vorgesehen hat, dass ihr bestimmte Ausführungsbestimmungen zur Genehmigung unterbreitet werden. Erwähnt werden kann etwa als neueres Beispiel das Bankengesetz, in dessen Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 30. September 2011 festgehalten wurde, dass die erstmalige Verabschiedung der Regelungen nach Artikel 10 Absatz 4 des Bundesgesetzes der Bundesversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Die Räte haben diese Genehmigung am 16. April 2013 bzw. am 20. Juni 2013 vorgenommen, indem sie einen entsprechenden Bundesbeschluss verabschiedet haben. Auch in der Literatur finden sich etliche Beispiele aus früheren Zeiten, als das Instrument des Genehmigungsvorbehalts noch häufiger als heute angewendet wurde.
Zu verweisen ist auch auf das in Artikel 151 des Parlamentsgesetzes vorgesehene Recht parlamentarischer Kommissionen, zu Verordnungsentwürfen des Bundesrates konsultiert zu werden. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der Bundesrat Einwände der Kommissionen durchaus auch ernst nimmt. Es liegt an den parlamentarischen Kommissionen, dieses Instrument gewinnbringend zu nutzen, indem sie sich mit den entsprechenden Verordnungsentwürfen eben auch intensiv auseinandersetzen.
Die Schaffung weiterer Instrumente zur Mitsprache des Parlamentes beim Erlass von Verordnungen durch den Bundesrat erachtet die Mehrheit Ihrer Kommission nicht als sinnvoll. Wenn das Parlament hier vermehrt mitentscheiden kann, wird ein weiteres Einfallstor für Lobbyisten geöffnet, welche spezifische Einzelfallinteressen am wirksamsten so vertreten können. Das heutige Konsultationsrecht wird von den zuständigen Kommissionen wahrgenommen, welche sich aufgrund ihrer spezialisierten Kenntnisse fundiert mit den Verordnungsbestimmungen auseinandersetzen können. Zudem sollte der Prozess der Verordnunggebung im Interesse der Rechtssicherheit auch nicht allzu lange verzögert werden. Die Rechtsanwender möchten ja möglichst rasch Klarheit über die Umsetzung eines Gesetzes haben.
Es stellt sich auch die Frage, ob das Parlament zum Zeitpunkt, in dem ein Veto gegen eine Verordnung eingereicht wird bzw. eine Verordnung genehmigt werden sollte, sich bereits im Klaren über allfällige Probleme bei der Anwendung dieser Verordnung ist. Häufig zeigen sich Probleme erst, wenn in der Rechtsanwendung erste Erfahrungen gesammelt werden konnten. Dann würde sich, wenn schon, ja eine Änderung der Gesetzgebung aufdrängen.
Aufgrund dieser Überlegungen, welche generell gegen eine vermehrte Mitsprache des Parlamentes beim Erlass von Verordnungen durch den Bundesrat angeführt werden können, hat sich Ihre Kommission an der gleichen Sitzung mit 9 zu 2 Stimmen auch dagegen ausgesprochen, der parlamentarischen Initiative Aeschi Thomas 14.422 Folge zu geben. Im Gegensatz dazu ortet die Kommissionsminderheit politischen Handlungsbedarf. Ich möchte dies aber jetzt nicht weiter erläutern, weil ich annehme, dass Kollege Fournier es selbst machen möchte.
Ich bitte Sie mit der knapp zustande gekommenen Mehrheit, der parlamentarischen Initiative Fournier keine Folge zu geben. [PAGE 1075]
- testo del discorsoLegge sull'asilo. ModificaN. 10.052Svizzera
Der Bundesrat hat mit Botschaft vom 26. Mai 2010 den eidgenössischen Räten den Entwurf einer Änderung des Asylgesetzes unterbreitet, mit der Geschäftsnummer 10.052. Wir im Ständerat haben diese Vorlage in zwei Gesetzentwürfe aufgeteilt. Der erste Entwurf ist am 14. Dezember 2012 von den eidgenössischen Räten angenommen worden. Der Ständerat hat den zweiten Entwurf am 12. Dezember 2011 an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, eine neue Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren durch die Schaffung von Verfahrenszentren des Bundes sowie durch die Anpassung der Beschwerdefristen und des Rechtsschutzes für die Asylsuchenden zu unterbreiten. Der Nationalrat stimmte diesem Beschluss am 13. Juni 2012 zu.
Indem der Bundesrat der Bundesversammlung die neue Vorlage 14.063 unterbreitet hat, hat er diesen Auftrag erfüllt, wir haben den Gesetzentwurf auch entsprechend bearbeitet und verabschiedet. Die noch hängige zweite Vorlage des Geschäfts 10.052 ist deshalb abzuschreiben.
Das ist der Beschluss Ihrer Kommission, und ich bitte Sie, diesem zu folgen.
- testo del discorsoSvizzera
Vorab eine Präzisierung zu meinem Votum von heute Morgen: Es war nicht der Stichentscheid des Präsidenten, der zu einem Resultat von 7 zu 6 Stimmen geführt hatte, sondern es war eine knappe Mehrheit der Kommission. Es brauchte den Stichentscheid nicht - das zuhanden des Amtlichen Bulletins. Somit haben wir auch das korrigiert.
Ich würde gerne zuerst beim Votum meines Kollegen Roland Eberle einsetzen, betreffend diese Verschwörungsgeschichte der letzten Minute durch die politische Mitte, die dann das Ensi noch mit ins Boot gezogen hat. Das ist Fantasie. Die Realität ist, dass das Ensi schon 2012, da war bei Weitem noch keine solche politische Forderung im Raum, darauf hingewiesen hat, dass es im Gesetz eine Lücke gibt [PAGE 1016] und dass es, wenn es hart auf hart geht, keine gesetzliche Basis hat, um für die Sicherheit durchzugreifen. Das hat nichts mit einem Links-rechts-Schema zu tun, da das Ensi ja unser Fachorgan für unsere Sicherheit ist.
Kollege Eberle hat mindestens dreimal gesagt, Sicherheit sei nicht verhandelbar. Da muss ich sagen: Das finde ich auch. Darum bin ich der Meinung, dass diese Forderung des Ensi eben in unser Gesetz aufgenommen werden muss. Es wurde verneint, dass ein politischer Ausstiegsentscheid Auswirkungen auf die Sicherheitsinvestitionen der AKW-Betreiber habe. Da möchte ich einfach an die Hearings erinnern, die wir in der Kommission hatten. Es wurde unter anderem das Beispiel Schweden zitiert, weil Schweden nach Tschernobyl beschlossen hatte, aus der Atomenergie auszusteigen. Schweden hatte festgehalten, das für das Jahr 2000 machen zu wollen. Schaut man die Investitionsgrafik bei den AKW in Schweden an, so wurde zehn Jahre lang praktisch nichts mehr investiert, auch nicht für die Sicherheit. Es wurde erst wieder investiert, nachdem dieser Entscheid des Ausstiegs rückgängig gemacht worden war.
Gestern kam das Thema des Marktes und der ökonomischen Kräfte zur Sprache. Machen wir uns doch nichts vor, das hat nichts mit Politik im Sinne eines Links-rechts-Schemas zu tun. Aber eine heute schon unrentable Energie weiterzuproduzieren und noch in die Sicherheit zu investieren, macht ja das ganze Geschäft noch unrentabler. Die Stromerzeuger sehen sich ja - das haben wir jetzt mehrfach gehört - weder als karitative Unternehmen noch als Umweltschutzorganisationen, sondern sie sind Wirtschaftsunternehmen, die sich eigentlich nach den ökonomischen Regeln benehmen. Da soll mir einer erklären, warum dann hier die Anreize so gross sein sollen, um bei einer auslaufenden Technologie noch in alles, was notwendig ist, zu investieren. Es wird immer einen gewissen Ermessensspielraum geben.
Jetzt komme ich zum Votum von Kollege Theiler. Er hat gesagt, das bisherige System habe sich bewährt. Da möchte ich jetzt einfach kurz noch einmal auf den heutigen Ablauf hinweisen: Da haben wir das Ensi, das in regelmässigen Abständen Schwachstellen in der Sicherheit der Kernkraftwerke prüft. Wenn es dann notwendig ist, gibt das Ensi Vorgaben zum Nachrüsten mit Fristsetzung. Diese Fristsetzung und das entsprechende Prozedere sind nirgendwo im Gesetz verankert. Das hat sich einfach so ergeben.
Wenn man dann die Datenbank des Ensi von diesem Frühjahr konsultiert, dann sieht man, finde ich, etwas Interessantes. Das Kernkraftwerk Gösgen zum Beispiel hat 21 Forderungen des Ensi nicht fristgerecht umgesetzt. Beznau hat ungefähr einen Drittel der Ensi-Forderungen nicht umgesetzt und Leibstadt ebenso. Und da zu behaupten, es brauche keine gesetzliche Grundlage fürs Ensi, damit es seine Aufsicht wirklich wahrnehmen könne, ist ein frommer Wunsch, das muss ich einfach sagen. Darum bitte ich Sie wirklich, hier die Minderheit zu unterstützen und damit dem Ensi die Instrumente zu geben, die es braucht, gerade in der zugespitzten Phase, in der die Kernkraftwerke in ihre letzte Lebensphase kommen und nicht mehr ersetzt werden können. Das wird für alle Beteiligten eine anspruchsvolle Zeit sein.
Aber wir sind dazu gewählt - die meisten von Ihnen haben geschworen oder den Eid abgelegt -, das Wohl der Bevölkerung im Fokus zu haben und nicht dasjenige der AKW und auch nicht der Stromerzeugungsunternehmen, sondern eben das Wohl der Bevölkerung. Und unsere Bevölkerung hat das Recht darauf, dass wir die Sicherheit bestmöglich gewährleisten, auch mit diesem Gesetz.
Darum bitte ich Sie, dem Antrag dieser Minderheit zuzustimmen.
- testo del discorsoSvizzera
Ich bedaure es eine bisschen, dass wir dieses wichtige Kapitel jetzt so zerschneiden, dass der Sprecher der Mehrheit zu Wort gekommen ist und nach dem Votum für die Minderheit die Mittagspause eingelegt wird. Ich werde mir darum erlauben, mich am Nachmittag noch einmal zu Wort zu melden, weil mir diese Diskussion jetzt wirklich wichtig ist.
Ich möchte hier aber schon festhalten: Das Stimmenverhältnis war 6 zu 6, und unser Kommissionspräsident hat dann den Stichentscheid gefällt. Der Nationalrat beschloss mit einer deutlichen Mehrheit, das Kernenergiegesetz mit einer Regelung zum Langzeitbetrieb zu ergänzen. Das wäre auch eine Möglichkeit, die unseligen Auseinandersetzungen über Betriebsjahre, die ein AKW auf sich nehmen darf oder muss, ein bisschen in andere Diskussionsbahnen zu lenken. Unser Vorschlag ist auch nicht aus den Fingern gesogen, sondern er kommt vom Ensi! Dieser Minderheitsantrag ist ein Antrag des Ensi.
Wenn ich jetzt die Argumentationslinie verfolgt habe, die der Sprecher der Kommissionsmehrheit hier im Saal formuliert hat, muss ich sagen: Es ist eigentlich ein deutlicher Widerspruch gegenüber dem Brief, den das Ensi unserer und auch der nationalrätlichen Kommission geschrieben hat; ich werde nachher noch darauf zurückkommen.
Die Atomkraftwerke sollen ab dem vierzigsten Betriebsjahr ein Betriebskonzept für die nächsten maximal zehn Jahre erstellen. Es geht also nicht darum, irgendeine Laufzeitbeschränkung zu machen, sondern darum, dass das Ensi wünscht, dass die Atomkraftwerke ein Betriebskonzept einreichen müssen, wenn sie in die Jahre kommen und vierzig Jahre alt sind. In diesem Betriebskonzept müssen sie darlegen, wie sie in den nächsten zehn Jahren ihrer Betriebszeit genügend Mittel in die Sicherheitsreserven investieren und wie sie die Sicherheit garantieren wollen.
Dahinter steht der Gedanke, dass ein Kernkraftwerk in seiner letzten Phase in die gefährlichste Phase kommt. Wir haben gestern und vorgestern gehört, dass ökonomische Überlegungen - der sogenannte Markt - leitend bei den Entscheiden sind, wo investiert und eingekauft wird. Gerade in der letzten Phase ist diese Gefahr gegeben. Es wurde uns auch bestätigt, dass es auch schon dazu gekommen ist, dass auf notwendige und auch wünschbare Investitionen bezüglich Sicherheit verzichtet wurde, weil es sich nicht mehr rechnete. Da muss ich sagen: Das ist natürlich ein Affront gegenüber unserer Bevölkerung! Unsere Bevölkerung hat das Recht auf die bestmögliche Sicherheit, und zwar bis zum letzten Betriebstag. Es ist mir einfach ganz wichtig, das festzuhalten. Es darf kein Verlotternlassen der AKW geben.
Ich verstehe darum diese ganze Opposition gar nicht. Es ist eine Realität, dass wir AKW haben, und es ist eine Realität, dass wir eine Energiewende haben und keine weitere AKW-Generation mehr haben werden. Wir werden das im Gesetz festhalten. Darum braucht es eine verstärkte Sicherheit, damit die Werkverantwortlichen bis zum letzten Tag die notwendigen Investitionen tätigen. Ich verstehe auch nicht, warum immer wieder behauptet wird, dass dieses Langzeitbetriebskonzept eine Laufzeitbeschränkung sei. Das ist es nicht, es geht nur darum, die Sicherheit zu garantieren.
Ich möchte Ihnen auch kurz aus dem Schreiben zitieren, das das Ensi den beiden UREK zugestellt hat: "In der bestehenden Kernenergiegesetzgebung fehlen Bestimmungen, die den Langzeitbetrieb bzw. die damit einhergehenden spezifischen Anforderungen regeln. Die Thematik erlangt mit der Energiestrategie 2050, inklusive des geordneten Atomausstiegs, besondere Bedeutung. Vor dem Ausstiegsentscheid gab es de facto einen Planungshorizont: den Ersatz der alten Anlagen nach über vierzig Betriebsjahren durch die geplanten neuen Anlagen." Weiter heisst es: "Das Ensi hat deshalb erstmals im Dezember 2012 eine konkrete Regelung der Restlaufzeit der Schweizer Kernkraftwerke angeregt. Oberstes Ziel ist dabei, dass die Kraftwerke nicht 'ausgefahren' werden respektive bis zum letzten Betriebstag [PAGE 1011] nicht nur die minimalen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen, sondern darüber hinaus über eine Sicherheitsmarge verfügen." Das sind die Worte des Ensi.
Auf die Frage, wie es das Langzeitbetriebskonzept im Hinblick auf die Sicherheit beurteile, war die Antwort: "Ein solches Langzeitbetriebskonzept stellt einen Gewinn für die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke dar. Es sorgt dafür, dass gewährleistet ist, dass die Betreiber der Kernkraftwerke tatsächlich weiterhin rechtzeitig alle nötigen Nachrüstungen tätigen und so bis zum letzten Betriebstag über die nötigen Sicherheitsmargen verfügen. Mit dem jeweiligen Langzeitbetriebskonzept liegt ein verbindlicher Plan inklusive überprüfbare Meilensteine vor, welcher es der Aufsichtsbehörde" - sprich dem Ensi - "erlaubt, schon frühzeitig mögliche Defizite zu erkennen und wenn nötig einzuschreiten. Das Langzeitbetriebskonzept bringt ... Planungs- und Rechtssicherheit und schafft Transparenz."
Ich erinnere mich noch an die vorgestrige Debatte: Da gab es einen kurzen Austausch zwischen Frau Bundesrätin Leuthard und Kollege Cramer. Da ging es um Sicherheit und um die Frage, wer für was zuständig ist. Unsere Bundesrätin hat gesagt: "Die Aufsicht muss sehr unabhängig und kompetent sein. Wir brauchen sehr starke Behörden wie die Finma oder die Weko, die das tun. Das müssen starke, unabhängige Behörden sein, die auch Missliebiges sagen und monieren können. Diese Aufgabe kann aber nicht die Politik erfüllen, das müssen effektiv Experten sein." Die Experten, unser Fachgremium, sind im Ensi, und das Ensi wünscht ein Langzeitbetriebskonzept. Jetzt muss man mir einmal erklären, warum man das nicht umsetzen soll.
Es tut mir leid, ich muss noch einmal auf die Axpo zu sprechen kommen. Da habe ich doch so eine wunderschöne Hochglanzbroschüre erhalten, in der man sich auch dem Langzeitbetriebskonzept widmet. Da hat es ein Kästchen, und darin wird festgehalten, auf den Punkt gebracht von der Axpo:
1. Das Langzeitbetriebskonzept ist politisch motiviert - ich meinte, das Ensi sei kein politisches Gremium, sondern ein Fachgremium.
2. Das Langzeitbetriebskonzept verringert die Rechts- und Planungssicherheit - interessant, das muss man mir dann noch erklären, ich werde nach der Mittagspause gerne zuhören.
3. Das Langzeitbetriebskonzept reduziert die Sicherheit.
4. Das Langzeitbetriebskonzept führt zu unverhältnismässigen Sanktionen.
5. Das Langzeitbetriebskonzept droht, Volksvermögen zu vernichten.
Ich bin gespannt auf die Diskussion heute Nachmittag. Aber ich denke: Wenn wir dem Ensi wirklich die Verantwortung übertragen, für die Sicherheit geradezustehen gegenüber unserer Bevölkerung, und wenn das Ensi ein solches Langzeitbetriebskonzept wünscht, dann muss man gute Gründe haben, es nicht im Gesetz zu verankern.
Ich bitte Sie dringend, der Minderheit zu folgen, und werde mich am Nachmittag in der Diskussion wahrscheinlich noch einmal melden.
- testo del discorsoSvizzera
Mit diesem Abschnitt sind wir bei einem für die Energiewende und für unsere Energiepolitik bis zum Jahre 2050 sehr wichtigen Pfeiler. Der 4. Abschnitt trägt beim Entwurf des Bundesrates den Titel "Effizienzziele für den Elektrizitätsverbrauch". Sie entnehmen der Fahne, dass auch der Bundesrat diesem Pfeiler Bedeutung beimisst und uns Massnahmen vorschlägt, mit denen man diese Ziele erreichen kann. Der Nationalrat hat sich für ein anderes Konzept entschieden, nämlich für ein Bonus-Malus-Konzept, das von der Minderheit I (Cramer) aufgenommen wird, ebenfalls mit dem Ziel der Effizienzsteigerung.
Ich erkläre Ihnen jetzt, warum Ihnen der Antrag der Minderheit II vorliegt, die mit einem anderen Konzept versucht, zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates eine Brücke zu bauen. Ich möchte Sie an dieser Stelle dringend bitten, hier nicht die Mehrheit zu unterstützen, weil sie den ganzen Abschnitt zu den Effizienzzielen und zur Effizienznutzung einfach streichen will.
Ich habe vom Kommissionspräsidenten drei Argumente gehört. Als Erstes steht der Vorwurf im Raum, dass es hier nur um Strom gehe und nicht um die Gesamtenergie. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir später sehr wohl auch noch über eine CO2-Abgabe sprechen werden. Dort kommen auch Massnahmen bei anderen Energieträgern zum Tragen. Hier geht es einfach spezifisch um den Stromverbrauch. Das heisst überhaupt nicht, dass man den anderen Energieträgern nicht auch Aufmerksamkeit schenkt.
Als Zweites wurde moniert: Wenn dann endlich eine Lenkungsabgabe eingeführt wird, wäre das doppelt gemoppelt: Es käme hier also zu einer Verdoppelung der Belastungen, mit welcher die Möglichkeiten des Systems zu stark ausgereizt würden. Es steht aber nirgends geschrieben, dass man diesen Teil mit den Zielvorgaben nicht streichen kann, wenn es uns dann endlich einmal gelingt, eine Lenkungsabgabe im Parlament und in der Bevölkerung mehrheitsfähig zu machen. Das steht nirgends geschrieben. Nur: Wir wissen, dass die Absicht besteht, eine solche mit dem zweiten Paket einzuführen, und dass sich die Begeisterung für eine ökologische Steuerreform oder für Lenkungsabgaben bis jetzt auch in unserem Rat immer in sehr engen Grenzen gehalten hat. Solange wir die Taube auf dem Dach nicht haben, will ich immerhin einen Spatz in der Hand.
Der dritte Punkt, der moniert wurde, ist die vermeintlich mangelnde Praxistauglichkeit. Zumindest beim Antrag meiner Minderheit II, den ich Ihnen schmackhaft zu machen versuche, handelt es sich nicht um ein Modell, das noch nirgends ausprobiert worden wäre. Das Modell gemäss Minderheit II ist schon in Dänemark, in Kalifornien und in vielen anderen US-Staaten eingeführt worden und hat sich in der Praxis bewährt.
Ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen: Einsparungen durch Energieeffizienz - das ist jetzt eigentlich das Harmloseste und das Effizienteste überhaupt in einer Energiepolitik, es schont die Umwelt, es schont das Portemonnaie. Wir in unserem Land haben ein riesiges Einsparpotenzial: Heute wird noch jede dritte Kilowattstunde verschwendet, weil wir eben falsche Anreize im Energiemarkt haben. Die Stromversorger verdienen mehr, wenn sie mehr Strom verkaufen. Sie haben keine Sparanreize und verhalten sich einfach ökonomisch, nach dem Markt, wie sie das gelernt haben. Wichtig ist es darum, dass wir hier ein Modell einführen, das eine Win-win-Situation kreiert. Das heisst, dass der Stromverkäufer daran verdienen kann wie auch der Endkunde, weil er weniger Energie braucht. Der Stromnutzer und der Stromlieferant sollen also einen Gewinn haben, wenn sie sich entsprechend verhalten.
Der Antrag der Minderheit II soll auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir mit Artikel 3, also am Anfang unserer Diskussion, Ziele festgelegt haben, die wir erreichen wollen. Wenn wir jetzt auch die Effizienzmassnahmen verhindern und hier bei Artikel 48 und den folgenden Bestimmungen der Kommissionsmehrheit folgen, dann sind unsere Beschlüsse überhaupt nicht mehr deckungsgleich mit den Zielvorgaben, die wir bei Artikel 3 festgelegt haben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie die möglichen Effizienzsteigerungen gemäss Artikel 45a und auch Artikel 46 schon gestrichen haben. Somit ist das eigentlich die letzte Chance, hier noch einen Beitrag dazu zu leisten, dass wir diese Effizienzsteigerungspotenziale wirklich auch ausschöpfen können. Eine andere Möglichkeit haben wir später in diesem Gesetz nicht mehr.
Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, dann streichen Sie ein Potenzial von 5 Terawattstunden einfach so aus der Gesetzgebung und bieten keine Alternative an, ausser der sogenannten Freiwilligkeit. Ich möchte Sie deshalb dringend bitten, hier meiner Minderheit II zu folgen. Die Minderheit II hat eine Freiwilligkeit für die Elektrizitätslieferanten bis ins Jahr 2023 vorgesehen. Das, was ja eigentlich von den Elektrizitätslieferanten immer versprochen wird, nämlich dass sie hier in Eigenverantwortung handeln, wollen wir sehen. Wir geben ihnen bis 2023 eine Chance, mit ihren freiwilligen Massnahmen den Beweis zu erbringen, dass sie dieses Sparpotenzial aktiv unterstützen und ausschöpfen. Wenn nichts passiert oder klar zu wenig passiert, hat nachher subsidiär der Bundesrat die Möglichkeit, bei den Elektrizitätslieferanten Massnahmen einzufordern. Das Konzept der Minderheit II ist eigentlich ein liberales Konzept, das zuerst an die Eigenverantwortung appelliert. Nur wenn zu wenig passiert, kann nachher der Bundesrat Vorgaben machen.
Wir haben uns in der Kommission eingehend über verschiedene Modelle unterhalten. Wir haben aufgrund einer Analyse der Verwaltung gesehen, dass das Bonus-Malus-System diverse Mängel hat. Darum - Sie sehen es auch, aber ich sage es, um das einmal festzuhalten - hat die Minderheit I (Cramer) keine breite Unterstützung. Das heisst, die nationalrätliche Variante ist nicht auf grosse Gegenliebe gestossen.
Es scheint mir wichtig, dass wir hier eine Differenz zum Nationalrat schaffen. Der Nationalrat kann nachher in einer zweiten Lesung sein Bonus-Malus-System nochmals überprüfen und hat die Freiheit, auf die Vorgabe der Minderheit II einzuschwenken. Es ist ein Kompromiss. Ich denke, wir sollten auch gegenüber der bundesrätlichen Vorlage Hand bieten, um hier im Bereich der Nutzung des ungenutzten [PAGE 988] Potenzials im Rahmen der Einsparungen einen Schritt weiterzukommen.
Ich bitte Sie, die Minderheit II zu unterstützen.
- Motion
- MotionCofirmatario
- InterpellationCofirmatario
- Motion
- MotionCofirmatario
- PermanenteSvizzera
- Presidente30.11.2015 – 07.12.2015
- Presidente25.11.2013 – 29.11.2015
- Vicepresidente15.12.2011 – 24.11.2013
- ConsiglioSvizzera
- Consiglio legislativo30.11.2015 – 07.12.2015
- Consiglio legislativo05.12.2011 – 29.11.2015
- Consiglio legislativo06.12.2007 – 04.12.2011
- PermanenteCommissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia Consiglio degli Stati(CAPTE-S)Svizzera
- Membro30.11.2015 – 07.12.2015
- Membro15.12.2011 – 29.11.2015
- Membro06.12.2007 – 04.12.2011
- PermanenteSvizzera
- Membro30.11.2015 – 07.12.2015
- Membro15.12.2011 – 29.11.2015
- PermanenteCommission de réhabilitation V(CReha-V)Svizzera
- Vicepresidente05.03.2008 – 04.12.2011
- Membro10.12.2007 – 04.03.2008
Immagini(1)
- Versione 101.01.2025 – 31.12.2199
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0