Heidi Z'graggen
- Partito
- Alleanza del Centro
- Gruppo parlamentare
- Gruppo M-E
- Parlamento
- Svizzera
- Circondario elettorale
- Uri
- Camera / settore
- SR
- Numero di seggio
- 21
- Pagina del Parlamento
- Profilo ufficiale
- Sesso
- Femminile
- Nato/a il
- 1. Februar 1966
- Professione
- Direttore generale
- heidi.zgraggen@parl.ch
- Indirizzo
- Wylerstrasse 52
6472 Erstfeld - Sito web
- www.heidizgraggen.ch
- Wikidata
- Q1594370
- Organo d'origine
- CHE
- Fonte aggiornata
- 04.06.2026
- Record aggiornato
- 04.07.2026
- Prima importazione
- 14.08.2025
- Non ha partecipato al votoVotazione senza titoloSvizzera
- SiVotazione senza titoloSvizzera
- SiVotazione senza titoloSvizzera
- SiVotazione senza titoloSvizzera
- SiVotazione senza titoloSvizzera
- Dietro compensoFondssuisse. Schweizerischer Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden · PresidenteIstituto di diritto pubblicoSvizzera
- Dietro compenso
- Dietro compenso
- Dietro compenso
- Titolo onorifico
- OspiteDobler Bruno30.09.2025 – 31.12.2199Svizzera
- testo del discorsoSituazione dei collaboratori più anziani nell'Amministrazione federale e nelle aziende parastataliN. 26.3164Svizzera
Ich danke zunächst dem Bundesrat für seine ausführliche Stellungnahme zu meinem Postulat. Der Bundesrat zeigt auf, und das durchaus nachvollziehbar, dass bereits heute verschiedene Instrumente bestehen, um ältere Mitarbeitende in der Bundesverwaltung und in den bundesnahen Betrieben zu unterstützen und auch zu halten. Ebenso halte ich aufgrund der Aussagen des Bundesrates fest, dass die Bundesverwaltung den demografischen Wandel grundsätzlich erkannt hat und sich darauf ausrichtet. Denn der Fokus auf lebenslanges Lernen sowie auf die Sicherung von Erfahrung und Kompetenzen ist richtig und wichtig. Gleichzeitig zeigt die Antwort des Bundesrates allerdings auch, dass der Bundesrat keinen vertieften Bericht hierzu machen möchte, da keine Hinweise auf eine systematische Altersdiskriminierung vorliegen würden und bestehende Controlling-Instrumente auch keine Auffälligkeiten zeigen.
Hier stellt sich aus meiner Sicht die zentrale Frage. Wir diskutieren in der Schweiz ja seit Jahren und seit Kurzem sehr intensiv über den Fachkräftemangel und über die Frage, wie der Bedarf an Arbeitskräften in Zukunft gedeckt werden soll. Es ist uns allen klar, dass es einen starken Einfluss auf die Zuwanderung hat, wenn wir das inländische Potenzial an Arbeitskräften nicht konsequent ausschöpfen. Ältere Mitarbeitende verfügen über wertvolle Erfahrungen und Fachwissen, und es ist eine berechtigte Frage, ob dieses Potenzial im heutigen Arbeitsmarkt, insbesondere in grossen Organisationen, optimal genutzt wird.
Der Bundesrat sagt, es gebe keine Hinweise auf strukturelle Probleme. Es ist aber bekannt, dass gerade indirekte oder schleichende Entwicklungen in Personalstrukturen nicht immer unmittelbar erkennbar sind. Genau deshalb zielt mein Postulat nicht auf die Unterstellung eines Fehlverhaltens ab, und es geht auch nicht darum, bestehende Massnahmen infrage zu stellen, im Gegenteil. Die Bundesverwaltung und im Besonderen die bundesnahen Betriebe gehören zu den grössten Arbeitgebern der Schweiz. Sie prägen den Arbeitsmarkt erheblich und haben damit auch eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion. Was dort im Umgang mit älteren Mitarbeitenden geschieht, hat Signalwirkung für die gesamte Wirtschaft. Ich rede von älteren Arbeitnehmenden, und da muss man heute bereits an Personen ab 50, 55 denken. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Situation gesamthaft zu analysieren: die Altersstruktur, die Entwicklung von Frühpensionierungen, die tatsächlichen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten sowie die Wirkung der bestehenden Instrumente in der Praxis. Dabei geht es auch um eine grundsätzliche Frage der Arbeitsmarktpolitik, ich habe es schon angesprochen: Nutzen wir das vorhandene Potenzial erfahrener Arbeitskräfte konsequent genug, bevor wir über zusätzliche Rekrutierungswege diskutieren? Ein solcher Bericht würde Transparenz schaffen, eine faktenbasierte Grundlage für die weitere Diskussion liefern, und er könnte aufzeigen, wo bestehende Massnahmen gut wirken und wo allenfalls noch Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Ich bin der Auffassung, dass ein solcher Überblick sinnvoll ist. Der Bund sollte bei sich selbst beginnen und mit gutem Beispiel vorangehen, indem er das Potenzial erfahrener Mitarbeiter der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe konsequent nutzt und sichtbar macht, wie eine moderne altersinklusive Personalpolitik in der Praxis funktioniert, denn er hat auch eine Vorbildfunktion für die Wirtschaft.
Ich bitte Sie deshalb, dem Postulat zuzustimmen.
- testo del discorsoPriorità assoluta al pacchetto di misure per accelerare le procedure nel settore dell'asiloN. 25.4278Svizzera
Besten Dank für diese Diskussion aus Sicht der Kommission. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass der Bundesrat die Annahme der Motion 24.4271 beantragte und dass sie auch überwiesen wurde. Die vorliegende Motion unseres Kollegen Würth ist eine sogenannte Durchsetzungsmotion dieser Frage. Wir haben Kantone, Gemeinden und so weiter angehört - das habe ich Ihnen gesagt. Ich möchte da nicht mehr vertieft darauf eingehen, aber vielleicht einen Gedanken einbringen. Zu jeder Motion und jeder Forderung, die angenommen wird und umgesetzt werden muss - auch zur Motion, die unser Kollege Würth mit seiner Motion durchsetzen will -, braucht es ja ein Vernehmlassungsverfahren, braucht es eine Erarbeitung der Grundlagen. Ich sehe das jetzt bei der Umsetzung der Asylstrategie. Wir haben in der Kommission gesagt: Nehmt diese Vorschläge mit, setzt sie um. Das muss nachher in den Gesetzgebungsprozess zurückfliessen, so viel ist sicher klar. Es ist eben eine Verbundaufgabe: Bund, Kantone und Gemeinden. Sie haben die Arbeiten wirklich aufgenommen und ich meine, wir sind hier auf einem guten Weg. Deshalb bin ich der Meinung, dass es die Motion nicht braucht. Es ist sicher angekommen, dass hier eine Beschleunigung dringlich ist. Das haben wir den Kantonen, Gemeinden und auch dem Bund in der Kommission mitgegeben.
- testo del discorsoPriorità assoluta al pacchetto di misure per accelerare le procedure nel settore dell'asiloN. 25.4278Svizzera
Die Motion wurde nach ihrer Zuweisung an die Kommission auch dort vertieft beraten. Die Kommission erhielt nach einer kurzen Debatte zur Zuweisung den Auftrag, den Zusammenhang zwischen der Motion der Asylstrategie 2027 sowie den bereits laufenden Umsetzungsarbeiten im Asylbereich zu prüfen. Es ging um die Frage, ob die in der Motion geforderte Priorisierung eines Beschleunigungspakets sowie die Zurückstellung der Asylstrategie 2027 mit den laufenden Umsetzungsarbeiten sowie der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden vereinbar ist.
Die Kommission hat zur Asylstrategie und der nun laufenden Umsetzung eine allgemeine, nicht nur gestützt auf diese Motion umfassende Anhörung durchgeführt. Sie hat den Bundesrat, das Staatssekretariat für Migration, die Konferenz der Kantonsregierungen, die KKJPD, die SODK angehört. Ebenfalls einbezogen wurden weitere Kantone, so zum Beispiel der Kanton St. Gallen und der Kanton Waadt, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Gemeinden. Im Rahmen dieser Anhörungen wurde der aktuelle Stand der Arbeiten im Asylbereich sowie die Umsetzung der Asylstrategie 2027 diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden in enger Abstimmung zusammenarbeiten und dass die Beschleunigung der Verfahren ein zentrales Anliegen aller beteiligten Akteure ist.
Ihre Kommission hält fest, dass das Asylwesen nur gemeinsam, im Verbund von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, bei der Planung, der Steuerung und vor allem dann in der Umsetzung gemeinsam erfolgen kann. Nach den Anhörungen wurde festgestellt, dass die Motion in ihrer aktuellen Form die Gefahr einer Übersteuerung der laufenden Arbeiten zwischen Bund und Kantonen und Gemeinden beinhalten könnte und dass bei einer wörtlichen Umsetzung der Forderung der Motion insbesondere im Hinblick auf die Zurückstellung der Asylstrategie laufende Arbeiten faktisch neu priorisiert oder unterbrochen werden müssten, was nicht im Sinne der geforderten Beschleunigung wäre.
Wir haben in der Kommission weiter festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion unseres Kollegen die Ausgestaltung der Asylstrategie 2027 noch nicht in der heutigen Form bekannt war, sodass die Motion mit einer anderen Ausgangslage allenfalls politisch anders zu beurteilen gewesen wäre.
Der Bundesrat hat in seinen Ausführungen in der Kommission im Kern betont, dass der Beschleunigungsauftrag im Rahmen der Behandlung der Motion 24.4271 bereits aufgenommen wurde und dass die Umsetzung bereits läuft. Der Bundesrat bzw. der Staatssekretär für Migration hat zudem in der Kommission darauf hingewiesen, dass sich die Arbeiten inzwischen in einer Umsetzungsphase und nicht mehr in einer Strategiephase befinden. Das heisst: Die Strategiephase ist abgeschlossen; jetzt laufen die Umsetzungsarbeiten in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.
Weiter wurde in der Kommission festgehalten, dass die Motion ja in zwei Elemente aufgeteilt ist. Zum einen enthält sie die Forderung nach einer prioritären Umsetzung des Beschleunigungsauftrags, zum anderen verlangt sie die Zurückstellung der Asylstrategie 2027. Die Kommission hat insbesondere den zweiten Punkt in der aktuellen Umsetzungspraxis als nicht zielführend beurteilt, weil ja die Umsetzungsmassnahmen laufen und die Asylstrategie in diesem Sinne als Grundlagenarbeit abgeschlossen ist.
Die Kommission vertritt deshalb die Auffassung, dass die Beschleunigung im Rahmen der bestehenden Strategie - die eigentliche Stossrichtung des Vorstosses, die gut ist und von der Kommission unterstützt wird - stärker zu gewichten ist. Die bereits überwiesenen parlamentarischen Aufträge sind konsequent umzusetzen, parallel laufende Arbeiten sind jedoch nicht zu unterbrechen.
Wir haben in der Kommission überlegt, ob eine Anpassung des Vorstosses im Sinne einer stärkeren Integration in die laufenden Arbeiten naheliegend gewesen wäre. Es ist uns aber - das wissen Sie - gemäss Parlamentsrecht nicht möglich, eine Anpassung der Motion vorzunehmen. In der Kommission haben wir den angehörten Stellen gegenüber - Kantonen und Gemeinden, aber natürlich auch dem Bund - auf jeden Fall deutlich gemacht, dass im Parlament eine gewisse Ungeduld in Bezug auf die Umsetzungen der überwiesenen Motionen und Postulate im Asylbereich besteht, und dass die bereits überwiesenen Vorstössen des Parlamentes und weitere politische Aufträge zwingend in die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Massnahmen der Asylstrategie einzuschliessen sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Anliegen der Motion sind im Grundsatz bereits in die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Asylstrategie 2027 integriert. Die entsprechenden Prozesse sind aufeinander abgestimmt und werden gemeinsam weitergeführt. Eine zusätzliche Priorisierung oder eine Zurückstellung der laufenden Strategiearbeiten hätte, je nach Ausgestaltung, Auswirkungen auf die bestehende Koordination zwischen den Staatsebenen. Damit befürchtet die Kommission das Gegenteil einer Beschleunigung. Aus diesen Gründen beantragt Ihre Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion nicht anzunehmen. Das zentrale Anliegen der Motion - die Beschleunigung der Verfahren und die Weiterentwicklung der Systemsteuerung - wird von allen Seiten und auch von Ihrer Kommission geteilt, ist aber bereits Gegenstand der laufenden Arbeiten.
Eine Minderheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Sie ist der Auffassung, dass eine zusätzliche politische Priorisierung in einzelnen Bereichen angezeigt ist, um die laufenden Arbeiten gezielt zu verstärken. Sie verweist dabei insbesondere auf klar identifizierte Problemfelder wie Mehrfachgesuche oder vergleichbare Konstellationen. Aus Sicht der Minderheit ergänzt die Motion die Asylstrategie, indem sie den Fokus auf einzelne prioritäre Bereiche legt und verstärkt, ohne die laufenden Arbeiten grundsätzlich infrage zu stellen. Sie beantragt daher die Annahme der Motion. Ich gehe davon aus, dass die Minderheitssprecherin, Frau Ständerätin Friedli, das selbst noch im Detail ausführen wird.
- testo del discorsoSvizzera
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Fragen meiner Interpellation. Die Antworten zeigen, dass der Bundesrat die Bedeutung der digitalen Souveränität anerkennt. Er verweist auf den Bericht zur digitalen Souveränität der Schweiz sowie auf die Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppen. Das ist wichtig und richtig. Gleichzeitig wird aber deutlich, dass die digitale Souveränität bislang nicht als eigenständiges strategisches Ziel für bundesnahe Betriebe verstanden wird. Der Bundesrat verweist auf bestehende Vorgaben im Bereich des Risikomanagements sowie auf die Verantwortung der Unternehmen selbst.
Es stellt sich hier aus meiner Sicht eine grundsätzliche Frage: Reicht es aus, digitale Souveränität lediglich indirekt über bestehende Instrumente zu berücksichtigen? Oder sollte sie angesichts der zunehmenden geopolitischen Spannungen, der wechselnden Cyberrisiken und steigenden technologischen Abhängigkeiten nicht ausdrücklich als strategisches Anliegen verankert werden? Bundesnahe Unternehmen wie die Post, die Swisscom, Skyguide oder die Ruag betreiben zentrale Infrastrukturen unseres Landes. Ihre Entscheidungen über digitale Plattformen, Daten, Softwarearchitekturen und so weiter haben Auswirkungen, die weit über die einzelnen Unternehmen hinausgehen.
Die Frage der digitalen Souveränität ist nicht eine theoretische Frage. Sie zeigt sich konkret bei Entscheidungen über Cloud-Infrastrukturen, die Datenhaltung oder die Wahl technologischer Partner. Auch aktuelle Medienberichte und öffentliche Diskussionen rund um digitale Dienstleistungen der Post verdeutlichen, dass solche Fragen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Es geht nicht in erster Linie um einzelne technische Lösungen, sondern um die grundsätzliche Frage, wie viel Kontrolle und Handlungsfähigkeit die Schweiz bei zentralen digitalen Infrastrukturen langfristig behalten wird. Es ist für mich bemerkenswert, dass der Bundesrat derzeit keine spezifischen Massnahmen zur Förderung offener Standards, zur Verbesserung der Interoperabilität oder zur Verringerung kritischer Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern vorsieht. Diese Fragen betreffen auch international zunehmend zentrale Elemente der digitalen Souveränität.
Ich nehme zur Kenntnis, dass der Bundesrat die laufenden Arbeiten zunächst abwarten will. Gleichzeitig bin ich aber der Auffassung, dass die Diskussion über die Rolle bundesnaher Betriebe bei der Sicherung der digitalen Handlungsfähigkeit unseres Landes weitergeführt werden muss. Die digitale Souveränität ist keine technische Detailfrage. Sie ist eine Frage der Resilienz, der Versorgungssicherheit und der strategischen Handlungsfähigkeit unseres Landes.
Die Souveränität unseres Landes, sei sie digital oder allgemein, ist die Grundlage unserer staatlichen Handlungsfähigkeit, die Grundlage unserer Sicherheit. Und sie ist die Voraussetzung dafür, dass wir als Staat unsere Aufgaben eigenständig, wirksam und klar wahrnehmen können.
Ich erwarte vom Bundesrat ein grösseres Bekenntnis zur Souveränität und mehr Dezidiertheit betreffend die Souveränität unseres Landes - sei es die digitale oder die allgemeine Souveränität.
- testo del discorsoSvizzera
Ich möchte die Frage gerne wieder in unseren Rat zurückführen und zuerst festhalten: Unbestritten ist, dass der Ständerat Erstrat bei den Bilateralen III ist. Unbestritten und zweifelsfrei auch festgehalten ist auch, dass die Zuständigkeit in der Frage des Referendums bei der SPK-S liegt. Ich zitiere hier aus einem Brief unseres Präsidenten: "Die Zuständigkeit der SPK-S für die in ihrer parlamentarischen Initiative 26.425 aufgeworfenen Fragen ist vor diesem Hintergrund unbestritten. Die SPK-S ist zuständig. Die APK-S macht diesbezüglich als koordinierende Kommission zuhanden unserer SPK-S einen Mitbericht." Diesen haben wir auch erhalten. So weit, so gut.
Unbestritten ist auch, dass die Bilateralen III für unser Land, die Eidgenossenschaft, ein wirtschaftlich, gesellschaftlich, politisch wichtiges Thema sind. Ob und wie wir in Zukunft mit der Europäischen Union zusammenarbeiten werden, ist ein sehr wichtiges Thema. Damit möchte ich sagen, dass die Fragen, die auf dem Tisch liegen - seien sie nun inhaltlicher Art betreffend die Verträge oder politischer Art betreffend das Referendum -, in aller Tiefe und in Kenntnis aller Fragen, die mit den einzelnen Verträgen auf uns zukommen werden, geprüft und dann beantwortet werden müssen; so auch die Frage, welches Referendum das richtige ist.
Wenn wir heute darüber diskutieren, wie die Behandlung der parlamentarischen Initiative der SPK-S vonstattengeht, dann wählen wir unter zwei Varianten. Wir könnten jetzt eintreten und dann die Frage des Referendums diskutieren, dann geht das in den Nationalrat. Das hiesse, als zuständiger Erstrat eine Teilfrage, die man erst am Schluss wirklich à fond beantworten kann, in den Nationalrat zu geben, der die Verträge meines Wissens noch gar nicht beraten hat. Man nimmt also ein Element aus verfahrenstechnischer Hinsicht heraus und trifft einen Vorentscheid, ohne - sei es im Ständerat oder im Nationalrat - alle Verträge im Detail zu kennen. Wenn wir hingegen heute, wie es beantragt wurde, die parlamentarische Initiative aufgrund der von Ständerat Fässler und anderer dargelegten Erkenntnisse abtraktandieren sollten - das sind im Übrigen Erkenntnisse, die der Kommission bei ihrer Beratung nicht vollständig, zumindest nicht schriftlich vorlagen -, dann würde die Kommission wie folgt vorgehen. Ich glaube, es ist wichtig, dass Sie verstehen, wie bei einer Abtraktandierung vorgegangen würde. Im Übrigen, es wurde erwähnt, wurde mit 7 zu 6 Stimmen entschieden, dass man in den Rat geht. Dies geschah völlig zu Recht und vor dem Hintergrund, dass wir gesagt haben, man möchte Rücksicht auf das Ansehen der Institution nehmen, man möchte da zurückhaltend sein. Der Ständerat möchte sich nicht in den Kompetenzkonflikt einmischen, der nicht im Ständerat besteht; der Kompetenzkonflikt besteht im Nationalrat.
Jetzt liegen die neuen Erkenntnisse, die aufgeführt wurden, vor. Wie gehen wir jetzt vor, wenn Sie der Abtraktandierung zustimmen würden? Die Kommission, also Ihre SPK-S, würde die Vorlage am 29. bzw. 30. Juni mit dem Ziel weiter ausarbeiten, sie Ende Juni definitiv zu verabschieden. Eine Vernehmlassung könnte man aufgrund der fehlenden Zeit bis zur Herbstsession nicht durchführen. Das ist nicht realistisch, weil die gesetzlichen Fristen und Verfahren nicht mit diesem Zeitplan vereinbar sind. Hingegen kann die Kommission die offenen Fragen im Rahmen ihrer Beratungen und Anhörungen weiter vertiefen. Nach der definitiven Verabschiedung der Vorlage holen wir als Kommission die Stellungnahme des Bundesrates ein. Diese könnte gemäss unserer Abklärung rechtzeitig vorliegen, sodass wir als Kommission noch vor der Herbstsession davon Kenntnis nehmen und Ihnen im Herbst auch über die Stellungnahme des Bundesrates berichten können.
Im Weiteren haben wir Anhörungen der KdK geplant, das heisst, zu dieser parlamentarischen Initiative wird auch die Konferenz der Kantonsregierungen Stellung nehmen können. Im Weiteren, und das ist auch wichtig, wird Ihre Kommission die Frage eines Referendums sui generis vertieft prüfen. Ich erinnere daran: Die SPK-N, also unsere Schwesterkommission, hat ausdrücklich angeregt, diese Option näher zu untersuchen. Ausserdem hat die SPK-N als unsere Schwesterkommission eine gleichlautende Initiative eingereicht - sie wurde ihr von unserer Kommission quasi zur Verfügung gestellt. Es ist unbestritten, dass hier die SPK-N zuständig ist. Das heisst, diese Frage wird so oder anders zu beantworten sein.
Angesichts der Tragweite der anstehenden Entscheide erscheint es angezeigt, dass auch die verfassungsrechtliche Möglichkeit des Referendums sui generis sorgfältig geprüft wird und dem Rat die entsprechenden Grundlagen für den Entscheid unterbreitet werden. Anschliessend kann der Rat die Vorlage in Kenntnis der Grundlage zu Fragen des obligatorischen Referendums - ob basierend auf dieser parlamentarischen Initiative oder sui generis oder basierend auf dem Antrag des Bundesrates, der nur ein fakultatives Referendum vorsieht - beraten. Er kann sie somit auf der Grundlage des Gesamtbildes der Bilateralen III - eines vollständigen Bildes - beraten. Der Rat wird ja zuerst alles zur Kenntnis nehmen wollen: alle Verträge, alle Rückmeldungen der Kommissionen.
Der Ständerat könnte so die institutionellen und verfassungsrechtlichen Fragen im Lichte sämtlicher relevanter Aspekte beurteilen und die verschiedenen Optionen auf einer soliden Grundlage gegeneinander abwägen - das erscheint mir, wie ausgeführt, wesentlich, weil die Verträge so wichtig sind. Damit hat unser Rat die Möglichkeit, den demokratischen und verfassungsrechtlichen Rahmen der Umsetzung gesamthaft zu würdigen und einen Entscheid auf einer möglichst umfassenden Grundlage zu treffen. Das wäre das Verfahren in unserem Rat.
Im Anschluss daran, das ist völlig unbestritten und klar, wird der Nationalrat gemäss seinem gewählten Verfahren die weiteren Beratungen aufnehmen. Dann kann es unterschiedliche Auffassungen geben, das möchte ich nicht von der Hand weisen. Aber ich meine, dass wir dieses Geschäft gemäss dem Einzelantrag Fässler Daniel jetzt abtraktandieren sollten. Wir sollten sorgfältig vorgehen. Im Herbst werden wir dann die Grundlagen vor Augen haben und die entsprechenden Entscheide fällen können.
- PostulatoCofirmatario
- MozioneCofirmatario
- InterpellanzaAutore
- Postulato
- MozioneAutore
- Permanente
- PermanenteSvizzera
- Vicepresidentedal 01.12.2025
- Membro04.12.2023 – 30.11.2025
- Membro02.12.2019 – 03.12.2023
- PermanenteSvizzera
- Presidentedal 01.12.2025
- Vicepresidente15.12.2023 – 30.11.2025
- Membro04.12.2023 – 14.12.2023
- Membro02.12.2019 – 03.12.2023
- SpecialeCAG-S Sottocommissione Un Pacs adeguato alla Svizzera(CAG-S SOTTOCO 22.448)Svizzera
- Membrodal 11.01.2024
- Permanente
Immagini(1)
- Versione 101.01.2025 – 31.12.2199
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0