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HZ
Dr.

Heidi Z'graggen

Attivo
Alleanza del CentroGruppo M-E
SvizzeraUri

Mandato
Partito
Alleanza del CentroFonte: M-E
Gruppo parlamentare
Gruppo M-E
Parlamento
Svizzera
Circondario elettorale
Uri
Camera / settore
SR
Numero di seggio
21
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Femminile
Nato/a il
1. Februar 1966
Professione
Direttore generale
Contatto
Indirizzo
Wylerstrasse 52
6472 Erstfeld
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q1594370
Organo d'origine
CHE
Fonte aggiornata
19.08.2026
Record aggiornato
18.09.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(2188)
  1. No
  2. Si
  3. Si
  4. Si
  5. No
Relazioni d'interesse(9)
Badge d'accesso(1)
  • Ospite
    Dobler Bruno
    30.09.2025 – 31.12.2199Svizzera
Interventi(184)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Ich möchte wieder einen Schritt zurück machen in die dramatischen Tage, als die Credit Suisse unterging. Für die Schweiz und den Schweizer Finanzplatz war das mehr als ein volkswirtschaftlicher Schaden. Es war ein gigantischer Reputationsschaden für unser Land. Es war eine Schande, was da passierte. Innerhalb von wenigen Tagen musste von unseren Behörden unter der Führung von Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter alles unternommen werden, damit eine internationale Finanzkrise verhindert werden konnte. Das darf nie mehr passieren, wir müssen die Lehren daraus ziehen! Das war das Credo, das war der Ruf vor vier Jahren. Das muss auch heute das Ziel sein; gerade heute.

    Ich war Mitglied der PUK. Wir haben über Monate die Verantwortlichen angehört: Bundesrat, SNB, Finma, Bankenvertreterinnen, Bankenvertreter, Expertinnen und Experten. Die PUK hat die damalige Lösung, die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, als angemessen beurteilt, und wir haben anerkannt, dass die Behörden - noch einmal: unter Ihrer Leitung, Frau Bundesrätin - eine internationale Finanz- und Wirtschaftskrise haben abwenden können. Die PUK sagte aber auch, das Too-big-to-fail-Instrumentarium müsse so ausgestaltet werden, dass so etwas möglichst verhindert werden kann. Vergessen wir nicht, 2023 waren grosse staatliche Garantien und Liquiditätshilfen nötig. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gingen in die Pflicht; sie mussten in die Pflicht gehen.

    Ich anerkenne die unternehmerische Leistung der UBS, auch mit der Integration der Credit Suisse, das verdient Anerkennung. Aber heute haben wir eine andere Situation. Es gibt keine zweite Schweizer Grossbank, die die UBS übernehmen könnte.

    Was sollten wir also aus dem Untergang der Credit Suisse lernen? Am Anfang stand, das wurde heute auch bereits gesagt, das jahrelange Missmanagement und ein schwindendes Vertrauen in die Bank. Die PUK hat aber auch Schwächen der damaligen Too-big-to-fail-Regulierung festgestellt und insbesondere die zögerliche Weiterentwicklung der Regeln, also das Nichtanpassen an die internationalen Standards, kritisiert. Nach der Krise von 2008 hat man dies, nachdem man die gleichen Worte gebraucht und gesagt hat, das dürfe nicht mehr passieren, abgeschwächt - und heute stehen wir wieder hier.

    Was passierte bei der Credit Suisse? Es kam zu einem Vertrauensverlust. Das Entscheidende für eine Bank, das Entscheidende für einen Finanzplatz ist Vertrauen; nicht Kompromisse - Vertrauen. Eine starke Kapitalbasis schafft Vertrauen. Als das Vertrauen in die Credit Suisse verschwand, setzte ein enormer Liquiditätsabfluss ein. Das hat auch damit zu tun, die Präsidentin der PUK hat es gesagt, dass die Kapitalbasis zu schwach war. Die CS-Krise hat demonstriert, dass heute nur schon Gerüchte über Nacht Kapitalabzüge in Milliardenhöhe verursachen können. Das hat mit der Digitalisierung zu tun. Es war ein digitaler Bank Run entstanden, innerhalb von kürzester Zeit. Die härteste Währung einer Bank ist das Vertrauen, und Vertrauen braucht Substanz - und Substanz einer systemrelevanten Bank ist hartes Eigenkapital.

    Natürlich wollen wir alle, dass die UBS in der Schweiz bleibt und erfolgreich ist - selbstverständlich. Sie muss aber so stark kapitalisiert sein, dass die Märkte auch in einer Krise Vertrauen in die Widerstandsfähigkeit der Bank und des schweizerischen Finanzplatzes haben. Wir müssen nicht die nächste Rettung perfektionieren, aber wir müssen die Wahrscheinlichkeit einer Rettung reduzieren. Dafür ist eine höhere Eigenkapitalquote der richtige Weg, um die Robustheit der Bilanz der UBS zu erhöhen und das Risiko für die Steuerzahler zu minimieren.

    Eine dickere Eigenkapitaldecke, wie sie von Herrn Hegglin oder auch vom Bundesrat beantragt wird, ist doch überhaupt kein Nachteil - im Gegenteil. Sie ist ein Alleinstellungsmerkmal bei der Vermarktung: UBS - die stärkste Bank der Welt. Eine starke UBS ist eine sehr stark kapitalisierte UBS. Das ist die beste Versicherung, und damit ist sie Teil eines stolzen Finanzplatzes.

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Grundsätzlich ist dieser Absatz 3 richtig und hat die richtige Stossrichtung, aber der folgende Halbsatz am Schluss ist problematisch: "[...] und er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die in Zusammenhang mit der Tat stehende behördliche Sicherheitsuntersuchung zu unterstützen".

    Diese Formulierung begründet eine weitreichende Mitwirkungspflicht, die potenziell im Widerspruch zu den strafprozessualen Rechten der Betroffenen steht. Insbesondere bei fahrlässigen Handlungen sollte die Kooperation mit einer Sicherheitsuntersuchung keine zwingende Voraussetzung für den Verzicht auf eine Strafverfolgung sein. Zudem, und das finde ich wesentlich, ist eine solche Regelung in der praktischen Anwendung kaum präzise umsetzbar, und sie widerspricht dem Prinzip der Just Culture, die man ja gerade hier stärken möchte. Die Mitwirkung, so ultimativ formuliert wie hier, als Bedingung für den Strafverzicht zu setzen, widerspricht eben den Regeln der Just Culture. Statt einen geschützten Raum zu geben für die Analyse von systematischen Fehlern, wird hier die Kooperation zu einem Instrument des strafrechtlichen Drucks gemacht, was gerade die Meldebereitschaft für Fehlermeldungen senken wird. Deshalb führt der letzte Teil des Artikels mit "alle zumutbaren Anstrengungen" den eigentlich guten Artikel ad absurdum.

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Ich danke zunächst dem Bundesrat für seine ausführliche Stellungnahme zu meinem Postulat. Der Bundesrat zeigt auf, und das durchaus nachvollziehbar, dass bereits heute verschiedene Instrumente bestehen, um ältere Mitarbeitende in der Bundesverwaltung und in den bundesnahen Betrieben zu unterstützen und auch zu halten. Ebenso halte ich aufgrund der Aussagen des Bundesrates fest, dass die Bundesverwaltung den demografischen Wandel grundsätzlich erkannt hat und sich darauf ausrichtet. Denn der Fokus auf lebenslanges Lernen sowie auf die Sicherung von Erfahrung und Kompetenzen ist richtig und wichtig. Gleichzeitig zeigt die Antwort des Bundesrates allerdings auch, dass der Bundesrat keinen vertieften Bericht hierzu machen möchte, da keine Hinweise auf eine systematische Altersdiskriminierung vorliegen würden und bestehende Controlling-Instrumente auch keine Auffälligkeiten zeigen.

    Hier stellt sich aus meiner Sicht die zentrale Frage. Wir diskutieren in der Schweiz ja seit Jahren und seit Kurzem sehr intensiv über den Fachkräftemangel und über die Frage, wie der Bedarf an Arbeitskräften in Zukunft gedeckt werden soll. Es ist uns allen klar, dass es einen starken Einfluss auf die Zuwanderung hat, wenn wir das inländische Potenzial an Arbeitskräften nicht konsequent ausschöpfen. Ältere Mitarbeitende verfügen über wertvolle Erfahrungen und Fachwissen, und es ist eine berechtigte Frage, ob dieses Potenzial im heutigen Arbeitsmarkt, insbesondere in grossen Organisationen, optimal genutzt wird.

    Der Bundesrat sagt, es gebe keine Hinweise auf strukturelle Probleme. Es ist aber bekannt, dass gerade indirekte oder schleichende Entwicklungen in Personalstrukturen nicht immer unmittelbar erkennbar sind. Genau deshalb zielt mein Postulat nicht auf die Unterstellung eines Fehlverhaltens ab, und es geht auch nicht darum, bestehende Massnahmen infrage zu stellen, im Gegenteil. Die Bundesverwaltung und im Besonderen die bundesnahen Betriebe gehören zu den grössten Arbeitgebern der Schweiz. Sie prägen den Arbeitsmarkt erheblich und haben damit auch eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion. Was dort im Umgang mit älteren Mitarbeitenden geschieht, hat Signalwirkung für die gesamte Wirtschaft. Ich rede von älteren Arbeitnehmenden, und da muss man heute bereits an Personen ab 50, 55 denken. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Situation gesamthaft zu analysieren: die Altersstruktur, die Entwicklung von Frühpensionierungen, die tatsächlichen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten sowie die Wirkung der bestehenden Instrumente in der Praxis. Dabei geht es auch um eine grundsätzliche Frage der Arbeitsmarktpolitik, ich habe es schon angesprochen: Nutzen wir das vorhandene Potenzial erfahrener Arbeitskräfte konsequent genug, bevor wir über zusätzliche Rekrutierungswege diskutieren? Ein solcher Bericht würde Transparenz schaffen, eine faktenbasierte Grundlage für die weitere Diskussion liefern, und er könnte aufzeigen, wo bestehende Massnahmen gut wirken und wo allenfalls noch Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Ich bin der Auffassung, dass ein solcher Überblick sinnvoll ist. Der Bund sollte bei sich selbst beginnen und mit gutem Beispiel vorangehen, indem er das Potenzial erfahrener Mitarbeiter der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe konsequent nutzt und sichtbar macht, wie eine moderne altersinklusive Personalpolitik in der Praxis funktioniert, denn er hat auch eine Vorbildfunktion für die Wirtschaft.

    Ich bitte Sie deshalb, dem Postulat zuzustimmen.

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Besten Dank für diese Diskussion aus Sicht der Kommission. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass der Bundesrat die Annahme der Motion 24.4271 beantragte und dass sie auch überwiesen wurde. Die vorliegende Motion unseres Kollegen Würth ist eine sogenannte Durchsetzungsmotion dieser Frage. Wir haben Kantone, Gemeinden und so weiter angehört - das habe ich Ihnen gesagt. Ich möchte da nicht mehr vertieft darauf eingehen, aber vielleicht einen Gedanken einbringen. Zu jeder Motion und jeder Forderung, die angenommen wird und umgesetzt werden muss - auch zur Motion, die unser Kollege Würth mit seiner Motion durchsetzen will -, braucht es ja ein Vernehmlassungsverfahren, braucht es eine Erarbeitung der Grundlagen. Ich sehe das jetzt bei der Umsetzung der Asylstrategie. Wir haben in der Kommission gesagt: Nehmt diese Vorschläge mit, setzt sie um. Das muss nachher in den Gesetzgebungsprozess zurückfliessen, so viel ist sicher klar. Es ist eben eine Verbundaufgabe: Bund, Kantone und Gemeinden. Sie haben die Arbeiten wirklich aufgenommen und ich meine, wir sind hier auf einem guten Weg. Deshalb bin ich der Meinung, dass es die Motion nicht braucht. Es ist sicher angekommen, dass hier eine Beschleunigung dringlich ist. Das haben wir den Kantonen, Gemeinden und auch dem Bund in der Kommission mitgegeben.

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Die Motion wurde nach ihrer Zuweisung an die Kommission auch dort vertieft beraten. Die Kommission erhielt nach einer kurzen Debatte zur Zuweisung den Auftrag, den Zusammenhang zwischen der Motion der Asylstrategie 2027 sowie den bereits laufenden Umsetzungsarbeiten im Asylbereich zu prüfen. Es ging um die Frage, ob die in der Motion geforderte Priorisierung eines Beschleunigungspakets sowie die Zurückstellung der Asylstrategie 2027 mit den laufenden Umsetzungsarbeiten sowie der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden vereinbar ist.

    Die Kommission hat zur Asylstrategie und der nun laufenden Umsetzung eine allgemeine, nicht nur gestützt auf diese Motion umfassende Anhörung durchgeführt. Sie hat den Bundesrat, das Staatssekretariat für Migration, die Konferenz der Kantonsregierungen, die KKJPD, die SODK angehört. Ebenfalls einbezogen wurden weitere Kantone, so zum Beispiel der Kanton St. Gallen und der Kanton Waadt, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Gemeinden. Im Rahmen dieser Anhörungen wurde der aktuelle Stand der Arbeiten im Asylbereich sowie die Umsetzung der Asylstrategie 2027 diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden in enger Abstimmung zusammenarbeiten und dass die Beschleunigung der Verfahren ein zentrales Anliegen aller beteiligten Akteure ist.

    Ihre Kommission hält fest, dass das Asylwesen nur gemeinsam, im Verbund von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, bei der Planung, der Steuerung und vor allem dann in der Umsetzung gemeinsam erfolgen kann. Nach den Anhörungen wurde festgestellt, dass die Motion in ihrer aktuellen Form die Gefahr einer Übersteuerung der laufenden Arbeiten zwischen Bund und Kantonen und Gemeinden beinhalten könnte und dass bei einer wörtlichen Umsetzung der Forderung der Motion insbesondere im Hinblick auf die Zurückstellung der Asylstrategie laufende Arbeiten faktisch neu priorisiert oder unterbrochen werden müssten, was nicht im Sinne der geforderten Beschleunigung wäre.

    Wir haben in der Kommission weiter festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion unseres Kollegen die Ausgestaltung der Asylstrategie 2027 noch nicht in der heutigen Form bekannt war, sodass die Motion mit einer anderen Ausgangslage allenfalls politisch anders zu beurteilen gewesen wäre.

    Der Bundesrat hat in seinen Ausführungen in der Kommission im Kern betont, dass der Beschleunigungsauftrag im Rahmen der Behandlung der Motion 24.4271 bereits aufgenommen wurde und dass die Umsetzung bereits läuft. Der Bundesrat bzw. der Staatssekretär für Migration hat zudem in der Kommission darauf hingewiesen, dass sich die Arbeiten inzwischen in einer Umsetzungsphase und nicht mehr in einer Strategiephase befinden. Das heisst: Die Strategiephase ist abgeschlossen; jetzt laufen die Umsetzungsarbeiten in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.

    Weiter wurde in der Kommission festgehalten, dass die Motion ja in zwei Elemente aufgeteilt ist. Zum einen enthält sie die Forderung nach einer prioritären Umsetzung des Beschleunigungsauftrags, zum anderen verlangt sie die Zurückstellung der Asylstrategie 2027. Die Kommission hat insbesondere den zweiten Punkt in der aktuellen Umsetzungspraxis als nicht zielführend beurteilt, weil ja die Umsetzungsmassnahmen laufen und die Asylstrategie in diesem Sinne als Grundlagenarbeit abgeschlossen ist.

    Die Kommission vertritt deshalb die Auffassung, dass die Beschleunigung im Rahmen der bestehenden Strategie - die eigentliche Stossrichtung des Vorstosses, die gut ist und von der Kommission unterstützt wird - stärker zu gewichten ist. Die bereits überwiesenen parlamentarischen Aufträge sind konsequent umzusetzen, parallel laufende Arbeiten sind jedoch nicht zu unterbrechen.

    Wir haben in der Kommission überlegt, ob eine Anpassung des Vorstosses im Sinne einer stärkeren Integration in die laufenden Arbeiten naheliegend gewesen wäre. Es ist uns aber - das wissen Sie - gemäss Parlamentsrecht nicht möglich, eine Anpassung der Motion vorzunehmen. In der Kommission haben wir den angehörten Stellen gegenüber - Kantonen und Gemeinden, aber natürlich auch dem Bund - auf jeden Fall deutlich gemacht, dass im Parlament eine gewisse Ungeduld in Bezug auf die Umsetzungen der überwiesenen Motionen und Postulate im Asylbereich besteht, und dass die bereits überwiesenen Vorstössen des Parlamentes und weitere politische Aufträge zwingend in die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Massnahmen der Asylstrategie einzuschliessen sind.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Anliegen der Motion sind im Grundsatz bereits in die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Asylstrategie 2027 integriert. Die entsprechenden Prozesse sind aufeinander abgestimmt und werden gemeinsam weitergeführt. Eine zusätzliche Priorisierung oder eine Zurückstellung der laufenden Strategiearbeiten hätte, je nach Ausgestaltung, Auswirkungen auf die bestehende Koordination zwischen den Staatsebenen. Damit befürchtet die Kommission das Gegenteil einer Beschleunigung. Aus diesen Gründen beantragt Ihre Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion nicht anzunehmen. Das zentrale Anliegen der Motion - die Beschleunigung der Verfahren und die Weiterentwicklung der Systemsteuerung - wird von allen Seiten und auch von Ihrer Kommission geteilt, ist aber bereits Gegenstand der laufenden Arbeiten.

    Eine Minderheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Sie ist der Auffassung, dass eine zusätzliche politische Priorisierung in einzelnen Bereichen angezeigt ist, um die laufenden Arbeiten gezielt zu verstärken. Sie verweist dabei insbesondere auf klar identifizierte Problemfelder wie Mehrfachgesuche oder vergleichbare Konstellationen. Aus Sicht der Minderheit ergänzt die Motion die Asylstrategie, indem sie den Fokus auf einzelne prioritäre Bereiche legt und verstärkt, ohne die laufenden Arbeiten grundsätzlich infrage zu stellen. Sie beantragt daher die Annahme der Motion. Ich gehe davon aus, dass die Minderheitssprecherin, Frau Ständerätin Friedli, das selbst noch im Detail ausführen wird.

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  • Versione 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0