TA
lic.oec.HSG, Harvard MPA

Thomas Aeschi

Attivo
Unione democratica di centroGruppo V
SvizzeraZugo

Mandato
Partito
Unione democratica di centroFonte: UDC
Gruppo parlamentare
Gruppo V
Parlamento
Svizzera
Circondario elettorale
Zugo
Camera / settore
NR
Numero di seggio
196
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Nato/a il
13. Januar 1979
Professione
Unternehmer
Lingua
lang_d
Contatto
Indirizzo
Postfach
6302 Zug
Attivo anche in
Consiglio cantonale
Unione democratica di centro· SVPEx
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q118558
Organo d'origine
CHE
Fonte aggiornata
04.06.2026
Record aggiornato
06.07.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(17588)
  1. No
  2. No
  3. No
  4. No
  5. No
Relazioni d'interesse(8)
Badge d'accesso(1)
  • Badge d'accesso
    Ospite senza nome
    30.09.2025 – 31.12.2199Svizzera
Interventi(727)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Frau Kälin hat natürlich Unrecht, wenn sie sagt, man würde hier nicht die Kantone gegeneinander ausspielen. Es geht sehr wohl um einen Verteilkampf, und man möchte gewissen Kantonen, insbesondere den Bergkantonen, Geld wegnehmen und dieses neu eher den tiefergelegenen Kantonen geben.

    Der Grund, weshalb die SVP-Fraktion das Postulat bekämpft, ist aber ein anderer. Es geht ums Grundsätzliche. Wenn Sie den NFA reformieren wollen, dann braucht es eine Gesamtreform. Dann muss man das ganze System anschauen, und man muss auch die Kantone miteinbeziehen. Aber es geht sicherlich nicht, dass man nur den geografisch-topografischen Lastenausgleich anpasst, bei den anderen Indikatoren aber keine Anpassungen vornimmt.

    Es kommt hinzu, dass der soziodemografische Lastenausgleich mit 525 Millionen Franken doch um einiges grosszügiger dotiert ist als der geografisch-topografische Lastenausgleich. Wennschon, würden wir daher beantragen, dass man den soziodemografischen Lastenausgleich entsprechend kürzt, um dann beim geografisch-topografischen Lastenausgleich aufzustocken, damit bei einer allfälligen Anpassung des geografisch-topografischen Lastenausgleichs kein Kanton verliert.

    Ich bitte Sie, auf eine einseitige Anpassung des NFA zu verzichten und diesen Vorstoss entsprechend abzulehnen.

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Mit meinem Antrag bitte ich Sie, bei Artikel 4 folgenden Zusatz einzufügen: "Personen, die sich ohne gültigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz aufhalten, wird kein Zugang zur Plattform gewährt. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten." Es wird geschätzt, dass sich aktuell hunderttausend bis zweihunderttausend Personen als Illegale in der Schweiz aufhalten. Viele dieser Personen sind bei der AHV registriert, obwohl sie eigentlich gar nicht im Land sein dürften.

    Bitte stimmen Sie meinem Antrag zu, damit sichergestellt wird, dass nicht Schweizer Beitrags- und Steuerzahler solche Illegalen bei den Sozialversicherungen querfinanzieren.

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Die SVP-Fraktion begrüsst grundsätzlich die Digitalisierung bei der ersten Säule und der Verwaltung der Familienzulagen. Ebenfalls begrüssen wir, dass die Durchführungsstellen, also die Verbands- und kantonalen Ausgleichskassen, neu in die Entwicklung und den Betrieb der digitalisierten Plattformen mit einbezogen werden.

    Trotzdem beantragen wir die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat wegen folgendem zentralen Punkt, der hineingebracht wurde: Wir sagen Nein zu einer Zentralisierung unter technischen Vorwänden. Das Hauptanliegen, dass Versicherte einfach, schnell und sicher über das Internet auf ihre Daten sollen zugreifen können, um dort ihre geleisteten AHV-Beiträge einzusehen und Informationen über allfällige Beitragslücken abzurufen, lässt sich auch mit einem elektronischen Datenaustausch zwischen den verschiedenen Durchführungsstellen der AHV, also den Verbands- und kantonalen Ausgleichskassen sowie der zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), erreichen. Hierzu braucht es einzig eine Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG), aber nicht ein neues Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS).

    Die aktuelle Gesetzesvorlage zum BISS führt unter technischen Vorwänden zu einer de facto Zentralisierung des derzeitigen Systems. Dabei geht wichtiges Praxiswissen der unabhängigen Durchführungsstellen verloren. Auch ist zu befürchten, dass die Bedürfnisse der Versicherten und Mitglieder zukünftig weniger berücksichtigt werden und die heutigen aufgrund des Wettbewerbs unter den Kassen kosteneffizienten Abläufe durch ineffiziente, schwerfällige und verbürokratisierte Prozesse ersetzt werden. Die heutige vielfältige Systemlandschaft bei den Verbands- und kantonalen Ausgleichskassen ist eine Garantin für Bürgernähe und für eine gesunde Konkurrenz zwischen den verschiedenen Anbietern um innovative Lösungen.

    Eine Zentralisierung der IT beim Bund führt jedoch - und hier gibt es Unmengen von Beispielen - leider oft zu teuren, ineffizienten und bürokratischen Anwendungen. Noch immer nicht gelöst ist beispielsweise die schwerwiegende Funktionsstörung, die bei der neuen, zentralisierten Zahlungsplattform der Arbeitslosenversicherung aufgetaucht ist.

    Entsprechend bitte ich Sie, die Rückweisung an den Bundesrat zu unterstützen, damit die Einrichtung eines standardisierten Austauschs von AHV-Daten ermöglicht wird, nicht jedoch über eine zentralisierte Plattform in den Händen des Bundes, sondern vielmehr auf Basis der bereits von den Ausgleichskassen entwickelten Lösungen. Es gilt, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und unnötige Kosten zu verhindern, die letzten Endes den Arbeitgebern, den Kantonen und damit den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufgebürdet werden.

    Danke für die Unterstützung unseres Rückweisungsantrags zugunsten einer effizienten und kostengünstigen, dezentralen elektronischen Plattform unter Einbezug der Durchführungsstellen bei der Entwicklung und dem Betrieb; sagen Sie damit Nein zu einer weiteren Zentralisierung beim Bund.

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Sie müssen immer den Initiativtext lesen. Es wird jetzt sehr viel in diesen Initiativtext hineininterpretiert, aber was sicher nicht Teil der Abstimmung war, ist, dass die Mittagspause im Pflegebereich in Zukunft als Arbeitszeit gelten soll. Das war schlicht nicht Teil der Abstimmungsvorlage. Entsprechend bitte ich Ihre Seite, sich an das zu halten, worüber das Volk abgestimmt hat und was heute in der Verfassung steht.

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Nein, was ich gesagt habe, ist, dass wir dafür einstehen, dass die Pausen gleich geregelt werden wie für alle anderen Berufe. Es kann nicht sein, dass in der Pflege eine Sonderbestimmung, eine Spezialbestimmung geschaffen wird und am Schluss sogar die Mittagspause als Arbeitszeit zählt. Das kann und soll nicht der Sinn sein, und ich werde der Frau Bundesrätin anschliessend an ihr Votum die entsprechende Frage auch noch stellen. So, wie es jetzt formuliert ist, kann das Gesetz so interpretiert werden. Das müssten Sie klarer formulieren. Wenn Sie sagen wollen: Nein, die Mittagspause zählt nicht als Pause, dann müsste das so ins Gesetz geschrieben werden. Aktuell steht davon nichts. So, wie Sie es ins Gesetz geschrieben haben, wäre auch die Mittagspause Arbeitszeit.

Appartenenze(32)

Immagini(1)

  • Versione 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0