MB
Nationalrätin

Maya Bally

Attivo
Alleanza del CentroGruppo M-E
SvizzeraArgovia

Mandato
Partito
Alleanza del CentroFonte: M-E
Gruppo parlamentare
Gruppo M-E
Parlamento
Svizzera
Circondario elettorale
Argovia
Camera / settore
NR
Numero di seggio
121
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Femminile
Nato/a il
16. Juli 1961
Professione
Capoprogetto
Lingua
Tedesco
Contatto
Indirizzo
Brüggliacher 25
5604 Hendschiken
Attivo anche in
Gran Consiglio
Alleanza del Centro· Die Mitte· LenzburgEx
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q123502804
Organo d'origine
CHE
Fonte aggiornata
05.07.2026
Record aggiornato
06.07.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(5009)
  1. Nein
  2. Ja
  3. Ja
  4. Nein
  5. Ja
Badge d'accesso(2)
  • Lobbista
    Bessermann Philip Salomon · Rappresentante di interessi
    30.09.2025 – 31.12.2199Svizzera
    Geschäftsleiter Stiftung GRA
  • Lobbista
    Hunziker Oliver Jean Roman · Rappresentante di interessi
    30.09.2025 – 31.12.2199Svizzera
    GECOBI der Schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft
Interventi(28)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 9. Januar und am 17. April 2026 die beantragten Änderungen im Opferhilfegesetz beraten. Die Kommission erachtet es als notwendig, die Leistungen der Opferhilfe auszubauen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtsmedizinischer Untersuchung soll bei Opfern von häuslicher oder sexualisierter Gewalt verbessert werden. Zudem soll im Gesetz verankert werden, dass die Erstellung einer rechtsmedizinischen Dokumentation beantragt werden kann - dies unabhängig davon, ob ein Strafverfahren eröffnet wurde oder nicht. Darüber hinaus soll für eine ausreichende Anzahl von Plätzen in Notunterkünften gesorgt werden.

    Ihre Kommission trat in der ersten Beratung im Januar einstimmig auf das Geschäft ein und beauftragte die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen, um dann ihre Arbeiten in vollständiger Kenntnis an einer weiteren Sitzung fortführen zu können. Bei den Abklärungsaufträgen an die Verwaltung ging es einerseits um die Situation in den Kantonen bezüglich des Angebots an Unterkünften für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt und andererseits um die aktuellen Aufbewahrungsfristen für Spuren und Beweismaterial. Weitere Themen der Eintretensdebatte waren die Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Kantonen bei Nichteinhaltung von bundesgesetzlichen Regelungen beziehungsweise die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Dabei zeigte sich ein gewisses Misstrauen gegenüber einzelnen Kantonen, die Vorgaben zur Umsetzung nicht wie gewünscht einhalten zu können.

    In der Detailberatung im April diskutierte die Kommission für Rechtsfragen intensiv die von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Berichte zur aktuellen Lage in den Kantonen und mögliche Erkenntnisse daraus für die angepasste Gesetzgebung. Unbestritten blieb dabei, dass die Kantone spezialisierte Leistungen im Bereich der medizinischen und rechtsmedizinischen Hilfe zur Verfügung stellen sollten. Eine Minderheit beantragt, die Kantone zu verpflichten, sicherzustellen, dass die Kontaktdaten von Opfern und deren Angehörigen mit deren Zustimmung an eine Beratungsstelle weitergeleitet werden. Den entsprechenden Antrag lehnte die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen ab.

    Vertieft diskutiert wurden auch die Dauer der Aufbewahrung von Spuren und Dokumentationen sowie deren Nutzung und Erkenntnisgewinn. In diesem Bereich beantragt Ihnen die RK-N eine Anpassung. Die Aufbewahrungsdauer soll für die Dokumentation mindestens 15 Jahre und für die Spuren mindestens 5 Jahre betragen. Dies wurde mit 17 zu 6 Stimmen beschlossen.

    Was die Notunterkünfte anbelangt, präzisierte die Kommission mit einem Beschluss von 13 zu 9 Stimmen, dass die Kantone sicherstellen müssen, den Opfern und ihren Angehörigen genügend Notunterkünfte sowie vorübergehende Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Eine Minderheit beantragt Ihnen dagegen, die entsprechende Bestimmung zum Unterkunftsangebot vollständig aus dem Entwurf zu streichen. Dies hatte Ihre Kommission mit 17 zu 5 Stimmen verworfen.

    In der Detailberatung kam auch die Frage nach Qualitätsanforderungen an die Kantone auf beziehungsweise die Frage, ob deren Handlungsspielraum näher definiert werden müsse oder solle. Die Verwaltung erläuterte uns, dass die Kantone ihre Verpflichtungen jeweils erfüllen würden, wenn ihnen auf Bundesebene entsprechende Vorgaben auferlegt würden. Aus der Verfassungsordnung ergebe sich das Subsidiaritätsprinzip. Demnach regelt der Bund nur, was zwingend auf Bundesebene geregelt werden muss und gewährt den Kantonen entsprechende Handlungsspielräume. Die Mehrheit der Kommission teilt diese Auffassung.

    Eine Minderheit verlangt schliesslich, dass der Bundesrat die Anforderungen an die spezialisierten medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen in einer Verordnung konkretisiert und entsprechende Qualitätsstandards festlegt. Dies hatte die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.

    Im Namen Ihrer Kommission für Rechtsfragen bitte ich Sie, auf diese wichtige Vorlage einzutreten, überall der Mehrheit der Kommission zu folgen, die Minderheitsanträge abzulehnen und die Änderungen im Opferhilfegesetz in der Gesamtabstimmung zu beschliessen.

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Mit meinem Postulat bitte ich den Bundesrat, im nächsten Wirkungsbericht zum nationalen Finanzausgleich (NFA) die Einführung einer einheitlichen Referenzgrösse für die Bewertung von Eigenheimen im Ressourcenpotenzial zu prüfen, mögliche Massnahmen aufzuzeigen und darüber Bericht zu erstatten.

    Es geht dabei um eine Frage, die eigentlich sehr grundlegend ist. Soll der Finanzausgleich auf möglichst einheitlichen, objektiven und vergleichbaren Kriterien beruhen? Heute ist das weitgehend der Fall. Für die Berechnung des Ressourcenpotenzials werden grundsätzlich standardisierte Werte verwendet. Bei den Eigenheimen besteht jedoch eine Ausnahme. Hier werden die kantonalen Vermögenssteuerwerte bzw. Schätzwerte berücksichtigt. Genau diese Werte unterscheiden sich aber teilweise erheblich von Kanton zu Kanton. Der Grund dafür liegt nicht in unterschiedlichen Immobilienmärkten, sondern in unterschiedlichen kantonalen Schätzungsmethoden und Bewertungsansätzen. Damit kann dieselbe wirtschaftliche Realität je nach Kanton unterschiedlich in die Berechnung des Ressourcenpotenzials einfliessen. Aus systematischer Sicht stellt sich deshalb die Frage, ob dies noch sachgerecht ist.

    Besonders wichtig erscheint mir dabei ein weiterer Grundsatz: Die Kriterien des Finanzausgleichs sollten möglichst nicht von den Kantonen selbst beeinflusst werden können. Der nationale Finanzausgleich soll die tatsächliche Ressourcenstärke eines Kantons abbilden. Er soll aber nicht davon abhängen, mit welchen Methoden ein Kanton seine Liegenschaften bewertet oder welche Schätzungspraxis er anwendet. Wo die Ausgestaltung eines Kriteriums potenziell Auswirkungen auf die Höhe von Ausgleichszahlungen haben kann, entstehen zumindest mögliche Fehlanreize. Genau solche Fehlanreize sollten wir im Finanzausgleich vermeiden. Beim Finanzausgleich ist es evident, dass eine Beeinflussung durch die Akteure ausgeschlossen wird. Sonst wird das System ad absurdum geführt. Deshalb erscheint es sachlogisch, zu prüfen, ob auch bei Liegenschaften eine einheitliche Referenzgrösse zur Anwendung gelangen sollte. Mit dem Repartitionswert existiert ein solches Instrument bereits heute. Er wird bei interkantonalen Steuerausscheidungen verwendet und verfolgt genau das Ziel, unterschiedliche kantonale Bewertungspraktiken vergleichbar zu machen. Mein Postulat verlangt jedoch ausdrücklich nicht die Einführung einer bestimmten Lösung. Es verlangt lediglich, dass die heutige Situation analysiert und mögliche Lösungsansätze geprüft werden.

    In der Vergangenheit wurde die Verwendung einer einheitlichen Referenzgrösse mit dem Argument verworfen, die Berechnung sei mit einem zu grossen Aufwand verbunden. Dieses Argument mag zum Zeitpunkt der Einführung des NFA nachvollziehbar gewesen sein. Seither haben sich durch die Digitalisierung die technischen Möglichkeiten und die Prozesse jedoch grundlegend verändert. Deshalb ist es legitim, die damaligen Annahmen erneut zu prüfen. Selbst wenn der Aufwand weiterhin ein relevantes Argument sein sollte, müssen wir ihn den Auswirkungen gegenüberstellen. Wenn unterschiedliche Bewertungsmethoden zu Verzerrungen im Ressourcenpotenzial führen, dann sollten wir wissen, wie gross diese Verzerrungen tatsächlich sind. Und genau diese Transparenz fehlt heute.

    Der Bundesrat teilt die Einschätzung und beantragt die Annahme des Postulates.

    Es geht heute nicht um eine Reform des Finanzausgleichs. Es geht um die Frage, ob wir bereit sind zu prüfen, ob eine systematische Ungleichbehandlung besteht. Der NFA basiert auf objektiven und vergleichbaren Kriterien. Gerade deshalb sollten wir dort, wo Unterschiede zwischen den Kantonen zu Verzerrungen führen können, genau hinschauen. Wer überzeugt ist, dass das heutige System sachgerecht ist, hat keinen Grund, eine Prüfung abzulehnen. Ich bitte Sie deshalb, dem Postulat zuzustimmen.

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Heute entscheiden wir über eine Massnahme von historischer Tragweite - ich denke, dies darf so gesagt werden -, über eine formelle Rehabilitation der Schweizer Freiwilligen, die im Kampf der französischen Résistance standen, und ebenso der Schweizer Freiwilligen, die im italienischen Widerstand tätig waren. Es geht um Gerechtigkeit, Erinnerungskultur und unsere Verantwortung gegenüber der gemeinsamen europäischen Geschichte.

    Historischer Hintergrund und Begründung des Gesetzes liegen für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP auf der Hand. Bereits 2009 beschloss das Parlament Schritte zur Rehabilitation der Schweizer Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg. Ein die französische Résistance betreffender Teil war ursprünglich ebenfalls vorgesehen, wurde aber aufgrund fehlender Informationen ausgeklammert. Neue Forschungen, [PAGE 327] insbesondere von Peter Huber, liefern belastbare Profile von 466 Schweizer Freiwilligen, die in der französischen Résistance engagiert waren. Viele kehrten mit Strafen in die Schweiz zurück oder blieben im Ausland, andere wurden im Rahmen der damaligen Rechtslage sanktioniert.

    Parallel dazu zeigt die Grenzregion Ossola/Tessin, wie eng Grenzgemeinschaften in Zeiten grösster Not zusammenstanden. Schweizer Freiwillige leisteten humanitäre Hilfe, boten Schutz und organisierten Logistik, oft unter hohen Risiken. Die Einbeziehung der Schweizer Freiwilligen im italienischen Widerstand in denselben Rahmen ist eine faire, logische Folge der historischen Realität in dieser Grenzregion und stärkt eine konsistente Erinnerungspolitik.

    Die Befürwortung durch die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP gründet in mehreren Argumenten: Die formelle Rehabilitation stärkt Gerechtigkeit und Erinnerungskultur; Mut, Hilfsbereitschaft und Zivilcourage jenseits nationaler Grenzen verdienen Anerkennung. Ebenso fördert sie Gleichbehandlung und Rechtsklarheit, indem die französischen und italienischen Kontexte gleichermassen gewürdigt werden. Zudem beruht die Massnahme auf fundierter historischer Forschung, was die demokratische Legitimation stärkt. Des Weiteren bleibt das Verfahren schlank, transparent und verhältnismässig: keine Entschädigungen, kein Eingreifen in laufende Verfahren, kein Bezug zur Begnadigungskommission. Die Einbeziehung der Schweizer Freiwilligen im italienischen Widerstand reflektiert die tatsächliche Grenzgeschichte und erhöht so auch die Glaubwürdigkeit der Massnahme.

    Ein Blick auf die Gegenargumente zeigt zwar, dass die Sorge bezüglich einer Amnestie nachvollziehbar ist, sie ist hier aber nicht gerechtfertigt. Es geht ausschliesslich um eine historische Würdigung, nicht um einen politischen Straferlass oder materielle Entschädigungen. Die Neuauslegung einzelner Urteile ist ausgeschlossen, da es sich um eine formale Rehabilitation, basierend auf historischer Forschung, handelt. Die Erweiterung auf die Schweizer Freiwilligen im italienischen Widerstand erfolgt in einem klar begrenzten, historisch begründeten Rahmen. Wir kommen damit unserer Verantwortung nach, die Erinnerung an gemeinsame Geschichte zu bewahren.

    Zusammenfassend erfüllt die Vorlage nach Meinung der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP den Auftrag einer gerechten historischen Nachbearbeitung, stärkt unsere Erinnerungskultur, die Rechtsstaatlichkeit und berücksichtigt solidarisch die Schweizer Freiwilligen im italienischen Widerstand. Die Rehabilitation bleibt symbolisch und legt keine Entschädigungen fest. Sie hebt lediglich historische Verurteilungen oder administrative Sanktionen auf, soweit sie eng mit einem Engagement in der französischen Résistance oder im italienischen Widerstand zusammenhingen. Das Verfahren bleibt schlank, transparent und zeitnah, analog den bisherigen Modellen der Rehabilitation.

    Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP stimmt dem Entwurf der Kommission zur Rehabilitation der betroffenen Personen zu und bittet Sie, dies auch zu tun.

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Ich möchte nochmals ganz kurz auf ein paar Punkte eingehen, die in der Kommission und jetzt hier wieder sehr kontrovers diskutiert worden sind.

    Alle in der Kommission und auch hier im Saal waren der Meinung, dass man keine Ungleichbehandlung akzeptieren dürfe. Die Einschätzung ist jedoch sehr unterschiedlich. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass wir, wenn wir nichts tun, die Opfer ungleich behandeln. Ich erkläre nochmals warum: weil diese Brandkatastrophe immense Ausmasse hat, weil es extrem viele Opfer und wenige Haftende gibt und weil man davon ausgehen muss, dass[NB]die[NB]Finanzierung nicht ausreicht. Darum bitte ich Sie wirklich, der Mehrheit zu folgen und diesem Gesetz zuzustimmen.

    Nicht erwähnt worden ist zu Beginn, weil es in der Kommission sehr unbestritten war, der Beschluss eines Regressrechts durch den Ständerat. Das hatten wir gar nicht mehr gross diskutiert, das haben wir einstimmig bewilligt - dies aus dem Grund, dass es nicht möglich sein soll, dass sich zum Beispiel die Versicherung oder sogar noch die, die wirklich haften, an den Steuerzahlenden der Schweiz schadlos halten können. Darum ist es auch so wichtig, dass wir die Möglichkeit auf Regress schaffen.

    Dann noch etwas zur langfristigen Lösung des Minderheitsantrags: Der Minderheitsantrag wurde abgelehnt, nicht weil man der Meinung war, dass er völlig daneben ist, sondern weil man der Meinung war, dass wir das jetzt nicht in dieser Dringlichkeit und nicht in diesem Gesetz, in dieser Beratung behandeln können. Nach vierstündiger Beratung waren wir der Meinung, dass das etwas ist, was in Zukunft beraten werden muss. Da wir gleichlautende Anträge für Kommissionsmotionen vorliegen hatten, waren wir der Meinung, dass wir die Diskussion über allfällige Kommissionsmotionen und über eine zukünftige Regelung auf eine der nächsten Sitzungen verschieben. Auch wenn wir den Antrag der Minderheit Arslan heute ablehnen, heisst das nicht, dass wir uns an einer nächsten Kommissionssitzung nicht noch über die Zukunft beraten werden. Selbstverständlich weiss ich nicht, wie diese Beratung ausgehen wird, aber ich könnte mir nach diesen langen Diskussionen vorstellen, dass wir uns allenfalls auf eine Kommissionsmotion einigen können. Dies war mir noch wichtig zu sagen.

    Ich bitte Sie wirklich, Ihrer Kommission zu folgen, einzutreten und überall der Mehrheit zu folgen.

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Am 5.[NB]März 2026 hat Ihre Kommission für Rechtsfragen den Entwurf 1 zum Geschäft 26.022 beraten. Trotz der unterschiedlichen Haltungen und kontroversen Diskussionen herrschte Einigkeit und nach wie vor Bestürzung über das immense Ausmass dieser Brandkatastrophe, aufgrund derer nach wie vor 55 Menschen in der Schweiz und im Ausland hospitalisiert sind. Das Eintreten wurde bestritten, und die Diskussion drehte sich bereits bei dieser Debatte darum, ob Solidaritätsbeiträge tatsächlich notwendig seien, wer einen solchen beziehen dürfe und ob es gerechtfertigt sei, dass alle Bezugsberechtigten den gleichen Betrag erhalten sollten.

    Von den Gegnern wurden eingebracht, es gebe keine wirkliche Unterscheidung zu Opfern von einzelnen Brandkatastrophen, die durch die üblichen Instrumente abgedeckt seien. Das System sei sehr leistungsfähig, der Solidaritätsbeitrag sei deshalb eine Ungleichbehandlung. Die Befürworter hingegen befanden, dass im Unglücksfall Crans-Montana aufgrund der riesigen Ausmasse bereits jetzt klar sei, dass die Versicherungsdeckung nie und nimmer ausreichen werde, dies aufgrund der grossen Anzahl und der Komplexität der Fälle. Es gebe wenige, die haften, und äusserst viele Opfer. Nichts tun würde einer Ungleichbehandlung der Opfer gleichkommen.

    Zum identischen Betrag für alle Opfer argumentierte eine Minderheit, es sei nicht einzusehen, warum alle gleich viel erhalten sollten. Die Befürworter hingegen argumentierten, dass Solidarität eben genau dies bedeute, eine mehrfache Abstufung kompliziert wäre in Definition und Umsetzung und die Auszahlung verzögern würde. Zudem könne davon ausgegangen werden, dass jedes bezugsberechtigte Opfer sicher einen Schaden im erwähnten Rahmen habe.

    Die Kommission für Rechtsfragen stimmte schliesslich mit 16 zu 9 Stimmen für Eintreten. In der Detailberatung zu Artikel 1 setzte sich eine angepasste Formulierung gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf mit 22 zu 3 Stimmen durch, die nicht die stationäre Behandlung, sondern die schweren Verletzungen in den Fokus rückt und so erlaubt, auch Härtefälle zu berücksichtigen, die in der Unglücksnacht aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht stationär hospitalisiert werden konnten.

    Der angepasste Entwurf wurde der aktuellen Minderheit (Graber) mit 17 zu 8 Stimmen vorgezogen. Einerseits sei die Feststellung der tatsächlichen finanziellen Bedürftigkeit aufwendig, andererseits widerspreche dieser Ansatz dem Solidaritätsgedanken und auch der Methodik bei Haftpflichtfällen. Nicht die finanzielle Situation der Opfer sei massgebend, sondern der erlittene Schaden. Diskussionslos wurde der Änderungsantrag zu Artikel 2 Absatz 2bis, dem Kanton Wallis die geleisteten Solidaritätsbeiträge zu erstatten und nicht den gesprochenen Gesamtbeitrag, mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen. Die Lösung des Ständerates, die Artikel 5 und 6 zu streichen und in einen Entwurf 3 zu überführen, um diese in einer ordentlichen Debatte detailliert zu beraten, wurde stillschweigend beschlossen, ebenso die redaktionellen Anpassungen zum Titel des 3.[NB]Abschnitts und zu den Artikeln 7a und[NB]7c.

    Zum Schluss musste die Kommission über den Konzeptantrag Nantermod abstimmen, der die Streichung der Artikel 1 bis 3 sowie 7a bis 7c vorsieht, das heisst, der Solidaritätsbeitrag würde als nicht dringlich eingestuft und im ordentlichen Verfahren beraten. Die Mehrheit war der Meinung, dass ein Solidaritätsbeitrag, der voraussichtlich erst Ende 2026 oder Anfang 2027 ausbezahlt würde, nicht mehr viel mit Solidarität zu tun hätte, und das würde die Vorlage ad absurdum führen. Der Konzeptantrag wurde mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.

    In der Gesamtabstimmung wurde der angepasste Entwurf 1 mit 16 zu 8 Stimmen angenommen. Ein Antrag von ausserhalb der Kommission für eine zukünftige Regelung wurde abgelehnt, da aktuell keine Zukunftsfragen beraten würden. Weitere Anträge für Kommissionsmotionen zur Regelung von künftigen Ereignissen wurden auf eine nächste Sitzung der Kommission für Rechtsfragen verschoben, um diese in Ruhe diskutieren zu können.

    Ich bitte Sie im Namen Ihrer Kommission für Rechtsfragen, auf die Vorlage einzutreten und beim Entwurf 1 überall der Mehrheit zu folgen, dies im Sinne von "Ausserordentliche Situationen bedingen ausserordentliche Massnahmen". Das sind wir den Opfern schuldig.

Contributi(222)
Appartenenze(19)

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Dati: OpenParlData · CC BY 4.0