BM

Benjamin Mühlemann

Attivo
PLR.I Liberali RadicaliGruppo RL
SvizzeraGlarona

Mandato
Partito
PLR.I Liberali RadicaliFonte: PLR
Gruppo parlamentare
Gruppo RL
Parlamento
Svizzera
Circondario elettorale
Glarona
Camera / settore
SR
Numero di seggio
10
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Nato/a il
1. Februar 1979
Professione
Consulente
Lingua
Tedesco
Attivo anche in
Landrat
PLR.I Liberali RadicaliEx
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q118515875
Organo d'origine
CHE
Fonte aggiornata
26.06.2026
Record aggiornato
06.07.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(1483)
  1. Si
    Votazione senza titolo
    Svizzera
  2. No
    Votazione senza titolo
    Svizzera
  3. Astensione
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    Svizzera
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    Svizzera
  5. No
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    Svizzera
Relazioni d'interesse(9)
Badge d'accesso(2)
  • Collaboratore/trice personale
    Jenny Jacqueline
    dal 02.06.2026Svizzera
  • Lobbista
    Blancpain Noé · Rappresentante di interessi
    30.09.2025 – 31.12.2199Svizzera
    Leiter Kommunikation & Public Affairs / Mitglied der Geschäftsleitung
Interventi(134)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Der Vorstoss von Kollege Regazzi verlangt einen Bericht zur Wirksamkeit, Zielgenauigkeit und volkswirtschaftlichen Wirkung von Bundessubventionen. Es geht insbesondere um die Fragen, welche Subventionen ihre Ziele erreichen, wo Fehlanreize oder Mitnahmeeffekte bestehen, wo Wettbewerbsverzerrungen entstehen können und wo Verbesserungen und allenfalls auch Reduktionen möglich wären.

    Ich finde, das ist ein sinnvoller und angemessener Auftrag, und deshalb beantrage ich Ihnen ebenfalls, das Postulat anzunehmen.

    Wir haben von Herrn Regazzi gehört, welches Instrumentarium bereits existiert. Darauf verweist auch der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme. Nun ist das heutige Verfahren im Kern so angelegt: Die zuständigen Ämter nehmen zunächst eine Selbstbeurteilung vor. Die Eidgenössische Finanzverwaltung überprüft danach, ob die rechtlichen Grundlagen und die Subventionspraxis mit den Grundsätzen des Subventionsgesetzes übereinstimmen, und die Ergebnisse und allfällige Massnahmen werden dann im Rahmen der Staatsrechnung, bei entsprechenden Botschaften zu Finanzbeschlüssen oder bei Botschaften zu gesetzlichen Grundlagen ausgewiesen. Also, im Grundsatz ist das sicher ein wertvoller Prozess. Man muss dieses Instrument auch überhaupt nicht infrage stellen. Aber gerade weil dieses Instrument heute bereits besteht, sollten wir genauer hinschauen, um zu sehen, wie gut es tatsächlich wirkt.

    Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat dazu kürzlich einen sehr relevanten Bericht veröffentlicht, und ich melde mich genau deshalb zu Wort, damit dieser Bericht eine gewisse Öffentlichkeit erhält und nicht einfach in einer Schublade verschwindet. Dieser Bericht trägt den Titel "Prüfung des Prozesses und des Nutzens der periodischen Subventionsüberprüfung". Der Bericht ist vom Januar dieses Jahres.

    Die EFK kommt darin zu einem differenzierten Befund. Sie sagt nicht, dass das Verfahren nutzlos sei, im Gegenteil. Die periodische Überprüfung hat eine gewisse präventive Wirkung. Sie sensibilisiert die Verwaltungseinheiten für die Anforderungen des Subventionsgesetzes, und auch der administrative Aufwand wird von der EFK nicht als unverhältnismässig dargestellt. Aber die EFK zeigt ebenso klar auf, dass im Hinblick auf die eigentliche Steuerung der Bundessubventionen die Wirkung bisher zu gering ist. Das ist ein wichtiger Punkt, denn wir haben die Zahlen jetzt schon zwei-, dreimal gehört. Es geht bei diesem Volumen von 48 Milliarden Franken, das bereitgestellt wird, nicht um einen Randbereich des Bundeshaushalts. Die EFK nennt drei Punkte, die aus meiner Sicht für die heutige Diskussion ganz besonders wichtig sind.

    Zum ersten Punkt: Die Überprüfung ist eben nicht vollständig. Die Finanzverwaltung stützt sich bei der Auswahl der zu prüfenden Subventionen auf die Ausgabenkredite. Bestimmte Formen von Subventionen werden dadurch nicht oder nicht systematisch erfasst. Dazu gehören etwa unentgeltliche oder vergünstigte Leistungen des Bundes. Dazu gehören Subventionen über Fonds oder Institutionen, die im Auftrag des Bundes handeln, sowie Steuervergünstigungen. Die EFK hält fest, dass die Finanzverwaltung über keine abschliessende Übersicht dieser Subventionsformen verfügt und auch das entsprechende Volumen nicht kennt.

    Zum zweiten Punkt, der bemängelt wird: Die Ämter melden im Rahmen ihrer Selbstbeurteilung Abweichungen von den Grundsätzen des Subventionsgesetzes in der Regel nicht von sich aus. Die Finanzverwaltung kann zwar noch Probleme identifizieren und dann auch Massnahmen vorschlagen, aber diese Massnahmen werden in der Regel im Konsens mit den betroffenen Verwaltungseinheiten vereinbart, auch um eine Eskalation zu vermeiden.

    Zum dritten Punkt, den die EFK bemängelt: Die finanziellen Auswirkungen bleiben bisher sehr, sehr bescheiden. Die EFK stellt fest, dass zwischen 2014 und 2024 nur vier Fälle identifiziert wurden, in denen Massnahmen zur Streichung einer Subvention oder zu einer effektiven Einsparung geführt haben. Das Einsparvolumen betrug insgesamt 2,3 Millionen Franken pro Jahr. Bei einem Subventionsvolumen von 48 Milliarden Franken ist das ja eigentlich nichts.

    Persönlich komme ich zum Schluss, dass in der periodischen Subventionsüberprüfung Potenzial liegt, das heute nicht genügend ausgeschöpft wird. Genau hier setzt das Postulat Regazzi an. Er verlangt nicht, dass Subventionen pauschal infrage gestellt werden; das wäre auch nicht sachgerecht. Aber es braucht eine saubere Unterscheidung. Wir müssen wissen, welche Subventionen noch ihre Ziele erreichen, welche noch gerechtfertigt sind, welche allenfalls angepasst werden müssen. Wir müssen auch wissen, wo Mitnahmeeffekte da sind, wo Fehlanreize gesetzt werden und wo der Mitteleinsatz nicht mehr im Verhältnis zur Wirkung steht.

    Es ist also sinnvoll, heute die Grundlagen für eine nächste Prüfung, die zweifelsohne stattfinden wird, zu verbessern. Es geht nicht darum, jetzt sofort ein neues, grosses Entlastungspaket zu schnüren. Es geht darum, im ordentlichen Prozess früher, systematischer und wirksamer zu erkennen, wo Handlungsbedarf besteht. Wenn wir in Zukunft grössere Sparrunden und hektische Entlastungsprogramme vermeiden wollen, dann müssen wir im Tagesgeschäft besser steuern. Die periodische Subventionsüberprüfung ist dafür ein geeignetes Instrument, aber, ich habe den Bericht der EFK erwähnt, eben noch kein genügend wirksames Instrument. Das Postulat Regazzi ist deshalb ein sachlicher und moderater Beitrag, um hier weiterzukommen.

    Ich bitte Sie, dieses Postulat anzunehmen.

  2. testo del discorso
    Svizzera

    In meinem Heimatkanton Glarus kennen wir ein geflügeltes Wort, wenn ein Volksentscheid gefällt wurde: "Ds Wort gilt." Auch wenn ein anspruchsvolles Thema an einer Landsgemeinde vielleicht knapp entschieden wurde, steht man dazu. Die Mehrheit wird akzeptiert und die Minderheit wird respektiert. Man kann selbstverständlich unterschiedlicher Meinung bleiben, man kann auch bedauern, dass sich die eigene Position nicht durchgesetzt hat, aber am Schluss gilt der demokratische Entscheid. Genau darum geht es heute. Das Schweizer Volk hat die Individualbesteuerung angenommen.

    Nun wurde das zwar vorher herabgewürdigt; das sei ja "nur" eine Gesetzesabstimmung und keine Verfassungsabstimmung gewesen. Ich möchte Sie aber schon daran erinnern, dass hinter diesem Gesetzentwurf ebenfalls eine Initiative stand, also eine Verfassungsänderung angestrebt wurde, die dann vom Parlament ganz zweckmässig in ein Gesetz gegossen wurde, und die Mehrheit der Bevölkerung hat das bestätigt. Im Gegensatz zu einigen Vorrednern traue ich diesen Menschen durchaus zu, dass sie genau wussten, worüber sie abstimmen. Die Abstimmungsfrage lautete übrigens, ich sage das hier nochmals: "Wollen Sie die Individualbesteuerung annehmen"?

    Nun liegt mit der Mitte-Initiative eine weitere Vorlage zum gleichen Themenbereich auf dem Tisch, und selbstverständlich ist es nachvollziehbar, dass sich die Initianten schwertun, eine gültig zustande gekommene Volksinitiative einfach so zurückzuziehen. Dahinter stehen Menschen, die ihre Unterschrift für dieses Anliegen geleistet haben, und das verdient selbstverständlich Respekt.

    Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Bevölkerung inzwischen in vollem Bewusstsein ein anderes Konzept beschlossen hat, und niemand kann ernsthaft behaupten, im Vorfeld der Abstimmung über die Individualbesteuerung seien nicht beide Modelle breit diskutiert worden.

    In den bescheidenen zweieinhalb Jahren, die ich jetzt hier mit Ihnen in diesem Saal verbracht habe, wurde ich immer und immer wieder darauf hingewiesen, welche Bedeutung Rechtssicherheit, Planungssicherheit und eine möglichst sorgfältige Gesetzgebung hätten. Es wird auch in ganz geflügelten Worten hier in diesem Saal immer wieder gerne betont, dass der Ständerat doch die Chambre de Réflexion sei, die Kammer, die mit Bedacht abwägt und nicht vorschnell neue Unsicherheiten schafft. Umso weniger erschliesst es sich mir, weshalb ausgerechnet dieser Ständerat nun eine Vorlage zur Annahme empfehlen sollte, die über Jahre hinweg zusätzliche Unklarheiten und schwierige Übergangsfragen im Steuersystem schaffen wird. Die Individualbesteuerung ist beschlossen, jetzt braucht es Verlässlichkeit bei der Umsetzung und nicht eine neue Grundsatzdebatte, bevor die beschlossene Reform überhaupt eingeführt ist.

    Was noch schwerer wiegt: Die Initiative löst das Problem nicht sauber, sondern schafft neue Folgefragen. Die Einschätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist Ihnen bekannt. Sie zeigt, dass selbst bei einer Annahme der Mitte-Initiative das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung bestehen bliebe. Die Initiative würde die beschlossene Reform also nicht einfach rückgängig machen. Sie wird eingeführt, und sie ist umzusetzen. Dass jetzt hier im Konjunktiv gesprochen wird, ist schlicht falsch. Man muss den Kantonen nicht viel Vergnügen bei der Umsetzung wünschen, es ist ihre Aufgabe, das jetzt umzusetzen. Es ist nicht "nice to have", sondern ein Muss, und ja, klar, das kann anstrengend, das kann herausfordernd sein, mit Volksabstimmungen in den Kantonen, aber es ist so, wie es Kollege Schmid gesagt hat: Es kann auch eine grosse Chance sein, das Steuersystem grundsätzlich neu zu denken.

    Der Kommissionssprecher hat detailliert erläutert, welches schwer überschaubare Nebeneinander verschiedener steuerlicher Logiken droht, ich wiederhole das nicht. Es wäre auf jeden Fall kein Beitrag zu einem einfacheren und gerechteren Steuersystem. Es wäre ein System mit Doppelspurigkeiten, schwierigen Übergangsfragen und zusätzlichem Vollzugsaufwand. Bürgerinnen und Bürger müssten sich auf neue Unsicherheiten einstellen, Kantone und Gemeinden würden belastet, und die Steuerverwaltungen müssten über Jahre hinweg mit offenen Fragen umgehen, ohne dass ein echter Mehrwert geschaffen würde.

    Was wurde im Vorfeld der Abstimmung vom 8. März von einem Bürokratiemonster schwadroniert! Und hier wollen Sie tatsächlich, in vollem Bewusstsein, genau ein solches Bürokratiemonster schaffen? Für mich ist das nicht nachvollziehbar.

    Die Heiratsstrafe wird mit der Individualbesteuerung abgeschafft. Der Volksentscheid ist gefallen. Jetzt braucht es keine Ehrenrunde, sondern es braucht Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Respekt vor dem Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

    Ich beantrage Ihnen, diese Zwängerei zur Ablehnung zu empfehlen: "Ds Wort gilt."

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Die Motion, die wir heute behandeln, wurde im Nationalrat mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Ich meine, dass es sich folglich lohnt, genau hinzuschauen, anstatt einfach der Kommissionsmehrheit zu folgen. Der Kommissionssprecher hat ja selbst gesagt, es gebe Optimierungspotenzial, und er hat Ihnen auch aufgezeigt, in welchen Bereichen. Im Gegensatz zur [PAGE 308] Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen deshalb die Annahme der Motion.

    Das Parlament trägt eine besondere Verantwortung für den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln, und es trägt diese Verantwortung nicht nur in einer Zeit, in der die Perspektiven für den Bundeshaushalt alles andere als rosig sind. Es gehört zu unseren Kernaufgaben, diese Verantwortung zu übernehmen.

    Subventionen machen einen erheblichen Teil der Bundesausgaben aus. Sie kennen die Grössenordnung: Der Bund hat im Jahr 2024 über 48 Milliarden Franken dafür aufgewendet. Sie sind also ein wichtiges Instrument, aber sie sind eben nicht per se sinnvoll. Ein Teil erfüllt seinen Zweck und entfaltet die gewünschte Wirkung, ein anderer Teil hingegen weist Mitnahmeeffekte auf, schafft Fehlanreize oder stützt Strukturen, die sich eigentlich längst selbst tragen müssten.

    Wir diskutieren hier also nicht nur eine technische Frage über ein Instrument der Eidgenössischen Finanzverwaltung, wir diskutieren wirklich auch eine Frage der Fairness gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und der Glaubwürdigkeit unseres finanzpolitischen Handelns. Die Eidgenössische Finanzverwaltung nutzt zwar das Instrument, die Subventionen periodisch, alle sechs Jahre, zu überprüfen. Sie schaut das zusammen mit den Ämtern, welche diese Subventionen verfügen, im Detail an. Die Praxis zeigt: Erstens werden nicht alle Subventionstatbestände erfasst. Steuererleichterungen, das wurde vom Kommissionssprecher gesagt, bleiben zum Beispiel unberücksichtigt, ebenso nicht kreditwirksame Leistungen, beispielsweise unentgeltliche Leistungen des Bundes. Zweitens verpufft wahrscheinlich viel Potenzial dieser Überprüfung, weil kaum politische Konsequenzen daraus gezogen werden.

    Genau hier setzt die Motion an. Wir sollten uns erstens ernsthaft fragen, ob ein Sechsjahresrhythmus zeitgemäss ist oder ob die Verwaltung schneller werden muss, um überhaupt eine Steuerung zu erwirken, um steuernd eingreifen zu können. Zweitens sollten wir uns fragen, ob es reicht, technische Berichte zu produzieren und diese Berichte periodisch vorzulegen, oder ob daraus nicht Entscheidungsgrundlagen für das Parlament extrahiert werden müssten, inklusive konkreter Massnahmenpakete, so, wie wir das aus anderen Reformprozessen auch kennen. Drittens müssen wir uns die Frage stellen, warum Bundesrat und Parlament dieses Instrument nicht so nutzen, dass es im ordentlichen politischen Prozess kontinuierlich, systematisch und mit wirklicher Schlagkraft eine Wirkung entfaltet.

    Wenn Sie diese Motion annehmen, dann müsste der Bundesrat in der Umsetzung genau entlang dieser und anderer Fragen Varianten entwickeln, wie die Subventionsüberprüfung optimiert werden kann. Das wäre eine sinnvolle Weiterentwicklung, weil daraus quasi ein stetiges Entlastungsinstrument entstünde. Gerade wenn wir drastische oder hektische Sparmassnahmen oder grosse Entlastungspakete vermeiden wollen - Sie kennen ja die Diskussion der letzten Wochen und[NB]Monate, es[NB]waren schwierige[NB]Diskussionen -, wenn wir vermeiden wollen, dass wir von Zeit zu Zeit so grosse Pakete schnüren müssen, dann müssen wir eigentlich im Tagesgeschäft frühzeitig, vorausschauend und strukturiert handeln. Wir müssen Optimierungspotenziale erkennen, bevor der Druck zu gross wird. Man sollte stets auch einen Gesamtüberblick haben, um eine Grundlage zu haben, um Prioritäten setzen zu können.

    Was wir auch wissen: Subventionen, die einmal eingeführt sind, haben die Tendenz, dass sie auf Dauer Bestand haben, obwohl das Subventionsgesetz vorsieht, dass Finanzhilfen zeitlich begrenzt sein sollen. Lesen Sie Artikel 7 des Subventionsgesetzes, das steht dort ausdrücklich. Wenn wir diesen Grundsatz ernst nehmen wollen, brauchen wir ein griffigeres Instrument, um ihn auch durchzusetzen.

    Es geht überhaupt nicht darum, Finanzhilfen grundsätzlich infrage zu stellen. Im Gegenteil, Finanzhilfen sind dort sinnvoll, wo Märkte versagen, wo eine Grundversorgung sichergestellt werden muss oder wo positive externe Effekte entstehen. Genau deshalb muss man doch unterscheiden können, was wirkt, was nicht wirkt, was noch gerechtfertigt ist. Das wäre eben dieser zeitliche Aspekt: Was ist noch gerechtfertigt, was ist nicht mehr gerechtfertigt? Eine systematische, regelmässige und politisch nutzbare Evaluation ist in diesem Sinne kein Selbstzweck, sondern eine Voraussetzung für eine nachhaltige Finanzpolitik.

    Diese Motion verlangt nichts Ideologisches, sie verlangt auch nichts Radikales. Sie verlangt etwas sehr Bodenständiges, finde ich, nämlich, dass der Bundesrat mehr Transparenz schafft, dass künftig bessere Entscheidungsgrundlagen vorliegen und dass verantwortungsvoller mit öffentlichen Mitteln umgegangen wird. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, der Motion zuzustimmen.

    Wir haben es von Kollege Hegglin gehört: Die Mehrheit hat sich in der Kommissionsdebatte auch etwas am Begriff "schädlich" gestört. Ja, es ist natürlich diskutabel, was damit genau gemeint ist. Ich meine aber, wir sollten uns hier nicht bei der Wortwahl aufhalten. Wenn mit dieser Wortwahl ineffiziente oder unwirksame oder unverhältnismässige Subventionen gemeint sind, dann beschreiben wir letztlich alle das gleiche Problem. Selbstverständlich kann das Wort "schädlich" auch im finanzpolitischen Sinn verstanden werden. Von "schädlich" kann man dort sprechen, wo öffentliche Mittel eingesetzt werden, ohne die gewünschte Wirkung zu erzielen. Das ist letztlich in einer politischen Abwägung zu würdigen, und deshalb ist nicht dieser Begriff entscheidend. Entscheidend ist, dass wir dieses Problem überhaupt systematisch angehen und dass stets eine politische Würdigung vorgenommen wird. [GZ]

    Bitte sagen Sie Ja zu dieser Motion.

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Ich kann hier nahtlos an das vorherige Votum von Kollegin Brigitte Häberli-Koller bei der Zuweisung der Motion Binder anschliessen. Bei der Motion Dittli handelt es sich um einen von vielen verschiedenen Vorstössen, die in jüngster Zeit im Zusammenhang mit Rüstungsinvestitionen eingereicht worden sind - alles Vorstösse, die Vorschläge zur Finanzierung dieses Investitionsprogramms ins Spiel bringen. Es existiert ein ganzer Strauss an Ideen, über die sich nicht nur unser Rat seit Längerem den Kopf zerbricht.

    Der Bundesrat hat bekanntlich in der Zwischenzeit, es wurde erwähnt, Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, die das notwendige Investitionsvolumen über die nächsten zehn Jahre umreisst und einen entsprechenden Mechanismus zur Mittelbeschaffung und Mittelverwendung vorsieht. Dort ist eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,8 Prozentpunkte vorgesehen. Das ist gemäss Umfragen in der Bevölkerung äusserst umstritten, um nicht zu sagen: Es wird in diesen Umfragen von der Bevölkerung grossmehrheitlich abgelehnt. Auch darauf fusst die Motion Dittli, indem Herr Ständerat Dittli vor diesem Hintergrund nach Alternativen sucht, weil er verhindern will, dass die Politik der Armee oder der Sicherheit unseres Landes am Ende einen Bärendienst leistet. Herr Dittli hat vorhin selber gesagt, dass die Finanzierungsvorlage nicht scheitern dürfe, sonst stehen wir sicherheitspolitisch vor einem Scherbenhaufen.

    Ich bitte Sie deshalb, die Motion der zuständigen Kommission zuzuweisen. Die Kommission kann sich mit all den anderen Vorstössen, die im Spiel sind, einen Gesamtüberblick verschaffen und kann dann, nachdem auch die Vorlage des Bundesrates in der Kommission war, einen entsprechenden Vorstoss liefern.

    Besten Dank für die Unterstützung meines Antrages. [PAGE 145]

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Dieses Entlastungspaket enthält viele kleine Massnahmen. Es gibt zwei, drei grosse Brocken und ein paar Massnahmen, die eine stattliche Entlastung bedeuten würden. Hier wäre ich bei den mittleren, bei den stattlichen Entlastungen.

    Das Entlastungspaket wurde im Hinblick auf ein massives strukturelles Defizit im Bundeshaushalt geschnürt. Es soll [PAGE 115] auch Mittel für mehr Investitionen in die Sicherheit unseres Landes freispielen. Es scheint mir nun mit Blick auf die massiven Turbulenzen in der Welt wirklich angezeigt, dass wir hier ein bisschen Prioritäten setzen. Wenn die Räte hier jetzt nicht dem Bundesrat folgen, dann reisst das schon ein stattliches Loch in dieses Paket. Wenn Sie der Minderheit I (Hurni) folgen, sind das rund 70 Millionen Franken. Wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, wird der[NB]Bundeshaushalt[NB]immerhin noch um gut 30 Millionen Franken weniger entlastet, als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte.

    Wichtig scheint es mir auch, das Gesamtvolumen dieser Budgetposition im Auge zu behalten. Das sind 1,14 Milliarden Franken. Der Bundesrat beantragt an und für sich eine Kürzung um etwa 2,5 Prozent dieses Gesamtvolumens. Das ist jetzt nicht gerade die Welt, zumal die Abgeltungen hier ja auch nicht dauerhaft gekürzt, sondern lediglich gedämpft werden und dann, wenn ich das richtig im Kopf habe, ab 2029 auch wieder ansteigen.

    Vielleicht kurz noch inhaltlich: Es gibt auf zahlreichen Regionallinien eine sehr geringe Auslastung der Nutzung. Wenn Angebote nur ganz schwach genutzt werden, dann muss es möglich sein, das Angebot oder dann vielleicht auch die Tarifgestaltung zu überprüfen. Das würde mit dieser Massnahme hier etwas befeuert, zumal es - ich glaube, das ist auch bekannt - Potenzial dafür gibt, dass die betroffenen Organisationen den Kostendeckungsgrad noch steigern und im Angebot effizienter werden könnten. Dann geht man insgesamt von einem weiteren Verkehrswachstum aus; steigende Fahrgastzahlen führen zu höheren Verkehrserlösen. Damit ist es zumutbar, dass die Abgeltungen zumindest vorübergehend etwas sinken.

    Ich bitte Sie deshalb im Namen meiner Minderheit II, die ganze vom Bundesrat beantragte Entlastung umzusetzen und hier keine halben Sachen zu machen.

Appartenenze(19)

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    01.01.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0