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Kein Einsatz von biometrischen Erkennungssystemen in Basel-Stadt

(22.5022)AnzugAbgeschlossen
Gran Consiglio Basilea Città (BS)13 gen 2022 – 16 feb 2024
Interventi(7)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
7 Risultati
  • Intervento
    Claudio Miozzari(Partito Socialista)
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    Claudio Miozzari, Grossratspräsident: Sie haben den Anzug abgeschrieben mit 49 Ja-Stimmen gegen 46 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung.

  • Intervento
    Intervento
    Gran Consiglio

    JA heisst abschreiben, NEIN heisst stehen lassen.

    Ergebnis der Abstimmung

    49 Ja, 46 Nein, 0 Enthaltungen. [Abstimmung # 0002928, 08.02.24 17:36:47]

    Der Grosse Rat beschliesst

    den Anzug abzuschreiben.

  • Intervento
    Claudio Miozzari(Partito Socialista)
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    Claudio Miozzari, Grossratspräsident: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ginge das Wort an die zuständige Regierungsrätin. Sie verzichtet.

    Der Regierungsrat beantragt, den Anzug als erledigt abzuschreiben. Nicola Goepfert und Salome Bessenich beantragen, ihn stehen zu lassen. Wir kommen zur Abstimmung.

  • Intervento
    Salome Bessenich(Partito Socialista)
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    Salome Bessenich (SP): Auch ich spreche heute für Beda Baumgartner, dem ich bei dieser Gelegenheit noch einmal gute Besserung wünsche.

    Inhaltlich kann ich mich vollumfänglich meinem Vorredner Nicola Goepfert anschliessen. Der Anzug fordert, wir sehen es im Titel, dass im Kanton keine biometrischen Erkennungssysteme eingesetzt werden. Die Antwort des Regierungsrats stimmt uns grundsätzlich optimistisch. Er teilt die Auffassung, dass ein Abgleich von Gesichtsdaten in Echtzeit aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes problematisch ist und ein Einsatz solcher Technologien heute auch rechtswidrig wäre, da eine gesetzliche Grundlage dafür fehlt. So weit, so gut.

    Aber diese Unterscheidung, die auch Nicola Goepfert kritisiert hat, zwischen der Gesichtserkennung in Echtzeit und einem nachträglichen reinen Gesichtsabgleich mit einem Einzelbild, diese erachten wir für problematisch. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass es sich beim nachträglichen Gesichtsabgleich nicht um eine Gesichtserkennung handelt, da diese eine Echtzeitverarbeitung voraussetze. Dieser Unterschied sehen wir aus drei Gründen für problematisch. Den ersten haben wir schon von Nicola Goepfert gehört. Der Unterschied ist primär technischer oder verfahrenstechnischer Art. Hinsichtlich der tangierten Grundrechte gibt es aber keinen Unterschied wie auch im Hinblick auf die häufigere Diskriminierung dieser Technologien, beispielsweise von Frauen oder von Menschen mit dunkler Hautfarbe.

    Zweitens ist der Regierungsrat der Auffassung, dass wir via Strafprozessordnung über die notwendige rechtliche Grundlage für einen nachträglichen Gesichtsabgleich verfügen. Dies ist aber wissenschaftlich umstritten. So ist etwa die St. Galler-Strafrechtsprofessorin Simmler klar der Meinung, dass jede Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten einer formell gesetzlichen Grundlage bedarf. Dies gelte auch für die automatisierte Gesichtserkennung und ich zitiere aus einer Studie von ihr: «Diese ist weder in der Strafprozessordnung noch andernorts in der erforderlichen Bestimmtheit geregelt. Die Rechtmässigkeit des Einsatzes einer automatisierten Gesichtserkennung im Strafverfahren ist deshalb zu verneinen.» Ende Zitat.

    Der dritte Kritikpunkt betrifft auch wieder diese Argumentation hinsichtlich dieser Unterscheidung. Hier haben wir das Gefühl, dass sich die Regierung sehr stark auf die Kommunikation des Fedpol stützt, welches plant, ab 2026 das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) um ein Modul für den nachträglichen Gesichtsabgleich zu ergänzen. Interessant daran ist aber, was bereits Nicola Goepfert angetönt hat, dass das Fedpol inzwischen seine Kommunikation betreffend dieser Unterscheidung von Echtzeit und nachträglich korrigieren musste und inzwischen auf seiner Webseite festhält, dass auch bei einem Gesichtsabgleich, wie er durch AFIS 2026 ermöglicht werden soll, eine Technologie der Gesichtserkennung zum Einsatz kommt. Das Fedpol musste zudem einräumen, ich zitiere abermals: «Anders als in der ursprünglichen Medienmitteilung festgehalten, sind Systeme zur anlasslosen Überwachung mittels Gesichtserkennung auf Bundesebene nicht explizit gesetzlich verboten.»

    Genau darum ist es unserer Ansicht nach auch notwendig, diesen Einsatz von biometrischen Erkennungssystemen zur Gesichtserkennung gesetzlich zu regeln und einzuschränken. Dass einfach eine Grundlage fehlt, das ist für uns nicht Sicherheit genug, dass solche Systeme heute und in Zukunft nicht zum Einsatz kommen. Wir sind zudem klar der Meinung, dass wir hier auch nicht auf nationale oder gar europäische Rechtsetzung warten, sondern eben diesen Grundsatz schon heute im Rahmen unserer Wirkungsmöglichkeiten, und diese sind nun mal kantonal, regeln sollten.

    Die SP will darum auch den Anzug nochmal stehen lassen und ich würde mich freuen, wenn Sie uns folgen, damit diese Forderung des Anzugs und diese noch offenen Fragen, die ich eben ausgeführt habe, seitens Regierung geklärt werden können.

  • Intervento
    Claudio Miozzari(Partito Socialista)
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    Claudio Miozzari, Grossratspräsident: Für die Fraktion SP geht das Wort an Salome Bessenich.

  • Intervento
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    Nicola Goepfert (GAB): Ich beantrage Ihnen, den Anzug stehen zu lassen. Beginnen wir mit den positiven Aspekten aus dem Bericht der Regierung. Er anerkennt, dass mit der Generierung von grossen Datenmengen durch staatliche Behörden Fragen nach Datenschutz, Zugriff und Verwendung an gesellschaftlicher Bedeutung gewinnen. Zudem steht der Regierungsrat der Gesichtserkennung in Echtzeit kritisch gegenüber. Aber die Regierung bleibt selbst beim Abgleich von Gesichtsdaten in Echtzeit vage und schliesst ein Interesse an dessen Einsatz nicht grundsätzlich aus.

    Neue Systeme, welche grosse Datenmengen bearbeiten und in die Grundrechte von Menschen eingreifen, sind ein umfangreiches und komplexes Thema. Das wissen mindestens die Mitglieder der JDSK. Dort haben wir uns mit Algorithmus basierten Systemen auseinandergesetzt und als Kommission einen Anzug betreffend Transparenz über den Einsatz von solchen Systemen in der Verwaltung eingereicht und es geht in eine vergleichbare Richtung.

    Trotzdem handelt der Regierungsrat den Einsatz von biometrischen Erkennungssystemen in Basel-Stadt auf weniger als zwei Seiten ab. Entsprechend ungenau bleibt er auch. Der Bericht konstruiert eine Unterscheidung zwischen der Datenauswertung in Echtzeit und dieser im Nachgang. Diese Unterscheidung führt dazu, dass die nachträgliche Gesichtserkennung tendenziell legitimiert wird und im Gegensatz zur Echtzeiterkennung als unproblematisch angesehen wird. Die juristische Begründung fällt kurz und ungenau aus. Die Unterscheidung zwischen Echtzeit und nachträglicher biometrischer Identifikation ist aber weitgehend eine technische Unterscheidung. Hinsichtlich der Grundrechte sind die Unterschiede zwischen biometrischer Identifizierung in Echtzeit oder nachträglich gering. Selbst das Fedpol hat anerkannt, dass das, was bei ihnen als Gesichtsabgleich bezeichnet wird, auch eigentlich eine Form von Gesichtserkennung ist.

    Wir brauchen eine genauere Einschätzung, eine bessere Auslegeordnung, um die Thematik mit der Ernsthaftigkeit zu behandeln, die sie erfordert. Deshalb bitte ich Sie, diesen Anzug stehen zu lassen.

  • Intervento
    Claudio Miozzari(Partito Socialista)
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    Claudio Miozzari, Grossratspräsident: Der Regierungsrat beantragt, den Anzug als erledigt abzuschreiben.

    Regierungsrätin Stephanie Eymann verzichtet in der ersten Runde auf ein Votum. Wir kommen damit zu den Fraktions- und Einzelsprechenden. Da hat sich Nicola Goepfert als Einzelsprecher eingetragen.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0