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«Solidarität bei den Netzkosten und Versorgungssicherheit erhöhen»

(26.4544)MozioneDepositato
Svizzera2 ott 2026
Profilo
Tipo
Mozione
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.4544
Inizio
2 ott 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20264544
Contributi(17)
Cronologia(1)
  • Depositato
Testi(3)
  • Titolo dell'oggettoTEXT
    Titolo segue
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 18a StromVV so anzupassen, dass für alle Kundengruppen eine Leistungskomponente des Netznutzungstarifs von mindestens 50% vorgeschrieben wird und die Möglichkeit einer weiteren Erhöhung explizit vorgesehen ist.

  • BegründungTEXT

    Seit Anfang Jahr können sich Produzenten und Verbraucher in lokalen Elektrizitätsgemeinschaften zusammenschliessen. Smarte Energiesysteme, lokale Energiegemeinschaften und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch sorgen dafür, dass Strom vermehrt dort verwendet wird, wo er produziert wird.

     

    Damit verändert sich insbesondere auch die Rolle des Netzanschlusses. Das Netz wird immer mehr zu einer Versicherung. Eine Garantie, dass man jederzeit und in beliebigen Mengen Strom beziehen oder ins Netz einspeisen kann. Die Berechnung des Netztarifs hinkt dieser Entwicklung hinterher. Der rechtliche Rahmen setzt heute unzweckmässige Maximalgrenzen für Leistungskomponenten. Beispielsweise ist bei der Basiskundengruppe (Verbraucher in der Grundversorgung) im Grundmodell eine Leistungskomponente von maximal 30% des gesamten Netztarifs erlaubt. Gleichzeitig bleibt die Festlegung im konkreten Fall aber den Netzbetreibern überlassen, wodurch sie teilweise auch nicht eingesetzt werden. 

    Die Kosten für den Betrieb, Unterhalt, Um- und Ausbau des Stromnetzes bleiben gleich. Dabei handelt es sich zum grössten Teil um Fixkosten, die von den Lastspitzen abhängig sind. Sie müssen von den übrigen Verbrauchern ohne Eigenverbrauch, darunter viele Mieter, getragen werden und verteilen sich somit auf immer weniger Verbraucher. Diese implizite Förderung durch Eigenverbrauch, ZEV und LEG ist somit nicht nur intransparent, sondern auch unsolidarisch. Sollen die notwendigen Erweiterungs- und Erneuerungsmassnahmen umgesetzt werden, wird damit letztlich die Finanzierung der Stromnetze gefährdet. 

    Der Eigenverbrauch in Kombination mit der aktuellen Berechnung des Netzentgelts stellt eine implizite und versteckte Förderung dar. Diese wird auch vom BFE anerkannt. Das BFE hält in der Auslegeordnung Strommarkt 2040 fest: 

    «Bei Eigenverbrauch, (v)ZEV und LEG liegt der Interessenkonflikt insbesondere in der Behandlung der Netzkosten. Für Betreiber solcher Modelle ist entscheidend, dass lokal produzierter und verbrauchter oder innerhalb der Gemeinschaft geteilter Strom von Netznutzungsentgelten, SDL, Netzzuschlag und weiteren Abgaben ganz oder teilweise entlastet wird. Genau diese Entlastung verbessert die Wirtschaftlichkeit der teilnehmenden Anlagen bzw. führt zu finanziellen Vorteilen für die Teilnehmenden von (v)ZEV oder LEG. Da die wesentlichen Netzkosten grösstenteils bestehen bleiben und je nach netzdienlichem Einsatz der Flexibilität nur in geringem Mass durch Eigenverbrauch beeinflusst werden, rückt die verursachungsgerechte Verteilung und Finanzierung dieser Kosten in den Vordergrund.» S.51

    Eine zielführende und effektive Massnahme gegen die Entsolidarisierung bei den Netzkosten ist eine höhere Grund- oder Leistungskomponente im Netznutzungstarif. Dies fördert Transparenz, Verursachergerechtigkeit und sichert die langfristige Finanzierung der Netze. Die Verwendung einer Leistungskomponente kann gleichzeitig auch gezielt Anreize setzen, die Verbrauchsspitzen und damit den Netzausbau zu senken.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0