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Bearbeitung von Anzeigen bei Elektroinstallationsarbeiten ohne Bewilligung

(26.4420)InterpellanzaDepositato
Svizzera1 ott 2026
Profilo
Tipo
Interpellanza
Stato
Depositato
Parlamento
Svizzera
Numero
26.4420
Inizio
1 ott 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
20264420
Contributi(2)
  • Walter GartmannAutoreUnione democratica di centro
  • NationalratConsiglio iniziale
Cronologia(1)
  • Depositato
Testi(2)
  • Titolo dell'oggettoTEXT
    Titolo segue
  • Eingereichter TextTEXT

    Um elektrische Installationen zu erstellen, ändern oder instand zu stellen oder elektrische Erzeugnisse anzuschliessen, ist eine Bewilligung gemäss Artikel 6 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) erforderlich. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) erteilt diese Bewilligungen an Betriebe (Art. 9 NIV), welche unter der fachlichen Verantwortung einer fachkundigen Person gemäss Artikel 7 NIV stehen. Werden Installationsarbeiten ohne die erforderliche Bewilligung ausgeführt, können Dritte dies dem ESTI melden. Ergeben die Abklärungen des ESTI Hinweise auf ein strafbares Verhalten gemäss Artikel 42 NIV, erstattet es Strafanzeige beim Bundesamt für Energie (BFE).

     

    Gemäss direkten Rückmeldungen des ESTI und der zuständigen Fachstellen des BFE reichen die vorhandenen Ressourcen derzeit nicht aus, um sämtliche Meldungen und Anzeigen wegen möglicher NIV-Verstösse zeitnah zu bearbeiten. Teilweise bleiben Fälle während mehr als einem Jahr pendent. Damit wird eine wirksame Durchsetzung der NIV erheblich erschwert, was sich langfristig auch die Qualität und Sicherheit elektrischer Installationen auswirken dürfte.

     

    Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

     

    • Wie viele Meldungen über mögliche NIV-Verstösse gehen jährlich beim ESTI ein, wie viele davon führen zu einer vertieften Prüfung und wie viele zu einer Untersuchung oder Sanktion?
    • Wie lange dauert die Bearbeitung von Anzeigen durchschnittlich und median vom Eingang der Meldung bis zum Abschluss des Verfahrens, und wie hoch ist der aktuelle Pendenzenbestand?
    • Welche Massnahmen sind vorgesehen, um bestehende Pendenzen abzubauen und einen zeitnahen Vollzug der NIV sicherzustellen?
    • Wurden auch organisatorische und technische Lösungen (z.B. ein Zugang des ESTI auf ElektroForm) geprüft?
    • Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, den Vollzug der NIV durch die Zusammenarbeit mit anderen Kontrollorganen oder durch geeignete Kontrollvereinbarungen (bspw. mit der Suva oder den Verteilnetzbetreibern) zu stärken? 

     

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0