Nach der Aufhebung der Verjährung von Mord müssen cold cases besser aufgeklärt werden können
(26.4379)- Tipo
- Postulato
- Stato
- Depositato
- Parlamento
- Svizzera
- Numero
- 26.4379
- Inizio
- 30 set 2026
- Fonte ufficiale
- Profilo ufficiale
- ID esterno
- 20264379
- Tiana Angelina MoserPartito Verde Liberale
- Pascal BroulisPLR.I Liberali Radicali
- Charles JuillardAlleanza del Centro
- Maya GrafI Verdi
- Marianne Binder-KellerAlleanza del Centro
- Depositato
- Titolo dell'oggettoTitolo segue
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Aufklärung von ungeklärten Schwerverbrechen, sogenannten "cold cases", gestärkt werden kann und ob dafür eine spezialisierte Bundesbehörde einzurichten ist.
- Begründung
Ungeklärte Schwerverbrechen, insbesondere Tötungsdelikte, belasten die Angehörigen der Opfer oft über Jahrzehnte hinweg. Sie beeinträchtigen zudem das Vertrauen in den Rechtsstaat und hinterlassen in der Öffentlichkeit das Gefühl, dass schwerste Straftaten ungesühnt bleiben. Dank bedeutender Fortschritte in der Forensik, insbesondere im Bereich der DNA-Analyse, bestehen heute neue Möglichkeiten, auch lange zurückliegende Straftaten aufzuklären. Fälle, die während Jahren als aussichtslos galten, können durch neue kriminaltechnische Methoden und die erneute Auswertung von Beweismitteln neue Ermittlungsansätze erhalten.
Die Bundesversammlung wird voraussichtlich die Verjährung für Mord aufheben und zugleich die Verjährungsfristen für weitere schwere Gewaltdelikte verlängern. Vorbehältlich eines Referendums werden damit auch sehr lange zurückliegende Tötungsdelikte strafrechtlich verfolgbar bleiben. Anlass für diese Gesetzesänderungen ist die Erwartung, dass Angehörige von Opfern und die Gesellschaft auch nach Jahrzehnten ein Interesse an Wahrheit, Aufklärung und Gerechtigkeit haben. Gleichzeitig wurde in den parlamentarischen Beratungen und in der fachlichen Diskussion darauf hingewiesen, dass die Aufhebung der Verjährung allein noch keine bessere Aufklärung bewirkt. Vielmehr besteht die Gefahr, Erwartungen zu wecken, die ohne geeignete organisatorische, personelle und kriminaltechnische Voraussetzungen kaum erfüllt werden können. Wer den staatlichen Strafanspruch zeitlich ausdehnt, sollte deshalb auch prüfen, ob die Instrumente zur tatsächlichen Aufklärung entsprechender Delikte ausreichend sind.
In der Schweiz werden ungeklärte Altfälle heute überwiegend durch die kantonalen Strafverfolgungsbehörden bearbeitet. Spezialisierte Cold-Case-Einheiten bestehen nur vereinzelt. Demgegenüber verfügen verschiedene europäische Staaten über besondere Strukturen zur systematischen Neubewertung ungeklärter Schwerverbrechen. Solche Fachstellen können Fachwissen bündeln, den Einsatz neuer forensischer Methoden fördern, den kantons- oder länderübergreifenden Informationsaustausch erleichtern und sicherstellen, dass ältere Fälle regelmässig auf neue Ermittlungsansätze überprüft werden.
Der Bundesrat soll daher prüfen, welche organisatorischen, technischen und rechtlichen Massnahmen geeignet sind, die Aufklärung von Cold Cases in der Schweiz zu stärken. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob eine spezialisierte Bundesstelle als Kompetenzzentrum für Fallanalysen, kriminaltechnische Innovationen, Wissensmanagement und die Unterstützung der kantonalen Strafverfolgungsbehörden einen Mehrwert schaffen könnte. Ziel ist es, die Chancen zur Aufklärung schwerster Verbrechen zu erhöhen und sicherzustellen, dass die mit der Verlängerung beziehungsweise Aufhebung von Verjährungsfristen verbundenen Erwartungen so gut wie möglich eingelöst werden können. Selbstverständlich sind die Erfahrungen der kantonalen Strafverfolgungsbehörden in die Abklärungen einzubeziehen und die Subsidiarität grundsätzlich zu wahren.
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0