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Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Sozialhilfe für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung; Änderung

(V 2026-08-13)Vernehmlassunglaufend
Gran Consiglio Argovia (AG)13 ago 2026
Profilo
Tipo
Vernehmlassung
Stato
laufend
Numero
V 2026-08-13
Inizio
13 ago 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
5f7ba4f2-b234-4773-b4f0-0b04ec6d4e84
Contributi(1)
  • Departement Gesundheit und SozialesDipartimento responsabile
Cronologia(2)
  • FristTermine
    Regierung
  • EingereichtPresentato
Testi(2)
  • KurzbeschriebHTML
    13 agosto 2026

    Der Bundesrat hat angekündigt, die Asylverordnung 2 im Herbst 2026 dahingehend anzupassen, dass Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung keinen Anspruch auf sozialhilferechtliche Gleichstellung mit der einheimischen Bevölkerung haben. Damit können die Kantone für diese Personengruppe weiterhin reduzierte Sozialhilfeansätze im kantonalen Recht vorsehen.

    Die vorliegende Gesetzesrevision bezweckt, Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung sozialhilferechtlich weiterhin dem Asylbereich zuzuordnen. Dadurch wird in Anlehnung an das Vorgehen anderer Kantone sichergestellt, dass der Wechsel vom Schutzstatus S ohne Aufenthaltsbewilligung hin zum Schutzstatus mit Aufenthaltsbewilligung B keine Änderung der bisherigen Unterbringungs-, Betreuungs- und Unterstützungsstrukturen sowie die Ausrichtung der Asylsozialhilfe zur Folge hat.

    Die Revision sieht zudem vor, dass der Kanton den Gemeinden einen Teil der Kosten für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung vergütet. Damit werden die veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Anliegen der (26.134) Motion betreffend Entlastung der Aargauer Gemeinden aufgrund des Statuswechsels von Schutzstatus S zur Aufenthaltsbewilligung B vom 28. April 2026 (Sprecher Patrick Gosteli, Böttstein) aufgenommen.

  • TeaserTEXT
    13 agosto 2026
    Der Regierungsrat eröffnet die Anhörung zur Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0