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Teilrevision des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL)

(V 2026-07-08)Vernehmlassunglaufend
Gran Consiglio Argovia (AG)8 lug 2026
Profilo
Tipo
Vernehmlassung
Stato
laufend
Numero
V 2026-07-08
Inizio
8 lug 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
126612a6-fd83-4369-b06d-1d638d072ee3
Contributi(1)
  • Departement Bildung, Kultur und SportDipartimento responsabile
Cronologia(2)
  • FristTermine
    Regierung
  • EingereichtPresentato
Testi(2)
  • KurzbeschriebHTML
    8 luglio 2026

    Mit der Teilrevision des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret Lehrpersonen, LDLP) und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) werden mehrere parlamentarische Vorstösse koordiniert umgesetzt.

    Im Zentrum der Vorlage steht der Lohnabzug bei fehlender Ausbildung. Die heutige Aargauer Regelung sieht in der Regel einen Lohnabzug von 5 % während fünf Jahren vor. Danach entfällt der Abzug auch dann, wenn in der Zwischenzeit kein entsprechendes Diplom erworben wurde. Künftig sollen die Lohnabzüge erhöht und zeitlich unbefristet vorgenommen werden.

    Neben den Regelungen zum Lohnabzug umfasst die Vorlage weitere Anpassungen in den Bereichen Stellvertretungen, Assistenzpersonen, schulische Heilpädagogik und Lohneinstufung. Ziel ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität langfristig zu stärken, Anreize zur Nachqualifikation zu schaffen und Schulen sowie Schulverwaltungen administrativ zu entlasten. Gleichzeitig sind Übergangsregelungen und Ausnahmen vorgesehen, damit sich der Fachkräftemangel nicht kurzfristig verschärft

  • TeaserTEXT
    8 luglio 2026
    Anpassungen bei Lohnabzügen, Stellvertretungen und zusätzlichen Funktionen im Schulbereich.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0