Vernehmlassung betr. Erhöhung der Mindestvorgaben für Schuldienstpensen und Änderung Verordnung über die Schuldienste (SRL Nr. 408)

(V 451)Vernehmlassungabgeschlossen
Consiglio cantonale Lucerna (LU)10 apr 2026
Profilo
Tipo
Vernehmlassung
Stato
abgeschlossen
Numero
V 451
Inizio
10 apr 2026
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
451
Contributi(1)
  • Bildungs- und KulturdepartementDipartimento responsabile
Cronologia(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Testi(1)
  • KurzbeschreibungHTML
    9 aprile 2026

    Die Vernehmlassung betrifft die Erhöhung der Pensenmindestvorgaben für zwei Schuldienste: Beim Schulpsychologischen Dienst soll eine Vollzeitstelle künftig nur noch für 1'120 statt bisher 1'600 Lernende zuständig sein. In der Schulsozialarbeit sollen pro Vollzeitstelle 20 Prozent weniger Lernende betreut werden müssen. Beide Anpassungen sollen ab 1. Januar 2027 gelten. Grundlage dafür ist ein Postulat, das der Kantonsrat im Mai 2024 erheblich erklärt hatte und das die Überprüfung der Pensenschlüssel beauftragte. Die daraufhin im Herbst 2025 durchgeführte Untersuchung der Dienststelle Volksschulbildung bestätigte den Anpassungsbedarf.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0