Consiglio cantonale
Lucerna(LU)- Tipo
- cantone
- Paese
- Svizzera
- Cantone
- LU
- Ha un parlamento
- Sì
- Lingue
- DE
- Popolazione
- 409'557
- Seggi (legislativo)
- 120
- Esecutivo
- Consiglio esecutivo
- Seggi (esecutivo)
- 5
- Wikidata
- Q12121
- Consultazioni
- Profilo ufficiale
- Bandiera
- Bandiera
- Chiave dell'organo
- LU
- Lingua di origine
- DE
- Esito: 78 Sì · 21 No · 0 Ast. · 20 Assente+
- Esito: 81 Sì · 23 No · 0 Ast. · 15 Assente+
- KurzbeschreibungMit der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 22. Dezember 2023 betreffend die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) werden neu nicht nur die stationären Spitalleistungen, sondern alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von den Krankenversicherern und der öffentlichen Hand nach demselben Verteilschlüssel finanziert. Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen: ab 2028 vorerst ohne in Pflegeheimen und von Spitex-Organisationen oder Pflegefachpersonen erbrachte Pflegeleistungen, ab 2032 mit Einbezug der Pflege. Für die Umsetzung der ersten Etappe von EFAS sind im kantonalen Recht Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EGKVG) sowie des Spitalgesetzes und des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG) erforderlich.
- Kurzbeschreibung
Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zu zwei Entwürfen zu Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 3. Juli 1972 (SRL Nr. 40).
Der Gesetzesentwurf 1 umfasst die Änderungen des VRG zur Einführung des elektronischen Verkehrs in Verfahren vor den Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Mit dem neuen Verfahrensrecht soll die zentrale Plattform nach dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der
Justiz (BEKJ) vom 20. Dezember 2024 (SR 172.023) möglichst breit verwendet werden.Der Gesetzesentwurf 2 hat weitere Änderungen des VRG zum Inhalt, die mit dem elektronischen Verfahren in keinem Zusammenhang stehen und spezifische Verfahrensvorschriften umfassen, die aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung anzupassen sind. Die Regelung über die Vergütung der Vertretungskosten obsiegender Parteien in Rechtsmittelverfahren und die Vorschrift über die Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel in Verwaltungsgerichtsverfahren werden geändert.
Wir laden Sie dazu ein, über das Online-Tool "E-Mitwirkung" zu den Erlassentwürfen Stellung zu nehmen.
- KurzbeschreibungDie demografische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme von älteren, pflegebedürftigen Menschen lassen den Bedarf an Leistungen der Langzeitpflege in quantitativer und qualitativer Hinsicht wachsen. Erforderlich sind eine ausreichende Anzahl an Plätzen der Grundversorgung aber auch der spezialisierten Langzeitpflege für Menschen mit somatischen Mehrfach- und Begleiterkrankungen sowie mit psychischen Erkrankungen. Ausserdem gilt es die Qualität der ambulanten Krankenpflege sicherzustellen. Mit dem vorliegenden Vernehmlassungsentwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der spezialisierten Langzeitpflege, zur Regulierung der Angehörigenpflege sowie zur Stärkung der Planung und Steuerung im Sinne der integrierten Gesundheitsversorgung geschaffen werden.
- Kurzbeschreibung1. Juni 2026Finanzleitbild 2026
Der Kanton Luzern gibt seinen Entwurf Finanzleitbild 2026 in die Vernehmlassung und setzt damit die finanzpolitischen Leitplanken für die kommenden Jahre. Der Entwurf des Planungsberichtes trägt den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung: Während sich die finanzielle Lage des Kantons in den letzten Jahren positiv entwickelt hat, bleiben die geopolitischen Unsicherheiten hoch. Gleichzeitig gewinnen nationale Reformvorhaben und deren Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen zunehmend an Bedeutung. Das Finanzleitbild zeigt auf, wie der Kanton Luzern diesen Herausforderungen begegnen will, um seine finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.
Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme zum Finanzleitbild 2026 via E-Mitwirkung einzureichen. - KurzbeschreibungAb 1. Januar 2028 sollen das Luzerner Kantonsblatt sowie die Gesetzessammlung des Kantons Luzern vollumfänglich digital erscheinen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes legt dafür die bislang fehlenden rechtlichen Grundlagen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes geht auf den Beschluss des Regierungsrates vom 15. April 2025 zurück. Darin ist festgehalten, dass das Luzerner Kantonsblatt als allgemeines Publikationsorgan für die amtlichen Veröffentlichungen im Kanton ab 1. Januar 2028 in elektronischer Form auf der Plattform «Amtsblattportal» des Seco erscheinen soll. Dieses ersetzt die gedruckte Ausgabe des Kantonsblattes, die Ende 2027 eingestellt wird. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf freigegeben. Sie startet am 21. Mai 2026 und dauert bis 31. August 2026. Die Vernehmlassung wird elektronisch über ein Formular durchgeführt. Die Informationen und Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren sind wie folgt aufgeschaltet.
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0