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Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG); Änderung

(V 2024-11-22 - 2)Vernehmlassungabgeschlossen
Gran Consiglio Argovia (AG)22 nov 2024
Profilo
Tipo
Vernehmlassung
Stato
abgeschlossen
Numero
V 2024-11-22 - 2
Inizio
22 nov 2024
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
d60374f1-b757-4e05-abc8-cd0f230c71a4
Contributi(1)
  • Departement Volkswirtschaft und InneresDipartimento responsabile
Cronologia(2)
  • FristTermine
    Regierung
  • EingereichtPresentato
Testi(2)
  • KurzbeschriebHTML
    22 novembre 2024

    Der erste Wirkungsbericht hat dem Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden ein gutes Zeugnis ausgestellt, in einigen wenigen Bereichen aber gleichwohl Optimierungsbedarf festgestellt.

    Die teilweise zu starke Wirkung des Soziallastenausgleichs soll nun mit einer Senkung des Grundbetrags korrigiert werden. Diese Änderung erfolgt durch eine Anpassung auf Dekretsebene, wird aber gleichwohl freiwillig der Anhörung unterstellt.

    Die nicht immer klare Verteilwirkung und teilweise übermässig starke Begünstigung einzelner Gemeinden beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich sollen durch Einführung eines neuen Indikators für die räumlich-strukturellen Lasten sowie eine Ausweitung des Kreises der beitragsberechtigten Gemeinden behoben werden.

    Die Änderungen sollen gestaffelt über drei Jahre eingeführt werden, und die Gelegenheit soll genutzt werden, um drei kleine formelle oder den Vollzug betreffende Änderungen vorzunehmen.

  • TeaserTEXT
    22 novembre 2024
    Der erste Wirkungsbericht zum Finanzausgleich führt zu Anpassungen der Berechnung des Sozial- und des räumlich-strukturellen Lastenausgleichs.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0