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Approvazione dell’Addendum all’Accordo SAI Conti finanziari e dell’Accordo SAI Cripto-attività nonché la modifica della legge federale sullo scambio automatico internazionale di informazioni a fini fiscali (LSAI)

(25.029)Oggetto del Consiglio federaleLiquidato
Svizzera19 feb 2025
Interventi(50)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
50 Risultati
  • testo del discorso
    Maja Riniker(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera
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    Maja Riniker(PLR.I Liberali Radicali)
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    Maja Riniker(PLR.I Liberali Radicali)
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  • testo del discorso
    Karin Keller-Sutter(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Diese Vorlage besteht aus zwei Teilen, nämlich zum einen aus der Änderung des AIA über Finanzkonten, den die Schweiz seit 2017 umsetzt. Zum andern, Sie haben es gehört, geht es um den neuen Standard für den AIA über Kryptowerte. Beide Standards sollen am 1.[NB]Januar 2026 umgesetzt werden, damit 2027 ein erster Datenaustausch auf Grundlage dieser Regelwerke stattfinden kann. Das entspricht dem international vereinbarten Zeitplan. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs zwischen den Standards soll deren nationale Umsetzung im gleichen Umsetzungserlass geregelt werden, dem AIAG. Deshalb und weil die Umsetzung beider Standards dem gleichen internationalen Zeitplan folgt, wurden beide Standards in eine Vorlage gefasst.

    Konkret geht es in dieser Vorlage um die Schaffung der völkerrechtlichen und innerstaatlichen Rechtsgrundlagen, damit die Schweiz an beiden Formen des AIA teilnehmen kann. Die Frage, mit welchen Staaten die Schweiz diese Regelwerke umsetzt, die Frage nach den sogenannten Partnerstaaten der Schweiz, ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, sondern wird separat geregelt. Der Ständerat wird am kommenden Mittwoch als Erstrat über die Partnerstaaten beschliessen. [PAGE 1315]

    Ich komme nun zum ersten Teil, zur Änderung des Standards für den AIA über Finanzkonten. Der Standard wurde vom OECD-Rat im Jahr 2014 verabschiedet. Die Schweiz setzt ihn seit 2017 mit mittlerweile über 100 Partnerstaaten um. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die die OECD, der Finanzsektor und die Steuerbehörden weltweit mit diesem AIA gemacht haben, wurden punktuelle Änderungen vorgenommen. Diese wurden im Juni 2023 vom OECD-Rat verabschiedet. Es geht also vor allem um ein technisches Update. Da es sich beim OECD-Standard für den AIA über Finanzkonten um einen globalen Mindeststandard handelt, ist diese Aktualisierung von allen Staaten umzusetzen und nachzuvollziehen. Zur internationalen Umsetzung wurde ein Addendum, d.[NB]h. ein Zusatzprotokoll, zur multilateralen Vereinbarung verabschiedet.

    Das Addendum tritt automatisch in Kraft zwischen allen AIA-Partnerstaaten, die untereinander den AIA über Finanzkonten aktiviert haben und die Änderung des Standards im nationalen Recht umsetzen. Sie haben gehört, dass es eine Ausnahme gibt, nämlich das AIA-Abkommen mit der EU. Das wird separat geregelt, das ist eine Vorlage, die separat unterbreitet wird. Bisher haben 87 Staaten bekannt gegeben, die Änderung per 1.[NB]Januar 2026 umzusetzen. Weitere Staaten können bis Ende Jahr hinzukommen.

    Zum Teil 2, zur Umsetzung des Standards für den AIA über Kryptowerte: Hier geht es um die zunehmende Bedeutung der Kryptowerte, also beispielsweise Bitcoin. Deshalb wurde eine Erweiterung des AIA auch auf Kryptowerte beschlossen. Das ist ein separater Standard, damit auch die Staaten, die den AIA über Finanzkonten nicht umsetzen, an diesem AIA teilnehmen können. Der neue Standard wurde im Juni 2023 vom OECD-Rat verabschiedet. Die[NB]Staaten[NB]wurden[NB]dazu[NB]aufgerufen, diesen Mindeststandard ebenfalls per 1.[NB]Januar 2026 umzusetzen. Der AIA über Kryptowerte folgt der gleichen Systematik wie der AIA über Finanzkonten.

    Die Schweiz soll den AIA über Kryptowerte über das multilaterale Instrument der OECD umsetzen. Der Bundesrat hat dem Parlament für die Herbstsession 2025 eine Vorlage zur Genehmigung der Partnerstaaten unterbreitet, das soll dann per 1.[NB]Januar aktiviert werden.

    Die Umsetzung der Änderung des OECD-Mindeststandards über den AIA über Finanzkonten und des neuen AIA über Kryptowerte per 1.[NB]Januar 2026 ist ein folgerichtiger Schritt im Sinne einer Fortsetzung der von der Schweiz eingeschlagenen Strategie im Zusammenhang mit dem AIA über Finanzkonten. Die Schweiz kommt hier ihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nach, was entscheidend zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und der Reputation des Schweizer Finanzplatzes beiträgt.

    Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten. Bei den Artikeln 32 Absatz 2 und 32a Absatz 2 bitte ich Sie, der Minderheit Ryser zu folgen. In dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen der Minderheitssprecherin, möchte aber noch anfügen, dass es sich hier nicht um einen Swiss Finish handelt. Zahlreiche Staaten kennen vergleichbare Regelungen, und es wäre wichtig, dass wir hier keine Lücke lassen.

    [VS]

  • testo del discorso
    Leo Müller(Alleanza del Centro)
    Svizzera

    Im Namen der Mitte-Fraktion beantrage ich Ihnen, beiden Vorlagen zuzustimmen. Einerseits geht es um das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, und andererseits geht es um den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Addendums zur multilateralen Vereinbarung über den AIA bei Finanzkonten und nach dem neuen Melderahmen für Kryptowerte.

    2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die erste Aktualisierung des Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und den neuen Melderahmen für den AIA über Kryptowerte publiziert. Mit dieser Vorlage beantragt der Bundesrat nun die Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlagen und legt den Entwurf zu deren Umsetzung im Landesrecht vor. Das Inkrafttreten dieser Vorlagen ist per 1.[NB]Januar 2026 geplant, sodass der erste Datenaustausch im Jahr 2027 erfolgen kann.

    Für die Mitte-Fraktion ist es wichtig, dass die Schweiz ihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nachkommt. Die Umsetzung des AIA über Kryptowerte als internationalen AIA-Standards ist ein folgerichtiger Schritt im Sinne einer Fortsetzung der von der Schweiz eingeschlagenen Strategie im Zusammenhang mit dem AIA über Finanzkonten. Es sollen Lücken im Dispositiv zur Sicherstellung der internationalen Steuertransparenz geschlossen werden. Innerstaatlich soll die Gleichbehandlung traditioneller Finanzinstitute und Vermögenswerte mit Anbietern von Kryptodienstleistungen und Kryptowerten sichergestellt werden.

    Die Mitte-Fraktion unterstützt, wie erwähnt, die Vorlage, insbesondere auch deshalb, weil die Schweiz einer der wichtigsten Finanzplätze der Welt ist und damit im Bereich der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung eine führende Position einnimmt. Deshalb ist es aus unserer Sicht entscheidend, dass im Bereich der Steuertransparenz die internationalen Standards umgesetzt und eingehalten werden.

    Im Namen der Mitte-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, überall den Mehrheitsanträgen der Kommission und dem Entwurf 1 zuzustimmen. Ebenfalls bitte ich Sie, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Addendums zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte zuzustimmen.

  • testo del discorso
    Svizzera

    La Suisse échange les informations sur les comptes soumis à déclaration, c'est-à-dire les comptes de personnes fiscalement domiciliées à l'étranger, avec plus de 100 pays et contribue ainsi à un système international de transparence entre les autorités fiscales. Cela permet de réduire la fraude fiscale à l'étranger. L'échange international automatique de renseignements en matière fiscale (EAR) existe depuis dix ans. Les processus sont bien établis et ils ont fait leurs preuves pour la Suisse. La norme de l'OCDE sur laquelle il repose a désormais été développée. La loi doit donc également refléter ces changements. Il s'agit principalement de questions de mise en oeuvre, d'obligation de déclaration et d'ajustement technique.

    Le groupe des Verts soutient ce projet. En effet, nous partageons l'objectif de justice fiscale internationale pour la Suisse, qui abrite une place financière active à l'échelle internationale. Il est également essentiel pour des questions de réputation que nous affichions clairement notre engagement en faveur de la transparence fiscale et contre la fraude et que nous ne nous distinguions pas dans le réseau EAR par des normes obsolètes. Les modifications doivent entrer en vigueur le 1er janvier 2026, de sorte que le premier échange de données ait lieu en 2027, même si ce rythme rapide est inhabituel pour notre pays. Pourquoi est-ce si important d'inclure les cryptomonnaies[NB]? Parce que celles-ci permettent par leur nature des transferts transfrontaliers rapides sans intermédiaire bancaire, un anonymat partiel selon la blockchain utilisée et une détention d'actifs hors du système bancaire traditionnel. Cela les rend donc attrayantes pour celles et ceux qui cherchent à dissimuler des avoirs ou à éviter l'impôt. C'est un phénomène relativement nouveau, il y a donc une lacune législative à combler, constatée par tous les pays qui se sont donc mis à légiférer pour adapter l'information et lutter contre la fraude fiscale.

    La richesse "crypto-native" existe en effet véritablement depuis 2017, mais elle a explosé à partir de 2020. La loi doit donc s'adapter pour en tenir compte et traiter équitablement les différentes formes de richesse[NB]: celles plus traditionnelles, comme les autres. Tous les groupes se sont ralliés à l'évidence[NB]: certains avec une volonté de ne pas permettre des brèches et d'autres, qui sont plus coulants, avec pour objectif de supprimer la sanction par négligence. Comme nous l'avons vu lors du traitement des propositions de minorité, le groupe des Verts ne veut pas supprimer cet article, estimant qu'il est nécessaire d'avoir des outils dissuasifs afin de garantir le respect de l'EAR, que cela est déjà prévu dans cet échange relatif aux comptes financiers, et donc qu'une cohérence est logique, que cela augmente l'efficacité des contrôles selon le Secrétariat d'Etat aux questions financières internationales, et que cela répond aux standards internationaux. A terme, la Suisse devrait donc de toute façon s'y conformer.

    Pour résumer et sur l'ensemble, le groupe des Verts soutient la nécessité d'assurer davantage de transparence et de lutter contre la fraude fiscale, l'importance de moderniser l'EAR pour tenir compte de la numérisation des marchés financiers et le maintien de la coopération internationale, et la ratification rapide des accords, notamment avec l'Union européenne.

  • testo del discorso
    Jürg Grossen(Partito Verde Liberale)
    Svizzera

    Mit dieser Vorlage wird der automatische Informationsaustausch (AIA) auf Kryptowerte ausgeweitet und das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) angepasst. Damit stellen wir sicher, dass auch digitale Vermögenswerte erfasst werden und Steuerumgehungen durch technische Entwicklungen keine neuen Schlupflöcher erhalten.

    Für die Grünliberale Fraktion ist klar: Steuertransparenz muss vollständig und international anschlussfähig sein. Wir unterstützen deshalb, wie auch die Mehrheit, das Eintreten auf den Entwurf[NB]1.

    Zu den Differenzen: Bei Artikel 32 Absatz 2 will die Mehrheit die Möglichkeit für Bussen bei Fahrlässigkeit streichen. Das lehnen wir ab. Ohne Sanktionsmöglichkeiten, die griffig sind, fehlt dem Vollzug die nötige Wirkung. Es braucht die Option, [PAGE 1314] Verstösse angemessen zu ahnden, damit der AIA glaubwürdig bleibt. Deshalb unterstützen wir die Minderheit und somit die Position des Bundesrates.

    Auch bei Artikel 32a Absatz 2 geht es um Bussen bei Fahrlässigkeit. Die Mehrheit möchte auch diese Bestimmung streichen. Für uns ist jedoch klar: Wer Pflichten im Rahmen des AIA fahrlässig missachtet, soll mit einer Busse belegt werden können. Das ist der Normalfall im Verwaltungsrecht. Ohne diese Bestimmung riskieren wir, dass Regeln zwar auf dem Papier existieren, aber Verstösse dagegen ohne Konsequenzen bleiben. Darum unterstützen wir auch hier die Minderheit und damit den Entwurf des Bundesrates.

    Auch den Entwurf 2 unterstützen wir und folgen damit der Mehrheit. Wir sind für Eintreten und stimmen ohne Änderung dem bundesrätlichen Entwurf zu. Die vorgesehenen Anpassungen sind sinnvoll, und sie erhöhen die Kohärenz und die Effizienz des AIA.

    Die Grünliberale Fraktion sagt also Ja zu beiden Entwürfen und unterstützt die Möglichkeit für Bussen bei Fahrlässigkeit und damit die Minderheitsanträge bei Artikel 32 Absatz 2 und bei Artikel 32a Absatz[NB]2.

  • testo del discorso
    Daniela Schneeberger(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Vorlage, weil diese die internationalen OECD-Standards zu Finanzkonten und Kryptowerten umsetzt. Die Schweiz muss diese Standards umsetzen, damit dem schweizerischen Wirtschafts- und Finanzplatz keine Wettbewerbsnachteile drohen. Einerseits werden mit der Änderung der Standards für den AIA über Finanzkonten Auslegungsfragen geklärt und Anpassungen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis vorgenommen. Andererseits wird mit den neuen Standards für den AIA über Kryptowerte eine Gleichbehandlung mit dem traditionellen Finanzsektor sichergestellt.

    Bei Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 32a Absatz 2 wird unsere Fraktion der Mehrheit folgen. Die Ausweitung der Strafbarkeit auf fahrlässiges Handeln erachten wir als unverhältnismässig. In einem Bereich, in dem die konkrete Anwendung eine hohe Komplexität aufweist, sollte man fahrlässiges Handeln nicht unter Strafe stellen. Auch der Verweis auf leichte Fälle gemäss Entwurf des Bundesrates schafft keine Rechtssicherheit. In der Praxis dürfte man in vielen Fällen relativ schnell im Bereich des Eventualvorsatzes sein; dies hätte trotzdem strafrechtliche Konsequenzen. In diesem Sinne reicht der bestehende Eventualvorsatz für strafrechtliche Sanktionen aus.

    Wie gesagt, die FDP-Liberale Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und der Mehrheit folgen.

  • testo del discorso
    Maja Riniker(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera
  • testo del discorso
    Svizzera

    Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein zentrales und unterdessen gut etabliertes Instrument zur Stärkung der Steuertransparenz. Es ist wichtig, dass die Schweiz sich zu diesem internationalen Standard bekennt. Er stärkt die Integrität des Schweizer Finanzplatzes und unser Bekenntnis zum Kampf gegen[NB]Steuerhinterziehung. Dabei ist entscheidend, dass sich alle Akteure an die Vorgaben halten, denn schon einzelne Verstösse können das Vertrauen in die Schweiz nachhaltig beschädigen.

    Die letzte Prüfung durch das Global Forum hat gezeigt: Die Schweiz ist im Bereich der Strafbestimmungen zu wenig restriktiv. Wenn heute einzelne Akteure ihre Pflichten vernachlässigen, riskieren sie faktisch wenig. Wer beispielsweise notwendige Investitionen unterlässt oder Prozesse nicht einrichtet, konnte das bisher mit Verweis auf Fahrlässigkeit ohne ernsthafte Konsequenzen tun. Genau hier liegt das Problem. Ohne klare Sanktionsmöglichkeiten besteht die Gefahr, dass manche Akteure den AIA nicht mit der nötigen Priorität behandeln, sei es aus Kostengründen oder aus Bequemlichkeit. Das können wir uns nicht leisten.

    Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, zum Entwurf des Bundesrates zurückzukehren und die Empfehlung des Global Forum umzusetzen, indem wir die Strafbestimmung auf Fahrlässigkeit ausweiten. Folgende Gründe sprechen dafür:

    1.[NB]Fahrlässigkeit wird justiziabel. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass strengere Strafbestimmungen durchaus angebracht wären. Von Deutschland, Österreich, Liechtenstein über Frankreich, das UK, die USA, Kanada und Südafrika bis hin zu Singapur und Hongkong: Sie alle sanktionieren Verstösse auch bei fahrlässiger Begehung.

    2.[NB]Die Praxis der Behörden wird vereinfacht. Denn heute muss nachgewiesen werden, dass ein Verstoss vorsätzlich erfolgt ist. Das erweist sich in der Praxis oft als schwierig, sogar dort, wo Verstösse klar auf der Hand liegen. Mit der neuen Regelung werden solche Verfahren künftig vereinfacht, und die Steuerverwaltung erhält endlich ein Instrument, um den Standard auch effizient durchzusetzen.

    3.[NB]Die Verhältnismässigkeit bleibt gewahrt. Bei geringfügigen Verstössen - etwa wegen einer technischen Störung oder leichten Verzögerungen ohne Bedeutung - soll auf Strafverfolgung verzichtet werden können. Durch die Ausweitung der Strafbestimmung werden also auch weiterhin keine Bagatellfälle verfolgt. Die Ausweitung ist zielgerichtet und verhältnismässig.

    Das Global Forum war klar mit seiner Empfehlung und wird deren Umsetzung nahe verfolgen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Schweiz Widerstand gegen Empfehlungen internationaler Gremien leistet, um eine vermeintliche Selbstständigkeit zu demonstrieren, bevor wir uns dann Jahre später doch an die gängigen internationalen Standards anpassen. Mit einer Anpassung heute stärken wir aber die Reputation des Schweizer Finanzplatzes und zeigen, dass wir unsere internationalen Verpflichtungen ernst nehmen.

    Eine Anpassung in Artikel 32 ist zielführend. Sie sichert die Glaubwürdigkeit unseres Finanzplatzes, erfüllt internationale Standards und vereinfacht die innerstaatliche Umsetzung. Besten Dank, dass Sie diese Minderheit unterstützen.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0