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Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR); Änderung

(V 2024-01-05)Vernehmlassungabgeschlossen
Gran Consiglio Argovia (AG)5 gen 2024
Profilo
Tipo
Vernehmlassung
Stato
abgeschlossen
Numero
V 2024-01-05
Inizio
5 gen 2024
Riferimenti e fonte
Fonte ufficiale
Profilo ufficiale
ID esterno
e6cedfcf-7581-43b2-b8d5-5335e9b90d7d
Contributi(1)
  • Departement Volkswirtschaft und InneresDipartimento responsabile
Cronologia(2)
  • FristTermine
    Regierung
  • EingereichtPresentato
Testi(2)
  • KurzbeschriebHTML
    5 gennaio 2024

    Nach geltendem Recht legt der Regierungsrat für jedes Jahr zwei Sonntagsverkaufstage in der Adventszeit fest, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Neu sollen die Gemeinden für das jeweilige Gemeindegebiet einen weiteren Sonntagsverkaufstag im Jahr bestimmen können, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. Dazu ist eine Änderung des EG ArR nötig.

  • TeaserTEXT
    5 gennaio 2024
    Zukünftig sollen an einem zusätzlichen dritten Sonntag pro Jahr Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0