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Legge sull'imposta federale diretta (equità dell'imposizione delle coppie e delle famiglie)

(18.034)Oggetto del Consiglio federaleLiquidato
Svizzera21 mar 2018
Interventi(45)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
45 Risultati
  • testo del discorso
    Maja Riniker(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera
  • testo del discorso
    Andrea Caroni(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera
  • Votazione
    Intervento
    Svizzera
  • testo del discorso
    Ueli Maurer(Unione democratica di centro)
    Svizzera

    Nein, es gibt in substanzieller Art und Weise keine weiteren Varianten. Wir hatten noch das Modell Waadt, das vom Ständerat gefordert wird. Das schauen wir noch einmal genauer an. Aber auch dort sind wir zum Schluss gekommen, dass es die Probleme nicht löst. Wir haben tatsächlich Schubladen voll bisheriger Papiere, Lösungen von Expertenkommissionen, wir hatten Gespräche mit Kantonen usw. Wir stossen immer auf die gleiche Problematik, dass es unterschiedliche gesellschaftspolitische Vorstellungen davon gibt, was eine Familie ist, wie sie sich zusammensetzt, wie sie besteuert werden soll.

    Ich glaube einfach nicht, dass wir das Problem mit anderen Varianten lösen können. Was wir Ihnen hier vorschlagen, ist die pragmatische Lösung. Wirklich substanziell Neues können wir Ihnen nicht bieten; das wird so sein. Daher habe ich mit Ihnen gewettet, dass wir bis Ende der Legislatur nicht mit dem Geschäft fertig sein werden, wenn neue Modelle verlangt werden. Ansonsten haben Sie einen Apéro zugute.

  • testo del discorso
    Markus Ritter(Alleanza del Centro)
    Svizzera

    Herr Bundespräsident, Sie haben fünf Varianten geprüft und in die Vernehmlassung geschickt. Die Mehrheit moniert nun, Sie müssten weitere Varianten prüfen. Gibt es aus Ihrer Sicht irgendwelche Varianten substanzieller Art, die noch nicht geprüft worden sind?

  • testo del discorso
    Ueli Maurer(Unione democratica di centro)
    Svizzera

    Die gesellschaftspolitischen Realitäten werden eben unterschiedlich beurteilt. Traditionellerweise hält die Hälfte der Mitglieder dieses Rates am traditionellen Familienbild fest; das ist ihre gesellschaftspolitische Realität. Dann gibt es diejenigen, die das etwas anders beurteilen. Ich gehöre auch zur alten Generation: Ich bin seit 43 Jahren verheiratet und zahle seit 43 Jahren zu viel Steuern. (Heiterkeit) Ich nehme das selbstverständlich hin.

    Aber ich glaube, wir sollten einmal das Problem lösen, dass es Leute gibt, die zu viele Steuern bezahlen. Das könnten wir tun. Weitere gesellschaftspolitische Fragen zum Familienbild, zu den Kindern usw. stellen für mich einfach aus pragmatischer Sicht einen nächsten Schritt dar.

  • testo del discorso
    Hans-Peter Portmann(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Herr Bundespräsident, Sie haben uns jetzt gefragt, ob wir Steuerpolitik oder Gesellschaftspolitik machen wollen. Steuergesetze für natürliche Personen sind doch reine Gesellschaftspolitik; die Progression ist eine Gesellschaftsfrage; Abzüge für Familien sind Gesellschaftsfragen; Abzüge für Krankheiten sind Gesellschaftsfragen. Ich frage Sie zurück: Sind Sie als Finanzminister bereit, eine Steuerpolitik zu machen, die die gesellschaftlichen Realitäten abbildet?

  • testo del discorso
    Ueli Maurer(Unione democratica di centro)
    Svizzera

    Sie haben es gehört: Seit 35 Jahren versuchen wir, dieses Problem zu lösen. Die Feststellung des Bundesgerichtes ist eine einfache: Das Bundesgericht hat festgestellt, dass verheiratete Personen mehr Steuern bezahlen als nicht verheiratete. Das Bundesgericht hat uns eigentlich beauftragt, diese finanzielle Ungerechtigkeit zu beseitigen. Es ist also nicht ein Steuergeschenk, wie das Herr Jans ausgeführt hat, sondern es geht hier um Steuergerechtigkeit. Das ist der Grundsatz dieses Urteils, das vor 35 Jahren gefällt worden ist: dass man, egal in welchem Zivilstand man lebt, gleich viele Steuern zu bezahlen hat.

    In diesen 35 Jahren hat der Bundesrat und hat das Parlament die verschiedensten Modelle geprüft, und keines war bisher mehrheitsfähig. Wir sprachen auch schon von Individualbesteuerung, wir sprachen von Teilsplitting, wir sprachen von Vollsplitting. Wir haben versucht, das Problem über höhere Sozialabzüge zu lösen; wir sprachen über alternative Steuermodelle - über was auch immer.

    Wir haben die Situation, dass in dieser Frage die Meinungen im Rat etwa 50 zu 50 sind: Auf der einen Seite haben wir die Vertreterinnen und Vertreter des traditionellen Familienbildes, auf der anderen Seite diejenigen Personen, die einem veränderten gesellschaftlichen Bild entsprechen wollen. Es ist natürlich so: Man kann die Augen nicht davor verschliessen, dass sich die Gesellschaft in den letzten 35 Jahren, seit diesem Urteil, gewandelt hat und sehr viele alternative Lebensmodelle entstanden sind. Wahrscheinlich ist es eine einfache Frage: Lösen wir das Problem der Diskriminierung oder höheren Besteuerung von Ehepaaren einfach in einem finanziellen Akt, oder versuchen wir, mit diesem Steuergesetz Gesellschaftspolitik zu machen? Letzteres wäre eigentlich die Forderung Ihres Rückweisungsantrages.

    Nach all diesen Diskussionen der letzten Jahre bin ich ehrlich gesagt etwas skeptisch, ob es uns im Rahmen einer Steuergesetzrevision gelingt, eine gesellschaftspolitische Veränderung aufzufangen. Wenn Sie von einer Individualbesteuerung ausgehen, wie sie jetzt mehrmals gefordert wurde, werden wir dort wieder genau solche gesellschaftspolitischen [PAGE 2344] Fragen zu beantworten haben. Mit der Individualbesteuerung - um ein Beispiel zu geben - ist das Alleinverdiener-Ehepaar nachher benachteiligt, wenn man keine Zwischenlösung einschaltet: Der Alleinverdiener oder die Alleinverdienerin steigt in eine höhere Kategorie auf, und der Ehepartner, der nicht arbeitet, bekommt vielleicht sogar eine Verbilligung der Krankenkassenprämien. Sie müssen also versuchen, das auszugleichen. Oder nehmen Sie den Eigenmietwert, nehmen Sie all diese Fragen: Man kann das technisch schon lösen; aber nachdem Sie bereits bei der einfachen Frage nach der Finanzierung immer wieder gescheitert sind, bin ich sehr skeptisch, ob es dann gelingt, in einer neuen Vorlage all diese Fragen der Besteuerung, die damit auftauchen, wirklich zu lösen. Das ist dann eigentlich die Frage.

    Auf den Punkt gebracht, lösen wir entweder ein finanzielles Problem der Diskriminierung von Ehepaaren auf finanzieller Basis, oder wir versuchen, mit Ihrem Rückweisungsantrag in der Steuerpolitik gesellschaftspolitische Fragen zu klären, die wir auch in anderen Gesetzen, die eigentlich übergeordnet wären, noch nicht geklärt haben. Meiner Meinung nach ist es immer etwas gefährlich, wenn man über die Steuern oder die Steuerpolitik gesellschaftspolitische Fragen lösen will.

    Das Projekt, das Ihnen der Bundesrat vorschlägt, ist die alternative Steuerberechnung. Diese kommt einer Individualbesteuerung ja sehr nahe, indem Ehepaare ihre Steuererklärung einreichen und die Steuerbehörde nachher feststellt, nach welchem Modell sie weniger Steuern bezahlen. Dann erhalten sie automatisch die günstigere Steuerberechnung. Das ist eigentlich der Kompromiss, der sich im Laufe dieser Jahre ergeben hat. Dieser Kompromiss, den wir Ihnen vorschlagen, ist, meine ich, durchaus ein erster Schritt, um diese Probleme zu lösen. Selbstverständlich werden wir im Laufe der nächsten Monate und Jahre dann auch die andere Frage der gesellschaftspolitischen Veränderungen angehen, die Frage, wie diese aufzufangen sind. Mir scheint es fast nicht möglich, zusammen mit den Kantonen, die ihre Systeme ja dann auch anpassen müssen, ein solches System dann generell einzuführen. Das ist bisher immer an Widerstand gescheitert. Ich glaube nicht, dass heute grundsätzlich eine Mehrheit dazu vorhanden ist.

    Ich würde Ihnen empfehlen, auf diese Vorlage einmal einzutreten und sie zu beraten, weil sie aufgrund der ungefähr gleich grossen Lager in diesem Rat eigentlich eine Lösung bietet, die zugegebenermassen ein Kompromiss ist, aber ein Kompromiss, dem alle zustimmen können. Ich bin überzeugt, dass sich bei der Individualbesteuerung oder bei anderen Steuermodellen wieder genau die gleichen Fronten bilden werden, die heute schon bestehen. In einem ersten Schritt einmal das Problem finanziell zu lösen und sich dann in einem zweiten Schritt auf weitere Modelle einzulassen, wäre wahrscheinlich ein pragmatischer Ansatz für uns alle.

    In diesem Sinne würde ich Sie bitten, sich doch noch einmal zu überlegen, ob Sie sich das nicht genauer anschauen wollen. Denn ich würde mit Ihnen eine Wette abschliessen: Wenn wir die Vorlage nicht beraten, dann werde ich Sie Ende der Legislatur zu einem Apéro zur Feier der Tatsache einladen müssen, dass wir es auch in diesen vier Jahren wieder nicht geschafft haben. Ich glaube, es ist einfach nicht möglich. Aber dieser erste Schritt, der wäre möglich, der würde mehr Gerechtigkeit schaffen, der würde eine gute Plattform bieten, um einen weiteren Schritt zu machen. In der Steuerpolitik kann man einfach nicht alle gesellschaftspolitischen Fragen lösen.

    Ablaufen wird das so, dass der Bundesrat ja die Volksinitiative der CVP noch einmal zur Abstimmung bringen muss, es sei denn, sie würde zurückgezogen. Der Bundesrat muss bis im Mai 2020 entscheiden, und wenn die Initiative nicht zurückgezogen wird, werden wir voraussichtlich im kommenden September darüber abstimmen. Das würde für uns heissen, dass wir wahrscheinlich einmal diese Abstimmung über die Volksinitiative abwarten und uns dann aufgrund des Ergebnisses neue Varianten überlegen und Ihnen diese präsentieren würden. Das gibt also automatisch auch eine Verzögerung.

    Eintreten auf diese alternative Steuerberechnung würde uns möglicherweise auch vor einer zweiten Abstimmung bewahren und das Problem der Heiratsstrafe mit einem ersten pragmatischen Schritt einer Lösung zuführen. Ich glaube, es ist ein pragmatisches Vorgehen, das Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Wenn Sie höhere Träume haben, kurz vor Weihnachten, dann wohlan! Dann werden wir uns auch mit diesem Problem beschäftigen, aber dann lösen wir es in dieser Legislatur ganz sicher nicht.

  • testo del discorso
    Regula Rytz(I Verdi)
    Svizzera

    Ich kann es kurz machen, denn wir führen heute keine materielle Debatte über ein Gesetz, sondern wir diskutieren über einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat.

    Die grüne Fraktion unterstützt den Rückweisungsbeschluss des Ständerates zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Denn diese Rückweisung ist eine grosse Chance, um in diesem neuen Parlament, in diesem jüngeren und weiblicheren Parlament, endlich eine moderne, zivilstandsunabhängige und faire Paar- und Familienbesteuerung zu entwickeln, und zwar mit einem Vorschlag, der die bestehenden Ungleichheiten beseitigt, ohne neue Ungleichheiten einzuführen. Den gesellschaftlichen Realitäten von heute muss mit einem neuen Entwurf besser Rechnung getragen werden. Dazu bietet dieser Rückweisungsantrag eine grosse Chance.

    Es lohnt sich aus unserer Sicht, hier noch einmal einen Schritt zurück zu machen. Denn das neue Gesetz, die Reform, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, genügt den heutigen gesellschaftlichen Realitäten nicht. Der beantragte Einverdienerabzug zum Beispiel ist vor allem ein Steuersparmodell für sehr gut situierte Ehepaare und zementiert das traditionelle Familienmodell. Er schafft negative Erwerbsanreize insbesondere für Frauen und verschärft damit den Fachkräftemangel. Das haben wir hier ja schon oft diskutiert. Es macht keinen Sinn, dass der Bundesrat auf der einen Seite Strategien zur Beseitigung des Fachkräftemangels entwickelt, auch Strategien, um die Gleichstellung, die Ausbildung zu verbessern, und dann auf der anderen Seite mit einem Steuermodell negative Erwerbsanreize setzt. Das ist keine Lösung für die Zukunft.

    Es ist deshalb Zeit, endlich ein Modell für die Individualbesteuerung einzuführen, das die vielfältigen Familiensituationen besser berücksichtigt und eben ermöglicht, dass sich auch Paare mit Kindern in einer partnerschaftlichen Art und Weise in der Erwerbsarbeit weiter engagieren und entwickeln können. Der Kommissionssprecher, Olivier Feller, hat vorhin auf das Beispiel des Kantons Waadt hingewiesen, der dazu gute und bereits erprobte Modelle anbietet. Es muss noch einmal genauer angeschaut werden, ob das auch auf der Bundesebene der richtige Ansatz ist.

    Eine Steuerreform für Paare und Familien muss mindestens für die nächsten zwanzig Jahre passen, und deshalb lohnt es sich, jetzt noch einmal genau hinzuschauen, bevor wir uns hier über die Details streiten. Es geht um die Grundsatzfrage, wie die moderne, sich weiterentwickelnde Gesellschaft auch in diesem Steuermodell abgebildet werden kann.

    Der Rückweisungsbeschluss des Ständerates - und ich denke, in diesem Ständerat hat es doch auch in der letzten Legislatur viele CVP-Vertreterinnen und -Vertreter gehabt und auch Vertreter anderer Parteien, die kritisch sind - ist ein Befreiungsschlag, auch aus der vertrackten Situation, die nach der Ablehnung der CVP-Initiative zur Heiratsstrafe und nach der Annullierung dieser Abstimmung durch das Bundesgericht entstanden ist. Die Kritik am Bundesrat zu den falschen Zahlen in dieser Abstimmung ist absolut berechtigt, und ich hoffe, dass die Verwaltung für die nächsten Abstimmungen - zu welchem Thema auch immer - solide Datengrundlagen liefert. Aber ich denke, es ist auch an der Zeit, diesen verengten Blick aus dem Jahr 1984 zu öffnen und die wichtige Diskussion zu führen, dies aber in einer breiteren Perspektive. Nehmen wir deshalb in dieser neuen Legislatur einen neuen Anlauf, und suchen wir gemeinsam nach Lösungen für ein faires und zukunftsfähiges Steuersystem, das die Rechtsgleichheit stärkt, aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insbesondere von Familien mit Kindern besser berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, ob die Paare verheiratet sind oder nicht. Der Bundesrat soll dazu die nötigen Grundlagen liefern. Das entscheiden wir mit der Rückweisung an den Bundesrat, und ich hoffe, dass der neue Anlauf dann mit einer besseren Ausgangslage gelingen wird.

  • testo del discorso
    Leo Müller(Alleanza del Centro)
    Svizzera

    Sehr geehrter Herr Kollege Portmann, Sie zwingen uns dazu, diese Volksabstimmung nochmals durchzuführen und die entsprechenden Kosten zu verursachen. Was aber die Mitte-Fraktion will, ist etwas anderes. Sie will endlich, endlich dieses Problem lösen. Sie wissen es selber, Herr Portmann: Wenn man einer Verfassungsinitiative zustimmt, gibt es einen Verfassungstext, und dann erst - das wissen Sie genau - folgt die Gesetzgebung; dann müssen oder dürfen wir hier im Parlament nochmals eine Gesetzesberatung durchführen. Ich muss Ihnen das ja nicht vorrechnen. Aber es wird Jahre, viele Jahre dauern, bis es so weit ist. Jetzt haben wir eine Vorlage auf dem Tisch, jetzt können wir entscheiden, statt zu sagen: "Ja, ja, wir lassen das Volk nochmals abstimmen, und wenn wir dann die Verfassungsgrundlage haben, werden wir dann irgendwann die Gesetzesberatung an die Hand nehmen." Das ist keine gute Politik.

  • testo del discorso
    Hans-Peter Portmann(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Herr Müller, meine Frage ist folgende: Das Volk hat entschieden. Das Bundesgericht hat nicht gesagt, das Volk habe nicht entschieden. Das Bundesgericht gibt Ihnen die Möglichkeit zu verlangen, dass das Volk nochmals über diese Frage abstimmen kann, soll, will - wie auch immer. Warum gehen Sie nicht diesen Weg?

    In aller Ruhe könnte das Parlament dieser Abstimmung entgegenblicken. Ich glaube, es hat hier drin Veränderungen bei den Mehrheitsverhältnissen gegeben. Die Gesellschaft von heute und auch die jüngeren Generationen sehen das Thema anders. Ich bin überzeugt, die Individualbesteuerung hat heute grosse Chancen auf eine Mehrheit. Warum verlangen Sie vom Bundesrat nicht nochmals eine Volksabstimmung? Das wäre ehrlich und redlich.

  • testo del discorso
    Leo Müller(Alleanza del Centro)
    Svizzera

    Die Abschaffung der steuerlichen Diskriminierung von verheirateten und eingetragenen Paaren ist längst überfällig. Bereits 1984 wurde dies durch das Bundesgericht verlangt. Ja, Sie haben richtig gehört: Wir haben dieses Problem seit 1984 auf dem Tisch! Das vorliegende Geschäft, "Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)", gibt uns die Möglichkeit, dieser Forderung nachzukommen und bei der Besteuerung von verheirateten und eingetragenen Paaren mehr Gerechtigkeit zu erreichen.

    Mit der Rückweisung an den Bundesrat spricht sich die vorberatende Kommission so, wie es der Ständerat im September tat, gegen eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung aus. Nun verpassen Sie es, sich für mehr Steuergerechtigkeit einzusetzen und dem Willen der meisten Stände und rund der Hälfte der stimmberechtigten Bevölkerung nachzukommen. Das ist keine verantwortungsvolle Politik! Die Rückweisung an den Bundesrat ist nicht zielführend. Mit dem Kompromiss des Bundesrates hätte eine über 35 Jahre andauernde Ungerechtigkeit endlich beseitigt werden können.

    Hinter dem vom Bundesrat beantragten Modell des Mehrfachtarifs mit alternativer Steuerberechnung verbirgt sich zusammenfassend, dass Ehepaare auf Bundesebene entweder getrennt oder gemeinsam besteuert werden, je nachdem was für sie günstiger ist. Die Lösung würde endlich auch den Kantonen dienen, da sie mit dem bestehenden Steuersystem kompatibel, rasch umsetzbar und insofern weit kostengünstiger ist, als es die Individualbesteuerung wäre. Eine Rückweisung würde einer Arbeitsverweigerung des Parlamentes gleichkommen. Der Bundesrat hat im Ständerat klar ausgeführt, dass die von der Mehrheit geforderten Abklärungen bereits unzählige Male durchgeführt wurden. Es würden, so der Bundesrat, keine neuen Erkenntnisse mehr hervorgebracht werden können.

    Was hingegen klar ist: Eine neue Vorlage, welche die Heiratsstrafe abschafft, wird frühestens nach fünf Jahren verabschiedet werden können. Das sind weitere fünf Jahre, während denen eingetragene und verheiratete Paare diskriminiert werden - das ist Fakt.

    Das Parlament verweigert seit Jahren hier eine Lösung; die von der Mehrheit geforderte Rückweisung ist nur der letzte Beweis dafür. Der Ständerat hat gerade gestern eine Motion der WAK des Ständerates (19.4378) abgelehnt, welche in einer Übergangsphase eine Entlastung von verheirateten und eingetragenen Paaren erreichen wollte. Bis eine neue Vorlage verabschiedet ist, muss etwas passieren. Nicht einmal dazu konnte sich der Ständerat durchringen. Dies zeigt, dass das Parlament verheirateten und eingetragenen Paaren nicht helfen will. Die CVP hingegen wird weiterhin dafür kämpfen, dass verheiratete und eingetragene Paare entlastet werden und die ungerechtfertigte Heiratsstrafe endlich - endlich! - abgeschafft wird. Deshalb fordere ich Sie hier auf, die Minderheit zu unterstützen und die Vorlage nicht zu begraben.

    Wer hier jetzt behauptet, nach 35 Jahren sei er bereit, rasch eine Lösung herbeizuführen, die vorliegende Vorlage aber zurückweisen möchte, hat grossen Erklärungsbedarf. Ehrlicher wäre doch, wenn das Parlament dieses Anliegen an die Hand nehmen würde. Wenn man hier jetzt argumentiert und sagt, die vorgeschlagene Lösung des Bundesrates sei falsch, dann gäbe es die Möglichkeit, hier in diesem Parlament eine Subkommission einzusetzen - wie das Markus Ritter bereits gesagt hat -, das Heft in die Hand zu nehmen, allenfalls weitere Modelle auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Das wäre eine viel, viel raschere Umsetzung, als diese Vorlage erneut an den Bundesrat zurückzuweisen.

    Wie standhaft sich das Parlament weigert, dieses Problem zu lösen, zeigt sich auch daran: Es gibt eine Standesinitiative des Kantons Aargau, "Abschaffung der Heiratsstrafe" (16.318). Die Kommission des Nationalrates hat diese behandelt, und der Nationalrat hat die Standesinitiative am [PAGE 2343] 9.[NB]Mai 2019 - Sie hören richtig: am 9. Mai 2019 - hier behandelt und mit 102 zu 74 Stimmen beschlossen, ihr Folge zu geben. Sie liegt nun wieder bei der Kommission des Ständerates. Offenbar, gemäss Kommissionsprogramm, weigert sich die WAK des Ständerates, die Standesinitiative im ersten Quartal des Jahres 2020 zu behandeln - also auch das ein Zeichen von Arbeitsverweigerung.

    Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, das Heft in die Hand zu nehmen und das jahrzehntealte Problem einer Lösung zuzuführen.

  • testo del discorso
    Isabelle Chevalley(Partito Verde Liberale)
    Svizzera

    Nous devons reconnaître que certains couples mariés dans lesquels les deux conjoints travaillent sont désavantagés fiscalement par rapport aux personnes vivant en concubinage, mais on ne peut pas résoudre ce problème au détriment des femmes qui ont ou veulent une activité professionnelle.

    Ce n'est pas à l'impôt de dicter notre mode de vie. Si je veux me marier, travailler à temps plein ou à temps partiel ou avoir des enfants, je dois être libre de mon choix sans qu'il soit influencé par les impôts que je vais devoir payer. Actuellement, ce n'est pas le cas, et nous devons changer cela.

    Le projet du Conseil fédéral est complexe; il crée de nouvelles inégalités entre contribuables; il coûtera cher et, finalement, pour les femmes, cela n'est clairement pas une incitation à travailler.

    Plus de 11 pour cent des femmes qui travaillent aujourd'hui se déclarent involontairement sous-employées. Elles aimeraient travailler davantage, mais cela n'en vaut pas la peine. On parle quand même de 260[NB]000 femmes! 4 sur 10 aimeraient travailler à temps plein, et 6 sur 10 aimeraient augmenter leur temps de travail. Celles qui n'ont actuellement aucun emploi ne sont même pas incluses dans ces chiffres. Si plus de 11 pour cent des hommes étaient concernés par une situation négative, on chercherait immédiatement une solution.

    L'imposition individuelle corrige ce problème et grève moins fortement les deuxièmes revenus; elle a une influence moindre sur la décision de travailler que les autres modes d'imposition. Le Conseil fédéral pourra aussi prévoir une imposition individuelle modifiée pour les couples avec enfants.

    Le système vaudois du quotient familial ne supprime pas le désavantage d'un deuxième revenu, car le taux d'impôt marginal est plus élevé. Ce modèle ne prend pas en considération le taux d'occupation des époux; du coup, ceux-ci réagissent très différemment à la baisse de la charge fiscale et augmentent leur temps de travail dans une moindre mesure qu'en cas d'imposition individuelle.

    Nous sommes au XXIe siècle. Notre système d'imposition doit correspondre aux changements de mode de vie de notre société. Les couples homosexuels sont une réalité, et les femmes ne veulent plus rester à la maison pour être l'employée de maison des hommes. Il est temps d'éliminer non seulement ce qu'on appelle la "pénalité du mariage", mais aussi la pénalité de la progression sur le deuxième revenu.

    Le groupe vert'libéral milite depuis toujours pour une vision moderne de nos institutions. L'objectif des vert'libéraux reste une imposition individuelle. C'est pourquoi nous soutiendrons un renvoi du projet au Conseil fédéral.

  • testo del discorso
    Tiana Angelina Moser(Partito Verde Liberale)
    Svizzera

    Wir Grünliberalen unterstützen den Rückweisungsbeschluss des Ständerates und den Antrag der Mehrheit der Kommission.

    Faktisch diskutieren wir heute darüber, wie wir Ehepaare und Konkubinatspaare in Zukunft besteuern wollen. Für uns Grünliberale gibt es nur eine Antwort, und diese lautet: gleich. Sie müssen gleich besteuert werden. Es ist nicht am Staat, ein Familienmodell zu begünstigen, und zwar weder die Ehe noch das Konkubinat.

    Deshalb sind wir auch für die Rückweisung. Denn was bislang als Abschaffung der Heiratsstrafe auf dem Tisch liegt, ist keine Lösung. Es wäre faktisch die Einführung einer Konkubinatsstrafe. Wir haben ein veraltetes Steuermodell. Die Gesellschaft ist heute vielfältiger geworden, pluralistischer und bunter, und das ist gut so. Die Vielfalt der Lebensformen gehört heute zur Realität, und es ist nicht an der Politik und am Staat, diese zu werten. Vielmehr muss er das Steuersystem danach ausrichten.

    Die liberale Antwort auf das vorliegende Problem ist die Individualbesteuerung. Denn bei der Individualbesteuerung wird jede Person einzeln betrachtet. Es wird nicht gewertet, welche Lebens- und Familienform die einzelne Person wählt. Das ist eine Fairness-Frage.

    Wir Grünliberalen sind überzeugt, dass der Handlungsbedarf gross und eine Lösung längstens fällig ist. Die fehlende Anpassung des Steuermodells an die Vielfalt unserer Gesellschaft stellt eine verpasste Chance dar. Wir sind überzeugt, dass wir die Chance aus zwei Gründen endlich packen sollten. Wir sollten sie packen und den Schritt in eine modernere Gesellschaft wagen.

    Erstens ist das aktuelle Steuermodell volkswirtschaftlich wenig sinnvoll, weil es negative Arbeitsanreize schafft und so den Fachkräftemangel verschärft. Zweitens sind die gleichstellungspolitischen Folgen bedenklich, da insbesondere viele gut ausgebildete Frauen von diesen negativen Arbeitsanreizen betroffen sind. Die bundesrätliche Vorlage verbessert das kaum. [PAGE 2342]

    Aktuelle Analysen zeigen, dass eine modifizierte Individualbesteuerung bis zu 60[NB]000 Beschäftigte bringen würde. Die Untersuchungen weisen nach, dass es sich bei 80 Prozent der Personen um Frauen im Alter zwischen 25 und 55 Jahren handeln würde. Rund ein Drittel verfügt dabei über einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss; die anderen zwei Drittel haben einen Mittelschulabschluss. Es sind also gut qualifizierte Arbeitskräfte, die in den Arbeitsmarkt integriert würden.

    Die Fehlanreize unseres Steuersystems senden aber auch gleichstellungspolitisch fatale Signale aus. Das Signal an junge Mütter heisst: Arbeite wenig oder besser gar nicht, wir steuern dir den Teil des Zweiteinkommens, das, was nach den Kosten für die Kita noch bleibt, sowieso weg - sodass eigentlich nichts mehr bleibt. Junge und gerade gut ausgebildete und verheiratete Mütter reduzieren oft nach dem zweiten Kind ihr Pensum stark oder geben ihre Erwerbstätigkeit ganz auf. Es ist ein enges gesellschaftliches Korsett, das mit staatlichen Massnahmen wie der veralteten Steuerpolitik zementiert wird. Sich daraus zu befreien, kommt einem überdurchschnittlichen Kraftakt gleich. Das ist gleichstellungs- und damit gesellschaftspolitisch bedenklich und für uns Grünliberale absolut unhaltbar. Die aktuelle Steuerpolitik ist einer der Puzzlesteine, die es so schwer machen, Familie und Beruf in der Schweiz zu vereinbaren, einer der Puzzlesteine, die aus der Schweiz eine konservative Gesellschaft machen.

    Die Vorlage des Bundesrates verbessert dies nicht. Es ist an der Zeit, dass wir uns einen Schritt weiterentwickeln und einen Schritt weiterkommen. Wir werden die Vorlage zurückweisen, weil wir ein Steuermodell wollen, das der pluralistischen Realität unserer Gesellschaft besser Rechnung trägt.

  • testo del discorso
    Daniela Schneeberger(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Man kann sicher sagen, dass es das perfekte Familien- und Paarbesteuerungsmodell nicht gibt, welches ohne Korrekturmassnahmen jeder familiären Situation Rechnung trägt. Das Gemeinschaftsbesteuerungsmodell bevorzugt den traditionellen Einverdienerhaushalt, während beispielsweise die Individualbesteuerung von einer gleichmässigen Verteilung von Erwerbs- und Familienpflichten ausgeht. In beiden Systemen müssen daher für alternative Familienmodelle Korrekturen eingeführt werden. Es ist auch so, dass es heute in gewissen Konstellationen auf Bundesebene zu ungerechtfertigten Mehrbelastungen für verheiratete Paare im Vergleich zu unverheirateten Paaren mit ähnlichen wirtschaftlichen Verhältnissen kommt - die oft genannte Heiratsstrafe.

    Die Vorlage des Bundesrates trägt den gesellschaftlichen Entwicklungen jedoch nicht Rechnung, sondern zementiert das geltende System. Sie riskiert zudem, neue Ungleichbehandlungen zu schaffen. Eine Studie von Ecoplan fasst es gut zusammen: "Der Vorschlag des Bundesrates verbessert hauptsächlich die Situation von Ehepaaren, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht, während die Steuerbelastung für Konkubinate mit Kindern und für Alleinerziehende höher ausfällt. Als Folge davon sind Konkubinate und Ehepaare nicht in allen Fällen gleichgestellt, da die Nachteile für Verheiratete zwar abgeschafft werden, deren Vorteile jedoch bestehen bleiben oder gar verstärkt werden." Wir wollen hingegen ein Modell, wonach jeder Zivilstand gemäss seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit behandelt wird. Der Bundesrat muss daher nochmals über die Bücher und verschiedene alternative Modelle nochmals prüfen, so namentlich das im Kanton Waadt geltende Modell oder die modifizierte Individualbesteuerung.

    Die FDP-Liberale Fraktion fordert seit Längerem die Individualbesteuerung, immer wieder, weil dieses Modell ein Modell ist, welches ein Paar zivilstandsunabhängig, nur gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert. Unsere Kollegin Christa Markwalder hat deswegen auch die Motion 19.3630 eingereicht, die unter anderem von beachtlichen 103 Nationalrätinnen und Nationalräten unterzeichnet worden ist. Die modifizierte Individualbesteuerung ermöglicht es auch, die Überbelastung bestimmter Familienkonstellationen zu vermeiden, und sieht beispielsweise einen Einverdienerabzug vor.

    Doch wir sind auch offen gegenüber anderen Modellen, solange diese nicht die Mängel des momentan vorliegenden Entwurfes des Bundesrates mit sich bringen. Die FDP-Liberale Fraktion wird deshalb der Mehrheit der Kommission folgen und die Vorlage zurückweisen.

  • testo del discorso
    Beat Jans(Partito Socialista)
    Svizzera

    Das ist mir alles völlig klar. Aber wenn wir 1,5 Milliarden Franken unseres Haushaltes verteilen, müssen wir uns doch überlegen, an wen das Geld geht und warum. Das können wir doch nicht einfach ausblenden.

  • testo del discorso
    Markus Ritter(Alleanza del Centro)
    Svizzera

    Kollege Jans, ist Ihnen bekannt, dass wir hier ein steuerpolitisches Geschäft diskutieren und nicht ein neues Sozialwerk? Und ist Ihnen bekannt, dass Leute, die keine Steuern bezahlen, gar nicht entlastet werden können?

  • testo del discorso
    Beat Jans(Partito Socialista)
    Svizzera

    Nein, denn eine Individualbesteuerung ist in jedem Fall zivilstandsneutral. Selbstverständlich geht das.

  • testo del discorso
    Stefan Müller-Altermatt(Alleanza del Centro)
    Svizzera

    Herr Kollege Jans, Sie werfen uns von der CVP hier vor, wir würden den einen Zivilstand gegenüber einem anderen bevorzugen beziehungsweise benachteiligen. Nun geht es ja um die Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Ehe ist ja ein Zivilstand. Geben Sie mir nicht recht, wenn ich sage, dass man diese Reform nicht zivilstandsneutral ausgestalten kann?

  • testo del discorso
    Beat Jans(Partito Socialista)
    Svizzera

    Ja, Herr Ritter, ja, liebe CVP, ja, liebe SVP, Sie haben recht: Es ist stossend, dass die steuerliche Heiratsstrafe immer noch existiert. Aber nein, es liegt nicht daran, dass wir sie nicht abschaffen wollen, sondern es liegt daran, dass Sie dieses Anliegen immer mit veralteten gesellschaftlichen Vorstellungen aufladen wollen und deshalb eine mehrheitsfähige Lösung verhindern.

    So wollte die CVP-Initiative ja nicht nur die Heiratsstrafe per Verfassung verbieten, sondern auch gleich noch die gleichgeschlechtliche Ehe - und das ist doch falsch. Auch diese Vorlage zeigt: Sie geben offenbar erst Ruhe, wenn die Heiratsstrafe durch eine Konkubinatsstrafe ersetzt wird. Auch das kann doch in der heutigen Zeit nicht die Lösung sein.

    Gerade diese Vorlage, die wir hier beraten, ist ein Murks und beinhaltet eben wieder dieses altmodische Modell, mit dem man Konkubinatspaare bestrafen darf oder soll, während die [PAGE 2341] Ehepaare in jedem Fall besser besteuert werden dürfen. Mit welchem Recht, meine Damen und Herren? Was ist denn die Verfassungsgrundlage für die Konkubinatsstrafe? Wann kommt der Bundesgerichtsentscheid, der die Konkubinatsstrafe verurteilt? Das Ziel muss doch sein, dass der Staat nicht mehr auf die Art und Weise Einfluss nimmt, wie sich die Menschen organisieren, wie sie eine Familie gründen. Das Ziel muss doch sein, dass individuell besteuert wird, dass jede erwachsene Person unabhängig besteuert wird. Erst so werden wir der längst fälligen Gleichstellung von Mann und Frau und der Gleichstellung verschiedener Ehemodelle gerecht.

    Das ist aber nicht der einzige Grund dafür, dass wir die Vorlage ablehnen. Diese Vorlage ist auch ausgesprochen unsozial und braucht deshalb klare Korrekturen. Rund die Hälfte der Haushalte geht bei dieser Vorlage leer aus. Genau diejenigen Familien also, die dann wirklich Unterstützung brauchten, haben nichts davon. Sie müssen sich das einmal vorstellen: 1,2 dieser 1,5 Milliarden Franken gehen an die 12 Prozent der Reichsten dieses Landes! Mehr als die Hälfte der Betroffenen geht praktisch leer aus; die dürfen sich dann gerade mal noch 5 Millionen oder 0,3 Prozent dieser Steuergeschenke teilen. Sagen wir es noch pointierter: Wenn Sie ein Einkommen von 500[NB]000 Franken oder mehr erzielen, erhalten Sie ein Steuergeschenk von durchschnittlich 8000 Franken. Wenn Sie aber unter 100[NB]000 Franken versteuern, was mehr als die Hälfte der Menschen dieses Landes tut, erhalten Sie im besten Fall 2 Franken. Das kann doch jetzt nicht die Lösung sein!

    Bitte hören Sie auf, liebe CVP und liebe SVP, das als Familienvorlage zu verkaufen - das ist eine Reichenvorlage!

    Wir von der SP unterstützen das Modell von Alliance F; Kathrin Bertschy hat es vorgeschlagen. Es ist günstiger und schafft mehr Erwerbsanreize für Zweitverdienende, es ist eine modifizierte Individualbesteuerung. Die SP möchte dieses Modell aber sozialer gestalten und fordert, dass die Kosten durch eine gleichzeitige Anpassung der Steuerprogression gesenkt werden. Es geht nicht, dass die Reichsten von der Abschaffung der Heiratsstrafe gross profitieren, während der Mittelstand dafür bezahlen muss.

    Die SP bittet also alle Parteien und insbesondere auch die FDP-Liberale und die grünliberale Fraktion, hier zu einer raschen Lösung zu finden, die sozial verträglicher und günstiger ist und vor allem eben auf Basis der Individualbesteuerung funktioniert.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0