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Sviluppi dell’acquis di Schengen. Definizione delle condizioni di accesso agli altri sistemi di informazione dell’UE (ETIAS)

(22.019)Oggetto del Consiglio federaleLiquidato
Svizzera18 mag 2022
Interventi(23)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
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    Brigitte Häberli-Koller(Alleanza del Centro)
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    Brigitte Häberli-Koller(Alleanza del Centro)
    Svizzera
  • testo del discorso
    Karin Keller-Sutter(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Sie haben es vom Kommissionssprecher und -präsidenten, Ständerat Zopfi, gehört: Es geht hier um das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem. Die verschiedenen EU-Informationssysteme sollen dazu dienen, irreguläre Migration aufzudecken und zu vermeiden. Es geht auch darum, Terrorismus zu bekämpfen und schwere Straftaten zu verhindern. Sie haben unter anderem die Übernahme und Umsetzung der Verordnung über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems sowie die Rechtsgrundlagen zur Schaffung der Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystemen bereits gutgeheissen. Das Etias ist ein weitgehend automatisiertes System zur Ausstellung von Reisegenehmigungen und zur Ermittlung von Risiken. Nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige müssen in Zukunft vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum[NB]online[NB]eine[NB]gebührenpflichtige Reisegenehmigung beantragen.

    Es ist aktuell vorgesehen, dass das Etias im November 2023 in Betrieb genommen wird. Drei Jahre nach der Verabschiedung der ursprünglichen Etias-Verordnungen durch die EU wurden im Jahr 2021 zwei Etias-Änderungsverordnungen verabschiedet. Diese enthalten Folgeänderungen, die sich aus der in der Zwischenzeit erfolgten Verabschiedung der neuen EU-Verordnungen zum Schengener Informationssystem (SIS) und aus den EU-Verordnungen zur Schaffung der Interoperabilität ergeben. Sie sind notwendig, damit das Etias mit den anderen EU-Systemen wie dem Einreise- und Ausreisesystem (EES), dem SIS und dem Visa-Informationssystem (VIS) interoperabel ist.

    Zu Vorlage 2: Unabhängig von der Übernahme der Schengen-Weiterentwicklung wird die Qualitätskontrolle bei biometrischen Treffern in den EU-Systemen verbessert. Dazu braucht es eine Anpassung des AIG und des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Konkret soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Biometriespezialisten des Fedpol die Vergleichsresultate von Suchläufen genauer überprüfen können, wenn die Abfrage einen automatisch generierten Treffer in Schengen/Dublin-Informationssystemen oder in deren Komponenten ergeben hat. Dies betrifft die Frage, ob das dem Treffer zugrunde liegende biometrische Material tatsächlich von der gleichen Person stammt.

    Diese Qualitätskontrolle wird heute bereits bei den Treffern im Eurodac und im SIS angewendet. Nun soll das Vorgehen auf die übrigen Systeme wie EES und VIS ausgeweitet werden. Damit wird vermieden, dass die betroffenen Personen im Rahmen der Inlandkontrolle unnötig festgehalten oder beschuldigt werden.

    Ich möchte Sie im Namen des Bundesrates bitten, dem Nationalrat und Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.

  • testo del discorso
    Mathias Zopfi(I Verdi)
    Svizzera

    Es geht bei dieser Vorlage um das Etias-System. Sie haben dem Etias bereits zugestimmt, es soll im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden. Mit dem vorliegenden Geschäft werden gewisse Details dieses Systems geregelt. Das Etias ist ein System für Reisegenehmigungen, welches die Ermittlung von Risiken ermöglicht. Personen aus Drittstaaten, die nicht visumpflichtig sind, müssen künftig online eine Reisegenehmigung beantragen, wenn sie in den Schengen-Raum einreisen wollen. Detailabklärungen im Rahmen einer manuellen Prüfung würden dann durch das System unterstützt. Sie kennen dieses bzw. ein ähnliches System vielleicht[NB]von[NB]Reisen[NB]in[NB]die[NB]USA;[NB]die[NB]USA[NB]haben[NB]ein[NB]ähnliches System.

    Damit das Etias funktioniert, soll nun mit Vorlage 1 die Interoperabilität mit anderen Informationssystemen sichergestellt werden. Es werden Zugriffsrechte geregelt, so zum Beispiel das Zugriffsrecht der nationalen Etias-Stellen bei den nationalen Strafregistern. Zudem kann künftig geprüft werden, ob der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin im Schengener Informationssystem ausgeschrieben ist.

    Neu soll das Bundesverwaltungsgericht eine Übermittlungsplattform zur Verfügung stellen, die dazu beiträgt, die Kommunikation zwischen Beschwerdeführern und Gericht zu vereinfachen. Dass dabei Beschwerden auch auf Englisch eingereicht werden können, hat in der Kommission zu Fragen geführt. Diese Möglichkeit bedeutet aber nicht, dass die entsprechenden Entscheide auf Englisch abgefasst werden müssen. Die Entscheide werden weiterhin in einer Amtssprache abgefasst sein, aber es wird eine Zusammenfassung auf Englisch geben, dies aufgrund des praktischen Nutzens: 90 Prozent der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer werden ausserhalb des Schengen-Raumes sein, und sie können so einfacher von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen. Die Übermittlungsplattform erleichtert es also, Beschwerde zu führen.

    Mit Vorlage 2 werden das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes angepasst. Damit soll ermöglicht werden, dass automatisch generierte Treffer in Schengen/Dublin-Informationssystemen genauer überprüft werden können. Beide Vorlagen haben gemein, dass damit das Schengen-System und damit ein relevanter Pfeiler unserer Sicherheitspolitik, aber auch[NB]ein[NB]wirtschaftspolitisch wertvolles System weiterentwickelt[NB]wird.

    Der Nationalrat hat an der Vorlage des Bundesrates keine Änderung vorgenommen und sie in der Gesamtabstimmung mit 134 zu 10 Stimmen bei 33 Enthaltungen gutgeheissen. Ihre Kommission hat neben der Frage zur Verwendung der englischen Sprache ebenfalls keine grossen Diskussionen führen müssen und keine Änderung vorgenommen. Sowohl Eintreten als auch Zustimmung waren unbestritten, weshalb ich Ihnen im Namen der Kommission beantrage, auf die Vorlage einzutreten und sie gemäss Fahne anzunehmen. Wenn keine Anträge gestellt werden, werde ich mich im Rahmen der Detailberatung nicht mehr melden.

  • testo del discorso
    Brigitte Häberli-Koller(Alleanza del Centro)
    Svizzera
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    Svizzera
  • testo del discorso
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    Svizzera
  • testo del discorso
  • testo del discorso
    Karin Keller-Sutter(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Zur Verbesserung der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen und zur Stärkung der inneren Sicherheit wurden im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit in den letzten Jahren die bestehenden EU-Informationssysteme verbessert und immer wieder auch neue Systeme geschaffen. Diese Systeme sollen an die Vermeidung und Aufdeckung von irregulärer Migration beitragen, und sie sollen die Bekämpfung des Terrorismus sowie die Verhinderung von schweren Straftaten unterstützen. Sie haben ja in diesem Zusammenhang bereits die Übernahme und die Umsetzung der Etias-Verordnung sowie die Rechtsgrundlagen zur Schaffung der Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystemen gutgeheissen.

    Im Mai 2023 soll das neue Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) in Betrieb genommen werden. Etias ist ein weitgehend automatisiertes [PAGE 1643] System zur Ausstellung von Reisegenehmigungen und zur Ermittlung von Risiken. Nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige müssen in Zukunft vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum online eine gebührenpflichtige Reisegenehmigung beantragen. Frau Nationalrätin Moser hat darauf hingewiesen: Das ist ähnlich wie das Visa Waiver Program der Vereinigten Staaten. Mit der vorliegenden Übernahme und Genehmigung der Etias-Änderungsverordnung soll zusätzlich die Interoperabilität zwischen Etias und anderen Informationssystemen hergestellt werden. Damit können die bestehenden Sicherheitslücken geschlossen werden. Das ist die erste Vorlage.

    Nun komme ich zur zweiten Vorlage. Hier soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Abteilung Biometrische Identifikation des Fedpol die Vergleichsresultate von Suchläufen genauer überprüfen kann, wenn die Abfrage einen automatisch generierten Treffer in Schengen/Dublin-Informationssystemen oder deren Komponenten ergeben hat. Diese Überprüfung umfasst den manuellen Abgleich durch Biometriespezialisten. Dies betrifft die Frage, ob das dem Treffer zugrunde liegende biometrische Material, also beispielsweise die Fingerabdrücke, tatsächlich von derselben Person stammt. Diese Qualitätskontrolle wird heute bereits bei den Treffern im Eurodac und im Schengener Informationssystem angewendet. Nun soll das Vorgehen auf die übrigen Systeme wie das Einreise- und Ausreisesystem (EES) und das Visa-Informationssystem (VIS) ausgeweitet werden. So wird vermieden, dass die betroffene Person im Rahmen von Inlandkontrollen unnötig festgehalten oder beschuldigt werden kann.

    Ich möchte Sie bitten, auf beide Vorlagen einzutreten und sie im Sinne der Wirksamkeit der Grenzkontrolle und auch der Schliessung bestehender Sicherheitslücken gutzuheissen.

    Frau Nationalrätin Widmer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das Tempo der Änderungen im Schengen-Acquis sehr hoch ist. Das ist natürlich etwas, das gerade auch die Verwaltung stark beschäftigt und das übrigens auch am Innenministertreffen der Europäischen Union immer wieder ein Thema ist. Die Position der Schweiz, die ich immer wieder vertrete, ist die, dass man eins nach dem anderen macht, dass man das, was man angestossen hat, zu Ende führt. Es gibt ja auch EU-seitig Verzögerungen bei gewissen Projekten, und das hat dann auch Auswirkungen auf die Schweiz. Die Position der Schweiz lautet ferner, dass man nicht dauernd neue Projekte lanciert, bevor die alten abgeschlossen sind. Aber es ist wirklich eine Herausforderung, diesbezüglich immer à jour zu sein. Ich bin hier absolut einig mit dem, was Frau Widmer gesagt hat.

    [VS]

  • testo del discorso
    Céline Widmer(Partito Socialista)
    Svizzera

    Auch die sozialdemokratische Fraktion unterstützt die Vorlage und empfiehlt Ihnen, darauf einzutreten und sie ohne Änderungen in der Detailberatung anzunehmen. Die SP steht ein für eine verlässliche Mitgliedschaft der Schweiz im Schengen-Raum und damit verbunden auch für die Übernahme des Schengen-Besitzstandes.

    Die Fülle an auf europäischer und innerstaatlicher Ebene gespeicherten Personendaten sowie deren zunehmende Abgleichsmöglichkeiten bergen zwar tatsächlich ein Datenschutzrisiko; Sie haben es vorhin von der Sprecherin der Grünen gehört. Dieses Risiko dürfen wir nicht unterschätzen. Unsere Bedenken diesbezüglich haben wir aber bereits letztes Jahr in der Debatte um die Vorlage 20.070 eingebracht.

    Das Geschäft zeigt meiner Ansicht nach ein Grundsatzproblem, mit welchem wir als Parlament konfrontiert sind: Die Prozesse bei der Übernahme von EU-Recht sind sehr kompliziert. Wir sind konfrontiert mit einer Fülle von Schengen-Besitzstandsweiterentwicklungen, die verschiedene Sachbereiche betreffen und ineinander verwoben sind.

    Der Grundsatzentscheid, wonach wir die Vorlage, um die es heute geht, übernehmen, wurde bereits im Frühling 2021 von der SiK-N beraten. Dann gab es noch einen Verpflichtungskredit, der ebenfalls diesem Geschäft vorausgeht und der von der APK-N beraten wurde. Jetzt geht es "nur" noch um die technischen Anpassungen zur Sicherstellung des Datenaustauschs zwischen Etias und den anderen Schengen/Dublin-Informationssystemen. Weil es sich hier primär um Migrationsfragen handelt, wurde die Vorlage von der SPK-N vorberaten. Das führt nun dazu, dass es enorm schwierig ist, den Überblick zu behalten. Die Frage stellt sich daher ganz grundsätzlich, ob sich die Qualität der Gesetzgebung nicht verbessern würde und ob das Fachwissen nicht höher wäre, wenn sich nur eine, vielleicht sogar eine eigene Kommission vertieft und dafür dauerhaft mit solchen Schengen-Gesetzgebungsprozessen befassen würde. Aber das ist natürlich nicht Inhalt der Vorlage.

    Die Schweiz ist als Schengen-Mitgliedstaat, gestützt auf das Schengener Übereinkommen, völkerrechtlich dazu verpflichtet, diese EU-Verordnungen zu übernehmen und umzusetzen, weil es sich eben um eine Weiterentwicklung handelt. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Etias-Umsetzung auch aus Datenschutzperspektive als akzeptabel und unterstützen sie ohne Änderung.

  • testo del discorso
    Kurt Fluri(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Auch die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, dieser Vorlage zuzustimmen.

    In der Staatspolitischen Kommission Ihres Rates haben wir uns recht intensiv über das Geschäft unterhalten, beispielsweise über die Frage der Rolle der Transportpolizei, über die Frage der unentgeltlichen Rechtspflege bei Gesuchen aus dem Ausland, über die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen SPK und APK oder, wie es von der Vertreterin der grünen Fraktion ausführlich dargelegt worden ist, über die Frage des Datenschutzes. Hingegen wurden keine Abänderungsanträge gestellt. Der Prozess der autonomen Rechtsübernahme im Schengen/Dublin-Acquis mindert natürlich de facto die Lust auf Änderungsanträge oder darauf, ohne grundsätzliche Opposition nicht auf eine Vorlage einzutreten. Offenbar ist die Schwelle, Abänderungsanträge zu stellen, in diesem ganzen Prozess recht hoch. Jedenfalls wurde kein solcher Antrag gestellt.

    Wir möchten Sie noch auf den neuen Untertitel der Vorlage 2 aufmerksam machen. Das finden Sie auf Seite 55 der Fahne. Es gab verschiedentlich Reklamationen in diesem Rat, und es gab auch eine parlamentarische Initiative, welche im Parlamentsgesetz festlegen wollte, dass erläuternde Untertitel gesetzt werden müssen. Die Tatsache, dass wir einen Untertitel gesetzt haben, zeigt, dass es auch ohne gesetzliche Regelung geht. Der ursprüngliche Titel - einfach "Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)" - hätte offengelassen, ob es um recht dramatische Änderungen im AIG oder um Bagatelländerungen geht. Mit der Erläuterung im Untertitel wird klar, worum es geht. Das dient unseres Erachtens der Transparenz im politischen Prozess.

    Mit dieser zusätzlichen Bemerkung bitten wir Sie, der Vorlage zuzustimmen.

  • testo del discorso
    Marianne Binder-Keller(Alleanza del Centro)
    Svizzera

    Eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung der Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums und damit ein zentraler Baustein der Schengener Zusammenarbeit ist ein wirksames Schengen-Aussengrenzenmanagement. Das Parlament hat die bestehenden Informationssysteme zur Verbesserung der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen im Rahmen der Zusammenarbeit in den letzten Jahren verbessert und neue geschaffen. Diese dienen der Vermeidung und Aufdeckung von irregulärer Migration, der Bekämpfung des Terrorismus sowie der Verhinderung von schweren Straftaten.

    Ab Mai 2023 soll nun das neue Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) eingeführt werden. Das ist ein weitgehend automatisches System zur Verhinderung von Risiken im Zusammenhang mit der Einreise von nicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen. Nicht visumpflichtige Personen müssen in Zukunft online eine gebührenpflichtige Reisegenehmigung beantragen. Dann werden diese Gesuchsdaten weitgehend automatisiert auf eine Gefährdung der inneren Sicherheit, auf das Risiko der illegalen Einwanderung oder auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit überprüft. Führt diese Prüfung zu keinem Hinweis auf ein Risiko, wird die Bewilligung automatisch erteilt. Gemäss EU soll das bei 95 Prozent der Gesuche der Fall sein. Bei den restlichen 5 Prozent, also bei jenen, die im System hängenbleiben, braucht es die Möglichkeit einer manuellen Überprüfung, und für diese sind die Mitgliedstaaten zuständig. Das heisst also für uns, dass wir auch das Ausländer- und Integrationsgesetz und das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes anpassen müssen.

    Die Mitte-Fraktion unterstützt die Vorlage. Schengen/Dublin ist für die Sicherheit und die Reisefreiheit aller Bürgerinnen und Bürger zentral, die Weiterentwicklung des Abkommens ebenfalls. Die Interoperabilität ist zentral, also die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Systemen, den bereits eingeführten und dem neuen. Die Reisefreiheit wird effizienter geregelt. Wir werden der Vorlage also zustimmen.

  • testo del discorso
    Svizzera

    Im vorliegenden Geschäft geht es um die Übernahme von zwei EU-Verordnungen im Bereich des Informationsaustausches im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, wobei die Schweiz als Teil des Geltungsbereiches zur Übernahme verpflichtet ist. Durch die Automatisierung soll es neu möglich sein, einerseits die illegale Einreise, andererseits aber auch Gesundheitsrisiken wie Pandemien in einem algorithmischen Massenverfahren standardisiert zu erfassen. Wir anerkennen, dass mit der Schaffung des Beschwerdeverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerdemöglichkeit im Fall einer[NB]Nichterteilung auch auf schweizerischer Ebene geschaffen wurde. Das erachten wir als wichtigen Teil.

    Diese sehr technische Revision hat aber auch kritische Punkte, die ich gerne kurz erläutern möchte. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme im Jahr 2019 dazu geäussert; diese ist auch in der Botschaft auf Seite 90 nachzulesen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte kommt zum Schluss, dass die Vorschläge durch die Verbindung von fünf Informationssystemen in der EU "sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht die vorhandenen sowie die zukünftigen Systeme noch komplexer machen, was bestimmte Auswirkungen auf die Grundrechte von Personen hat, einschliesslich des Rechtes auf Schutz der Privatsphäre und auf Datenschutz, die in der derzeitigen Phase schwer vollständig abzuschätzen sind. Diese Komplexität wird sich nicht nur auf den Datenschutz auswirken, sondern auch auf die Governance und Kontrolle dieser fünf Systeme. [...] Das Etias-Informationssystem und das Ecris-TCN werden Verarbeitungsvorgänge mit sich bringen, die voraussichtlich ein hohes Risiko zur Folge haben und somit vorab die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen erfordern." So weit die Einschätzung des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

    Diese Einschätzung ist von Interesse, und darum ist es uns wichtig, auch im Rahmen dieser Debatte auf die Arbeit hinzuweisen, die auf europäischer Ebene in einem Beratungsgremium geleistet wird, das bewusst für diese datenschutzrechtlichen Fragen geschaffen wurde, nämlich die Fundamental Rights Guidance Board (FRA). Zusammen mit der Agentur [PAGE 1642] der Europäischen Union für Grundrechte prüft die FRA gerade diese Überprüfungsregeln, die Risikoindikatoren, die dem System zugrunde liegen, und die Einhaltung der Grundrechte kritisch.

    Die grüne Fraktion anerkennt, dass die Anpassungen im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit notwendig und verpflichtend sind; wir stellen das nicht infrage. Die grüne Fraktion hat aber ein kritisches Auge auf den Bereich des Datenschutzes und stützt sich dabei, wie gesagt, auf die Ausführungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

    Um diesem kritischen Moment auch hier in der Debatte noch Platz zu lassen, wird sich die grüne Fraktion bei der Abstimmung zum Geschäft enthalten. Für uns sind die hier offenen Fragen wirklich aufmerksam zu beobachten, und wir bitten auch die zuständige Bundesrätin, diesen datenschützerischen Aspekten in den weiteren Umsetzungsarbeiten genügend Beachtung zu schenken.

  • testo del discorso
    Damien Cottier(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Ce projet est très technique et le message du Conseil fédéral s'accompagne d'explications très fouillées. Le projet peut être présenté ainsi. D'une part, il y a la nouvelle base de données européenne Etias, à savoir le système qui prévoit que les personnes dispensées de visa obtiendront une autorisation préalable pour se rendre dans l'espace Schengen. Ce "visa waiver" est l'équivalent de l'Esta américain. Le Parlement en a débattu il y a deux ans et a soutenu l'adhésion de la Suisse à ce système, ce qui est d'ailleurs un développement de l'acquis de Schengen. Cette décision devrait devenir réalité au printemps prochain. D'autre part, il y a les autres bases de données de l'espace Schengen et Dublin, en particulier le SIS, Eurodac, la base de données des visas (VIS), la base de données des entrées et des sorties (EES) et les bases de données d'Europol et d'Interpol. La réforme qui nous est soumise prévoit que ces différentes bases de données puissent mieux communiquer entre elles. Pour faciliter la comparaison entre l'Etias et les autres systèmes d'information de l'Union européenne, les données devront être saisies de manière identique dans tous les systèmes concernés. Ces réformes doivent permettre d'assurer une interopérabilité des différentes bases de données. Le but est d'améliorer la sécurité. On parle ici notamment de lutte contre le terrorisme et de prévention d'infractions pénales graves. Cela doit aussi permettre d'assurer un meilleur contrôle de l'accès aux territoires des pays de l'espace Schengen.

    Ce sont donc des objectifs importants qui se cachent derrière ce dossier relativement technique. Cela passe par la révision de plusieurs règlements de l'Union européenne, qui a déjà été décidée. La plupart de ces modifications relèvent d'un développement de l'acquis de Schengen, que la Suisse doit donc discuter, selon ce qui est prévu dans les accords d'association à l'espace Schengen.

    Le dernier règlement dont nous parlons aujourd'hui concerne le système européen d'information sur les casiers judiciaires Ecris. Ceci ne constitue pas un développement de l'acquis de Schengen, et la Suisse n'est pour l'heure pas associée à ce système. Cet élément ne nous concerne donc pas.

    La Suisse ne dispose par ailleurs pas encore d'accès direct à la base de données d'Europol; elle a un accès indirect. Elle souhaite avoir à l'avenir un accès direct, et cela est en train d'être clarifié.

    Il est à noter aussi que l'accès aux bases de données dont je parlais tout à l'heure par la police des transports n'est pas possible actuellement, la police des transports n'ayant pas de compétence de poursuite pénale. Afin d'éviter des lacunes de sécurité, le Conseil fédéral étudie les possibilités d'améliorer cette situation. Votre commission a décidé de suivre ce dossier; elle a demandé de rester informée.

    Dans le même projet, au plan national cette fois-ci, la Suisse doit donner des accès pour l'unité nationale de l'Etias, responsable des demandes d'autorisation de voyage qui relèvent de la compétence de la Suisse. Il faut donner à cette unité les accès à d'autres bases de données nationales, les bases de données telles que Symic, Orbis, Ripol, N-SIS, Vostra et l'index national de police... Il y a beaucoup d'abréviations dans ce dossier! Un système national Etias doit aussi être mis en place.

    Enfin, le Tribunal administratif fédéral devra mettre à disposition une plateforme de transmission rapide afin que la procédure de recours Etias puisse se faire dans de brefs délais et que la communication se passe de manière simple et sous la forme de messages standardisés.

    Au plan financier, c'est cette dernière modification qui induit des coûts supplémentaires par rapport à ce dont le Parlement avait débattu lors du traitement du message de mars 2020 sur l'association de la Suisse à Etias, donc uniquement cette partie de la plateforme du Tribunal administratif fédéral. Cela génère un surcoût unique de 390[NB]000 francs pour la constitution du système, et des coûts d'exploitation de l'ordre de 200[NB]000 francs annuellement. Ces adaptations nécessitent par ailleurs plusieurs modifications de loi et c'est ce qui vous est soumis aujourd'hui.

    Enfin, un second projet prévoit que Fedpol puisse dorénavant vérifier les résultats des recherches comparatives lorsque la requête a abouti à un résultat automatique dans le système d'information Schengen. En fait, il s'agit d'une comparaison manuelle par des spécialistes en biométrie, qui contrôlent le "hit" et analysent si les informations biométriques proviennent bien de la même personne. Ce contrôle se fait déjà pour la base de données Eurodac. Il faut étendre ce contrôle systématique aux autres bases de données.

    Le but est d'éviter les faux positifs et donc des signalements erronés de correspondance biométrique. Cela permettra d'éviter des rétentions indues de certaines personnes si le résultat positif du système est erroné. C'est donc un contrôle systématique - et manuel lorsqu'il y a ces résultats positifs.

    En résumé Mesdames et Messieurs, le projet qui nous est soumis aujourd'hui nous permet d'assurer une meilleure sécurité, une meilleure gestion de la migration, une meilleure protection contre des rétentions indues. Ce sont des objectifs importants. La commission vous propose, par 22 voix contre 0 et 3 abstentions, d'entrer matière. Elle n'a pas apporté de modification au projet, hormis une précision dans le titre du deuxième projet.

  • testo del discorso
    Tiana Angelina Moser(Partito Verde Liberale)
    Svizzera

    Wir behandeln hier zwei Vorlagen zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes.

    Ein wirksames Schengen-Aussengrenzenmanagement ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung der Reisefreiheit im Schengen-Raum. Es ist damit ein wesentliches Element der Schengen-Zusammenarbeit, die ja für die Schweiz bekanntlich aus sicherheits- und wirtschaftspolitischer Sicht von zentraler Bedeutung ist.

    Zur Verbesserung der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen wurden in den letzten Jahren verschiedene Informationssysteme verbessert und neue Systeme geschaffen. Sie dienen alle der Vermeidung und Aufdeckung von irregulärer Migration und der Bekämpfung des Terrorismus und damit der Verhinderung von schweren Straftaten. Insgesamt[NB]stärken[NB]sie[NB]somit auch das Vertrauen in das Schengen-System.

    Im Mai 2023 wird das neue Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) eingeführt. Die Übernahme der Etias-Änderungsverordnungen "Grenze" und "Polizei" sind Inhalt der ersten Vorlage, die wir hier beraten. Mit diesen Änderungen soll die Interoperabilität mit anderen Systemen hergestellt und Sicherheitslücken geschlossen werden.

    Bei Etias handelt es sich um ein weitgehend automatisiertes System zur Ermittlung von Risiken und zur Ausstellung einer Reisegenehmigung im Zusammenhang mit der Einreise von nicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum. Diese Personen müssen in Zukunft vor dem Antritt ihrer Reise online eine Reisegenehmigung beantragen. Es ist ein ähnliches System, wie es die USA haben. Die Prüfung folgt anschliessend weitgehend automatisch. Besteht eine Unregelmässigkeit, werden die Gesuche nicht automatisch abgelehnt, sondern es erfolgt eine individuelle manuelle Prüfung durch die Mitgliedstaaten. In der Schweiz erfolgt diese Prüfung durch das SEM.

    Mit der Einführung dieses Systems sollen die Grenzkontrollen auch vereinfacht und erleichtert werden. Dank der vorgängigen elektronischen Prüfung ist davon auszugehen, dass die Kontrollen an den Grenzübergängen verkürzt werden können. Um den Abgleich zwischen Etias und den anderen Informationssystemen zu erleichtern, sollen die Personendaten in allen betroffenen Systemen gleich erfasst und gespeichert werden. Das Bundesverwaltungsgericht stellt neu eine technische Übermittlungsplattform zur Verfügung. Über diese können auch Beschwerden erhoben werden. Damit wird die Möglichkeit einer Beschwerde auch vereinfacht. Neu wird zudem klar definiert, in welchen Fällen Einzelrichter entscheiden können. Die Vorlage führt zu keinen weiteren Kosten, da diese bereits im Rahmen des [PAGE 1641] Verpflichtungskredites IV zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes genehmigt wurden.

    Mit der Vorlage 2 soll eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes erfolgen. Neu soll die Abteilung Biometrische Identifikation im Fedpol die Vergleichsresultate von Suchverläufen auch manuell anpassen können, wenn die Abfrage einen automatisch generierten Treffer in den Systemen ergeben hat. Das ist wichtig für die betroffenen Personen. Die Vorlage 2 betrifft nur das technische Verfahren im Fedpol. Es wurde deshalb in der Vorbereitung auf eine Vernehmlassung verzichtet. Das ist bei der Vorlage 1 nicht der Fall; diese wurde in der Vernehmlassung weitgehend gutgeheissen.

    Die Kommission hat beiden Vorlagen ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

  • testo del discorso
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