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Soppressione delle tasse di bollo gravanti le assicurazioni sulla vita riscattabili

(11.3835)MozioneLiquidato
Svizzera26 set 2011
Interventi(6)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
6 Risultati
  • testo del discorso
    Raphaël Comte(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera
  • testo del discorso
    Roberto Zanetti(Partito Socialista)
    Svizzera

    Ein Satz: Zum gleichen Thema ist eine parlamentarische Initiative hängig, die von der WAK-NR bis zur Behandlung der vorliegenden Unternehmenssteuerreform III sistiert worden ist. Die Kommission ist der Meinung, dass man nicht parallel neben den Kommissionssekretariaten noch den Bundesrat bemühen soll, legislatorisch aktiv zu werden; deshalb beantragt sie Ihnen, diese Motion abzulehnen.

  • testo del discorso
    Raphaël Comte(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera
  • Votazione
    Intervento
    Svizzera
  • testo del discorso
    Eveline Widmer-Schlumpf(Partito borghese democratico)
    Svizzera

    Ich möchte Sie bitten, auch diese Motion abzulehnen.

    Was haben wir heute für eine Situation? Wir haben die Situation, dass die rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen einkommenssteuerrechtlich privilegiert sind; das ist unbestritten. Es kann ja nicht sein, dass man hier noch eine weitere Privilegierung einbaut; dazu müsste man sich dann andere Überlegungen machen.

    Heute ist die Stempelabgabe auf Lebensversicherungen eine mehr oder weniger behelfsmässige Teilkorrektur der Unterbesteuerung bei den rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie. Ich bin der Auffassung, dass es besser wäre, eine korrekte Behandlung im Rahmen der Einkommenssteuer vorzusehen, indem dann die Ertragskomponente aus rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit oder ohne Einmalprämie der Einkommenssteuer unterstellt würde. Das wäre eine Variante für eine rechtlich korrekte Besteuerung. Aber ich denke, es wäre nicht richtig und rechtlich nicht korrekt, wenn man jetzt hinginge und die ohnehin schon privilegierte Besteuerung noch weiter privilegieren würde.

    Darum möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen. [PAGE 1245]

  • testo del discorso
    Pirmin Schwander(Unione democratica di centro)
    Svizzera

    Die Motion will, dass künftig auch die rückkaufsfähigen, durch Einmalprämien finanzierten Lebensversicherungen von Stempelabgaben befreit werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab mit der Begründung, die rückkaufsfähigen Lebensversicherungen seien gegenüber anderen Anlageformen der Säule 3b allzu stark privilegiert.

    Wo liegt denn hier die allzu starke Privilegierung der rückkaufsfähigen Lebensversicherungen? Die Einmalprämie ist bekanntlich de facto steuerlich nicht abzugsfähig. Mit der Krankenkassenprämie wird der abzugsfähige Höchstbetrag für Versicherungsprämien im Normalfall bereits konsumiert. Deshalb ist es mehr als logisch, dass die Auszahlung der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen einkommenssteuerfrei ist und bleibt. Die Kapitalgewinne sind auch bei den Anlageformen der Säule 3b steuerfrei. Faktisch sind also die mit Einmalprämien finanzierten rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen gegenüber den Anlageformen der Säule 3b nicht so stark privilegiert, wie uns das der Bundesrat in seiner Stellungnahme weismachen will. Die Stempelabgabe zum Satz von 2,5 Prozent ist hier fehl am Platz.

    Gerade bei selbstständigen Personen mit Unternehmergeist tritt vielfach der Fall ein, dass ein einmaliger bzw. nicht regelmässig anfallender Betrag an finanziellen Mitteln frei wird. Die Investition solcher Gelder in eine Lebensversicherung ist ein verantwortungsvoller Schritt und sollte nicht mit einer zusätzlichen Abgabe bestraft werden. Der Bundesrat selbst sagt, dass diese Abgabe stark verzerrend sei und dass er deren Abschaffung grundsätzlich befürworte. Das können Sie in der Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 2010 zur Motion 09.4270 lesen.

    Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen. Es ist eine Form der Altersvorsorge. Diese sollten wir nicht zusätzlich mit einer unnötigen Stempelabgabe belasten.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0