Beratungskommission Strafanzeigen

Kommission
Grosser Rat (AI)
Profile
Type
Kommission
Description
Nach Art. 15 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO, GS 312.000) sind Behördenmitglieder, Beamte und Angestellte des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden berechtigt, Anzeige zu erstatten, wenn sie in ihrer amtlichen Tätigkeit Kenntnis von einer strafbaren Handlung erhalten. Das gilt auch, wenn sie nur vom Hörensagen von einer Straftat erfahren haben.
Active
Yes
References & source
Official page
Official profile
Contact
webmaster@ai.ch
External ID
beratungskommission-gemaess-art-15-des-einfuehrungsgesetzes-zur-schweizerischen-strafprozessordnung

Data: OpenParlData · CC BY 4.0