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Grand Conseil (AG)30 juin 2026
Mit der (18.20) Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 17. Januar 2018 zur Änderung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) sollte festgestellter, punktueller Optimierungsbedarf im EG StPO umgesetzt werden. Die Vorlage wurde am 5. Juni 2018 vom Grossen Rat an den Regierungsrat zurückgewiesen, unter anderem mit den Aufträgen, die Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung abzuwarten sowie das Führungsmodell und die Strukturen der Staatsanwaltschaften vertieft abzuklären. Die Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung ist abgeschlossen; daraus ergibt sich kein Anpassungsbedarf im EG StPO. Die Überprüfung der Organisation der Staatsanwaltschaft ist ebenfalls abgeschlossen.