Priska Seiler Graf · PSS
Suisse17 juin 2026
Das Nachhaltigkeitskapitel enthält zwar Verpflichtungen zum Klimaschutz und zur Umsetzung des Pariser Abkommens. Gleichzeitig wird die Lebensmittelproduktion aber ausdrücklich vor möglichen negativen Auswirkungen des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft geschützt. Meiner Meinung nach geht das irgendwie nicht auf. Wie beurteilt der Bundesrat diese Sonderregelung im Hinblick auf die Erreichung der Pariser Klimaziele? Anders gefragt: Ist dieses Abkommen mit dem Pariser Abkommen vereinbar?