Susanne Leutenegger Oberholzer · PSS
Suisse20 sept. 2018
Herr Tuena, Sie haben hier gleichsam behauptet, die Lohntransparenz sei verfassungs- und rechtswidrig. Meine Frage: Haben Sie sich mit der einschlägigen Literatur auseinandergesetzt, insbesondere mit dem Artikel zu Lohngeheimnis und Lohntransparenz von Conradin Cramer, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt? Er kommt klar zum Schluss, dass der Arbeitnehmer gemäss den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzgesetzes in die Weitergabe von Lohndaten einwilligen kann. So wird es auch praktiziert. Kennen Sie das?