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Erwin Jutzet · PSS

detexte du discours
Suisse22 sept. 2003

Herr Bundesrat Schmid, Sie haben die Frage gestellt, was literarische Schriften sind. Ich möchte Sie bitten, uns zu präzisieren, was religiöse Schriften sind. So wären beispielsweise Schriften von Falun Gong und von Scientology zugelassen, irgendwelche Literatur von Goethe hingegen nicht. Gibt es dafür einen Rechtfertigungsgrund?

Transcription
parlament.ch
Institution
Suisse

Données: OpenParlData · CC BY 4.0