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Kilian Baumann

Actif
Les VertsGroupe G
SuisseBerne

Mandat
Parti
Les VertsSource: VERT-E-S
Groupe parlementaire
Groupe G
Parlement
Suisse
Circonscription
Berne
Chambre / secteur
NR
Numéro de siège
13
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Homme
Né(e) le
14. Dezember 1980
Profession
Bioagriculteur/rice
Contact
Adresse
Wilerstrasse 1
3262 Suberg
Également actif au sein de
Grand Conseil
Les Verts· Les VERT-E-S· Bienne-SeelandActif
Références et source
Wikidata
Q61807649
Organe source
CHE
Source mise à jour
03.06.2026
Enregistrement mis à jour
06.07.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(8575)
  1. Oui
  2. Oui
  3. Oui
  4. Oui
  5. Non
Intérêts(1)
Badges d'accès(2)
  • Lobbyiste
    Gauch Carole · Représentant/e de milieux intéressés
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
    Kleinbauern-Vereinigung VKMB
  • Collaborateur/trice personnel/le
    Steiner Carlo
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
Interventions(64)
  1. texte du discours
    Suisse

    Sie haben die Entwaldungsverordnung der EU erwähnt. Kann es sein, dass die EU einfach besser auf ein solches Abkommen vorbereitet war und die Schweiz aufgrund ihres Abseitsstehens in Europa jetzt ein bisschen nachholen muss und einfach keinen guten Deal aushandeln konnte?

  2. texte du discours
    Suisse

    Die Grüne Fraktion wird der Mehrheit Ihrer Kommission folgen und die Fassung des Ständerates ablehnen.

    Ihre Kommission hat einen einfachen und umsetzbaren Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative erarbeitet, der auch mit dem internationalen Handelsrecht vereinbar ist. Sie haben diesem Gegenentwurf in der letzten Session zugestimmt. Der Gegenentwurf möchte, dass gewerbliche Einfuhren von Stopfleber und Stopfleberprodukten beim Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) angemeldet werden. Die Menge der gewerblichen Importe soll beobachtet werden, wobei der Bundesrat weitere Massnahmen ergreifen muss, wenn die Deklarationspflicht nicht greift und das Ausmass der importierten Menge nicht zurückgeht. Dieser Gegenentwurf könnte zwar noch griffiger gestaltet sein, doch die Grüne Fraktion unterstützt diesen Gegenentwurf in der vorliegenden Form.

    Es muss sich endlich etwas ändern an dieser widersprüchlichen Situation, dass die Stopfmast in der Schweiz aus Gründen des Tierschutzes seit 40 Jahren verboten ist, gleichzeitig aber Produkte aus dieser tierquälerischen Zwangsfütterung nach wie vor in grossen Mengen in die Schweiz importiert werden.

    Die verschlimmbesserte Fassung des Ständerates können wir nicht unterstützen. Sie ist zu kompliziert und nicht umsetzbar. Sie verwässert das Anliegen und steht im Widerspruch zu den WTO- und den GATT-Richtlinien. Geht es nach dem Ständerat, so soll der Bundesrat nun auch tierwohlbezogene Massnahmen ergreifen können, um die importierte Menge von Stopfleber und Stopfleberprodukten zu reduzieren. Diese tierwohlbezogenen Massnahmen sollen einen ganzen Katalog an Auflagen erfüllen. So sollen sie objektiv messbar, international anerkannt, verhältnismässig, praktikabel, kontrollierbar und auf zertifizierten Standards abgestützt sein. Ich kann mir eigentlich keine behördliche Massnahme vorstellen, die all diese Kriterien erfüllt. Auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) konnte auf Nachfrage keine Massnahme nennen, die diese Kriterien erfüllen würde. Die Fassung des Ständerates ist kompliziert und nur schwer umsetzbar. Es handelt sich um einen zahnlosen Papiertiger, der zu keiner Reduktion der Importmengen von Stopfleber und Stopfleberprodukten führt und somit nichts zur Verbesserung des Tierwohls beiträgt.

    Die Grüne Fraktion wird der Mehrheit Ihrer Kommission folgen und die Änderungen des Ständerates ablehnen. So ermöglichen Sie einen einfachen, umsetzbaren und mit dem internationalen Handelsrecht im Einklang stehenden indirekten Gegenentwurf, der an der gegenwärtigen widersprüchlichen Situation endlich etwas ändern würde.

  3. texte du discours
    Suisse

    Ich hoffe, dass ich das in meinem Votum ausgeführt habe. Ich habe übrigens auch noch einen Vorstoss eingereicht, den Sie hoffentlich unterstützen werden. Er verlangt eine Strategie für den Generationenwechsel, also dass der Bundesrat wirklich eine Strategie erarbeitet. Denn wir haben ja in der Schweiz die Situation, dass wir immer mehr Höfe verlieren. Irgendwann müssen wir eine Strategie entwickeln, um damit umzugehen. Der Kuchen wird nicht einfach grösser; die finanziellen Mittel nehmen nicht zu. Wir müssen irgendwie eine Lösung finden. Sonst werden wir mit den Vorschlägen im Rahmen der AP 2030, die der Bundesrat jetzt erarbeitet, am Schluss möglicherweise wieder 10 000 Betriebe verlieren, also von 40 000 auf noch 30 000 Betriebe runterkommen. Die Mittel bleiben in etwa gleich, diese Milliarden Franken werden dann einfach noch auf diese 30 000 Betriebe verteilt. Wir brauchen also irgendeine Strategie dazu, wie es längerfristig weitergehen soll. Denn es kann mit den Landwirtschaftsbetrieben nicht immer nur abwärtsgehen.

  4. texte du discours
    Suisse

    Ja, das ist mir bewusst. Wir haben dieses Argument auch überprüft, und wir haben anhand der Zahlen festgestellt, dass wir in der gegenwärtigen Situation mit dem alten System viele Betriebe haben, deren Leiter gerade 60 bis 65 Jahre alt sind. Der grosse Teil der Betriebsleitenden übergibt den Betrieb eben nicht frühzeitig. Sie warten vielmehr, bis sie das Rentenalter erreichen, da sie dann keine Direktzahlungen mehr erhalten würden. Erst dann geben sie den Betrieb an die nächste Generation weiter. Das haben wir wirklich angeschaut.

    Die Junglandwirte sind eine Vereinigung, die insbesondere aus Junglandwirtinnen und Junglandwirten besteht, die bereits einen Betrieb haben und die ein bisschen privilegiert sind. Ihr Interesse ist, dass sie keine zusätzliche Konkurrenz wollen, und deshalb wollen sie keine Veränderung.

  5. texte du discours
    Suisse

    Diese Motion möchte nur eine kleine Anpassung in der Verordnung, die aber eine grosse Wirkung auf den Rückgang der Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz hätte. Die einzige Anpassung wäre, dass die Starthilfe bei der Betriebsübernahme neu nicht bloss bis 35 Jahre, sondern bis 40 Jahre beantragt werden könnte.

    Wer einen Landwirtschaftsbetrieb übernimmt oder neu gründet, kann eine Starthilfe beantragen. Die Starthilfe ist ein Kredit, der innert 14 Jahren zurückbezahlt werden muss. Die Mittel sind dann also nicht weg, es geht hier nicht um Subventionen oder Direktzahlungen. Die Mittel befinden sich in einem Fonds und werden der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt; und sie müssen sogar noch schneller zurückbezahlt werden, als das bei Krediten bei Wohnbauten oder bei Ökonomiegebäuden der Fall ist.

    Warum ist diese Anpassung wichtig? Früher hatte man, überspitzt gesagt, mit 20 Jahren bereits drei Kinder und übernahm einen Landwirtschaftsbetrieb. Heute ist das nicht mehr so. Erstens hat man später Kinder, und zweitens werden auch Bauernhöfe später übergeben. Das hat unterschiedliche Gründe. Man ist tendenziell länger in der Ausbildung, macht vielleicht eine Zweitausbildung usw. Das führt dazu, dass Personen, die einen Bauernhof übernehmen möchten, im Durchschnitt bereits 37 Jahre alt sind - und damit bereits zu alt, um von dieser Starthilfe profitieren zu können. Leute, die einen Hof neu gründen, also nicht einen bestehenden Betrieb übernehmen können, sind im Durchschnitt bereits 42 Jahre alt. Wer einen Hof übernehmen oder neu gründen will, hat vor dem 35. Altersjahr häufig schlichtweg das nötige Kapital gar nicht, um einen Betrieb zu erwerben.

    Insbesondere Frauen neigen dazu, später als Männer als Betriebsleitende einzusteigen. Das sieht man auch in den Statistiken. Auch deshalb haben andere Länder die Altersgrenze höher angesetzt als die Schweiz, und darum unterstützt der Bäuerinnen- und Landfrauenverband diese Motion: weil diese Massnahme eben förderlich ist für die Frauen in der Landwirtschaft.

    Nun einfach zu sagen, es habe zu wenig Mittel in diesem Fonds de Roulement, ist nicht nachhaltig. Im Gegenteil, das würde zu einem Austrocknen der Mittel für die Schweizer Landwirtschaft beitragen, weil gerade jetzt sehr viele Betriebsübergaben anstehen. Die Babyboomer-Generation kommt ins Rentenalter, und darum werden in den nächsten Jahren sehr viele Betriebe an neue Betriebsleitende übergeben. Vom Bund wurde schon lange kein Geld mehr in den Fonds investiert. Ja, es wurde früher sogar Geld entnommen, weil es nicht verwendet wurde. Nun haben wir eine andere Situation. Der Bundesrat hat das bereits erkannt, und er hat auch bereits Massnahmen eingeleitet.

    Um die Bugwelle der geburtenstarken Jahrgänge, die ins Rentenalter kommen, zu brechen, müsste der Fonds eigentlich aufgestockt werden. Bei dieser Motion geht es aber einzig darum, dass die Starthilfe nicht nur bis 35 Jahre, sondern eben bis 40 Jahre beantragt werden kann.

    Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen - für die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft.

Appartenances(19)

Images(1)

  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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