Farah Rumy
- Parti
- Parti Socialiste
- Groupe parlementaire
- Groupe S
- Parlement
- Suisse
- Circonscription
- Soleure
- Chambre / secteur
- NR
- Numéro de siège
- 4
- Page du Parlement
- Profil officiel
- Sexe
- Femme
- Né(e) le
- 28. Dezember 1991
- Profession
- dipl. Pflegefachfrau HF HöFa I, dipl. Pflegeberaterin NDS HF
- Langue
- Allemand
- farah.rumy@parl.ch
- Adresse
- Kirchstrasse 1
2540 Grenchen
- Conseil du canton
- Parti Socialiste· Solothurn-Lebern
- Wikidata
- Q107377457
- Organe source
- CHE
- Source mise à jour
- 26.06.2026
- Enregistrement mis à jour
- 06.07.2026
- Premier import
- 14.08.2025
- JConseil du cantonSchlussabstimmungUmsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) im Kanton Solothurn 2024 - 2027 (Sachgeschäft, einfacher Beschluss)Juni-Session 2023 · 27.06.2023Résultat: 92 Oui · 0 Non · 0 Abst. · 8 Absent
- NConseil du cantonAbstimmungJuni-Session 2022 · 28.06.2022Résultat: 33 Oui · 57 Non · 1 Abst. · 11 Absent
- JConseil du cantonSchlussabstimmungGlobalbudget «Führungsunterstützung Finanzdepartement und Amtschreibereiaufsicht» für die Jahre 2023 bis 2025 (Sachgeschäft, einfacher Beschluss)Dezember-Session 2022 · 13.12.2022Résultat: 64 Oui · 16 Non · 0 Abst. · 20 Absent
- NConseil du cantonAbstimmungModernisierung und Digitalisierung der politischen Gremien im Kanton Solothurn (Auftrag)September-Session 2022 · 06.09.2022Résultat: 64 Oui · 23 Non · 5 Abst. · 8 Absent
- JConseil du cantonAbstimmungProjektergänzungen beim A1-Ausbau im Gäu; Bewilligung eines Verpflichtungskredits (Sachgeschäft, einfacher Beschluss)Juni-Session 2022 · 28.06.2022Résultat: 74 Oui · 19 Non · 1 Abst. · 8 Absent
- Rémunérée
- Rémunérée
- Rémunérée
- Rémunérée
- LobbyisteBatzli Stefan · Représentant/e de milieux intéressésdepuis 01.05.2026SuisseAEE Suisse; CRK
- LobbyisteBesic Osman · Représentant/e de milieux intéressés30.09.2025 – 31.12.2199SuissePhysioswiss
- LobbyisteLey Sophie · Représentant/e de milieux intéressés30.09.2025 – 30.04.2026SuisseAssociation suisse des infirmières et des infirmiers SBK - ASI
- texte du discoursSuisse
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Malaysia bringt wirtschaftliche Vorteile. Es baut Zölle und andere Handelshemmnisse ab und erleichtert Unternehmen auf beiden Seiten den Zugang zu den jeweiligen Märkten. Die Schweiz und Malaysia vertiefen damit ihre wirtschaftlichen Beziehungen und schaffen neue Möglichkeiten für Handel und Investitionen.
Handelspolitik ist jedoch nie nur Zollpolitik. Hinter jedem Container, der in unseren Häfen ankommt, stehen Menschen, die etwas produziert haben - unter Bedingungen, für die wir als Käuferland mitverantwortlich sind. Ein Freihandelsabkommen, das diese Verantwortung ausblendet, ist kein gutes Abkommen, egal, wie attraktiv die Zollvorteile sind.
In Malaysia leben heute über 200 000 Menschen in moderner Sklaverei - Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten, die in den Sektoren arbeiten, aus denen wir unser Palmöl, unsere Gummihandschuhe und unsere Elektronikteile importieren. Das Freihandelsabkommen, das uns der Bundesrat vorlegt, geht auf dieses Problem mit keinem Wort ein. Bei der Zwangsarbeit schweigt dieses Abkommen. In der Kommission haben wir Anträge gestellt zur Durchsetzung der Nachhaltigkeitsbestimmungen, zu einem gesicherten Zugang zu erschwinglichen Medikamenten, zu einer Analyse der Probleme bei UPOV 91 und zur Ernährungssouveränität. Die bürgerliche Mehrheit hat diese Anträge jedoch abgelehnt.
Auch beim Palmölstandard zeigt sich ein Rückschritt. Beim Abkommen mit Indonesien hatten wir produktspezifische Nachhaltigkeitskriterien erreicht, ein Novum in der Schweizer Handelspolitik. Bei Malaysia stützt sich der Bundesrat nun auf den rein malaysischen MSPO-Standard. Dieser ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von niemandem überprüft. Das ist ein deutlicher Rückschritt.
Der entscheidende Punkt ist aber immer noch die Zwangsarbeit. Die Zahl der Menschen in moderner Sklaverei in Malaysia ist seit 2016 um 50 Prozent gestiegen. Arbeitsmigrantinnen geraten über Vermittlungsgebühren in Schuldknechtschaft, verlieren ihre Pässe, werden eingeschüchtert, in dokumentierten Fällen auch körperlich und sexuell missbraucht. Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte warnte erst vor wenigen Monaten vor der systematischen Ausbeutung von Arbeitsmigrantinnen aus Bangladesch in Malaysia.
Für Palmöl ist Malaysia unser zweitwichtigster Lieferant, und das Abkommen soll die Zölle senken. Insbesondere auch auf zertifizierten Plantagen sind 8 von 1000 Beschäftigten von Zwangsarbeit betroffen. Die USA belegten deshalb 2020 zwei grosse Palmölkonzerne mit einem Importverbot. Bei Elektronik und Maschinen, welche über 40 Prozent unserer Importe aus Malaysia ausmachen, erlebten in einer Untersuchung 28 Prozent der befragten Arbeiterinnen und Arbeiter Zwangsarbeit - zum Beispiel mit unbezahlten Löhnen, illegalen Lohnabzügen und beschlagnahmten Pässen. Bei Gummihandschuhen, von denen Malaysia über ein Drittel unserer Importe liefert, dokumentierte die Internationale Arbeitsorganisation Passentzug, Einschüchterung sowie physische und sexuelle Gewalt.
Es handelt sich also nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem in genau jenen Sektoren, die von diesem Abkommen profitieren sollen. Das Abkommen sieht für diese Sektoren Zollvorteile vor, aber keine wirksamen Sanktionen gegen die mehrfach dokumentierten Missstände. Die EU hat seit Ende 2024 eine Zwangsarbeitsverordnung in Kraft, die ab 2027 ein unionsweites Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit vorsieht.
Die USA verfügen im Tariff Act seit Jahren über vergleichbare Instrumente. Auch das Vereinigte Königreich orientiert sich in diese Richtung. Die Schweiz kennt bislang kein vergleichbares Instrument. Ein Rechtsgutachten, das Public Eye bereits 2020 in Auftrag gegeben hat, zeigt, dass eine solche Verordnung mit dem WTO-Recht vereinbar wäre. Es handelt sich also um eine Frage des politischen Willens.
Aus diesen Gründen unterstützen wir den Minderheitsantrag Molina für eine Zwangsarbeitsverordnung nach dem Vorbild der EU. Sie würde sicherstellen, dass Produkte aus Zwangsarbeit nicht auf den Schweizer Markt gelangen. Mit der Annahme des Minderheitsantrages würde die Schweiz ein klares Zeichen gegen Zwangsarbeit und für eine verantwortungsvolle Handelspolitik setzen.
Wird der Antrag abgelehnt, wird die SP-Fraktion dieses Freihandelsabkommen ablehnen und die Unterstützung eines Referendums prüfen.
- texte du discours
- texte du discours
- texte du discours
- texte du discoursSuisse
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates beantragt Ihnen einstimmig, dem modernisierten Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine zuzustimmen. Wir behandeln dieses Geschäft heute als Zweitrat. Der Ständerat ist dem Antrag seiner Aussenpolitischen Kommission auf Annahme des Abkommens bereits einstimmig gefolgt. Auch Ihre Kommission empfiehlt Ihnen die Annahme.
Wir beraten heute kein neues Freihandelsabkommen, sondern die Modernisierung eines bestehenden Abkommens aus dem Jahr 2012. Seit dessen Abschluss haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Die internationale Handelspolitik hat sich weiterentwickelt, Digitalisierung und neue Wertschöpfungsketten prägen den Handel, Nachhaltigkeit gehört heute zu modernen Wirtschaftsbeziehungen. Gleichzeitig haben geopolitische Spannungen und der Krieg in Europa die Bedeutung stabiler Partnerschaften deutlich gemacht. Diese Entwicklung verlangt nach zeitgemässen Regeln. Für die Kommission standen drei Überlegungen im Zentrum:
1. Dieses Abkommen liegt im Interesse der Schweiz. Die Ukraine ist ein wichtiger Partner in Osteuropa. Vor dem russischen Angriffskrieg erreichte das bilaterale Handelsvolumen über 800 Millionen Franken. Mit der Modernisierung verbessern wir den Zugang zum ukrainischen Markt, stärken den Schutz des geistigen Eigentums und schaffen zeitgemässe Rahmenbedingungen für Unternehmen. Besonders wichtig war der Kommission, dass Schweizer Unternehmen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen erhalten wie ihre Konkurrenten in der Europäischen Union. Ebenso wichtig war, dass die zusätzlichen Konzessionen mit der Schweizer Agrarpolitik vereinbar bleiben und dass sensible Bereiche weiterhin geschützt sind.
2. Dieses Abkommen bringt die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf den heutigen Stand. Es ergänzt Bereiche, die heute in modernen Handelsabkommen selbstverständlich sind. Dazu gehören Regeln für den elektronischen Handel, bessere Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie ein moderner Schutz von Innovation und Handelsbeziehungen. Besonders hervorheben möchte ich Kapitel 9, "Handel und nachhaltige Entwicklung". Die Kommission hat sich vertieft mit dessen Umsetzung beschäftigt. Der gewählte Ansatz des Bundesrates setzt auf Dialog, Beteiligung relevanter Akteure und unabhängige Expertise. Für die Kommission war zentral, dass wirtschaftliche Entwicklung mit sozialen und ökologischen Standards verbunden ist.
3. Dieses Abkommen hat auch eine klare politische Bedeutung. Die Ukraine verteidigt seit Jahren ihre Freiheit, ihre Souveränität und ihre demokratischen Institutionen gegen den russischen Angriffskrieg. Die Schweiz unterstützt die Ukraine humanitär und politisch sowie beim Wiederaufbau. Dieses Abkommen ergänzt dieses Engagement. Wiederaufbau braucht Sicherheit, Wiederaufbau braucht funktionierende Institutionen, Wiederaufbau braucht aber auch Investitionen, wirtschaftliche Entwicklung und internationale Zusammenarbeit. Mit diesem Abkommen stärken wir die wirtschaftliche Widerstandskraft der Ukraine und unterstützen ihre weitere Integration in die europäischen Wirtschaftsstrukturen.
Die Beratungen in der Kommission haben gezeigt, dass diese Einschätzung sehr breit abgestützt ist. Das Abkommen stärkt die Position der Schweiz, modernisiert die wirtschaftliche Zusammenarbeit und schafft Perspektiven. Gerade in einer Zeit, in der die Ukraine täglich für ihre Freiheit, ihre Sicherheit und ihre Zukunft einsteht, setzt die Schweiz mit diesem Abkommen ein Zeichen der Verlässlichkeit und Solidarität. Ich danke Ihnen, wenn Sie Ihrer Kommission folgen und die Vorlage annehmen.
- MotionCosignataire
- MotionCosignataire
- InterpellationCosignataire
- PostulatCosignataire
- Initiative parlementaireCosignataire
- PermanenteSuisse
- Vice-président(e)28.05.2026 – 27.12.9999
- Membre29.04.2024 – 27.05.2026
- Permanente
- Spéciale
- Permanente
- Permanente
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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