DB

Dominik Blunschy

Actif
Le CentreGroupe M-E
SuisseSchwyz

Mandat
Parti
Le CentreSource: M-E
Groupe parlementaire
Groupe M-E
Parlement
Suisse
Circonscription
Schwyz
Chambre / secteur
NR
Numéro de siège
123
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Homme
Né(e) le
27. Oktober 1987
État civil
marié(e)
Profession
Conseiller/ère
Langue
Allemand
Contact
Adresse
Schwyz
Également actif au sein de
Conseil du canton
Le Centre· IbachAncien
Références et source
Wikidata
Q57550766
Organe source
CHE
Source mise à jour
26.06.2026
Enregistrement mis à jour
04.07.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(2988)
  1. Oui
  2. Oui
  3. Oui
  4. Oui
  5. Oui
Intérêts(12)
Badges d'accès(2)
  • Invité/e
    Blunschy-Wyss Virginia
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
  • Collaborateur/trice personnel/le
    Schönbächler Christian
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
Interventions(28)
  1. texte du discours
    Suisse

    Die beiden Motionen 24.4493 und 24.4494 betreffen zentrale Fragen der Good Governance im Sport, namentlich Amtszeitbeschränkungen und die Geschlechterverteilung in Leitungsorganen von Dachverbänden und Sportorganisationen. Wir haben seit der Einreichung der Vorstösse von den Verbänden unterschiedliche Rückmeldungen erhalten. Je nach Sportart und Verbandsstruktur bleiben bezüglich der Umsetzung einige Fragen offen. Da uns widersprüchliche Informationen erreicht haben, empfinde ich die Entscheidungsgrundlage als unzureichend. Somit wäre es angebracht, diese wichtigen Anliegen in der zuständigen Sachkommission vertieft zu prüfen und eine verhältnismässige, praxistaugliche Lösung zu suchen. Ich beantrage daher, die beiden Motionen an die zuständige Kommission zur Vorberatung zu überweisen.

    [VS]

  2. texte du discours
    Suisse

    Ich spreche für die Minderheit der Kommission und beantrage Ihnen, der Standesinitiative St. Gallen Folge zu geben. Dies nicht nur, weil sie aus dem Kanton St. Gallen kommt, einer der treibenden Kräfte in der Digitalisierung und dem Kanton der Olma-Bratwurst - nein, auch inhaltlich überzeugt diese Initiative.

    Der Kern dieser Initiative ist schlicht und überzeugend: Wir wollen endlich verbindliche technische, organisatorische und prozedurale Standards für die digitale Verwaltung in der Schweiz. Es geht nicht darum, den Föderalismus auszuhebeln, es geht nicht darum, alles in Bern zu zentralisieren. Es geht darum, dass Bund, Kantone und Gemeinden überhaupt zuverlässig digital zusammenarbeiten können. Es geht um Nutzerfreundlichkeit, um Sicherheit, um Datenqualität und vor allem um Interoperabilität. Heute haben wir in diesem Bereich noch immer viel zu viele Insellösungen. Das kostet Geld, Zeit und Vertrauen.

    Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass digitale Behördendienstleistungen funktionieren - einfach, sicher und über Staatsebenen hinweg. Wer online mit der Verwaltung zu tun hat, will nicht zuerst wissen müssen, welcher Standard in welchem Kanton oder in welcher Gemeinde gilt. Der Staat muss im digitalen Raum verständlich, verlässlich und anschlussfähig sein.

    Genau hier setzt die Standesinitiative richtig an. Sie schafft keinen digitalen Zentralstaat. Sie verlangt vielmehr, dass Standards dort verbindlich werden können, wo Verbindlichkeit nötig ist. Sie tut dies ausdrücklich unter Wahrung der föderalen Mitwirkung. Für Standards, die Kantone und Gemeinden betreffen, ist die Zustimmung der Digitalen Verwaltung Schweiz vorgesehen. Das ist kein Angriff auf den Föderalismus, sondern gelebter, kooperativer Föderalismus. Die WBK-S hat als erstbehandelnde Kommission der Standesinitiative bereits Folge gegeben. Die Kantone stehen auch hinter dieser Standesinitiative.

    Die Konferenz der Kantonsregierungen unterstützt das Anliegen einstimmig und empfiehlt Folgegeben. Wenn alle Kantone dahinterstehen, dann ist das wahrlich ein starkes Signal dafür, dass verbindliche Standards nicht gegen den Föderalismus gerichtet sind, sondern aus dem Föderalismus heraus verlangt werden.

    Die Kommissionsmehrheit sagt dazu, es laufe bereits einiges, die Prozesse seien eingeleitet, die Annahme zusätzlicher Vorstösse brächte keinen Mehrwert. Das ist zwar ein verständliches Argument, aber aus Sicht der Minderheit nicht überzeugend. Gerade weil bereits vieles läuft, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den nächsten Schritt zu machen. Zusammenarbeit allein genügt nicht, wenn am Ende die Verbindlichkeit fehlt; gute Absichten ersetzen keine gemeinsamen Standards; freiwillige Koordination ersetzt keine klare Zuständigkeit, wenn es darum geht, digitale Schnittstellen schweizweit kompatibel zu machen.

    In der Kommission ist deutlich geworden, dass selbst die Verwaltung den Nutzen gemeinsamer Standards anerkennt: bessere Interoperabilität, einfacherer Datenaustausch und weniger Mehrfacherhebungen. Genau darum sollten wir diese Standesinitiative nicht als Störung eines laufenden Prozesses verstehen, sondern als dessen politische Absicherung. Sie gibt dem Anliegen das nötige Gewicht und den nötigen Rahmen.

    Für die Minderheit ist das ein pragmatischer Schritt. Wir bündeln Kräfte, vermeiden Doppelspurigkeit und stärken den Service public. Wir respektieren die Zuständigkeiten der Kantone, sorgen aber gleichzeitig dafür, dass die digitale Schweiz nicht an Kantonsgrenzen oder an inkompatiblen Systemen scheitert. Standards ermöglichen gerade dezentrale Lösungen, weil sie Kompatibilität sichern. Sie schaffen Ordnung, ohne die Vielfalt der Umsetzung zu zerstören. Es geht letztlich auch um Vertrauen. Wer den Menschen digitale Behördenleistungen anbietet, muss zeigen, dass diese Leistungen funktionieren, sicher sind und einen konkreten Mehrwert bringen. Das gelingt nicht mit 26 unterschiedlichen Logiken und unzähligen Schnittstellenproblemen. Hören wir endlich auf, das Rad immer wieder neu erfinden zu wollen. Das gelingt nur, wenn wir uns auf gemeinsame Leitplanken einigen, verbindlich, föderal abgestimmt und mit Augenmass.

    Ich bitte Sie deshalb, der Standesinitiative Folge zu geben.

  3. texte du discours
    Suisse

    Ich beantrage, dass wir die Abstimmung wiederholen. Die Übersetzung sagte das Gegenteil dessen, was der Präsident zur Abstimmung gestellt hatte. Daher bitte ich darum, dass wir diese Abstimmung wiederholen.

  4. texte du discours
    Suisse

    Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Sie machen über 99 Prozent aller Unternehmen aus, beschäftigen nahezu zwei Drittel aller Erwerbstätigen und nehmen so eine zentrale Rolle in unserem Wirtschaftsgefüge ein.

    Sicher, für unseren Wirtschaftsstandort ist es wichtig, dass laufend neue, innovative Unternehmen entstehen. Hier sind wir auch auf gutem Weg. Im letzten Jahr wurden über 55 000 neue Unternehmen gegründet, das entspricht rund 152 Firmengründungen pro Tag. Das zeigt die hohe wirtschaftliche Dynamik unseres Standorts. Gleichzeitig bleibt die Schweiz im Global Innovation Index 2025 auf Rang 1.

    Weniger rosig sieht es allerdings bei Unternehmensnachfolgen aus. Gemäss der jüngsten Dun-&-Bradstreet-Analyse von 2025 müssen rund 90 700 KMU in der Schweiz ihre Nachfolge regeln. Das entspricht 13,7 Prozent der analysierten Unternehmen. Besonders betroffen sind Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitenden. Wenn wir hier nicht handeln, wenn Nachfolgen scheitern, gehen Arbeitsplätze verloren, die gerade in Randregionen enorm wichtig sind. Es geht Know-how verloren, und es fehlen substanzielle Steuereinnahmen.

    Bei der Ursachenforschung bei gescheiterten Nachfolgeregelungen stösst man oft auf dasselbe Problem: zu hohe Hürden bei der Finanzierung. Die häufige Folge: Geschäftsaufgabe oder Verkauf ins Ausland.

    Die Unternehmensnachfolge wird beim Bund im Vergleich zur Startup-Förderung vernachlässigt. Der Bundesrat setzt auf Information und Sensibilisierung, ohne die Rahmenbedingungen verbessern zu wollen. Doch in meiner Motion geht es genau darum: um die rechtlichen Leitplanken und den Abbau der Hürden für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, die in den letzten Jahren stetig höher geworden sind.

    Der Handlungsbedarf ist unbestritten. Erlauben Sie mir ein paar Beispiele von möglichen Handlungsansätzen:

    1. Heute können Vorsorgegelder der gebundenen Vorsorge für die Übernahme einer Kapitalgesellschaft in der Regel nicht eingesetzt werden, weil der Vorbezug an die selbstständige Erwerbstätigkeit anknüpft. Das erschwert Unternehmerinnen und Unternehmern die Finanzierung einer Unternehmensübernahme. Eine Erweiterung des Bezugsrechts würde die Eigenkapitalbasis stärken und die Übernahme bestehender Unternehmen fördern. Ein Vorbezug könnte beispielsweise an die Bedingung einer Mehrheitsbeteiligung und Rückzahlungspflicht bei Weiterverkauf ohne neue unternehmerische Tätigkeit geknüpft werden.

    2. Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz die finalen Basel-III-Regeln. Sie können die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen zusätzlich erschweren, insbesondere dort, wo Banken höhere Anforderungen an Risiko, Sicherheiten und Kapitalunterlegung stellen. Hier braucht es flankierende Massnahmen.

    3. Eine naheliegende Möglichkeit wäre eine Weiterentwicklung der Bürgschaftspraxis. Zwar können die Bürgschaftsgenossenschaften heute bereits Kredite bis zu einer Million Franken absichern. Entscheidend ist aber, dass Nachfolgefälle in der Praxis rascher, zielgerichteter und mit ausreichendem Volumen unterstützt werden. Das aktuell verbürgte Volumen ist sehr gering, die Kreditlimite zu tief. Eine Erhöhung des Bürgschaftsvolumens und der Kreditlimite sowie eine Verbesserung der Vergabepraxis würden den Zugang zu Fremdkapital erleichtern und somit Unternehmensübernahmen fördern.

    Weitere Wege wären Lockerungen im Bereich der Steuerpraxis, etwa im Bereich der indirekten Teilliquidation oder der Bewertung nicht börsenkotierter Aktien.

    Sie sehen, Handlungsansätze gibt es genug. Es ist wie so oft, man muss halt wollen, muss sich dem Problem stellen, das ist unbequem. Wir sind als Parlament für die rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich. Die Sensibilisierungskampagnen des Bundes sind lobenswert. Sie lösen die Probleme bei der Umsetzung von Nachfolgen jedoch nicht.

    Mit dieser Motion fordere ich den Bundesrat auf, tätig zu werden und dieses volkswirtschaftlich hochrelevante Thema nicht auf die lange Bank zu schieben, damit wir bestehende KMU erfolgreich in die nächste Generation führen können.

  5. texte du discours
    Suisse

    Die Frage ist deshalb nicht, ob sich der Arbeitsmarkt verändert, sondern wie gut wir die Menschen in diesem Wandel begleiten.

    Genau hier setzt die Motion an. Sie beauftragt den Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den relevanten Bildungsakteuren eine nationale Strategie zu erarbeiten, damit präventive Weiterbildung und Umschulung dort ansetzen, wo berufliche Tätigkeiten voraussichtlich erheblich verändert oder verdrängt werden. Das Ziel ist, berufliche Umorientierung rechtzeitig zu ermöglichen und einen Übertritt in die Arbeitslosenversicherung nach Möglichkeit zu vermeiden.

    Für die Kommissionsmehrheit ist zentral, dass diese Motion bewusst technologieoffen und systemverträglich ausgestaltet ist. Sie schafft kein neues, individuelles, gesetzlich einklagbares Recht auf Weiterbildung. Das ist der entscheidende Unterschied zur parlamentarischen Initiative Revaz, die in der Kommission behandelt und anschliessend an das Einreichen dieser Kommissionsmotion zurückgezogen wurde.

    Ein individueller Rechtsanspruch hätte erhebliche systemische und rechtliche Fragen aufgeworfen. Wer gilt als erheblich betroffen, und wer entscheidet das nach welchen Kriterien? Wie verhindern wir neue Abgrenzungsprobleme, hohen Verwaltungsaufwand und Mitnahmeeffekte? Die Kommission wollte deshalb einen pragmatischeren Weg wählen, nicht einen neuen Rechtsanspruch, sondern einen strategischen Rahmen schaffen, der vorausschauendes Handeln ermöglicht.

    Die Mehrheit ist überzeugt: Antizipieren ist besser als Reparieren. Wenn wir erst reagieren, wenn Arbeitslosigkeit bereits eingetroffen ist, kommen Weiterbildung und Umschulung zu spät. Die Motion folgt deshalb einer einfachen Logik: Menschen sollen sich weiterqualifizieren können, bevor sie aus dem Arbeitsmarkt herausfallen. Das stärkt die Beschäftigungsfähigkeit, entlastet mittelfristig die ALV, sichert Einkommen und stärkt zugleich die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Die Begründung der Motion hält genau dies fest und verbindet Eigenverantwortung mit gezielter staatlicher Unterstützung.

    Die Kommissionsmehrheit verkennt dabei die Stärken des bestehenden Systems keineswegs. Im Gegenteil: Die Schweiz verfügt über ein stark arbeitsmarktorientiertes Bildungssystem, über flexible Berufsbildung, über Weiterbildung, informelles Lernen und über branchennahe Lösungen. Auch die Verwaltung hat in der Kommission zu Recht darauf hingewiesen, dass dieses System vieles leistet und sich in der Vergangenheit bewährt hat. Sie hat betont, dass die Schweiz europaweit hohe Teilnahmequoten an Weiterbildung kennt und dass Arbeitgeber bereits heute Verantwortung übernehmen. Aber genau daraus folgt aus Sicht der Mehrheit nicht, dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht, denn die bestehenden Instrumente sind stark auf laufende Anpassung und teilweise auf reaktive Korrektur ausgerichtet.

    Die Motion verlangt etwas anderes, nämlich einen koordinierten, präventiven Ansatz. Anlässlich der Diskussion in der Kommission wurde deutlich, dass die Herausforderung breit, dynamisch und schwer prognostizierbar ist. Gerade deshalb braucht es einen Rahmen, der Entwicklungen systematisch beobachtet, Risiken früh erkennt und die zuständigen Akteure besser zusammenführt. Diese Motion ist kein zentralistisches Projekt. Sie will den Branchen ihre Verantwortung abnehmen. Die Branchen kennen die konkreten Veränderungen in ihren Berufsfeldern am besten Unterstützen wir sie auf ihrem Weg!

    Die Mehrheit der Kommission ist deshalb der Auffassung, dass diese Motion dem Schweizer Weg entspricht - subsidiär, partnerschaftlich, föderal und arbeitsmarktnah. Sie setzt auf Eigenverantwortung, aber nicht auf Gleichgültigkeit. Sie setzt auf Kooperation mit der Wirtschaft, aber nicht auf das Prinzip Hoffnung.

    Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der WBK-N, die Motion anzunehmen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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