TR

Thomas Rechsteiner

Actif
Le CentreGroupe M-E
SuisseAppenzell Rh.-Int.

Mandat
Parti
Le CentreSource: M-E
Groupe parlementaire
Groupe M-E
Parlement
Suisse
Circonscription
Appenzell Rh.-Int.
Chambre / secteur
NR
Numéro de siège
193
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Homme
Né(e) le
14. November 1971
État civil
marié(e)
Profession
Agent/e général/e
Contact
Téléphone
+41 78 708 00 65
Adresse
Immstrasse 5
9050 Appenzell
Références et source
Wikidata
Q77074965
Organe source
CHE
Source mise à jour
03.06.2026
Enregistrement mis à jour
06.07.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(8575)
  1. Oui
  2. Oui
  3. Oui
  4. Oui
  5. Oui
Intérêts(11)
  • Bénévole
    Chech AG, Appenzell · Président(e)
    Société anonymeSuisse
    Conseil d'administration
  • Rémunérée
    Hof Weissbad AG · Président(e)
    Société anonymeSuisse
    Conseil d'administration
  • Rémunérée
    Société anonymeSuisse
    Conseil d'administration
  • Bénévole
    IG Mineralwasser · Membre
    Aucune indicationSuisse
    Aucune indication
  • Bénévole
    IG Freiheit · Vice-président(e)
    AssociationSuisse
    Comité directeur
Badges d'accès(2)
  • Collaborateur/trice personnel/le
    Horber Ruedi
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
  • Invité/e
    Rechsteiner Eveline
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
Interventions(138)
  1. texte du discours
    Suisse

    Ich bin nicht im Ständerat und kann diese Frage nur schwer beantworten. Aber aus Gesprächen mit Kollegen aus dem Ständerat weiss ich, dass man sich dort diese Gedanken auch gemacht hat. Ich werde keine Prognose abgeben, wie es dort ausgeht. Aber ich hoffe, die Ständeräte stehen für ihre Stände ein und lehnen auch ab.

  2. texte du discours
    Suisse

    Auf den ersten Blick mag die Forderung der Motion attraktiv erscheinen. Wird eine zusätzliche AHV-Rente ausbezahlt, sollen auch die daraus resultierenden entstehenden Steuererträge wieder der AHV zugeführt werden. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass dieser Vorschlag erhebliche finanzielle, föderalistische und systematische Probleme schafft.

    Aus fünf Gründen ist die Motion abzulehnen:

    1. Die Finanzierung der AHV ist eine Bundesaufgabe. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurde die Verantwortung für die AHV bewusst und konsequent dem Bund zugewiesen. Kantone und Gemeinden finanzieren die AHV heute nicht direkt. Genau diese Entflechtung war ein zentrales Ziel des Neuen Finanzausgleichs (NFA). Die Motion würde dieses Prinzip durchbrechen. Sie würde dazu führen, dass Kantone und Gemeinden plötzlich zur Mitfinanzierung einer Bundesaufgabe herangezogen würden, ohne dass sie auf die Ausgestaltung der Aufgabe einen entsprechenden Einfluss hätten. Damit wird ein Grundsatz unseres Föderalismus verletzt. Wer eine Aufgabe verantwortet, soll sie auch finanzieren.

    2. Die Motion schafft einen problematischen Präzedenzfall. Wenn künftig sämtliche positiven finanziellen Auswirkungen von Bundesbeschlüssen bei Kantonen und Gemeinden abgeschöpft werden, stellt sich sofort die Gegenfrage: Müsste der Bund dann nicht umgekehrt auch sämtliche negativen Auswirkungen kompensieren? Denn genau solche negativen Effekte entstehen ebenfalls. Wer die Mehreinnahmen abschöpfen will, müsste konsequenterweise auch die Mindereinnahmen und Mehrkosten berücksichtigen. Eine einseitige Betrachtung ist weder sachgerecht noch fair.

    3. Die Motion greift in die bestehende Steuersystematik ein. Bundesgesetze können Auswirkungen auf die Einnahmen von Kantonen und Gemeinden haben. Diese werden jedoch grundsätzlich nicht laufend über den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer nachkorrigiert. Anpassungen des Kantonsanteils wurden in der Vergangenheit nur bei grossen Reformen vorgenommen, beispielsweise beim NFA oder bei der Steuerreform und AHV-Finanzierung. Die vorliegende Motion würde dieses bewährte Prinzip aufgeben und einen neuen Mechanismus schaffen, bei dem künftig jede fiskalische Nebenwirkung eines Bundesentscheids nachträglich korrigiert werden müsste.

    4. Die Umsetzung ist alles andere als einfach. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat aufgezeigt, dass die Abschöpfung der Steuermehreinnahmen faktisch über eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer am besten möglich wäre. Das ist aber nicht einfach so zu lösen. Zudem bestehen technische Herausforderungen. Die Steuermehreinnahmen der Kantone werden nach dem Forderungsprinzip berechnet, der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer hingegen nach dem Kassaprinzip ausbezahlt. Sie sehen, die Zahlungsströme laufen also zeitlich nicht parallel. Eine präzise und verursachergerechte Abschöpfung ist deshalb kaum möglich und würde zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen.

    5. Die Auswirkungen auf Kantone, Städte und Gemeinden wären erheblich. Viele Kantone würden einen Teil dieser Belastung zwangsläufig den Gemeinden weitergeben. Gerade Städte und Gemeinden lehnen die Motion deshalb auch entschieden ab, da diese Gemeinwesen weder für die Finanzierung der AHV verantwortlich sind noch die Möglichkeit haben, diese Ausgaben zu steuern. Gleichzeitig müssten sie die finanziellen Folgen davon tragen. Dies schwächt die finanzielle Handlungsfähigkeit von Kantonen und Gemeinden und erschwert die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben.

    Die Verantwortung der Finanzierung der 13. AHV-Rente liegt beim Bund. Die Lösung kann nicht darin bestehen, den Kantonen und Gemeinden nachträglich Mittel zu entziehen und damit die klaren Aufgaben und die Finanzierungsordnung unseres Föderalismus zu verwässern. Die Motion verletzt bewährte Grundsätze der fiskalischen Äquivalenz, schafft neue Abgrenzungsprobleme, greift in die Steuerautonomie von Kantonen und Gemeinden ein und führt zu einer unnötigen Verkomplizierung unseres Finanzsystems. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

  3. texte du discours
    Suisse

    Im Namen der Kommissionssprecher muss ich eine Korrektur anbringen. In der deutschen Version habe ich den Antrag der Kommission falsch wiedergegeben. Die Kommission beantragt nämlich mit 17 zu 8 Stimmen, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen. Ich bitte Sie um Entschuldigung für meine Aussage, dass die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantrage, die Motion in der abgeänderten Fassung anzunehmen. Das war der Rapport nach der ersten Behandlung. Die Kommission hat ein zweites Mal darüber beraten, und dabei wurde mit 17 zu 8 Stimmen der Entscheid gefällt, die Motion in der ursprünglichen Fassung anzunehmen. Ich danke für die Kenntnisnahme und bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

  4. texte du discours
    Suisse

    Wir beraten heute die Motion "Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen". Im Kern verfolgt diese Motion ein einfaches Ziel: Wer freiwillig über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll dafür besser belohnt werden. Gleichzeitig soll ein vorzeitiger Rentenbezug weniger attraktiv ausgestaltet werden. Konkret verlangt die Motion zwei Massnahmen:

    Erstens sollen die Zuschläge auf die AHV-Rente erhöht werden, wenn jemand den Rentenbezug aufschiebt und länger erwerbstätig bleibt.

    Zweitens soll der heutige Kürzungssatz beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr mindestens beibehalten oder sogar erhöht werden. Dabei soll ausdrücklich Rücksicht auf Personen genommen werden, die bereits ein langes Erwerbsleben hinter sich haben oder körperlich besonders belastende Arbeiten verrichten.

    Die Motion stammt ursprünglich aus der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Der Ständerat hat sie einstimmig angenommen. In der SGK des Nationalrates wurde das Geschäft am 9. Oktober 2025 beraten. Die Kommission hat sich intensiv mit den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die AHV und die soziale Ausgewogenheit auseinandergesetzt.

    Dabei hat die Kommission eine wichtige Ergänzung vorgenommen. Sie beantragt, dass die Motion gemeinsam mit der Motion 25.3423 umgesetzt wird, welche den Freibetrag nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters erhöhen und regelmässig anpassen will. Zudem soll die Umsetzung unabhängig von der grossen Reform AHV 2030 erfolgen, damit die Massnahmen rascher wirksam werden können. Die Kommission hat die geänderte Motion mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Dieses klare Stimmenverhältnis zeigt, dass eine Mehrheit Handlungsbedarf sieht, das Arbeitskräftepotenzial älterer Menschen besser zu nutzen. Warum ist das wichtig? Die Schweiz steht vor zwei grossen Herausforderungen:

    Erstens verschärft sich der Fachkräftemangel in zahlreichen Branchen. Viele Unternehmen suchen qualifizierte Mitarbeitende, gleichzeitig erreichen geburtenstarke Jahrgänge das Rentenalter.

    Zweitens steigt der finanzielle Druck auf die AHV aufgrund der demografischen Entwicklung. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Renten.

    Genau hier setzt die Motion an. Wenn mehr Menschen freiwillig länger arbeiten, entstehen mehrere positive Effekte gleichzeitig: Die Wirtschaft kann auf erfahrene Fachkräfte zurückgreifen. Wissen, Erfahrung und Qualifikation bleiben dem Arbeitsmarkt länger erhalten. Das stärkt und bewahrt die Produktivität und reduziert den Druck auf Unternehmen, offene Stellen zu besetzen. Auch die AHV profitiert doppelt; wer länger arbeitet, zahlt weiterhin AHV-Beiträge ein, gleichzeitig wird die Altersrente später bezogen. Dadurch steigen die Einnahmen, und die Ausgaben werden zeitlich hinausgeschoben. Beides wirkt stabilisierend auf die Finanzierung der AHV.

    Die Mehrheit unserer Kommission ist deshalb überzeugt, dass diese Anreize einen sinnvollen Beitrag leisten können, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die finanzielle Stabilität der AHV zu stärken.

    Es gibt aber auch kritische Stimmen. Die Minderheit der Kommission weist darauf hin, dass die Kürzungssätze beim Rentenvorbezug bereits heute hoch seien und dass im Rahmen der Reform AHV 21 sogar eine Senkung für tiefere Einkommen signalisiert wurde. Zudem befürchtet sie, dass stärkere finanzielle Anreize indirekt dazu führen könnten, dass Menschen länger arbeiten müssen, um eine ausreichende Altersrente zu erreichen. Dies würde faktisch einer schleichenden Erhöhung des Rentenalters gleichkommen. Diese Bedenken verdienen Beachtung. Deshalb ist es richtig, dass die Motion ausdrücklich verlangt, die Situation von Personen mit langen Erwerbsbiografien oder besonders belastenden Berufen zu berücksichtigen.

    Die Motion erhöht das Rentenalter nicht. Sie schafft vielmehr Anreize für jene Menschen, die freiwillig länger arbeiten wollen und können. Sie stärkt den Arbeitsmarkt, nutzt vorhandene Fachkräfte besser und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung unserer AHV. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Motion in der geänderten Fassung anzunehmen.

  5. texte du discours
    Suisse

    Geschätzter Kollege Hässig, ich habe verstanden, dass Sie Entwurf 3 annehmen werden. In diesem Entwurf 3 ist auch eine Wirkung für Entwurf 2 enthalten: Entwurf 2 tritt nur in Kraft, wenn Entwurf 3, die Mehrwertsteuererhöhung, vom Volk angenommen wird. Weshalb trauen Sie dem Volk nicht zu, bei Entwurf 2 selbst zu entscheiden, wenn es zur Mehrwertsteuererhöhung doch sowieso eine grundsätzliche Volksabstimmung gibt? Das Volk kann dann selbst entscheiden, ob es Ja sagt. Und die Kopplung mit den Lohnprozenten ist ja an die Volksabstimmung geknüpft. Weshalb vertrauen Sie dem Volk nicht? Weshalb trauen Sie ihm nicht zu, diese Frage selbst zu beantworten?

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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