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Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

(18.5284)InterpellationAbgeschlossen
Grand Conseil Bâle-Ville (BS)10 sept. 2018 – 29 oct. 2018
Chronologie(6)
Trié par Date de l'intervention, Décroissant
6 Résultats
  • TraktandiertA l'ordre du jour
    Grosser Rat Basel-Stadt

    Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

  • schriftlich erledigtLiquidé
    Parlament

    18/43/36G

  • TraktandiertA l'ordre du jour
    Grosser Rat Basel-Stadt

    Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

  • Schreiben des RRRépondu
    Regierung

    Schreiben des RR

  • TraktandiertA l'ordre du jour
    Regierungsrat Basel-Stadt

    Interpellation Nr. 89 Raphael Fuhrer betreffend Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

  • EingereichtDéposé

Données: OpenParlData · CC BY 4.0