Biberdämme, Bewässerung und Fischsterben
(KA 30520)- Type
- Kleine Anfragen
- Parlement
- Liechtenstein
- Numéro
- KA 30520
- Début
- 30 sept. 2026
- Registre officiel
- Profil officiel
- ID externe
- 30520
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 02. Oktober 20262 octobre 2026
zu Frage 1:
Biberdämme können abschnittsweise die Niedrigwassersituation verschärfen, sind aber nicht die Ursache des generellen Wassermangels und der geringen Gewässerdotation in Trockenjahren. Ebenso sind sie aktuell bei keinem der Fliessgewässer die Ursache für Wasserentnahmeverbote zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen.
Eine Verschärfung der Niedrigwassersituation durch Biberdämme gab es insbesondere beim Auslaufbauwerk des Egelsees in die Esche, beim Zufluss aus dem Binnenkanal in den Kleinen Kanal und an verschiedenen Gewässerläufen im System der Balzner Giessen. Diese Gewässerabschnitte fielen auch temporär trocken, indem Biberdämme den durch die Trockenheit ohnehin rinnsalartigen Restwasserabfluss vollständig unterbrachen.
zu Frage 2:
Alle Biberdämme, die zur Verschärfung der Niedrigwassersituation oder zu einem Trockenfallen eines Gewässerabschnitts führen, werden so zeitnah als möglich entfernt, abgesenkt oder mit Rohren drainiert. Diese Arbeiten werden bei Gemeindegewässern von den zuständigen Werkhöfen und bei Landesgewässern durch das Amt für Bevölkerungsschutz oder den Landesfortbetrieb des Amtes für Wald, Natur und Landwirtschaft vorgenommen. Zusätzlich können Fischereiaufseher Biberdämme unverzüglich notfallmässig öffnen, wenn durch den Damm ein Trockenfallen des Gewässers droht. Dies war beim Auslaufbauwerk des Egelsees der Fall. Der betreffende Damm beim Egelsee wird daher seit Ende Juli vom Amt für Bevölkerungsschutz täglich kontrolliert und fortlaufend entfernt.
Die Rechtsgrundlage für Manipulationen an Biberdämmen bilden Art. 28a des Naturschutzgesetzes sowie Art. 28d des Naturschutzgesetzes in Verbindung mit dem Biberkonzept.
zu Frage 3:
Eine Interessenabwägung zwischen der Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen und dem Schutz von Biberdämmen wurde nicht vorgenommen, da kein entsprechender Zielkonflikt bestand.
Die Sicherstellung einer für die Gewässerfunktion ausreichenden Restwassermenge hat grundsätzlich Vorrang. Droht ein Fliessgewässer trockenzufallen oder liegt ein entsprechender Zustand bereits vor, werden Biberdämme unabhängig von ihrer Einstufung als Haupt-, Neben- oder temporäre Dämme abgesenkt oder entfernt. Bei Hauptdämmen müssen Eingriffe vom Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft verfügt werden.
zu Frage 4:
Nein. Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, hat die Sicherstellung einer für die Gewässerfunktion ausreichenden Restwassermenge bereits heute grundsätzlich Vorrang.
- Frage vom 30. September 202630 septembre 2026
Die Trockenheit hat diesen Sommer die Bewässerung aus Esche, Scheidgraba, Spiersbach, Oberaubach und Schmettakanal eingeschränkt. Kulturen blieben ohne Wasser. In denselben Gewässern, dazu im Balzner Giessen und im Kleinen Kanal in Schaan, verendeten Fische. An mehreren Stellen hielt ein Biberdamm das Restwasser zurück. An der Esche beim Egelsee wurde der Damm laut Fischereiverein Liechtenstein nur leicht geöffnet, im Kleinen Kanal staute einer noch, als das Fischsterben bereits eingetreten war.
Der Biber ist geschützt. Das Konzept Biber Liechtenstein wägt den Einzelfall ab, namentlich Entwässerung, gefährdete Kulturpflanzen, Habitate geschützter Arten und die positiven Wirkungen des Bibers.
Die Restwassermenge nach Art. 27 und Art. 28 des Gewässerschutzgesetzes gilt zusätzlich. Ein Vorrang des Bibers vor Bewässerung und Fischlebensraum ist nicht festgelegt. 2018 sagte die Regierung nach dem Sterben im Oberaubach zu, Konflikte situativ zu beurteilen und Drainagerohre sowie eine Begrenzung der Dammhöhe zu prüfen.
Dazu frage ich die Regierung:
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Welche Biberdämme haben im Sommer 2026 die Wasserführung zu landwirtschaftlichen Flächen oder zu Fischlebensräumen unterbrochen?
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Welche wurden geöffnet, abgesenkt oder mit einem Drainagerohr versehen, durch wen, wann und auf welcher Rechtsgrundlage?
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Wie hat die Regierung den Schutz des Bibers gegen Kulturpflanzen, Bewässerung und die Fischbestände gewichtet?
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Sieht die Regierung vor, für Trockenjahre neue Schwellwerte festzulegen, ab der ein Damm geöffnet wird, wenn sonst die Bewässerung ausfällt oder Fischlebensräume austrocknen?
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Données: OpenParlData · CC BY 4.0