Gesetz über die Beteiligung der Einwohnergemeinden an den Kosten des Kantons für den Zeitraum 2027 bis 2031
(V 138472)Conseil du canton Obwald (OW)15 sept. 2026
Profil
- Type
- Vernehmlassung
- État
- laufend
- Parlement
- Conseil du canton Obwald (OW)
- Numéro
- V 138472
- Début
- 15 sept. 2026
Références et source
- Registre officiel
- Profil officiel
- ID externe
- 138472
Chronologie(2)
- Eingereicht
- FristRegierung
Textes(1)
- Lead15 septembre 2026p>Der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden arbeiten seit Herbst 2025 gemeinsam an Lösungen zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen des Kantons. Als erste Massnahme wurde vorgeschlagen, dass sich die Einwohnergemeinden in den Jahren 2027 bis 2031 im Umfang von gesamthaft maximal fünf Millionen Franken pro Jahr an den Kosten des Kantons beteiligen. Damit soll der finanzielle und zeitliche Spielraum geschaffen werden, um die weiteren Schritte anzugehen. Dabei ist vorgesehen, dass sich der Gemeindebeitrag reduziert, wenn die Rechnung des Kantons besser abschliesst als budgetiert.
Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter: Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Données: OpenParlData · CC BY 4.0